Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800.Erster Theil. § 465. Die Angehörigen des Kranken müssen ebenfalls die Er- Elsner über die Verhältnisse zwischen dem Arzte, den Kran- ken und dessen Angehörigen. Königsb. 794. 8. § 466. Diejenigen, welche die Heilkunst oder einzelne Zwei- § 467. Der Stand des Arztes ist mit vielen Annehmlichkeiten § 468. Zuerst nämlich gewährt es jedem unverdorbenen Men- Alter-
Erſter Theil. § 465. Die Angehoͤrigen des Kranken muͤſſen ebenfalls die Er- Elsner uͤber die Verhaͤltniſſe zwiſchen dem Arzte, den Kran- ken und deſſen Angehoͤrigen. Koͤnigsb. 794. 8. § 466. Diejenigen, welche die Heilkunſt oder einzelne Zwei- § 467. Der Stand des Arztes iſt mit vielen Annehmlichkeiten § 468. Zuerſt naͤmlich gewaͤhrt es jedem unverdorbenen Men- Alter-
<TEI> <text> <body> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0158" n="140"/> <fw place="top" type="header">Erſter Theil.</fw><lb/> <div n="4"> <head>§ 465.</head><lb/> <p>Die Angehoͤrigen des Kranken muͤſſen ebenfalls die Er-<lb/> kenntniß und Heilung der Krankheit, ſoviel als von ihrer<lb/> Seite moͤglich iſt, zu unterſtuͤtzen ſuchen: ſie muͤſſen dem<lb/> Arzte genaue und ſichere Berichte abſtatten, auf die Befol-<lb/> gung ſeiner Vorſchriften achten, und durch ihre Gewalt uͤber<lb/> den Kranken auch nach dem Rathe des Arztes auf ſein Ge-<lb/> muͤth zu wuͤrken ſuchen.</p><lb/> <list> <item><hi rendition="#g">Elsner</hi> uͤber die Verhaͤltniſſe zwiſchen dem Arzte, den Kran-<lb/> ken und deſſen Angehoͤrigen. Koͤnigsb. 794. 8.</item> </list> </div><lb/> <div n="4"> <head>§ 466.</head><lb/> <p>Diejenigen, welche die Heilkunſt oder einzelne Zwei-<lb/> ge derſelben nur wiſſenſchaftlich bearbeiten, ohne dieſe<lb/> Kenntniſſe zu Heilung der Krankheiten anzuwenden, werden<lb/> theoretiſche Aerzte genannt; welche aber von dieſen Kennt-<lb/> niſſen zur Beſeitigung von Krankheiten Gebrauch machen,<lb/> werden ausuͤbende oder praktiſche Aerzte genannt.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§ 467.</head><lb/> <p>Der Stand des Arztes iſt mit vielen Annehmlichkeiten<lb/> verbunden, welche theils unmittelbar auf ſeine Beſchaͤftigun-<lb/> gen, theils auf der Erreichung ſeines Zwecks durch dieſelben<lb/> beruhen.</p> </div><lb/> <div n="4"> <head>§ 468.</head><lb/> <p>Zuerſt naͤmlich gewaͤhrt es jedem unverdorbenen Men-<lb/> ſchen das reinſte Vergnuͤgen, die Natur zu kennen und zu<lb/> beobachten. Hierinne beſteht aber das Geſchaͤft des Arztes,<lb/> theils bey dem Studium ſeiner Wiſſenſchaft, theils bey der<lb/> Ausuͤbung ſeiner Kunſt. Er iſt keinen Menſchenſatzungen<lb/> unterworfen, an keine Norm gebunden, welche durch ihr<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Alter-</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [140/0158]
Erſter Theil.
§ 465.
Die Angehoͤrigen des Kranken muͤſſen ebenfalls die Er-
kenntniß und Heilung der Krankheit, ſoviel als von ihrer
Seite moͤglich iſt, zu unterſtuͤtzen ſuchen: ſie muͤſſen dem
Arzte genaue und ſichere Berichte abſtatten, auf die Befol-
gung ſeiner Vorſchriften achten, und durch ihre Gewalt uͤber
den Kranken auch nach dem Rathe des Arztes auf ſein Ge-
muͤth zu wuͤrken ſuchen.
Elsner uͤber die Verhaͤltniſſe zwiſchen dem Arzte, den Kran-
ken und deſſen Angehoͤrigen. Koͤnigsb. 794. 8.
§ 466.
Diejenigen, welche die Heilkunſt oder einzelne Zwei-
ge derſelben nur wiſſenſchaftlich bearbeiten, ohne dieſe
Kenntniſſe zu Heilung der Krankheiten anzuwenden, werden
theoretiſche Aerzte genannt; welche aber von dieſen Kennt-
niſſen zur Beſeitigung von Krankheiten Gebrauch machen,
werden ausuͤbende oder praktiſche Aerzte genannt.
§ 467.
Der Stand des Arztes iſt mit vielen Annehmlichkeiten
verbunden, welche theils unmittelbar auf ſeine Beſchaͤftigun-
gen, theils auf der Erreichung ſeines Zwecks durch dieſelben
beruhen.
§ 468.
Zuerſt naͤmlich gewaͤhrt es jedem unverdorbenen Men-
ſchen das reinſte Vergnuͤgen, die Natur zu kennen und zu
beobachten. Hierinne beſteht aber das Geſchaͤft des Arztes,
theils bey dem Studium ſeiner Wiſſenſchaft, theils bey der
Ausuͤbung ſeiner Kunſt. Er iſt keinen Menſchenſatzungen
unterworfen, an keine Norm gebunden, welche durch ihr
Alter-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |