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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Siben vnd viertzigste
dauon bald härnach volgen wirt. Es wirdt auch rächt geredt / daß sy von Gott geziert vnd nit bloß seygind / dieweyl sy das wort Gottes habend / mit dem sy auff das aller schönest geziert werdend. Darumb so sind sy auch volle / nit läre vnd eytele sacrament / dann sy habend alles das / das zuo vollkomnen sacramenten gehört. Vnd damit diser handel dester heiterer seye / so muoß ich wider äferen die gleychnussen / die ich daoben anzogen hab / do ich von der Consecration geredt. Ein wachß dieweyl es von glaubens oder kundtschafft wägen an kein brieff gehenckt wirt / so ist es ein gmeins lärs vnd blosses wachß / das ist / es ist nichts anders dann wachß. Wenn es aber bezeichnet vnnd an brieff gehenckt wirt / so ist es yetz kein lärs oder blosses wachß / dann es wirdt glaub vnd warheit genennt. Also wenn eins Fürsten oder einer Statt zeichen in eim fänster oder an einer wand gemalet wirt / so ist es ein bloß zeichen: wenn es aber an brieff gehenckt / oder auff geschrifften getruckt wirt / so ist es vil ein anders dann es vor was. Dann yetzund erklärt vnd bestätiget es den willen des Fürsten oder der Statt: darumb ist es auch yetz bey mengklichem in dem ansähen / daß wär das bräche / oder one wüssen vnd willen des Fürstens oder der Statt das selbig an andere brieff hanckte / daß der geachtet wurde für ein felscher vnd verletzer der Maiestat oder Oberkeit. Also auch ein stein / ee er zuo eim marchstein verordnet wirt / so ist er ein blosser vnd lärer / das ist / ein gemeiner stein / da es kein sünd ist den selben mit füssen trätten / oder verrucken / aber wenn er gesetzt wirdt die marchen zuo vnderscheiden / so ist er nit mer ein lärer oder blosser stein / sonder ein kundtschafft der rächten march vnd besitzung / vnd wirt für malefitzisch / das ist des tods wärt gehalten / wär den selbigen verruckte. Also ist auch wasser / brot vnd weyn / aussert der sacramentlichen eynsatzung vnnd übung / nichts anders dann wasser / brot / vnd weyn: im sacramentlichen brauch aber hat es vil ein andere gestalt darumb / dann da sind sy sacrament von Christo mit dem wort bezeichnet / vnnd zum heil der glöubigen eyngesetzt.

3599 Darumb welche die sacrament empfahend / die empfahend nit nichts (wie sy daruon redend:) man wölle dann die eynsatzung Gottes für nichts halten. Er hat sy aber eyngesetzt daß sy kundtschafften seygind seiner gnad / vnd sigel der warheit seiner verheissungen: welches ich bald härnach weytlöuffig erzeigen wil. Darumb wie Gott warhafft ist / vnd nit liegen kan / also sind auch die sigel seiner verheissungen warhafft. Er hat vns verheissen er wölle vnser seyn / vnd wölle sich selber vns in Christo mit sampt allen seinen gaaben mitteilen. Also leistet vnd mitteilt er sich nun vns gwüßlich: ob ers gleych nit erst dennzmal thuot / wenn wir die sacrament niessend / als ob er sich vns durch die selbigen als durch känel oder rören eyngiesse / vnnd als ob er darinn als in geschirren verschlossen seye. Dann er hat vns sein gnad gleych von anfang der wält verheissen: vnd so bald wir angefangen glauben / hat er sich vns auch angefangen zuo leisten / vnd leistet sich vns ye länger ye mer vnser gantz läbenlang: wir aber nemmend jn an vnd niessend jn geistlich durch den glauben. Darumb wenn wir die sacrament begond / so fart er für / sich vns besonderbarer weyß nach eigenschafft der sacramenten mitzuoteilen: dargägen wir / die wir vorlangest Christi teilhafftig worden sind / erstreckend vnd erfrischend hiemit geistlich vnd im glauben dise gmeinschafft / mit dem daß vns die zeichen die selbig empfindtlicher weyß besiglend vnd bestätigend. Wär wil dann fürhin können sagen / daß die / die also von sacramenten gesinnet / vnnd die selbigen mit sömlichem glauben niessend ytele schouwspil habind / vnd nichts darinnen empfahind / ob wir gleych die gnad in die zeichen nit schliessend / noch haltend daß die selbig darauß fliesse? Hat aber yemants ein andere meinung von Gott vnd

3599 Daß man nit nichts in den sacramenten empfahe.

Die Siben vnd viertzigste
dauon bald haͤrnach volgen wirt. Es wirdt auch raͤcht geredt / daß sy von Gott geziert vnd nit bloß seygind / dieweyl sy das wort Gottes habend / mit dem sy auff das aller schoͤnest geziert werdend. Darumb so sind sy auch volle / nit laͤre vnd eytele sacrament / dann sy habend alles das / das zuͦ vollkomnen sacramenten gehoͤrt. Vnd damit diser handel dester heiterer seye / so muͦß ich wider aͤferen die gleychnussen / die ich daoben anzogen hab / do ich von der Consecration geredt. Ein wachß dieweyl es von glaubens oder kundtschafft waͤgen an kein brieff gehenckt wirt / so ist es ein gmeins laͤrs vnd blosses wachß / das ist / es ist nichts anders dann wachß. Wenn es aber bezeichnet vnnd an brieff gehenckt wirt / so ist es yetz kein laͤrs oder blosses wachß / dann es wirdt glaub vnd warheit genennt. Also wenn eins Fürsten oder einer Statt zeichen in eim faͤnster oder an einer wand gemalet wirt / so ist es ein bloß zeichen: wenn es aber an brieff gehenckt / oder auff geschrifften getruckt wirt / so ist es vil ein anders dann es vor was. Dann yetzund erklaͤrt vnd bestaͤtiget es den willen des Fürsten oder der Statt: darumb ist es auch yetz bey mengklichem in dem ansaͤhen / daß waͤr das braͤche / oder one wüssen vnd willen des Fürstens oder der Statt das selbig an andere brieff hanckte / daß der geachtet wurde für ein felscher vnd verletzer der Maiestat oder Oberkeit. Also auch ein stein / ee er zuͦ eim marchstein verordnet wirt / so ist er ein blosser vnd laͤrer / das ist / ein gemeiner stein / da es kein sünd ist den selben mit fuͤssen traͤtten / oder verrucken / aber wenn er gesetzt wirdt die marchen zuͦ vnderscheiden / so ist er nit mer ein laͤrer oder blosser stein / sonder ein kundtschafft der raͤchten march vnd besitzung / vnd wirt für malefitzisch / das ist des tods waͤrt gehalten / waͤr den selbigen verruckte. Also ist auch wasser / brot vnd weyn / aussert der sacramentlichen eynsatzung vnnd uͤbung / nichts anders dann wasser / brot / vnd weyn: im sacramentlichen brauch aber hat es vil ein andere gestalt darumb / dann da sind sy sacrament von Christo mit dem wort bezeichnet / vnnd zum heil der gloͤubigen eyngesetzt.

3599 Darumb welche die sacrament empfahend / die empfahend nit nichts (wie sy daruͦn redend:) man woͤlle dann die eynsatzung Gottes für nichts halten. Er hat sy aber eyngesetzt daß sy kundtschafften seygind seiner gnad / vnd sigel der warheit seiner verheissungen: welches ich bald haͤrnach weytloͤuffig erzeigen wil. Darumb wie Gott warhafft ist / vnd nit liegen kan / also sind auch die sigel seiner verheissungen warhafft. Er hat vns verheissen er woͤlle vnser seyn / vnd woͤlle sich selber vns in Christo mit sampt allen seinen gaaben mitteilen. Also leistet vnd mitteilt er sich nun vns gwüßlich: ob ers gleych nit erst dennzmal thuͦt / wenn wir die sacrament niessend / als ob er sich vns durch die selbigen als durch kaͤnel oder roͤren eyngiesse / vnnd als ob er darinn als in geschirren verschlossen seye. Dann er hat vns sein gnad gleych von anfang der waͤlt verheissen: vnd so bald wir angefangen glauben / hat er sich vns auch angefangen zuͦ leisten / vnd leistet sich vns ye laͤnger ye mer vnser gantz laͤbenlang: wir aber nemmend jn an vnd niessend jn geistlich durch den glauben. Darumb wenn wir die sacrament begond / so fart er für / sich vns besonderbarer weyß nach eigenschafft der sacramenten mitzuͦteilen: dargaͤgen wir / die wir vorlangest Christi teilhafftig worden sind / erstreckend vnd erfrischend hiemit geistlich vnd im glauben dise gmeinschafft / mit dem daß vns die zeichen die selbig empfindtlicher weyß besiglend vnd bestaͤtigend. Waͤr wil dann fürhin koͤnnen sagen / daß die / die also von sacramenten gesinnet / vnnd die selbigen mit soͤmlichem glauben niessend ytele schouwspil habind / vnd nichts darinnen empfahind / ob wir gleych die gnad in die zeichen nit schliessend / noch haltend daß die selbig darauß fliesse? Hat aber yemants ein andere meinung von Gott vnd

3599 Daß man nit nichts in den sacramenten empfahe.
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                   wirt. Es wirdt auch ra&#x0364;cht geredt / daß sy von Gott geziert vnd nit bloß seygind /
                   dieweyl sy das wort Gottes habend / mit dem sy auff das aller scho&#x0364;nest geziert
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[[418]/0928] Die Siben vnd viertzigste dauon bald haͤrnach volgen wirt. Es wirdt auch raͤcht geredt / daß sy von Gott geziert vnd nit bloß seygind / dieweyl sy das wort Gottes habend / mit dem sy auff das aller schoͤnest geziert werdend. Darumb so sind sy auch volle / nit laͤre vnd eytele sacrament / dann sy habend alles das / das zuͦ vollkomnen sacramenten gehoͤrt. Vnd damit diser handel dester heiterer seye / so muͦß ich wider aͤferen die gleychnussen / die ich daoben anzogen hab / do ich von der Consecration geredt. Ein wachß dieweyl es von glaubens oder kundtschafft waͤgen an kein brieff gehenckt wirt / so ist es ein gmeins laͤrs vnd blosses wachß / das ist / es ist nichts anders dann wachß. Wenn es aber bezeichnet vnnd an brieff gehenckt wirt / so ist es yetz kein laͤrs oder blosses wachß / dann es wirdt glaub vnd warheit genennt. Also wenn eins Fürsten oder einer Statt zeichen in eim faͤnster oder an einer wand gemalet wirt / so ist es ein bloß zeichen: wenn es aber an brieff gehenckt / oder auff geschrifften getruckt wirt / so ist es vil ein anders dann es vor was. Dann yetzund erklaͤrt vnd bestaͤtiget es den willen des Fürsten oder der Statt: darumb ist es auch yetz bey mengklichem in dem ansaͤhen / daß waͤr das braͤche / oder one wüssen vnd willen des Fürstens oder der Statt das selbig an andere brieff hanckte / daß der geachtet wurde für ein felscher vnd verletzer der Maiestat oder Oberkeit. Also auch ein stein / ee er zuͦ eim marchstein verordnet wirt / so ist er ein blosser vnd laͤrer / das ist / ein gemeiner stein / da es kein sünd ist den selben mit fuͤssen traͤtten / oder verrucken / aber wenn er gesetzt wirdt die marchen zuͦ vnderscheiden / so ist er nit mer ein laͤrer oder blosser stein / sonder ein kundtschafft der raͤchten march vnd besitzung / vnd wirt für malefitzisch / das ist des tods waͤrt gehalten / waͤr den selbigen verruckte. Also ist auch wasser / brot vnd weyn / aussert der sacramentlichen eynsatzung vnnd uͤbung / nichts anders dann wasser / brot / vnd weyn: im sacramentlichen brauch aber hat es vil ein andere gestalt darumb / dann da sind sy sacrament von Christo mit dem wort bezeichnet / vnnd zum heil der gloͤubigen eyngesetzt. 3599 Darumb welche die sacrament empfahend / die empfahend nit nichts (wie sy daruͦn redend:) man woͤlle dann die eynsatzung Gottes für nichts halten. Er hat sy aber eyngesetzt daß sy kundtschafften seygind seiner gnad / vnd sigel der warheit seiner verheissungen: welches ich bald haͤrnach weytloͤuffig erzeigen wil. Darumb wie Gott warhafft ist / vnd nit liegen kan / also sind auch die sigel seiner verheissungen warhafft. Er hat vns verheissen er woͤlle vnser seyn / vnd woͤlle sich selber vns in Christo mit sampt allen seinen gaaben mitteilen. Also leistet vnd mitteilt er sich nun vns gwüßlich: ob ers gleych nit erst dennzmal thuͦt / wenn wir die sacrament niessend / als ob er sich vns durch die selbigen als durch kaͤnel oder roͤren eyngiesse / vnnd als ob er darinn als in geschirren verschlossen seye. Dann er hat vns sein gnad gleych von anfang der waͤlt verheissen: vnd so bald wir angefangen glauben / hat er sich vns auch angefangen zuͦ leisten / vnd leistet sich vns ye laͤnger ye mer vnser gantz laͤbenlang: wir aber nemmend jn an vnd niessend jn geistlich durch den glauben. Darumb wenn wir die sacrament begond / so fart er für / sich vns besonderbarer weyß nach eigenschafft der sacramenten mitzuͦteilen: dargaͤgen wir / die wir vorlangest Christi teilhafftig worden sind / erstreckend vnd erfrischend hiemit geistlich vnd im glauben dise gmeinschafft / mit dem daß vns die zeichen die selbig empfindtlicher weyß besiglend vnd bestaͤtigend. Waͤr wil dann fürhin koͤnnen sagen / daß die / die also von sacramenten gesinnet / vnnd die selbigen mit soͤmlichem glauben niessend ytele schouwspil habind / vnd nichts darinnen empfahind / ob wir gleych die gnad in die zeichen nit schliessend / noch haltend daß die selbig darauß fliesse? Hat aber yemants ein andere meinung von Gott vnd 3599 Daß man nit nichts in den sacramenten empfahe.

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Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [418]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/928>, abgerufen am 28.11.2024.