Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. weder darinn / noch sonst inn dem gantzen Tempel
Christi ützit feylß. Wie teür aber die Pallia auff den hüttigen tag vonn
dem Römischen Cananeer vnnd Krämer verkaufft werdind / vnnd mitt was kosten das
ynweihen beschähe / ist schmächlich auch zuosagen / Gregorius hatt
inn dem Concilio das zuo Rom vnder den Keyseren Mauritio vnnd Theodosio gehalten /
vnder anderem ein söllichs decerniert vnd beschlossen / Namlich: Jch volgen
der alten regel der vätteren / vnd ordnen deßhalb / das man von den verordnungen
der Bischoffen nimmer ettwas nemme / weder vmb das Pallium / noch vmb die brieff.
Dann dieweyl der Bischoff dem anderen den man ordnet die hand aufflegt / vnnd der
diener die Lection auß dem Euangelio lißt / vnnd der Notarius den brieff diser
Confirmation vnnd bestätigung schreibt: Wie es sich nicht gebürt / das der
Bischoff die hand die er dem auflegt verkauffe / also sol auch weder der diener
sein stimm / noch der Notarius das ist der Schreiber sein fäder vnnd geschrifft
inn der verordnung verkauffen. So aber yemants vnderston wurde ettwas geniesses
darfür zuo begären / der sol deß gestrackten vrtheyls deß allmächtigen
Gottes schuldig / vnnd dem selbigen vnnderworffen sein. Doch so setz er von
stundan hinzuo: Wenn aber der verordnet nicht genötiget / sonder von jhm selb
freywillig / allein von dancks wegen / ettwas gäben wil / das lassend wir
geschähen.3220 Also hab ich bißhar erkläret was für
Bischoff oder Hirten mann inn der Kirchen Gottes ordnen vnnd erwöllen / vnnd wie
auch dasselbig geschehen sölle. Wiewol nun auß disem allem one arbeit
mag erkennt werden / warumb wir vnns auff den hüttigen tag nicht laßind vonn denen
ordnen vnnd weihen / die die rechten Ordinarij genennt werdend / vnnd sich selbs
allein darfür haltend / als die inn der Römischen Kirchen durch stäte nachfolg von
den Apostlen har kömmind / so wil ich doch hieuon ettwas eigentlicher reden. Vonn
der stäten nachkommung der Bischoffen oder Hirten / vnnd vonn der
Kirchen ist an anderen orten geredt / das es nicht von nöten hie wider zuo
eräferen. So habend wir auch erwisen / das vnnsere Kirchen
waare Kirchen Gottes seyend / ob sie schon mitt der neüwen Römischen Kirchen nicht
stimmend. Nun ist aber offenbar das alle waaren kirchen / rechtsamme vnd gewalt
habend Hirten zuo setzen / es geschähe dann mit gemeynem meer der Kirchen / oder
durch echts vrtheyl vnnd erkiesen deren die vonn der Kirchen
darzuo erwöllt sind. Darauß dann volget / das dise recht geordnet seyend / die
vnsere ja Christi Kirchen geordnet habend. Vnd sind schwäre wichtige
vrsachen / vonn deren wegen die heiligen Kirchen Gottes nicht wöllend jhre diener
vonn den Bäpstischen Ordinarijs geordnet werden. Dann Sanct Paul spricht zuo den
Galateren an dem ersten Capitel / Wenn gleich wir oder ein Engel vonn himmel eüch
ein anders Euangelion predigete / dann das ist / das wir eüch geprediget habend /
so seye er verflücht / Nun predigend aber sie ein anders Euangelium dann das /
das vonn Paulo geprediget ist (welches ich von dem verstand / an dem am meysten
gelegen ist / nicht vonn worten wil verstanden haben) Darumb so sind sie mitt dem
fluoch vonn himmel geschlagen. Wär wolt sich aber lassen weihen vnnd ordnen vonn
denen die verflücht sind? Zuo dem / so ist die leer deß Euangelij das fürnempst
inn disem verordnen / dieweyl die diener der Kirchen darzuo fürnemlich verordnet
werdend / das sie das rein Euangelium Christi auffrichtig vnnd one vermischung der
menschensatzungen dem volck verkündind. Dasselbig aber verbietend sie denen die
sie verordnend nicht nur zuo dem höchsten / sonder stellend jhnen auch ein form
eines Eydschwuors für / mitt deren sies zuo verschweeren zwingend. Dann sie sind
nicht Christo / sonder dem Bapst wider Christum mitt 3220 Warumb wir nit mer die weihe von den
Bäpstischen Bischoffen empfahind.
Predig. weder darinn / noch sonst inn dem gantzen Tempel
Christi ützit feylß. Wie teür aber die Pallia auff den hüttigen tag vonn
dem Roͤmischen Cananeer vnnd Kraͤmer verkaufft werdind / vnnd mitt was kosten das
ynweihen beschaͤhe / ist schmaͤchlich auch zuͦsagen / Gregorius hatt
inn dem Concilio das zuͦ Rom vnder den Keyseren Mauritio vnnd Theodosio gehalten /
vnder anderem ein soͤllichs decerniert vnd beschlossen / Namlich: Jch volgen
der alten regel der vaͤtteren / vnd ordnen deßhalb / das man von den verordnungen
der Bischoffen nimmer ettwas nemme / weder vmb das Pallium / noch vmb die brieff.
Dann dieweyl der Bischoff dem anderen den man ordnet die hand aufflegt / vnnd der
diener die Lection auß dem Euangelio lißt / vnnd der Notarius den brieff diser
Confirmation vnnd bestaͤtigung schreibt: Wie es sich nicht gebürt / das der
Bischoff die hand die er dem auflegt verkauffe / also sol auch weder der diener
sein stimm / noch der Notarius das ist der Schreiber sein faͤder vnnd geschrifft
inn der verordnung verkauffen. So aber yemants vnderston wurde ettwas geniesses
darfür zuͦ begaͤren / der sol deß gestrackten vrtheyls deß allmaͤchtigen
Gottes schuldig / vnnd dem selbigen vnnderworffen sein. Doch so setz er von
stundan hinzuͦ: Wenn aber der verordnet nicht genoͤtiget / sonder von jhm selb
freywillig / allein von dancks wegen / ettwas gaͤben wil / das lassend wir
geschaͤhen.3220 Also hab ich bißhar erklaͤret was für
Bischoff oder Hirten mann inn der Kirchen Gottes ordnen vnnd erwoͤllen / vnnd wie
auch dasselbig geschehen soͤlle. Wiewol nun auß disem allem one arbeit
mag erkennt werden / warumb wir vnns auff den hüttigen tag nicht laßind vonn denen
ordnen vnnd weihen / die die rechten Ordinarij genennt werdend / vnnd sich selbs
allein darfür haltend / als die inn der Roͤmischen Kirchen durch staͤte nachfolg von
den Apostlen har koͤmmind / so wil ich doch hieuon ettwas eigentlicher reden. Vonn
der staͤten nachkommung der Bischoffen oder Hirten / vnnd vonn der
Kirchen ist an anderen orten geredt / das es nicht von noͤten hie wider zuͦ
eraͤferen. So habend wir auch erwisen / das vnnsere Kirchen
waare Kirchen Gottes seyend / ob sie schon mitt der neüwen Roͤmischen Kirchen nicht
stimmend. Nun ist aber offenbar das alle waaren kirchen / rechtsamme vnd gewalt
habend Hirten zuͦ setzen / es geschaͤhe dann mit gemeynem meer der Kirchen / oder
durch echts vrtheyl vnnd erkiesen deren die vonn der Kirchen
darzuͦ erwoͤllt sind. Darauß dann volget / das dise recht geordnet seyend / die
vnsere ja Christi Kirchen geordnet habend. Vnd sind schwaͤre wichtige
vrsachen / vonn deren wegen die heiligen Kirchen Gottes nicht woͤllend jhre diener
vonn den Baͤpstischen Ordinarijs geordnet werden. Dann Sanct Paul spricht zuͦ den
Galateren an dem ersten Capitel / Wenn gleich wir oder ein Engel vonn himmel eüch
ein anders Euangelion predigete / dann das ist / das wir eüch geprediget habend /
so seye er verfluͤcht / Nun predigend aber sie ein anders Euangelium dann das /
das vonn Paulo geprediget ist (welches ich von dem verstand / an dem am meysten
gelegen ist / nicht vonn worten wil verstanden haben) Darumb so sind sie mitt dem
fluͦch vonn himmel geschlagen. Waͤr wolt sich aber lassen weihen vnnd ordnen vonn
denen die verfluͤcht sind? Zuͦ dem / so ist die leer deß Euangelij das fürnempst
inn disem verordnen / dieweyl die diener der Kirchen darzuͦ fürnemlich verordnet
werdend / das sie das rein Euangelium Christi auffrichtig vnnd one vermischung der
menschensatzungen dem volck verkündind. Dasselbig aber verbietend sie denen die
sie verordnend nicht nur zuͦ dem hoͤchsten / sonder stellend jhnen auch ein form
eines Eydschwuͦrs für / mitt deren sies zuͦ verschweeren zwingend. Dann sie sind
nicht Christo / sonder dem Bapst wider Christum mitt 3220 Warumb wir nit mer die weihe von den
Baͤpstischen Bischoffen empfahind.
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Predig.
weder darinn / noch sonst inn dem gantzen Tempel Christi ützit feylß. Wie teür aber die Pallia auff den hüttigen tag vonn dem Roͤmischen Cananeer vnnd Kraͤmer verkaufft werdind / vnnd mitt was kosten das ynweihen beschaͤhe / ist schmaͤchlich auch zuͦsagen / Gregorius hatt inn dem Concilio das zuͦ Rom vnder den Keyseren Mauritio vnnd Theodosio gehalten / vnder anderem ein soͤllichs decerniert vnd beschlossen / Namlich: Jch volgen der alten regel der vaͤtteren / vnd ordnen deßhalb / das man von den verordnungen der Bischoffen nimmer ettwas nemme / weder vmb das Pallium / noch vmb die brieff. Dann dieweyl der Bischoff dem anderen den man ordnet die hand aufflegt / vnnd der diener die Lection auß dem Euangelio lißt / vnnd der Notarius den brieff diser Confirmation vnnd bestaͤtigung schreibt: Wie es sich nicht gebürt / das der Bischoff die hand die er dem auflegt verkauffe / also sol auch weder der diener sein stimm / noch der Notarius das ist der Schreiber sein faͤder vnnd geschrifft inn der verordnung verkauffen. So aber yemants vnderston wurde ettwas geniesses darfür zuͦ begaͤren / der sol deß gestrackten vrtheyls deß allmaͤchtigen Gottes schuldig / vnnd dem selbigen vnnderworffen sein. Doch so setz er von stundan hinzuͦ: Wenn aber der verordnet nicht genoͤtiget / sonder von jhm selb freywillig / allein von dancks wegen / ettwas gaͤben wil / das lassend wir geschaͤhen.
3220 Also hab ich bißhar erklaͤret was für Bischoff oder Hirten mann inn der Kirchen Gottes ordnen vnnd erwoͤllen / vnnd wie auch dasselbig geschehen soͤlle. Wiewol nun auß disem allem one arbeit mag erkennt werden / warumb wir vnns auff den hüttigen tag nicht laßind vonn denen ordnen vnnd weihen / die die rechten Ordinarij genennt werdend / vnnd sich selbs allein darfür haltend / als die inn der Roͤmischen Kirchen durch staͤte nachfolg von den Apostlen har koͤmmind / so wil ich doch hieuon ettwas eigentlicher reden. Vonn der staͤten nachkommung der Bischoffen oder Hirten / vnnd vonn der Kirchen ist an anderen orten geredt / das es nicht von noͤten hie wider zuͦ eraͤferen. So habend wir auch erwisen / das vnnsere Kirchen waare Kirchen Gottes seyend / ob sie schon mitt der neüwen Roͤmischen Kirchen nicht stimmend. Nun ist aber offenbar das alle waaren kirchen / rechtsamme vnd gewalt habend Hirten zuͦ setzen / es geschaͤhe dann mit gemeynem meer der Kirchen / oder durch echts vrtheyl vnnd erkiesen deren die vonn der Kirchen darzuͦ erwoͤllt sind. Darauß dann volget / das dise recht geordnet seyend / die vnsere ja Christi Kirchen geordnet habend. Vnd sind schwaͤre wichtige vrsachen / vonn deren wegen die heiligen Kirchen Gottes nicht woͤllend jhre diener vonn den Baͤpstischen Ordinarijs geordnet werden. Dann Sanct Paul spricht zuͦ den Galateren an dem ersten Capitel / Wenn gleich wir oder ein Engel vonn himmel eüch ein anders Euangelion predigete / dann das ist / das wir eüch geprediget habend / so seye er verfluͤcht / Nun predigend aber sie ein anders Euangelium dann das / das vonn Paulo geprediget ist (welches ich von dem verstand / an dem am meysten gelegen ist / nicht vonn worten wil verstanden haben) Darumb so sind sie mitt dem fluͦch vonn himmel geschlagen. Waͤr wolt sich aber lassen weihen vnnd ordnen vonn denen die verfluͤcht sind? Zuͦ dem / so ist die leer deß Euangelij das fürnempst inn disem verordnen / dieweyl die diener der Kirchen darzuͦ fürnemlich verordnet werdend / das sie das rein Euangelium Christi auffrichtig vnnd one vermischung der menschensatzungen dem volck verkündind. Dasselbig aber verbietend sie denen die sie verordnend nicht nur zuͦ dem hoͤchsten / sonder stellend jhnen auch ein form eines Eydschwuͦrs für / mitt deren sies zuͦ verschweeren zwingend. Dann sie sind nicht Christo / sonder dem Bapst wider Christum mitt
3220 Warumb wir nit mer die weihe von den Baͤpstischen Bischoffen empfahind.
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(2014-03-16T11:00:00Z)
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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat
(2014-03-16T11:00:00Z)
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(2014-03-12T12:00:00Z)
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