Die fünfte Abhandlung von der Wirthschaft bei diesem Werk.
§. 23.
Die Bergamtsbediente bestehen in dem Bergrichter, dem Bergvogt, oder dem iedes- maligen Burgemeister der Stadt Sangerhausen, dem Bergschreiber, als Stadt- schreiber, dem Schichtmeister und dem Geschwohrnen. Der erste bekomt iährlich 50-, der zweete 24-, und der dritte 12 Thaler. Der Schichtmeister empfängt, nebst dem freien Holz, und der Wohnung wöchentlich 5-, der Geschwohrne aber 4 Thaler.
§. 24.
Zu den übrigen Bedienten gehöret der Hüttenmeister, der Ober- und zwei Unter- steiger. Dem erstern werden wöchentlich 2 Thaler, dem andern aber 2 Thaler 2 Gute- groschen gereichet, beide aber bekommen noch auser diesem frei Holz, Licht und Woh- nung. Einem Untersteiger wird wöchentlich nur 11/2 Thaler bezahlt.
§. 25.
Bei denen Gruben arbeiten ohngefähr 72 Mann. Den Lohn, welchen sie bekom- men, habe ich §. 13. schon angezeigt. Sie fördern in einem ganzen Jahr ohngefähr 14- bis 1500 Fuder Schiefern. Es bekomt ein Schmelzer wöchentlich 11/2 Thaler, ein Vorläufer 1 Thaler und 6 Gutegroschen, ein Taglöhner aber 1 Thaler. Von einem Centner Kupfer gaarzumachen bezahlet man mit Jnbegrif des Zuhaltens 51/2 Gute- groschen.
§. 26.
Jch habe §. 5. den Preis des Holzes und der Kohlen schon bemerkt, und darum habe ich es nicht nötig, daß ich mich hier noch damit aufhalte.
§. 27.
Es komt ein Maas Fluß, welches gekauft wird, und 3 Centner enthält, bis auf die Hütte 20 Gutegroschen zu stehen.
§. 28.
Alle Vierteliahr pfleget man nur auszulohnen: Wann aber sechs Wochen in dem Quartal verflossen sind; So bezahlt man einstweiln auf Abschlag.
§. 29.
H h 2
von dem Schieferbergwerk bei Sangerhauſen.
Die fuͤnfte Abhandlung von der Wirthſchaft bei dieſem Werk.
§. 23.
Die Bergamtsbediente beſtehen in dem Bergrichter, dem Bergvogt, oder dem iedes- maligen Burgemeiſter der Stadt Sangerhauſen, dem Bergſchreiber, als Stadt- ſchreiber, dem Schichtmeiſter und dem Geſchwohrnen. Der erſte bekomt iaͤhrlich 50-, der zweete 24-, und der dritte 12 Thaler. Der Schichtmeiſter empfaͤngt, nebſt dem freien Holz, und der Wohnung woͤchentlich 5-, der Geſchwohrne aber 4 Thaler.
§. 24.
Zu den uͤbrigen Bedienten gehoͤret der Huͤttenmeiſter, der Ober- und zwei Unter- ſteiger. Dem erſtern werden woͤchentlich 2 Thaler, dem andern aber 2 Thaler 2 Gute- groſchen gereichet, beide aber bekommen noch auſer dieſem frei Holz, Licht und Woh- nung. Einem Unterſteiger wird woͤchentlich nur 1½ Thaler bezahlt.
§. 25.
Bei denen Gruben arbeiten ohngefaͤhr 72 Mann. Den Lohn, welchen ſie bekom- men, habe ich §. 13. ſchon angezeigt. Sie foͤrdern in einem ganzen Jahr ohngefaͤhr 14- bis 1500 Fuder Schiefern. Es bekomt ein Schmelzer woͤchentlich 1½ Thaler, ein Vorlaͤufer 1 Thaler und 6 Gutegroſchen, ein Tagloͤhner aber 1 Thaler. Von einem Centner Kupfer gaarzumachen bezahlet man mit Jnbegrif des Zuhaltens 5½ Gute- groſchen.
§. 26.
Jch habe §. 5. den Preis des Holzes und der Kohlen ſchon bemerkt, und darum habe ich es nicht noͤtig, daß ich mich hier noch damit aufhalte.
§. 27.
Es komt ein Maas Fluß, welches gekauft wird, und 3 Centner enthaͤlt, bis auf die Huͤtte 20 Gutegroſchen zu ſtehen.
§. 28.
Alle Vierteliahr pfleget man nur auszulohnen: Wann aber ſechs Wochen in dem Quartal verfloſſen ſind; So bezahlt man einſtweiln auf Abſchlag.
§. 29.
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von dem Schieferbergwerk bei Sangerhauſen.
Die fuͤnfte Abhandlung
von der Wirthſchaft bei dieſem Werk.
§. 23.
Die Bergamtsbediente beſtehen in dem Bergrichter, dem Bergvogt, oder dem iedes-
maligen Burgemeiſter der Stadt Sangerhauſen, dem Bergſchreiber, als Stadt-
ſchreiber, dem Schichtmeiſter und dem Geſchwohrnen. Der erſte bekomt iaͤhrlich 50-,
der zweete 24-, und der dritte 12 Thaler. Der Schichtmeiſter empfaͤngt, nebſt dem
freien Holz, und der Wohnung woͤchentlich 5-, der Geſchwohrne aber 4 Thaler.
§. 24.
Zu den uͤbrigen Bedienten gehoͤret der Huͤttenmeiſter, der Ober- und zwei Unter-
ſteiger. Dem erſtern werden woͤchentlich 2 Thaler, dem andern aber 2 Thaler 2 Gute-
groſchen gereichet, beide aber bekommen noch auſer dieſem frei Holz, Licht und Woh-
nung. Einem Unterſteiger wird woͤchentlich nur 1½ Thaler bezahlt.
§. 25.
Bei denen Gruben arbeiten ohngefaͤhr 72 Mann. Den Lohn, welchen ſie bekom-
men, habe ich §. 13. ſchon angezeigt. Sie foͤrdern in einem ganzen Jahr ohngefaͤhr
14- bis 1500 Fuder Schiefern. Es bekomt ein Schmelzer woͤchentlich 1½ Thaler, ein
Vorlaͤufer 1 Thaler und 6 Gutegroſchen, ein Tagloͤhner aber 1 Thaler. Von einem
Centner Kupfer gaarzumachen bezahlet man mit Jnbegrif des Zuhaltens 5½ Gute-
groſchen.
§. 26.
Jch habe §. 5. den Preis des Holzes und der Kohlen ſchon bemerkt, und darum
habe ich es nicht noͤtig, daß ich mich hier noch damit aufhalte.
§. 27.
Es komt ein Maas Fluß, welches gekauft wird, und 3 Centner enthaͤlt, bis auf
die Huͤtte 20 Gutegroſchen zu ſtehen.
§. 28.
Alle Vierteliahr pfleget man nur auszulohnen: Wann aber ſechs Wochen in dem
Quartal verfloſſen ſind; So bezahlt man einſtweiln auf Abſchlag.
§. 29.
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/263>, abgerufen am 23.02.2025.
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