Die fünfte Abhandlung von der Wirthschaft bei diesem Werk.
§. 32.
Jn Eisleben sizt das Bergamt, welches bei allen mansfeldischen Werken die Direction hat. Es bestehet aus dem Oberzehndner, dem Zehndner, dem Bergrichter, dem Berg- schreiber, dem Revisor, als Gegenschreiber, den Schichtmeistern, und dem Wardein, als Kohleninspector. Unter dem Bergamt stehen die Geschwohrne, die Fahr- oder Ober- steiger, und die Klaubesteiger. Einer der ersteren bekomt wöchentlich 5-, der andern 3-, der lezteren aber 2 Thaler. Bei denen Hütten stehen der Hüttenfactor, die Hütten- schreiber und der Anrichter.
§. 33.
Wann diese Werke in dem gewöhnlichen Gang sind: So arbeiten bei ihnen über 1 500 Menschen. Den Lohn der Grubenarbeiter habe ich §. 14. schon gemeldet: Jch muß also nur noch die Löhne derer Schmelzer bemerken. Es bekomt ein Frischer und ein Treiber wöchentlich 1 Thaler und 8 Gutegroschen, ein Schmelzer 11/2 Thaler, ein Vorläufer aber 1 Thaler und 4 Gutegroschen: Dem Seigerer und dem Gaarmacher werden wöchentlich 1 Thaler 5 Gutegroschen gereichet, wovor ein ieder, wie alle andere Hüttenleute, in einer Woche 51/2 Schichten thun, der erste aber in einer Schicht zwei Oefen abseigern, der andere aber vier Herde Kupfer gaarmachen muß: Fertiget der leztere inzwischen noch mehr, als vier Herde; So wird ihm ein ieder noch besonders und mit 1 Gutengroschen bezahlt. Weil diese Löhne etwas gering sind, und die Leute keine be- ständige Arbeit haben: So werden dem Gaarmacher iährlich noch 30-, dem Schmel- zer und Treiber 15-, dem Vorläufer aber 10 Gulden Wartgeld gereichet. Die Kosten des Holzes und der Kohlen habe ich §. 5. schon gemeldet: Jch bemerke daher nur noch so viel, daß das Schokwellen 6 Gutegroschen Forstgeld kostet, und daß diese nur eine handdik sind, daher dann auch mit 2 Pferden 18 bis 20 Schok geladen werden können.
§. 34.
Der Fluß, den man bei dem Schieferschmelzen gebrauchet, wird aus dem Stoll- bergischen angeschaft: Es komt ein Centner auf 6 Gutegroschen zu stehen. Die Bleie, die zu der Seigerarbeit erfordert werden, kauft man vor 5 Thaler, der Fuhrlohn beträgt aber auch noch 15 Gutegroschen.
§. 35.
Es sollen in einem Jahr über 6000 Centner Kupfer, und bei 5000 Mark Silber ge- macht werden. Ein Centner Kupfer wird von denen Contrahenten mit 26-, die Mark Sil- ber aber mit 12 2/3 Thaler bezahlt.
§. 36.
Das zwoͤlfte Stuͤk
Die fuͤnfte Abhandlung von der Wirthſchaft bei dieſem Werk.
§. 32.
Jn Eisleben ſizt das Bergamt, welches bei allen mansfeldiſchen Werken die Direction hat. Es beſtehet aus dem Oberzehndner, dem Zehndner, dem Bergrichter, dem Berg- ſchreiber, dem Reviſor, als Gegenſchreiber, den Schichtmeiſtern, und dem Wardein, als Kohleninſpector. Unter dem Bergamt ſtehen die Geſchwohrne, die Fahr- oder Ober- ſteiger, und die Klaubeſteiger. Einer der erſteren bekomt woͤchentlich 5-, der andern 3-, der lezteren aber 2 Thaler. Bei denen Huͤtten ſtehen der Huͤttenfactor, die Huͤtten- ſchreiber und der Anrichter.
§. 33.
Wann dieſe Werke in dem gewoͤhnlichen Gang ſind: So arbeiten bei ihnen uͤber 1 500 Menſchen. Den Lohn der Grubenarbeiter habe ich §. 14. ſchon gemeldet: Jch muß alſo nur noch die Loͤhne derer Schmelzer bemerken. Es bekomt ein Friſcher und ein Treiber woͤchentlich 1 Thaler und 8 Gutegroſchen, ein Schmelzer 1½ Thaler, ein Vorlaͤufer aber 1 Thaler und 4 Gutegroſchen: Dem Seigerer und dem Gaarmacher werden woͤchentlich 1 Thaler 5 Gutegroſchen gereichet, wovor ein ieder, wie alle andere Huͤttenleute, in einer Woche 5½ Schichten thun, der erſte aber in einer Schicht zwei Oefen abſeigern, der andere aber vier Herde Kupfer gaarmachen muß: Fertiget der leztere inzwiſchen noch mehr, als vier Herde; So wird ihm ein ieder noch beſonders und mit 1 Gutengroſchen bezahlt. Weil dieſe Loͤhne etwas gering ſind, und die Leute keine be- ſtaͤndige Arbeit haben: So werden dem Gaarmacher iaͤhrlich noch 30-, dem Schmel- zer und Treiber 15-, dem Vorlaͤufer aber 10 Gulden Wartgeld gereichet. Die Koſten des Holzes und der Kohlen habe ich §. 5. ſchon gemeldet: Jch bemerke daher nur noch ſo viel, daß das Schokwellen 6 Gutegroſchen Forſtgeld koſtet, und daß dieſe nur eine handdik ſind, daher dann auch mit 2 Pferden 18 bis 20 Schok geladen werden koͤnnen.
§. 34.
Der Fluß, den man bei dem Schieferſchmelzen gebrauchet, wird aus dem Stoll- bergiſchen angeſchaft: Es komt ein Centner auf 6 Gutegroſchen zu ſtehen. Die Bleie, die zu der Seigerarbeit erfordert werden, kauft man vor 5 Thaler, der Fuhrlohn betraͤgt aber auch noch 15 Gutegroſchen.
§. 35.
Es ſollen in einem Jahr uͤber 6000 Centner Kupfer, und bei 5000 Mark Silber ge- macht werden. Ein Centner Kupfer wird von denen Contrahenten mit 26-, die Mark Sil- ber aber mit 12⅔ Thaler bezahlt.
§. 36.
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0276"n="256"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Das zwoͤlfte Stuͤk</hi></fw><lb/><divn="2"><head><hirendition="#b">Die fuͤnfte Abhandlung<lb/>
von der Wirthſchaft bei dieſem Werk.</hi></head><lb/><divn="3"><head>§. 32.</head><lb/><p><hirendition="#in">J</hi>n Eisleben ſizt das Bergamt, welches bei allen mansfeldiſchen Werken die Direction<lb/>
hat. Es beſtehet aus dem Oberzehndner, dem Zehndner, dem Bergrichter, dem Berg-<lb/>ſchreiber, dem Reviſor, als Gegenſchreiber, den Schichtmeiſtern, und dem Wardein,<lb/>
als Kohleninſpector. Unter dem Bergamt ſtehen die Geſchwohrne, die Fahr- oder Ober-<lb/>ſteiger, und die Klaubeſteiger. Einer der erſteren bekomt woͤchentlich 5-, der andern<lb/>
3-, der lezteren aber 2 Thaler. Bei denen Huͤtten ſtehen der Huͤttenfactor, die Huͤtten-<lb/>ſchreiber und der Anrichter.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 33.</head><lb/><p>Wann dieſe Werke in dem gewoͤhnlichen Gang ſind: So arbeiten bei ihnen uͤber<lb/>
1 500 Menſchen. Den Lohn der Grubenarbeiter habe ich §. 14. ſchon gemeldet: Jch<lb/>
muß alſo nur noch die Loͤhne derer Schmelzer bemerken. Es bekomt ein Friſcher und<lb/>
ein Treiber woͤchentlich 1 Thaler und 8 Gutegroſchen, ein Schmelzer 1½ Thaler, ein<lb/>
Vorlaͤufer aber 1 Thaler und 4 Gutegroſchen: Dem Seigerer und dem Gaarmacher<lb/>
werden woͤchentlich 1 Thaler 5 Gutegroſchen gereichet, wovor ein ieder, wie alle andere<lb/>
Huͤttenleute, in einer Woche 5½ Schichten thun, der erſte aber in einer Schicht zwei<lb/>
Oefen abſeigern, der andere aber vier Herde Kupfer gaarmachen muß: Fertiget der leztere<lb/>
inzwiſchen noch mehr, als vier Herde; So wird ihm ein ieder noch beſonders und mit<lb/>
1 Gutengroſchen bezahlt. Weil dieſe Loͤhne etwas gering ſind, und die Leute keine be-<lb/>ſtaͤndige Arbeit haben: So werden dem Gaarmacher iaͤhrlich noch 30-, dem Schmel-<lb/>
zer und Treiber 15-, dem Vorlaͤufer aber 10 Gulden Wartgeld gereichet. Die Koſten<lb/>
des Holzes und der Kohlen habe ich §. 5. ſchon gemeldet: Jch bemerke daher nur noch<lb/>ſo viel, daß das Schokwellen 6 Gutegroſchen Forſtgeld koſtet, und daß dieſe nur eine<lb/>
handdik ſind, daher dann auch mit 2 Pferden 18 bis 20 Schok geladen werden<lb/>
koͤnnen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 34.</head><lb/><p>Der Fluß, den man bei dem Schieferſchmelzen gebrauchet, wird aus dem Stoll-<lb/>
bergiſchen angeſchaft: Es komt ein Centner auf 6 Gutegroſchen zu ſtehen. Die Bleie,<lb/>
die zu der Seigerarbeit erfordert werden, kauft man vor 5 Thaler, der Fuhrlohn betraͤgt<lb/>
aber auch noch 15 Gutegroſchen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 35.</head><lb/><p>Es ſollen in einem Jahr uͤber 6000 Centner Kupfer, und bei 5000 Mark Silber ge-<lb/>
macht werden. Ein Centner Kupfer wird von denen Contrahenten mit 26-, die Mark Sil-<lb/>
ber aber mit 12⅔ Thaler bezahlt.</p></div><lb/><fwplace="bottom"type="catch">§. 36.</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[256/0276]
Das zwoͤlfte Stuͤk
Die fuͤnfte Abhandlung
von der Wirthſchaft bei dieſem Werk.
§. 32.
Jn Eisleben ſizt das Bergamt, welches bei allen mansfeldiſchen Werken die Direction
hat. Es beſtehet aus dem Oberzehndner, dem Zehndner, dem Bergrichter, dem Berg-
ſchreiber, dem Reviſor, als Gegenſchreiber, den Schichtmeiſtern, und dem Wardein,
als Kohleninſpector. Unter dem Bergamt ſtehen die Geſchwohrne, die Fahr- oder Ober-
ſteiger, und die Klaubeſteiger. Einer der erſteren bekomt woͤchentlich 5-, der andern
3-, der lezteren aber 2 Thaler. Bei denen Huͤtten ſtehen der Huͤttenfactor, die Huͤtten-
ſchreiber und der Anrichter.
§. 33.
Wann dieſe Werke in dem gewoͤhnlichen Gang ſind: So arbeiten bei ihnen uͤber
1 500 Menſchen. Den Lohn der Grubenarbeiter habe ich §. 14. ſchon gemeldet: Jch
muß alſo nur noch die Loͤhne derer Schmelzer bemerken. Es bekomt ein Friſcher und
ein Treiber woͤchentlich 1 Thaler und 8 Gutegroſchen, ein Schmelzer 1½ Thaler, ein
Vorlaͤufer aber 1 Thaler und 4 Gutegroſchen: Dem Seigerer und dem Gaarmacher
werden woͤchentlich 1 Thaler 5 Gutegroſchen gereichet, wovor ein ieder, wie alle andere
Huͤttenleute, in einer Woche 5½ Schichten thun, der erſte aber in einer Schicht zwei
Oefen abſeigern, der andere aber vier Herde Kupfer gaarmachen muß: Fertiget der leztere
inzwiſchen noch mehr, als vier Herde; So wird ihm ein ieder noch beſonders und mit
1 Gutengroſchen bezahlt. Weil dieſe Loͤhne etwas gering ſind, und die Leute keine be-
ſtaͤndige Arbeit haben: So werden dem Gaarmacher iaͤhrlich noch 30-, dem Schmel-
zer und Treiber 15-, dem Vorlaͤufer aber 10 Gulden Wartgeld gereichet. Die Koſten
des Holzes und der Kohlen habe ich §. 5. ſchon gemeldet: Jch bemerke daher nur noch
ſo viel, daß das Schokwellen 6 Gutegroſchen Forſtgeld koſtet, und daß dieſe nur eine
handdik ſind, daher dann auch mit 2 Pferden 18 bis 20 Schok geladen werden
koͤnnen.
§. 34.
Der Fluß, den man bei dem Schieferſchmelzen gebrauchet, wird aus dem Stoll-
bergiſchen angeſchaft: Es komt ein Centner auf 6 Gutegroſchen zu ſtehen. Die Bleie,
die zu der Seigerarbeit erfordert werden, kauft man vor 5 Thaler, der Fuhrlohn betraͤgt
aber auch noch 15 Gutegroſchen.
§. 35.
Es ſollen in einem Jahr uͤber 6000 Centner Kupfer, und bei 5000 Mark Silber ge-
macht werden. Ein Centner Kupfer wird von denen Contrahenten mit 26-, die Mark Sil-
ber aber mit 12⅔ Thaler bezahlt.
§. 36.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/276>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.