Das Kohlenmaas, derer zwölf ein Fuder machen, hält 36 homberger Mezzen. Der Köhler bekomt von dem Fuder zu kohlen 3/4 Thaler. Drei Klafter Holz gehen auf ein Fuder Kohlen, welches in allem 6 bis 7 Thaler zu stehen komt. Jn einen Kohlhau- fen, den man mit Laub und Rasen dekket, werden 35 bis 40 Klafter Holz gesezzet. Zu dem Betrieb des Werkes werden in einem Jahr bei 5000 Klafter Holz, und 1500 Fu- der Kohlen erfordert.
§. 40.
Die Schmiedemeister, derer drei sind, machen alle Schmiedearbeiten in dem Ge- ding. Ein jeder Pursche muß die Woche vor die Ausschmiedung seines Gezähes zwei gute Groschen bezahlen. Der Zimmer- und der Mauermeister stehen mit ihren Gesel- len mehrenteils in dem Taglohn. Ein Meister bekomt täglich 1/2 Gulden, ein Geselle aber 1/4 Thaler.
§. 41.
Die Hüttenarbeiten versehen zwei Hüttenmeister, wovon der eine bei der alten, der andere aber bei der neuen Hütte stehet. Der leztere macht die Kupfer selbst gaar, neben dem andern aber ist noch ein besonderer Gaarmacher. Die Kupfersteine werden in dem Geding geröstet. So vielmal als bei dem Durchstechen des Rostes zehn Cent- ner Schwarzkupfer fallen, so oft bekommen die Rostwänder einen Thaler. Man hat dieses Geding mit Fleis auf die fallende Schwarzkupfer gemacht, damit die Steine um desto besser angeröstet werden, und mehrere und bessere Schwarzkupfer fallen mögen. Die Schmelzarbeit verrichten besondere Schmelzer, mit ihren Vorläufern. Die erstere bekommen die Schicht 1/4 Thaler, die andere aber 20 Kreuzzer. Das Gaarmachen wird nach dem Centner bezahlet. Der Gaarmacher bekomt von demselben 4-, der Zuhalter aber 2 Hessenweispfennige.
§. 42.
Der Geschwohrne, der Hüttenmeister, und die übrige Unterbedienten, müssen alle sechs Wochen von den unter ihnen stehenden Leuten einen Lohnzettel machen, worauf dann dieselbe auf dem Bergamt von dem Bergschreiber, in Gegenwart der übrigen Bergbeamten ausgelohnet werden. Das Koboltswerk hat hingegen eine besondere Casse, die der Bergcommissarius und der bei der alten Hütte stehende Hüttenmeister verwalten.
§. 43.
Ein Centner Gaarkupfer wird vor 311/2-, das geschmiedete Kupfer aber vor 38 Tha- ler, in schwerem Geld verkaufet, wobei die Louisdor nicht höher, als zu 5 Thaler ange- schlagen wird. Jn einem Jahr werden 2500 Centner gemacht. Die daher entsprin- gende Ausbeute ist sehr ansehnlich, und sie soll sich auf 30,000 Thaler erstrekken.
§. 44.
Das ſechste Stuͤk
§. 39.
Das Kohlenmaas, derer zwoͤlf ein Fuder machen, haͤlt 36 homberger Mezzen. Der Koͤhler bekomt von dem Fuder zu kohlen ¾ Thaler. Drei Klafter Holz gehen auf ein Fuder Kohlen, welches in allem 6 bis 7 Thaler zu ſtehen komt. Jn einen Kohlhau- fen, den man mit Laub und Raſen dekket, werden 35 bis 40 Klafter Holz geſezzet. Zu dem Betrieb des Werkes werden in einem Jahr bei 5000 Klafter Holz, und 1500 Fu- der Kohlen erfordert.
§. 40.
Die Schmiedemeiſter, derer drei ſind, machen alle Schmiedearbeiten in dem Ge- ding. Ein jeder Purſche muß die Woche vor die Ausſchmiedung ſeines Gezaͤhes zwei gute Groſchen bezahlen. Der Zimmer- und der Mauermeiſter ſtehen mit ihren Geſel- len mehrenteils in dem Taglohn. Ein Meiſter bekomt taͤglich ½ Gulden, ein Geſelle aber ¼ Thaler.
§. 41.
Die Huͤttenarbeiten verſehen zwei Huͤttenmeiſter, wovon der eine bei der alten, der andere aber bei der neuen Huͤtte ſtehet. Der leztere macht die Kupfer ſelbſt gaar, neben dem andern aber iſt noch ein beſonderer Gaarmacher. Die Kupferſteine werden in dem Geding geroͤſtet. So vielmal als bei dem Durchſtechen des Roſtes zehn Cent- ner Schwarzkupfer fallen, ſo oft bekommen die Roſtwaͤnder einen Thaler. Man hat dieſes Geding mit Fleis auf die fallende Schwarzkupfer gemacht, damit die Steine um deſto beſſer angeroͤſtet werden, und mehrere und beſſere Schwarzkupfer fallen moͤgen. Die Schmelzarbeit verrichten beſondere Schmelzer, mit ihren Vorlaͤufern. Die erſtere bekommen die Schicht ¼ Thaler, die andere aber 20 Kreuzzer. Das Gaarmachen wird nach dem Centner bezahlet. Der Gaarmacher bekomt von demſelben 4-, der Zuhalter aber 2 Heſſenweispfennige.
§. 42.
Der Geſchwohrne, der Huͤttenmeiſter, und die uͤbrige Unterbedienten, muͤſſen alle ſechs Wochen von den unter ihnen ſtehenden Leuten einen Lohnzettel machen, worauf dann dieſelbe auf dem Bergamt von dem Bergſchreiber, in Gegenwart der uͤbrigen Bergbeamten ausgelohnet werden. Das Koboltswerk hat hingegen eine beſondere Caſſe, die der Bergcommiſſarius und der bei der alten Huͤtte ſtehende Huͤttenmeiſter verwalten.
§. 43.
Ein Centner Gaarkupfer wird vor 31½-, das geſchmiedete Kupfer aber vor 38 Tha- ler, in ſchwerem Geld verkaufet, wobei die Louisdor nicht hoͤher, als zu 5 Thaler ange- ſchlagen wird. Jn einem Jahr werden 2500 Centner gemacht. Die daher entſprin- gende Ausbeute iſt ſehr anſehnlich, und ſie ſoll ſich auf 30,000 Thaler erſtrekken.
§. 44.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0100"n="80"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Das ſechste Stuͤk</hi></fw><lb/><divn="3"><head>§. 39.</head><lb/><p>Das Kohlenmaas, derer zwoͤlf ein Fuder machen, haͤlt 36 homberger Mezzen.<lb/>
Der Koͤhler bekomt von dem Fuder zu kohlen ¾ Thaler. Drei Klafter Holz gehen auf<lb/>
ein Fuder Kohlen, welches in allem 6 bis 7 Thaler zu ſtehen komt. Jn einen Kohlhau-<lb/>
fen, den man mit Laub und Raſen dekket, werden 35 bis 40 Klafter Holz geſezzet. Zu<lb/>
dem Betrieb des Werkes werden in einem Jahr bei 5000 Klafter Holz, und 1500 Fu-<lb/>
der Kohlen erfordert.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 40.</head><lb/><p>Die Schmiedemeiſter, derer drei ſind, machen alle Schmiedearbeiten in dem Ge-<lb/>
ding. Ein jeder Purſche muß die Woche vor die Ausſchmiedung ſeines Gezaͤhes zwei<lb/>
gute Groſchen bezahlen. Der Zimmer- und der Mauermeiſter ſtehen mit ihren Geſel-<lb/>
len mehrenteils in dem Taglohn. Ein Meiſter bekomt taͤglich ½ Gulden, ein Geſelle<lb/>
aber ¼ Thaler.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 41.</head><lb/><p>Die Huͤttenarbeiten verſehen zwei Huͤttenmeiſter, wovon der eine bei der alten,<lb/>
der andere aber bei der neuen Huͤtte ſtehet. Der leztere macht die Kupfer ſelbſt gaar,<lb/>
neben dem andern aber iſt noch ein beſonderer Gaarmacher. Die Kupferſteine werden<lb/>
in dem Geding geroͤſtet. So vielmal als bei dem Durchſtechen des Roſtes zehn Cent-<lb/>
ner Schwarzkupfer fallen, ſo oft bekommen die Roſtwaͤnder einen Thaler. Man hat<lb/>
dieſes Geding mit Fleis auf die fallende Schwarzkupfer gemacht, damit die Steine um<lb/>
deſto beſſer angeroͤſtet werden, und mehrere und beſſere Schwarzkupfer fallen moͤgen.<lb/>
Die Schmelzarbeit verrichten beſondere Schmelzer, mit ihren Vorlaͤufern. Die erſtere<lb/>
bekommen die Schicht ¼ Thaler, die andere aber 20 Kreuzzer. Das Gaarmachen wird<lb/>
nach dem Centner bezahlet. Der Gaarmacher bekomt von demſelben 4-, der Zuhalter<lb/>
aber 2 Heſſenweispfennige.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 42.</head><lb/><p>Der Geſchwohrne, der Huͤttenmeiſter, und die uͤbrige Unterbedienten, muͤſſen alle<lb/>ſechs Wochen von den unter ihnen ſtehenden Leuten einen Lohnzettel machen, worauf<lb/>
dann dieſelbe auf dem Bergamt von dem Bergſchreiber, in Gegenwart der uͤbrigen<lb/>
Bergbeamten ausgelohnet werden. Das Koboltswerk hat hingegen eine beſondere<lb/>
Caſſe, die der Bergcommiſſarius und der bei der alten Huͤtte ſtehende Huͤttenmeiſter<lb/>
verwalten.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 43.</head><lb/><p>Ein Centner Gaarkupfer wird vor 31½-, das geſchmiedete Kupfer aber vor 38 Tha-<lb/>
ler, in ſchwerem Geld verkaufet, wobei die Louisdor nicht hoͤher, als zu 5 Thaler ange-<lb/>ſchlagen wird. Jn einem Jahr werden 2500 Centner gemacht. Die daher entſprin-<lb/>
gende Ausbeute iſt ſehr anſehnlich, und ſie ſoll ſich auf 30,000 Thaler erſtrekken.</p></div><lb/><fwplace="bottom"type="catch">§. 44.</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[80/0100]
Das ſechste Stuͤk
§. 39.
Das Kohlenmaas, derer zwoͤlf ein Fuder machen, haͤlt 36 homberger Mezzen.
Der Koͤhler bekomt von dem Fuder zu kohlen ¾ Thaler. Drei Klafter Holz gehen auf
ein Fuder Kohlen, welches in allem 6 bis 7 Thaler zu ſtehen komt. Jn einen Kohlhau-
fen, den man mit Laub und Raſen dekket, werden 35 bis 40 Klafter Holz geſezzet. Zu
dem Betrieb des Werkes werden in einem Jahr bei 5000 Klafter Holz, und 1500 Fu-
der Kohlen erfordert.
§. 40.
Die Schmiedemeiſter, derer drei ſind, machen alle Schmiedearbeiten in dem Ge-
ding. Ein jeder Purſche muß die Woche vor die Ausſchmiedung ſeines Gezaͤhes zwei
gute Groſchen bezahlen. Der Zimmer- und der Mauermeiſter ſtehen mit ihren Geſel-
len mehrenteils in dem Taglohn. Ein Meiſter bekomt taͤglich ½ Gulden, ein Geſelle
aber ¼ Thaler.
§. 41.
Die Huͤttenarbeiten verſehen zwei Huͤttenmeiſter, wovon der eine bei der alten,
der andere aber bei der neuen Huͤtte ſtehet. Der leztere macht die Kupfer ſelbſt gaar,
neben dem andern aber iſt noch ein beſonderer Gaarmacher. Die Kupferſteine werden
in dem Geding geroͤſtet. So vielmal als bei dem Durchſtechen des Roſtes zehn Cent-
ner Schwarzkupfer fallen, ſo oft bekommen die Roſtwaͤnder einen Thaler. Man hat
dieſes Geding mit Fleis auf die fallende Schwarzkupfer gemacht, damit die Steine um
deſto beſſer angeroͤſtet werden, und mehrere und beſſere Schwarzkupfer fallen moͤgen.
Die Schmelzarbeit verrichten beſondere Schmelzer, mit ihren Vorlaͤufern. Die erſtere
bekommen die Schicht ¼ Thaler, die andere aber 20 Kreuzzer. Das Gaarmachen wird
nach dem Centner bezahlet. Der Gaarmacher bekomt von demſelben 4-, der Zuhalter
aber 2 Heſſenweispfennige.
§. 42.
Der Geſchwohrne, der Huͤttenmeiſter, und die uͤbrige Unterbedienten, muͤſſen alle
ſechs Wochen von den unter ihnen ſtehenden Leuten einen Lohnzettel machen, worauf
dann dieſelbe auf dem Bergamt von dem Bergſchreiber, in Gegenwart der uͤbrigen
Bergbeamten ausgelohnet werden. Das Koboltswerk hat hingegen eine beſondere
Caſſe, die der Bergcommiſſarius und der bei der alten Huͤtte ſtehende Huͤttenmeiſter
verwalten.
§. 43.
Ein Centner Gaarkupfer wird vor 31½-, das geſchmiedete Kupfer aber vor 38 Tha-
ler, in ſchwerem Geld verkaufet, wobei die Louisdor nicht hoͤher, als zu 5 Thaler ange-
ſchlagen wird. Jn einem Jahr werden 2500 Centner gemacht. Die daher entſprin-
gende Ausbeute iſt ſehr anſehnlich, und ſie ſoll ſich auf 30,000 Thaler erſtrekken.
§. 44.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/100>, abgerufen am 23.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.