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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Siben vnd viertzigste
vnzalbare guotthaten auff jn gehauffet / jm auch angebotten sein pündtnuß vnd die gemeinschafft aller seiner güteren / vnd nit nun jm / sonder auch allen seinen nachkommenden / sprächende: Jch Gott / der die volle gnüge alles guoten bin / wil dein Gott seyn vnd deines samens nach dir. Jch wil dich vnd deinen samen benedeyen / vnd in deinem samen söllend gebenedeyet werden alle geschlächter der erden. Dises priuilegium hat er auch mit einem eydschwuor bestätiget / vnd die vätter jren kinden als von hand / an geschrifft statt geheissen angäben / vnd darnach seinen Propheten befolhen das selbig in geschrifft zuo verfassen. Er hat auch die beschneydung yngesetzt / vnd damit als durch ein angetruckts oder angehenckts sigel / der gantzen nachkommenden wält sömlichs bestätigen vnd versicheren wöllen / damit mengklicher wüßte daß sömlichs auch jm zuogehorte. 3605 Da ist aber dz auch nit zuo übergon / daß die sacrament etwas merers vnd läblichers sind / dann die besigleten brieff. Dann der Fürsten freyheiten schrybt man auff pergament / vnd an die selbigen henckt man denn die sigel. Gott aber truckt sein sigel den seinen an jre leyb selbs. Dann die bschneydung schlat er an das geburtglid / dahar die nachkommenden gepflantzet werdendt daß er also bey disem gmerck das jren leyben angeschlagen / etwas weyters dann allein einfaltig besiglet vnd bezeüget / daß die benedeyung vnd die gemeinschafft aller güteren den beschnittnen zuogehöre / so sy jm jrem Pundtsmann treüw bleybind. Dann darumb wirt die beschneydung von Paulo außtrucklich nit ein sigel der gerächtigkeit / sonder ein sigel der gerächtigkeit des glaubens genennt: das ist ein versicherung vnd bestätigung / daß der glaub die gerächtigkeit seye / daß wir durch den glauben yetzund gerächt gmachet seygind / daß die gerächtigkeit den glöubigen zuogehöre / daß Gott die glöubigen gwüßlich benedyen wölle / vnd jnen den glauben zur gerächtigkeit zuorächnen / wie er jn dem Abraham zuogerächnet habe.

3606 Dieweyl es nun yetzund ein gleyche rächnung hat mit den sacramenten / so mögend wir dz nun auch auff vnsere sacrament ziehen vnd applicieren. So hat nun Christus der Herr / als er die wält durch sein vnschuldigen tod von dem gwalt des teüfels erlößt hatt / vnd yetzund zum vatter gen himmel auffaren wolt / seinen jünger zuo jm beschickt vnd gesprochen:3607 Gond hin in die gantz wält / vnd predigend das Euangelium allen Creaturen / wär glaubt vnd getaufft wirt / etc. Dise Euangelisch predig erklärt vnd legt vns für / die groß / kostlich / heilsamm / läblich vnd gnadreyche küngkliche / göttliche freyheit / daß wir auß kinderen des teüfels / kinder Gottes / ja erben Gottes vnd miterben Christi worden / der vns mit dem / daß er sein bluot für vns vergossen / sölichs heil erworben hat. Vnd von diser gnad Gottes ist niemants außgeschlossen / dann wär sich selbs auß eigner schuld durch sein vngehorsamme außschleüßt. Dann von den kinden der glöubigen spricht auch der Herr im Euangelio selbs:3608 Lassend die kindlin zuo mir kommen / vnd weerends jnen nit / dann sölicher ist das reych Gottes: vnnd abermals3609 / Warlich sag ich eüch / Wo jr eüch nit bekerend / vnd werdend wie die kind / so werdend jr nit eyngon in das reych der himmlen. Vnd wär ein sömlichs kind aufnimpt / der nimpt mich auf. Sähend zuo daß jr nit verachtind yemants von disen kleinen / dan ich sag eüch / Jre engel sähend alle zeyt da angesicht meines vatters im himmel / etc. Es gsicht auch keiner warheit gleych / daß vns Gott sölte vngnädiger worden seyn / nach dem er Christum geleistet / dann er was ee er jn geleistet hatt. Nun sprach er aber dozmal: Jch wil dein Gott syn / vnd deines samens nach dir. Darumb so giltet das selbig nun so vil mer / dieweyl der Herr kommen ist zuo suochen vnd sälig zuo machen das verloren was / auch sein gnad vnd seine gaben auff das reychlichest außzuogiessen über alles fleisch. Darumb so ist dise künigkliche / herrliche / göttliche gab vnd

3605 Dz die sacrament etwas läblicher seygind dann die besigleten brieff.
3606 Wie der Tauff besigle.
3607 Mar.16.
3608 Mar.10.
3609 Matth.18.

Die Siben vnd viertzigste
vnzalbare guͦtthaten auff jn gehauffet / jm auch angebotten sein pündtnuß vnd die gemeinschafft aller seiner guͤteren / vnd nit nun jm / sonder auch allen seinen nachkommenden / spraͤchende: Jch Gott / der die volle gnuͤge alles guͦten bin / wil dein Gott seyn vnd deines samens nach dir. Jch wil dich vnd deinen samen benedeyen / vnd in deinem samen soͤllend gebenedeyet werden alle geschlaͤchter der erden. Dises priuilegium hat er auch mit einem eydschwuͦr bestaͤtiget / vnd die vaͤtter jren kinden als von hand / an geschrifft statt geheissen angaͤben / vnd darnach seinen Propheten befolhen das selbig in geschrifft zuͦ verfassen. Er hat auch die beschneydung yngesetzt / vnd damit als durch ein angetruckts oder angehenckts sigel / der gantzen nachkommenden waͤlt soͤmlichs bestaͤtigen vnd versicheren woͤllen / damit mengklicher wüßte daß soͤmlichs auch jm zuͦgehorte. 3605 Da ist aber dz auch nit zuͦ übergon / daß die sacrament etwas merers vnd laͤblichers sind / dann die besigleten brieff. Dann der Fürsten freyheiten schrybt man auff pergament / vnd an die selbigen henckt man denn die sigel. Gott aber truckt sein sigel den seinen an jre leyb selbs. Dann die bschneydung schlat er an das geburtglid / dahar die nachkommenden gepflantzet werdendt daß er also bey disem gmerck das jren leyben angeschlagen / etwas weyters dann allein einfaltig besiglet vnd bezeüget / daß die benedeyung vnd die gemeinschafft aller guͤteren den beschnittnen zuͦgehoͤre / so sy jm jrem Pundtsmann treüw bleybind. Dann darumb wirt die beschneydung von Paulo außtrucklich nit ein sigel der geraͤchtigkeit / sonder ein sigel der geraͤchtigkeit des glaubens genennt: das ist ein versicherung vnd bestaͤtigung / daß der glaub die geraͤchtigkeit seye / daß wir durch den glauben yetzund geraͤcht gmachet seygind / daß die geraͤchtigkeit den gloͤubigen zuͦgehoͤre / daß Gott die gloͤubigen gwüßlich benedyen woͤlle / vnd jnen den glauben zur geraͤchtigkeit zuͦraͤchnen / wie er jn dem Abraham zuͦgeraͤchnet habe.

3606 Dieweyl es nun yetzund ein gleyche raͤchnung hat mit den sacramenten / so moͤgend wir dz nun auch auff vnsere sacrament ziehen vnd applicieren. So hat nun Christus der Herr / als er die waͤlt durch sein vnschuldigen tod von dem gwalt des teüfels erloͤßt hatt / vnd yetzund zum vatter gen himmel auffaren wolt / seinen jünger zuͦ jm beschickt vnd gesprochen:3607 Gond hin in die gantz waͤlt / vnd predigend das Euangelium allen Creaturen / waͤr glaubt vnd getaufft wirt / ꝛc. Dise Euangelisch predig erklaͤrt vnd legt vns für / die groß / kostlich / heilsamm / laͤblich vnd gnadreyche küngkliche / goͤttliche freyheit / daß wir auß kinderen des teüfels / kinder Gottes / ja erben Gottes vnd miterben Christi worden / der vns mit dem / daß er sein bluͦt für vns vergossen / soͤlichs heil erworben hat. Vnd von diser gnad Gottes ist niemants außgeschlossen / dann waͤr sich selbs auß eigner schuld durch sein vngehorsamme außschleüßt. Dann von den kinden der gloͤubigen spricht auch der Herr im Euangelio selbs:3608 Lassend die kindlin zuͦ mir kommen / vnd weerends jnen nit / dann soͤlicher ist das reych Gottes: vnnd abermals3609 / Warlich sag ich eüch / Wo jr eüch nit bekerend / vnd werdend wie die kind / so werdend jr nit eyngon in das reych der himmlen. Vnd waͤr ein soͤmlichs kind aufnimpt / der nimpt mich auf. Saͤhend zuͦ daß jr nit verachtind yemants von disen kleinen / dan ich sag eüch / Jre engel saͤhend alle zeyt da angesicht meines vatters im himmel / ꝛc. Es gsicht auch keiner warheit gleych / daß vns Gott soͤlte vngnaͤdiger worden seyn / nach dem er Christum geleistet / dann er was ee er jn geleistet hatt. Nun sprach er aber dozmal: Jch wil dein Gott syn / vnd deines samens nach dir. Darumb so giltet das selbig nun so vil mer / dieweyl der Herr kommen ist zuͦ suͦchen vnd saͤlig zuͦ machen das verloren was / auch sein gnad vnd seine gaben auff das reychlichest außzuͦgiessen über alles fleisch. Darumb so ist dise künigkliche / herrliche / goͤttliche gab vnd

3605 Dz die sacrament etwas laͤblicher seygind dann die besigleten brieff.
3606 Wie der Tauff besigle.
3607 Mar.16.
3608 Mar.10.
3609 Matth.18.
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                   jn gehauffet / jm auch angebotten sein pündtnuß vnd die gemeinschafft aller seiner
                   gu&#x0364;teren / vnd nit nun jm / sonder auch allen seinen nachkommenden / spra&#x0364;chende:
                   Jch Gott / der die volle gnu&#x0364;ge alles gu&#x0366;ten bin / wil dein Gott seyn vnd deines
                   samens nach dir. Jch wil dich vnd deinen samen benedeyen / vnd in deinem samen
                   so&#x0364;llend gebenedeyet werden alle geschla&#x0364;chter der erden. Dises priuilegium hat er
                   auch mit einem eydschwu&#x0366;r besta&#x0364;tiget / vnd die va&#x0364;tter jren kinden als von hand /
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                   aber dz auch nit zu&#x0366; übergon / daß die sacrament etwas merers vnd la&#x0364;blichers sind
                   / dann die besigleten brieff. Dann der Fürsten freyheiten schrybt man auff
                   pergament / vnd an die selbigen henckt man denn die sigel. Gott aber truckt sein
                   sigel den seinen an jre leyb selbs. Dann die bschneydung schlat er an das
                   geburtglid / dahar die nachkommenden gepflantzet werdendt daß er also bey disem
                   gmerck das jren leyben angeschlagen / etwas weyters dann allein einfaltig besiglet
                   vnd bezeüget / daß die benedeyung vnd die gemeinschafft aller gu&#x0364;teren den
                   beschnittnen zu&#x0366;geho&#x0364;re / so sy jm jrem Pundtsmann treüw bleybind. Dann darumb wirt
                   die beschneydung von Paulo außtrucklich nit ein sigel der gera&#x0364;chtigkeit / sonder
                   ein sigel der gera&#x0364;chtigkeit des glaubens genennt: das ist ein versicherung vnd
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[[420]/0932] Die Siben vnd viertzigste vnzalbare guͦtthaten auff jn gehauffet / jm auch angebotten sein pündtnuß vnd die gemeinschafft aller seiner guͤteren / vnd nit nun jm / sonder auch allen seinen nachkommenden / spraͤchende: Jch Gott / der die volle gnuͤge alles guͦten bin / wil dein Gott seyn vnd deines samens nach dir. Jch wil dich vnd deinen samen benedeyen / vnd in deinem samen soͤllend gebenedeyet werden alle geschlaͤchter der erden. Dises priuilegium hat er auch mit einem eydschwuͦr bestaͤtiget / vnd die vaͤtter jren kinden als von hand / an geschrifft statt geheissen angaͤben / vnd darnach seinen Propheten befolhen das selbig in geschrifft zuͦ verfassen. Er hat auch die beschneydung yngesetzt / vnd damit als durch ein angetruckts oder angehenckts sigel / der gantzen nachkommenden waͤlt soͤmlichs bestaͤtigen vnd versicheren woͤllen / damit mengklicher wüßte daß soͤmlichs auch jm zuͦgehorte. 3605 Da ist aber dz auch nit zuͦ übergon / daß die sacrament etwas merers vnd laͤblichers sind / dann die besigleten brieff. Dann der Fürsten freyheiten schrybt man auff pergament / vnd an die selbigen henckt man denn die sigel. Gott aber truckt sein sigel den seinen an jre leyb selbs. Dann die bschneydung schlat er an das geburtglid / dahar die nachkommenden gepflantzet werdendt daß er also bey disem gmerck das jren leyben angeschlagen / etwas weyters dann allein einfaltig besiglet vnd bezeüget / daß die benedeyung vnd die gemeinschafft aller guͤteren den beschnittnen zuͦgehoͤre / so sy jm jrem Pundtsmann treüw bleybind. Dann darumb wirt die beschneydung von Paulo außtrucklich nit ein sigel der geraͤchtigkeit / sonder ein sigel der geraͤchtigkeit des glaubens genennt: das ist ein versicherung vnd bestaͤtigung / daß der glaub die geraͤchtigkeit seye / daß wir durch den glauben yetzund geraͤcht gmachet seygind / daß die geraͤchtigkeit den gloͤubigen zuͦgehoͤre / daß Gott die gloͤubigen gwüßlich benedyen woͤlle / vnd jnen den glauben zur geraͤchtigkeit zuͦraͤchnen / wie er jn dem Abraham zuͦgeraͤchnet habe. 3606 Dieweyl es nun yetzund ein gleyche raͤchnung hat mit den sacramenten / so moͤgend wir dz nun auch auff vnsere sacrament ziehen vnd applicieren. So hat nun Christus der Herr / als er die waͤlt durch sein vnschuldigen tod von dem gwalt des teüfels erloͤßt hatt / vnd yetzund zum vatter gen himmel auffaren wolt / seinen jünger zuͦ jm beschickt vnd gesprochen: 3607 Gond hin in die gantz waͤlt / vnd predigend das Euangelium allen Creaturen / waͤr glaubt vnd getaufft wirt / ꝛc. Dise Euangelisch predig erklaͤrt vnd legt vns für / die groß / kostlich / heilsamm / laͤblich vnd gnadreyche küngkliche / goͤttliche freyheit / daß wir auß kinderen des teüfels / kinder Gottes / ja erben Gottes vnd miterben Christi worden / der vns mit dem / daß er sein bluͦt für vns vergossen / soͤlichs heil erworben hat. Vnd von diser gnad Gottes ist niemants außgeschlossen / dann waͤr sich selbs auß eigner schuld durch sein vngehorsamme außschleüßt. Dann von den kinden der gloͤubigen spricht auch der Herr im Euangelio selbs: 3608 Lassend die kindlin zuͦ mir kommen / vnd weerends jnen nit / dann soͤlicher ist das reych Gottes: vnnd abermals 3609 / Warlich sag ich eüch / Wo jr eüch nit bekerend / vnd werdend wie die kind / so werdend jr nit eyngon in das reych der himmlen. Vnd waͤr ein soͤmlichs kind aufnimpt / der nimpt mich auf. Saͤhend zuͦ daß jr nit verachtind yemants von disen kleinen / dan ich sag eüch / Jre engel saͤhend alle zeyt da angesicht meines vatters im himmel / ꝛc. Es gsicht auch keiner warheit gleych / daß vns Gott soͤlte vngnaͤdiger worden seyn / nach dem er Christum geleistet / dann er was ee er jn geleistet hatt. Nun sprach er aber dozmal: Jch wil dein Gott syn / vnd deines samens nach dir. Darumb so giltet das selbig nun so vil mer / dieweyl der Herr kommen ist zuͦ suͦchen vnd saͤlig zuͦ machen das verloren was / auch sein gnad vnd seine gaben auff das reychlichest außzuͦgiessen über alles fleisch. Darumb so ist dise künigkliche / herrliche / goͤttliche gab vnd 3605 Dz die sacrament etwas laͤblicher seygind dann die besigleten brieff. 3606 Wie der Tauff besigle. 3607 Mar.16. 3608 Mar.10. 3609 Matth.18.

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Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [420]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/932>, abgerufen am 28.11.2024.