fördert der Rosenhof 20 Tonnen, der St. Johannes 7 Treiben, der alte Seegen 2 Trei- ben 10 Tonnen, der Silberseegen 2 Treiben 20 Tonnen, die Zilla 2 Treiben 10 Ton- nen, die Dreikönige 25 Tonnen, der Willegottes 5 Tonnen, und die braune Lilie 2 Trei- ben. Bei dem Josua und dem Buschesglük ist nichts Gewisses bestimt. Es enthält ein Treiben auch hier 40 Tonnen, eine Tonne aber 6 bis 8 Centner. Es komt ein Trei- ben in das andere in den Bergkosten auf 22, 23 bis 24 Mgr. zu stehen.
§. 119.
Da die Poch- und die Hüttengebäude von der Landesherrschaft erbauet worden: So müssen auch die Gewerken derselben eine gewisse Zinse entrichten, wann sie ihre Erze darinnen zugutmachen wollen. Es bezahlen daher dieselbe von zwei Rösten oder 66 Centner Schlieg zu machen 3, 4, 5 bis 6-, vor zwei Röste trokken Erz zu pochen aber nur 2 Gülden Pochzinse. Eine eben dergleichen Zinse von 2 Gülden bezahlen dieselbe zugleich auch vor zwei Röste Schlieg zu schmelzen und zugutzumachen. Bei diesen Zinsen stelt die Landesherrschaft nicht nur die nötige Werkzeuge, sondern sie erhält auch die Gebäude, die Gewerken müssen hingegen die Arbeitslöhne, und das Holz und die Kohlen bezahlen (§. 116.)
§. 120.
Die Schliege, welche von denen Aftern, und dem armen Vorrath gemacht wer- den, den man auserhalb den Waschhäusern aufzufangen pfleget (§. 77. N. IIII.), sind der armen oder der Büchsencasse, woraus die im Gnadengehalt stehende Bergleute, und die Arztkosten bezahlt werden, durch eine besondere Verordnung verwilliget wor- den. Sie muß diese Schliege auf ihre Kosten zugutmachen lassen, da sie dann nur die Silber, und von einer ieden Röste zwei Centner Glätt bekomt, die Bleie aber an die Gewerken überlassen muß. Es hat diese Casse bei der Lage dieser Sache eben kei- nen grosen Vorteil: Damit sie nun dabei um desto eher bestehen könne; So werden ihr Holz und Kohlen nicht nur in einem geringern Preis, als sonst gewöhnlich ist, ange- schlagen, sondern sie bekomt auch noch die Silber nach dem Werth bezahlet, wie sie vermünzet werden können; nämlich mit 11 Thaler 33 Groschen. Zu der Unterhaltung dieser Casse muß auser diesem ein ieder Bergmann von einem ieden Gülden, den er ver- dienet, einen Pfennig zurüklassen. Uiberdis müssen auch die Gewerken, weil alle diese Einnahmen noch nicht hinreichend sein sollen, um die Ausgaben zu bestreiten, alle Quar- tal von einem Bergmann 24-, von einem Pochiungen aber 12 Mgr. Supplementgel- der bezahlen. Man hat auser dieser noch eine andere, die so genante Hüttenbüchse, welche die von dem Probieren übrig gebliebene Schliegproben bekomt, die in einem Jahr ohngefähr zwei Röste ausmachen. Die Kirchen und die Schulen hat man an diesem Ort auch nicht vergessen: Es bekommen aber diese die Kräzzen, die in der Münze bei dem Silberbrennen von den Testen und den Tiegeln fallen, welche auf der Hütte mit der Gewerken Glätt zugutgemacht werden.
§. 121.
Das neunte Stuͤk
foͤrdert der Roſenhof 20 Tonnen, der St. Johannes 7 Treiben, der alte Seegen 2 Trei- ben 10 Tonnen, der Silberſeegen 2 Treiben 20 Tonnen, die Zilla 2 Treiben 10 Ton- nen, die Dreikoͤnige 25 Tonnen, der Willegottes 5 Tonnen, und die braune Lilie 2 Trei- ben. Bei dem Joſua und dem Buſchesgluͤk iſt nichts Gewiſſes beſtimt. Es enthaͤlt ein Treiben auch hier 40 Tonnen, eine Tonne aber 6 bis 8 Centner. Es komt ein Trei- ben in das andere in den Bergkoſten auf 22, 23 bis 24 Mgr. zu ſtehen.
§. 119.
Da die Poch- und die Huͤttengebaͤude von der Landesherrſchaft erbauet worden: So muͤſſen auch die Gewerken derſelben eine gewiſſe Zinſe entrichten, wann ſie ihre Erze darinnen zugutmachen wollen. Es bezahlen daher dieſelbe von zwei Roͤſten oder 66 Centner Schlieg zu machen 3, 4, 5 bis 6-, vor zwei Roͤſte trokken Erz zu pochen aber nur 2 Guͤlden Pochzinſe. Eine eben dergleichen Zinſe von 2 Guͤlden bezahlen dieſelbe zugleich auch vor zwei Roͤſte Schlieg zu ſchmelzen und zugutzumachen. Bei dieſen Zinſen ſtelt die Landesherrſchaft nicht nur die noͤtige Werkzeuge, ſondern ſie erhaͤlt auch die Gebaͤude, die Gewerken muͤſſen hingegen die Arbeitsloͤhne, und das Holz und die Kohlen bezahlen (§. 116.)
§. 120.
Die Schliege, welche von denen Aftern, und dem armen Vorrath gemacht wer- den, den man auſerhalb den Waſchhaͤuſern aufzufangen pfleget (§. 77. N. IIII.), ſind der armen oder der Buͤchſencaſſe, woraus die im Gnadengehalt ſtehende Bergleute, und die Arztkoſten bezahlt werden, durch eine beſondere Verordnung verwilliget wor- den. Sie muß dieſe Schliege auf ihre Koſten zugutmachen laſſen, da ſie dann nur die Silber, und von einer ieden Roͤſte zwei Centner Glaͤtt bekomt, die Bleie aber an die Gewerken uͤberlaſſen muß. Es hat dieſe Caſſe bei der Lage dieſer Sache eben kei- nen groſen Vorteil: Damit ſie nun dabei um deſto eher beſtehen koͤnne; So werden ihr Holz und Kohlen nicht nur in einem geringern Preis, als ſonſt gewoͤhnlich iſt, ange- ſchlagen, ſondern ſie bekomt auch noch die Silber nach dem Werth bezahlet, wie ſie vermuͤnzet werden koͤnnen; naͤmlich mit 11 Thaler 33 Groſchen. Zu der Unterhaltung dieſer Caſſe muß auſer dieſem ein ieder Bergmann von einem ieden Guͤlden, den er ver- dienet, einen Pfennig zuruͤklaſſen. Uiberdis muͤſſen auch die Gewerken, weil alle dieſe Einnahmen noch nicht hinreichend ſein ſollen, um die Ausgaben zu beſtreiten, alle Quar- tal von einem Bergmann 24-, von einem Pochiungen aber 12 Mgr. Supplementgel- der bezahlen. Man hat auſer dieſer noch eine andere, die ſo genante Huͤttenbuͤchſe, welche die von dem Probieren uͤbrig gebliebene Schliegproben bekomt, die in einem Jahr ohngefaͤhr zwei Roͤſte ausmachen. Die Kirchen und die Schulen hat man an dieſem Ort auch nicht vergeſſen: Es bekommen aber dieſe die Kraͤzzen, die in der Muͤnze bei dem Silberbrennen von den Teſten und den Tiegeln fallen, welche auf der Huͤtte mit der Gewerken Glaͤtt zugutgemacht werden.
§. 121.
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Das neunte Stuͤk
foͤrdert der Roſenhof 20 Tonnen, der St. Johannes 7 Treiben, der alte Seegen 2 Trei-
ben 10 Tonnen, der Silberſeegen 2 Treiben 20 Tonnen, die Zilla 2 Treiben 10 Ton-
nen, die Dreikoͤnige 25 Tonnen, der Willegottes 5 Tonnen, und die braune Lilie 2 Trei-
ben. Bei dem Joſua und dem Buſchesgluͤk iſt nichts Gewiſſes beſtimt. Es enthaͤlt
ein Treiben auch hier 40 Tonnen, eine Tonne aber 6 bis 8 Centner. Es komt ein Trei-
ben in das andere in den Bergkoſten auf 22, 23 bis 24 Mgr. zu ſtehen.
§. 119.
Da die Poch- und die Huͤttengebaͤude von der Landesherrſchaft erbauet worden:
So muͤſſen auch die Gewerken derſelben eine gewiſſe Zinſe entrichten, wann ſie ihre Erze
darinnen zugutmachen wollen. Es bezahlen daher dieſelbe von zwei Roͤſten oder 66
Centner Schlieg zu machen 3, 4, 5 bis 6-, vor zwei Roͤſte trokken Erz zu pochen aber
nur 2 Guͤlden Pochzinſe. Eine eben dergleichen Zinſe von 2 Guͤlden bezahlen dieſelbe
zugleich auch vor zwei Roͤſte Schlieg zu ſchmelzen und zugutzumachen. Bei dieſen
Zinſen ſtelt die Landesherrſchaft nicht nur die noͤtige Werkzeuge, ſondern ſie erhaͤlt auch
die Gebaͤude, die Gewerken muͤſſen hingegen die Arbeitsloͤhne, und das Holz und die
Kohlen bezahlen (§. 116.)
§. 120.
Die Schliege, welche von denen Aftern, und dem armen Vorrath gemacht wer-
den, den man auſerhalb den Waſchhaͤuſern aufzufangen pfleget (§. 77. N. IIII.), ſind
der armen oder der Buͤchſencaſſe, woraus die im Gnadengehalt ſtehende Bergleute,
und die Arztkoſten bezahlt werden, durch eine beſondere Verordnung verwilliget wor-
den. Sie muß dieſe Schliege auf ihre Koſten zugutmachen laſſen, da ſie dann nur
die Silber, und von einer ieden Roͤſte zwei Centner Glaͤtt bekomt, die Bleie aber an
die Gewerken uͤberlaſſen muß. Es hat dieſe Caſſe bei der Lage dieſer Sache eben kei-
nen groſen Vorteil: Damit ſie nun dabei um deſto eher beſtehen koͤnne; So werden
ihr Holz und Kohlen nicht nur in einem geringern Preis, als ſonſt gewoͤhnlich iſt, ange-
ſchlagen, ſondern ſie bekomt auch noch die Silber nach dem Werth bezahlet, wie ſie
vermuͤnzet werden koͤnnen; naͤmlich mit 11 Thaler 33 Groſchen. Zu der Unterhaltung
dieſer Caſſe muß auſer dieſem ein ieder Bergmann von einem ieden Guͤlden, den er ver-
dienet, einen Pfennig zuruͤklaſſen. Uiberdis muͤſſen auch die Gewerken, weil alle dieſe
Einnahmen noch nicht hinreichend ſein ſollen, um die Ausgaben zu beſtreiten, alle Quar-
tal von einem Bergmann 24-, von einem Pochiungen aber 12 Mgr. Supplementgel-
der bezahlen. Man hat auſer dieſer noch eine andere, die ſo genante Huͤttenbuͤchſe,
welche die von dem Probieren uͤbrig gebliebene Schliegproben bekomt, die in einem Jahr
ohngefaͤhr zwei Roͤſte ausmachen. Die Kirchen und die Schulen hat man an dieſem
Ort auch nicht vergeſſen: Es bekommen aber dieſe die Kraͤzzen, die in der Muͤnze bei
dem Silberbrennen von den Teſten und den Tiegeln fallen, welche auf der Huͤtte mit
der Gewerken Glaͤtt zugutgemacht werden.
§. 121.
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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/230>, abgerufen am 23.02.2025.
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