Buri, Maximilian von: Ueber Causalität und deren Verantwortung. Leipzig, 1873.Wissen des Handelnden, welche, wenn die Wahrscheinlichkeit Uebrigens brauchen die fremden mitwirksam gewesenen Wiſſen des Handelnden, welche, wenn die Wahrſcheinlichkeit Uebrigens brauchen die fremden mitwirkſam geweſenen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0024" n="20"/> Wiſſen des Handelnden, welche, wenn die Wahrſcheinlichkeit<lb/> des Eintritts der Kraft ſelbſt zu gegenwärtigem Bewußtſein<lb/> gekommen wäre, den Handelnden zum Ausſchluß dieſer Kraft<lb/> von ſeinem Willen beſtimmt haben würden, ſo wäre doch die<lb/> hinzugetretene Kraft ſelbſt nicht gewollt geweſen. Ein<lb/> Willenszuſammenhang zwiſchen Handlung und Erfolg liegt<lb/> darum in ſolchem Falle nicht vor.</p><lb/> <p>Uebrigens brauchen die fremden mitwirkſam geweſenen<lb/> Kräfte nicht ihrem Urſprunge, ihrer näheren Beſchaffenheit<lb/> nach, von dem Willen umfaßt geweſen zu ſein, denn auf die<lb/> Form dieſer Krafte kommt es nicht an, ſondern nur auf<lb/> deren Wirkſamkeit. Weiß daher Jemand aus ſeiner <hi rendition="#g">Er-<lb/> fahrung,</hi> daß ſich aus einer beſtimmten Thätigkeit durch<lb/> den Hinzutritt einer fremden Kraft ein beſtimmter Erfolg<lb/> ergibt, ſo kann er dieſen Erfolg wollen, ſollte ihm auch die<lb/> fremde Kraft ſelbſt, die Art und Weiſe der Entwicklung des<lb/> Cauſalzuſammenhangs, ganz unbekannt ſein. Wird dann<lb/> durch ſeine Thätigkeit in Verbindung mit der fremden hinzu-<lb/> getretenen Wirkſamkeit der Erfolg herbeigeführt, ſo haftet er<lb/> für denſelben, inſofern der Cauſalverlauf ein erfahrungs-<lb/> mäßiger geblieben iſt — der Cauſalverlauf ſich <hi rendition="#aq">in concreto</hi><lb/> ſo geſtaltet hat, daß der <hi rendition="#g">Handelnde</hi> darauf rechnen könnte,<lb/> er werde ſich bei etwaiger nochmaliger Vornahme ſeiner<lb/> Thätigkeit in gleicher Weiſe wiederholen. — Damit iſt jedoch<lb/> nicht geſagt, daß, wie v. B. behauptet, der Handelnde ſtets<lb/> für die regelmäßige Entwicklung ſeiner Thätigkeit einſtehen<lb/> müſſe. Es erſcheint zwar ohne beſondere Anhaltspunkte nicht<lb/> glaubhaft, daß Jemand Das nicht gewußt haben ſollte, was<lb/> Alle wiſſen; und es wird darum <hi rendition="#g">im Allgemeinen</hi> auf die<lb/> Verſicherung, man habe die ſtattgefundene regelmäßige —<lb/> einigermaßen wahrſcheinliche — Entwicklung des Cauſal-<lb/> zuſammenhangs nicht vorausgeſehen oder vorausſehen können,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [20/0024]
Wiſſen des Handelnden, welche, wenn die Wahrſcheinlichkeit
des Eintritts der Kraft ſelbſt zu gegenwärtigem Bewußtſein
gekommen wäre, den Handelnden zum Ausſchluß dieſer Kraft
von ſeinem Willen beſtimmt haben würden, ſo wäre doch die
hinzugetretene Kraft ſelbſt nicht gewollt geweſen. Ein
Willenszuſammenhang zwiſchen Handlung und Erfolg liegt
darum in ſolchem Falle nicht vor.
Uebrigens brauchen die fremden mitwirkſam geweſenen
Kräfte nicht ihrem Urſprunge, ihrer näheren Beſchaffenheit
nach, von dem Willen umfaßt geweſen zu ſein, denn auf die
Form dieſer Krafte kommt es nicht an, ſondern nur auf
deren Wirkſamkeit. Weiß daher Jemand aus ſeiner Er-
fahrung, daß ſich aus einer beſtimmten Thätigkeit durch
den Hinzutritt einer fremden Kraft ein beſtimmter Erfolg
ergibt, ſo kann er dieſen Erfolg wollen, ſollte ihm auch die
fremde Kraft ſelbſt, die Art und Weiſe der Entwicklung des
Cauſalzuſammenhangs, ganz unbekannt ſein. Wird dann
durch ſeine Thätigkeit in Verbindung mit der fremden hinzu-
getretenen Wirkſamkeit der Erfolg herbeigeführt, ſo haftet er
für denſelben, inſofern der Cauſalverlauf ein erfahrungs-
mäßiger geblieben iſt — der Cauſalverlauf ſich in concreto
ſo geſtaltet hat, daß der Handelnde darauf rechnen könnte,
er werde ſich bei etwaiger nochmaliger Vornahme ſeiner
Thätigkeit in gleicher Weiſe wiederholen. — Damit iſt jedoch
nicht geſagt, daß, wie v. B. behauptet, der Handelnde ſtets
für die regelmäßige Entwicklung ſeiner Thätigkeit einſtehen
müſſe. Es erſcheint zwar ohne beſondere Anhaltspunkte nicht
glaubhaft, daß Jemand Das nicht gewußt haben ſollte, was
Alle wiſſen; und es wird darum im Allgemeinen auf die
Verſicherung, man habe die ſtattgefundene regelmäßige —
einigermaßen wahrſcheinliche — Entwicklung des Cauſal-
zuſammenhangs nicht vorausgeſehen oder vorausſehen können,
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