1. Abschnitt.ohne Rückhalt an; dasselbe Glücksspiel, welches bei Grün- dung und Befestigung der eigenen Herrschaft gewaltet hat, mag auch gegen den Nachbar walten. Hängt es doch gar nicht immer von dem Gewaltherrscher ab, ob er ruhig sitzen wird oder nicht. Das Bedürfniß sich zu vergrößern, sich überhaupt zu rühren ist allen Illegitimen eigen. So wird Italien die Heimath einer "auswärtigen Politik", welche dann allmälig auch in andern Ländern die Stelle eines anerkannten Rechtszustandes vertreten hat. Die völlig ob- jective, von Vorurtheilen wie von sittlichen Bedenken freie Behandlung der internationalen Dinge erreicht bisweilen eine Vollendung, in welcher sie elegant und großartig er- scheint, während das Ganze den Eindruck eines bodenlosen Abgrundes hervorbringt.
Bedrohung Ve- nedigs.Diese Ränke, Liguen, Rüstungen, Bestechungen und Verräthereien machen zusammen die äußere Geschichte des damaligen Italiens aus. Lange Zeit war besonders Ve- nedig der Gegenstand allgemeiner Anklagen, als wollte es ganz Italien erobern oder allgemach so herunterbringen, daß ein Staat nach dem andern ihm ohnmächtig in die Arme fallen müsse 1). Bei näherm Zusehen wird man je- doch inne, daß dieser Weheruf sich nicht aus dem Volk sondern aus der Umgebung der Fürsten und Regierungen erhebt, welche fast sämmtlich bei ihren Unterthanen schwer verhaßt sind, während Venedig durch sein leidlich mildes Regiment ein allgemeines Zutrauen genießt 2). Auch Flo- renz, mit seinen knirschenden Unterthanenstädten fand sich
1) So noch ganz spät Varchi, stor. fiorent. I, 57.
2) Galeazzo Maria Sforza sagt 1467 dem venezian. Agenten wohl das Gegentheil, allein dieß ist nur ergötzliche Prahlerei. Vgl. Mali- piero, Annali veneti, arch. stor. VII, I, p. 216 u. f. Bei jedem Anlaß ergeben sich Städte und Landschaften freiwillig an Vene- dig, freilich meist solche, die aus tyrannischen Händen kommen, wäh- rend Florenz freiheitsgewohnte Nachbarrepubliken darnieder halten muß, wie Guicciardini (Ricordi, N. 29) bemerkt.
1. Abſchnitt.ohne Rückhalt an; daſſelbe Glücksſpiel, welches bei Grün- dung und Befeſtigung der eigenen Herrſchaft gewaltet hat, mag auch gegen den Nachbar walten. Hängt es doch gar nicht immer von dem Gewaltherrſcher ab, ob er ruhig ſitzen wird oder nicht. Das Bedürfniß ſich zu vergrößern, ſich überhaupt zu rühren iſt allen Illegitimen eigen. So wird Italien die Heimath einer „auswärtigen Politik“, welche dann allmälig auch in andern Ländern die Stelle eines anerkannten Rechtszuſtandes vertreten hat. Die völlig ob- jective, von Vorurtheilen wie von ſittlichen Bedenken freie Behandlung der internationalen Dinge erreicht bisweilen eine Vollendung, in welcher ſie elegant und großartig er- ſcheint, während das Ganze den Eindruck eines bodenloſen Abgrundes hervorbringt.
Bedrohung Ve- nedigs.Dieſe Ränke, Liguen, Rüſtungen, Beſtechungen und Verräthereien machen zuſammen die äußere Geſchichte des damaligen Italiens aus. Lange Zeit war beſonders Ve- nedig der Gegenſtand allgemeiner Anklagen, als wollte es ganz Italien erobern oder allgemach ſo herunterbringen, daß ein Staat nach dem andern ihm ohnmächtig in die Arme fallen müſſe 1). Bei näherm Zuſehen wird man je- doch inne, daß dieſer Weheruf ſich nicht aus dem Volk ſondern aus der Umgebung der Fürſten und Regierungen erhebt, welche faſt ſämmtlich bei ihren Unterthanen ſchwer verhaßt ſind, während Venedig durch ſein leidlich mildes Regiment ein allgemeines Zutrauen genießt 2). Auch Flo- renz, mit ſeinen knirſchenden Unterthanenſtädten fand ſich
1) So noch ganz ſpät Varchi, stor. fiorent. I, 57.
2) Galeazzo Maria Sforza ſagt 1467 dem venezian. Agenten wohl das Gegentheil, allein dieß iſt nur ergötzliche Prahlerei. Vgl. Mali- piero, Annali veneti, arch. stor. VII, I, p. 216 u. f. Bei jedem Anlaß ergeben ſich Städte und Landſchaften freiwillig an Vene- dig, freilich meiſt ſolche, die aus tyranniſchen Händen kommen, wäh- rend Florenz freiheitsgewohnte Nachbarrepubliken darnieder halten muß, wie Guicciardini (Ricordi, N. 29) bemerkt.
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nicht immer von dem Gewaltherrſcher ab, ob er ruhig ſitzen
wird oder nicht. Das Bedürfniß ſich zu vergrößern, ſich
überhaupt zu rühren iſt allen Illegitimen eigen. So wird
Italien die Heimath einer „auswärtigen Politik“, welche
dann allmälig auch in andern Ländern die Stelle eines
anerkannten Rechtszuſtandes vertreten hat. Die völlig ob-
jective, von Vorurtheilen wie von ſittlichen Bedenken freie
Behandlung der internationalen Dinge erreicht bisweilen
eine Vollendung, in welcher ſie elegant und großartig er-
ſcheint, während das Ganze den Eindruck eines bodenloſen
Abgrundes hervorbringt.
1. Abſchnitt.
Dieſe Ränke, Liguen, Rüſtungen, Beſtechungen und
Verräthereien machen zuſammen die äußere Geſchichte des
damaligen Italiens aus. Lange Zeit war beſonders Ve-
nedig der Gegenſtand allgemeiner Anklagen, als wollte es
ganz Italien erobern oder allgemach ſo herunterbringen,
daß ein Staat nach dem andern ihm ohnmächtig in die
Arme fallen müſſe 1). Bei näherm Zuſehen wird man je-
doch inne, daß dieſer Weheruf ſich nicht aus dem Volk
ſondern aus der Umgebung der Fürſten und Regierungen
erhebt, welche faſt ſämmtlich bei ihren Unterthanen ſchwer
verhaßt ſind, während Venedig durch ſein leidlich mildes
Regiment ein allgemeines Zutrauen genießt 2). Auch Flo-
renz, mit ſeinen knirſchenden Unterthanenſtädten fand ſich
Bedrohung Ve-
nedigs.
1) So noch ganz ſpät Varchi, stor. fiorent. I, 57.
2) Galeazzo Maria Sforza ſagt 1467 dem venezian. Agenten wohl das
Gegentheil, allein dieß iſt nur ergötzliche Prahlerei. Vgl. Mali-
piero, Annali veneti, arch. stor. VII, I, p. 216 u. f. Bei
jedem Anlaß ergeben ſich Städte und Landſchaften freiwillig an Vene-
dig, freilich meiſt ſolche, die aus tyranniſchen Händen kommen, wäh-
rend Florenz freiheitsgewohnte Nachbarrepubliken darnieder halten
muß, wie Guicciardini (Ricordi, N. 29) bemerkt.
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Burckhardt, Jacob: Die Cultur der Renaissance in Italien. Ein Versuch. Basel, 1860, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burckhardt_renaissance_1860/100>, abgerufen am 24.11.2024.
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