u. Koboltsbergw. im Obererzgebirge, an u. um die freie Bergstädte etc.
schmelzen der armen Erze wenige Kohlen aufgehen, weil der gröste Teil des Erzes nach Freiberg geschaft, und daselbst geschmolzen wird (§. 92.).
§. 102.
Die Auslohnung geschiehet erst alle vier Wochen, doch auf die Art, wie zu Frei- berg (§. 51. im 15. St.).
§. 103.
Was ich von dem Verkauf des Erzes an den Bergherrn in dem 52. §. des 15. St. geschrieben habe, das findet auch hier statt. Jch will daher nur dieses erinnern, daß die Erze um so viel über die Erztaxe bezahlt werden, als der Fuhrlohn auf den Centner ausmacht.
§. 104.
Wegen des Zehndens und des Zwanzigstens bei den Silber- Blei- und Zinnzechen, und wegen dem, was diesem sonst anhengig ist, beziehe ich mich auf den 53. §. des 15. St. Der Zehnde wird indessen selten, und nur alsdann gegeben, wann die Zechen keinen Rükstand mehr haben, und aus dem Verlag sind. Bei den Kupferbergwerken ist in- dessen in dem neuern Bergdecret vom Jahr 1754, noch eine weitere Ausnahme gemacht worden: Denn diese entrichten erst 6 Jahre nach dem ersten Hauptschmelzen, wann sie noch in Zubus sind, den Zwanzigsten, den Zehnden aber, wann sie wirklich in Aus- beute stehen. Von den Kobolten wird der Zehnde in baarem Geld, und also der zehnte Thaler gegeben. Jn dem 49. §. habe ich übrigens den Zustand der Zechen an diesem Ort in Rüksicht auf ihre Ergiebigkeit bekant gemacht. Den ganzen Zustand der Zechen bei alle diesen Bergstädten aber lieset man in dem Kapittel von dem Grubenbau.
§. 105.
Das Ausbringen der Metalle, an Silber, Kupfer und Blei, ist unter dem frei- bergischen mit begriffen, weil alle Erze an diesen Ort geschaft werden. Man lese also den 54. §. des 15. Stüks, in welchem man alle Metalle von diesen Bergstädten bei- sammen findet. Das Zinn wird nur allein in dieser Bergstadt zu Kaufmannswaare gemacht. Es sollen aber in einem Jahr 250 bis 300 Centner geschmolzen werden, wo- von man den Centner vor 24 Thaler verkauft. Die Kobolte, die an diesem Ort nicht so häufig brechen, liefert man nach Schneeberg in die Fabriquen, welche den Centner, ie nachdem er gut ist, mit 6, 7, 8 und 9 Thaler bezahlen.
Das
u. Koboltsbergw. im Obererzgebirge, an u. um die freie Bergſtaͤdte ꝛc.
ſchmelzen der armen Erze wenige Kohlen aufgehen, weil der groͤſte Teil des Erzes nach Freiberg geſchaft, und daſelbſt geſchmolzen wird (§. 92.).
§. 102.
Die Auslohnung geſchiehet erſt alle vier Wochen, doch auf die Art, wie zu Frei- berg (§. 51. im 15. St.).
§. 103.
Was ich von dem Verkauf des Erzes an den Bergherrn in dem 52. §. des 15. St. geſchrieben habe, das findet auch hier ſtatt. Jch will daher nur dieſes erinnern, daß die Erze um ſo viel uͤber die Erztaxe bezahlt werden, als der Fuhrlohn auf den Centner ausmacht.
§. 104.
Wegen des Zehndens und des Zwanzigſtens bei den Silber- Blei- und Zinnzechen, und wegen dem, was dieſem ſonſt anhengig iſt, beziehe ich mich auf den 53. §. des 15. St. Der Zehnde wird indeſſen ſelten, und nur alsdann gegeben, wann die Zechen keinen Ruͤkſtand mehr haben, und aus dem Verlag ſind. Bei den Kupferbergwerken iſt in- deſſen in dem neuern Bergdecret vom Jahr 1754, noch eine weitere Ausnahme gemacht worden: Denn dieſe entrichten erſt 6 Jahre nach dem erſten Hauptſchmelzen, wann ſie noch in Zubus ſind, den Zwanzigſten, den Zehnden aber, wann ſie wirklich in Aus- beute ſtehen. Von den Kobolten wird der Zehnde in baarem Geld, und alſo der zehnte Thaler gegeben. Jn dem 49. §. habe ich uͤbrigens den Zuſtand der Zechen an dieſem Ort in Ruͤkſicht auf ihre Ergiebigkeit bekant gemacht. Den ganzen Zuſtand der Zechen bei alle dieſen Bergſtaͤdten aber lieſet man in dem Kapittel von dem Grubenbau.
§. 105.
Das Ausbringen der Metalle, an Silber, Kupfer und Blei, iſt unter dem frei- bergiſchen mit begriffen, weil alle Erze an dieſen Ort geſchaft werden. Man leſe alſo den 54. §. des 15. Stuͤks, in welchem man alle Metalle von dieſen Bergſtaͤdten bei- ſammen findet. Das Zinn wird nur allein in dieſer Bergſtadt zu Kaufmannswaare gemacht. Es ſollen aber in einem Jahr 250 bis 300 Centner geſchmolzen werden, wo- von man den Centner vor 24 Thaler verkauft. Die Kobolte, die an dieſem Ort nicht ſo haͤufig brechen, liefert man nach Schneeberg in die Fabriquen, welche den Centner, ie nachdem er gut iſt, mit 6, 7, 8 und 9 Thaler bezahlen.
Das
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[383/0403]
u. Koboltsbergw. im Obererzgebirge, an u. um die freie Bergſtaͤdte ꝛc.
ſchmelzen der armen Erze wenige Kohlen aufgehen, weil der groͤſte Teil des Erzes nach
Freiberg geſchaft, und daſelbſt geſchmolzen wird (§. 92.).
§. 102.
Die Auslohnung geſchiehet erſt alle vier Wochen, doch auf die Art, wie zu Frei-
berg (§. 51. im 15. St.).
§. 103.
Was ich von dem Verkauf des Erzes an den Bergherrn in dem 52. §. des 15. St.
geſchrieben habe, das findet auch hier ſtatt. Jch will daher nur dieſes erinnern, daß
die Erze um ſo viel uͤber die Erztaxe bezahlt werden, als der Fuhrlohn auf den Centner
ausmacht.
§. 104.
Wegen des Zehndens und des Zwanzigſtens bei den Silber- Blei- und Zinnzechen,
und wegen dem, was dieſem ſonſt anhengig iſt, beziehe ich mich auf den 53. §. des 15. St.
Der Zehnde wird indeſſen ſelten, und nur alsdann gegeben, wann die Zechen keinen
Ruͤkſtand mehr haben, und aus dem Verlag ſind. Bei den Kupferbergwerken iſt in-
deſſen in dem neuern Bergdecret vom Jahr 1754, noch eine weitere Ausnahme gemacht
worden: Denn dieſe entrichten erſt 6 Jahre nach dem erſten Hauptſchmelzen, wann ſie
noch in Zubus ſind, den Zwanzigſten, den Zehnden aber, wann ſie wirklich in Aus-
beute ſtehen. Von den Kobolten wird der Zehnde in baarem Geld, und alſo der
zehnte Thaler gegeben. Jn dem 49. §. habe ich uͤbrigens den Zuſtand der Zechen an
dieſem Ort in Ruͤkſicht auf ihre Ergiebigkeit bekant gemacht. Den ganzen Zuſtand der
Zechen bei alle dieſen Bergſtaͤdten aber lieſet man in dem Kapittel von dem Grubenbau.
§. 105.
Das Ausbringen der Metalle, an Silber, Kupfer und Blei, iſt unter dem frei-
bergiſchen mit begriffen, weil alle Erze an dieſen Ort geſchaft werden. Man leſe alſo
den 54. §. des 15. Stuͤks, in welchem man alle Metalle von dieſen Bergſtaͤdten bei-
ſammen findet. Das Zinn wird nur allein in dieſer Bergſtadt zu Kaufmannswaare
gemacht. Es ſollen aber in einem Jahr 250 bis 300 Centner geſchmolzen werden, wo-
von man den Centner vor 24 Thaler verkauft. Die Kobolte, die an dieſem Ort nicht
ſo haͤufig brechen, liefert man nach Schneeberg in die Fabriquen, welche den Centner,
ie nachdem er gut iſt, mit 6, 7, 8 und 9 Thaler bezahlen.
Das
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 383. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/403>, abgerufen am 23.02.2025.
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