Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Die Ein
viertzigste priesteren / denen sie in der ordnung
nachkämind / anzeigen / vnd warend doch gar klare liechter der kirchen / vnnd
fürtreffenliche glider der kirchen Gottes: vnnd die jhrer predig glaubtend /
werdend auch noch auff den hüttigen tag / weder für rotter noch für kätzer /
sonder für die waare Kirch Christi gehalten vnnd erkennet. Jtem do Christus vnnser
Herr / der gebenedeyet Sun Gottes auff erden lart / vnnd die Kirchen
sammlet / da was die Succession vnd nachkommung der hohen priesteren bey seinen
widersächeren. Noch volget drumb nicht / das sie darumb der waaren Kirchen Gottes
vorgestanden sygind / Christus aber der kätzerischen. Also mochtend auch die
Apostel vnsers Herren zuo schirm jhren vnnd jhrer leer kein stäte ordnung der
hohen priesteren darthuon: Dann sie warend von dem Herren geordnet / welcher auch
selbs vssert der Leuitischen ordnung vnnd nachkommung / nach der neüwen ordnung
Melchizedeck von Gott zuo dem hohen Priester inn ewigkeyt verordnet was: Noch so
wirt die Kirch so von jnen gesammlet worden / von einem yeden für die waare vnd
heilige Kirch erkennt vnd gehalten. Die selbigen Apostel habend auch kein andere
wöllen für jre waare nachvolger vnnd nachkömmlig erkennt vnnd gehalten werden /
dann die in der rechten leer vnnd inn dem wäg Christi wandletind. Dann es ist
einem yeden bekannt der gemeyn spruch Pauli 2975 / Sind meine nachvolger / gleich wie auch ich
Christi. Vnnd wiewol er dises zuo allen glöubigen redt / nicht allein zuo den
dieneren deß worts Gottes / so wil er doch das die selbigen insonderheyt sölliche
seine nachvolger sygind / wie auch die übrigen Christen / ein yeder in seiner
berüffung. Als auch gedachter Apostel zuo Mileto mitt den Bischoffen auß Asia
redt / spricht er vnder anderem2976 / Jch weiß das nach meinem abscheyd vnnder eüch kommen
werdend schwäre wölff / die der härd nicht verschonen werdend. Auch auß eüch selbs
werdend erston männer / die verkerte leer redend / die jünger nach jhnen ziehend.
Da fürt der heilig Apostel Paulus die wölff vnd zerzerrer der kirchen
nienderthar anders dann auß der Apostolischen Kirchen selbs
/ ja auß der menge vnd zal der Apostolischen Bischoffen vnd hirten. Hettend nun
die selbigen zuo schirm jren vnd jres verderblichen handels / nit auch mögen die
Apostolisch ordnung vnnd nachkommung anziehen / namlich das sie har kämind von
Apostolischen hirten? Dieweil sie aber treüwloß worden / vnnd von dem glauben vnd
von der Apostolischen leer abgefallen / so halff jnen der Apostolisch vrsprung /
vnd die nachkommung von jnen nichts. Darumb so beschliessend wir / das die stäte
nachkommung der Bischoffen für sich selb nützit probiere noch bewäre / ja das es
kein rechte nachkommung seye / die die reinigkeyt der Euangelischen vnd
Apostolischen Kirchen nit hat.2977 Darumb begärt auch Tertullianus /(der doch die stäte ordnung
vnnd nachkommung der hirten in der Kirchen / wie billich / hochhaltet /) das sie
mitt der waarheyt der Apostolischen leer bewärt werde. Er erkennt auch die kirchen
Apostolische kirchen sein / in denen waare vnnd reine leer seye / ob sie gleich
darnäbend die nachkommung der Bischoffen nicht erzellen mögind. Wär seine wort wil
wüssen / so sind es die. So aber ettliche (kätzereyen) sich dörffend stellen in
die zeit der Apostlen / damit sie also geachtet werdind von den Apostlen angegäben
sein / darumb das sie zuo jren zeiten gewesen / so mögend wir sagen / Zeigend vns
an den vrsprung jhrer kirchen / ersuochend die ordnung jhrer Bischoffen / die also
von anfang har von einem an den anderen kommen seye / das der erst der selbigen
Bischoffen / ettwan ein vrhaben oder vorfaren gehept habe / auß den Apostlen oder
Apostolischen männeren / der bey den Apostlen verharret seye. Dann also machend
die Apostolischen kirchen jhre rechnungen / als die kirch zuo Smyrna / die den
heiligen Polycarpum hatt / vnd anzeigt das 2975 1.Cor.11. 2976
Acto.20. 2977 Tertullianus von der nachkommung der
Bischoffen.
Die Ein
viertzigste priesteren / denen sie in der ordnung
nachkaͤmind / anzeigen / vnd warend doch gar klare liechter der kirchen / vnnd
fürtreffenliche glider der kirchen Gottes: vnnd die jhrer predig glaubtend /
werdend auch noch auff den hüttigen tag / weder für rotter noch für kaͤtzer /
sonder für die waare Kirch Christi gehalten vnnd erkennet. Jtem do Christus vnnser
Herr / der gebenedeyet Sun Gottes auff erden lart / vnnd die Kirchen
sammlet / da was die Succession vnd nachkommung der hohen priesteren bey seinen
widersaͤcheren. Noch volget drumb nicht / das sie darumb der waaren Kirchen Gottes
vorgestanden sygind / Christus aber der kaͤtzerischen. Also mochtend auch die
Apostel vnsers Herren zuͦ schirm jhren vnnd jhrer leer kein staͤte ordnung der
hohen priesteren darthuͦn: Dann sie warend von dem Herren geordnet / welcher auch
selbs vssert der Leuitischen ordnung vnnd nachkommung / nach der neüwen ordnung
Melchizedeck von Gott zuͦ dem hohen Priester inn ewigkeyt verordnet was: Noch so
wirt die Kirch so von jnen gesammlet worden / von einem yeden für die waare vnd
heilige Kirch erkennt vnd gehalten. Die selbigen Apostel habend auch kein andere
woͤllen für jre waare nachvolger vnnd nachkoͤmmlig erkennt vnnd gehalten werden /
dann die in der rechten leer vnnd inn dem waͤg Christi wandletind. Dann es ist
einem yeden bekannt der gemeyn spruch Pauli 2975 / Sind meine nachvolger / gleich wie auch ich
Christi. Vnnd wiewol er dises zuͦ allen gloͤubigen redt / nicht allein zuͦ den
dieneren deß worts Gottes / so wil er doch das die selbigen insonderheyt soͤlliche
seine nachvolger sygind / wie auch die übrigen Christen / ein yeder in seiner
beruͤffung. Als auch gedachter Apostel zuͦ Mileto mitt den Bischoffen auß Asia
redt / spricht er vnder anderem2976 / Jch weiß das nach meinem abscheyd vnnder eüch kommen
werdend schwaͤre woͤlff / die der haͤrd nicht verschonen werdend. Auch auß eüch selbs
werdend erston maͤnner / die verkerte leer redend / die jünger nach jhnen ziehend.
Da fuͤrt der heilig Apostel Paulus die woͤlff vnd zerzerrer der kirchen
nienderthar anders dann auß der Apostolischen Kirchen selbs
/ ja auß der menge vnd zal der Apostolischen Bischoffen vnd hirten. Hettend nun
die selbigen zuͦ schirm jren vnd jres verderblichen handels / nit auch moͤgen die
Apostolisch ordnung vnnd nachkommung anziehen / namlich das sie har kaͤmind von
Apostolischen hirten? Dieweil sie aber treüwloß worden / vnnd von dem glauben vnd
von der Apostolischen leer abgefallen / so halff jnen der Apostolisch vrsprung /
vnd die nachkommung von jnen nichts. Darumb so beschliessend wir / das die staͤte
nachkommung der Bischoffen für sich selb nützit probiere noch bewaͤre / ja das es
kein rechte nachkommung seye / die die reinigkeyt der Euangelischen vnd
Apostolischen Kirchen nit hat.2977 Darumb begaͤrt auch Tertullianus /(der doch die staͤte ordnung
vnnd nachkommung der hirten in der Kirchen / wie billich / hochhaltet /) das sie
mitt der waarheyt der Apostolischen leer bewaͤrt werde. Er erkennt auch die kirchen
Apostolische kirchen sein / in denen waare vnnd reine leer seye / ob sie gleich
darnaͤbend die nachkommung der Bischoffen nicht erzellen moͤgind. Waͤr seine wort wil
wüssen / so sind es die. So aber ettliche (kaͤtzereyen) sich doͤrffend stellen in
die zeit der Apostlen / damit sie also geachtet werdind von den Apostlen angegaͤben
sein / darumb das sie zuͦ jren zeiten gewesen / so moͤgend wir sagen / Zeigend vns
an den vrsprung jhrer kirchen / ersuͦchend die ordnung jhrer Bischoffen / die also
von anfang har von einem an den anderen kommen seye / das der erst der selbigen
Bischoffen / ettwan ein vrhaben oder vorfaren gehept habe / auß den Apostlen oder
Apostolischen maͤnneren / der bey den Apostlen verharret seye. Dann also machend
die Apostolischen kirchen jhre rechnungen / als die kirch zuͦ Smyrna / die den
heiligen Polycarpum hatt / vnd anzeigt das 2975 1.Cor.11. 2976
Acto.20. 2977 Tertullianus von der nachkommung der
Bischoffen.
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Die Ein viertzigste
priesteren / denen sie in der ordnung nachkaͤmind / anzeigen / vnd warend doch gar klare liechter der kirchen / vnnd fürtreffenliche glider der kirchen Gottes: vnnd die jhrer predig glaubtend / werdend auch noch auff den hüttigen tag / weder für rotter noch für kaͤtzer / sonder für die waare Kirch Christi gehalten vnnd erkennet. Jtem do Christus vnnser Herr / der gebenedeyet Sun Gottes auff erden lart / vnnd die Kirchen sammlet / da was die Succession vnd nachkommung der hohen priesteren bey seinen widersaͤcheren. Noch volget drumb nicht / das sie darumb der waaren Kirchen Gottes vorgestanden sygind / Christus aber der kaͤtzerischen. Also mochtend auch die Apostel vnsers Herren zuͦ schirm jhren vnnd jhrer leer kein staͤte ordnung der hohen priesteren darthuͦn: Dann sie warend von dem Herren geordnet / welcher auch selbs vssert der Leuitischen ordnung vnnd nachkommung / nach der neüwen ordnung Melchizedeck von Gott zuͦ dem hohen Priester inn ewigkeyt verordnet was: Noch so wirt die Kirch so von jnen gesammlet worden / von einem yeden für die waare vnd heilige Kirch erkennt vnd gehalten. Die selbigen Apostel habend auch kein andere woͤllen für jre waare nachvolger vnnd nachkoͤmmlig erkennt vnnd gehalten werden / dann die in der rechten leer vnnd inn dem waͤg Christi wandletind. Dann es ist einem yeden bekannt der gemeyn spruch Pauli 2975 / Sind meine nachvolger / gleich wie auch ich Christi. Vnnd wiewol er dises zuͦ allen gloͤubigen redt / nicht allein zuͦ den dieneren deß worts Gottes / so wil er doch das die selbigen insonderheyt soͤlliche seine nachvolger sygind / wie auch die übrigen Christen / ein yeder in seiner beruͤffung. Als auch gedachter Apostel zuͦ Mileto mitt den Bischoffen auß Asia redt / spricht er vnder anderem 2976 / Jch weiß das nach meinem abscheyd vnnder eüch kommen werdend schwaͤre woͤlff / die der haͤrd nicht verschonen werdend. Auch auß eüch selbs werdend erston maͤnner / die verkerte leer redend / die jünger nach jhnen ziehend. Da fuͤrt der heilig Apostel Paulus die woͤlff vnd zerzerrer der kirchen nienderthar anders dann auß der Apostolischen Kirchen selbs / ja auß der menge vnd zal der Apostolischen Bischoffen vnd hirten. Hettend nun die selbigen zuͦ schirm jren vnd jres verderblichen handels / nit auch moͤgen die Apostolisch ordnung vnnd nachkommung anziehen / namlich das sie har kaͤmind von Apostolischen hirten? Dieweil sie aber treüwloß worden / vnnd von dem glauben vnd von der Apostolischen leer abgefallen / so halff jnen der Apostolisch vrsprung / vnd die nachkommung von jnen nichts. Darumb so beschliessend wir / das die staͤte nachkommung der Bischoffen für sich selb nützit probiere noch bewaͤre / ja das es kein rechte nachkommung seye / die die reinigkeyt der Euangelischen vnd Apostolischen Kirchen nit hat.
2977 Darumb begaͤrt auch Tertullianus /(der doch die staͤte ordnung vnnd nachkommung der hirten in der Kirchen / wie billich / hochhaltet /) das sie mitt der waarheyt der Apostolischen leer bewaͤrt werde. Er erkennt auch die kirchen Apostolische kirchen sein / in denen waare vnnd reine leer seye / ob sie gleich darnaͤbend die nachkommung der Bischoffen nicht erzellen moͤgind. Waͤr seine wort wil wüssen / so sind es die. So aber ettliche (kaͤtzereyen) sich doͤrffend stellen in die zeit der Apostlen / damit sie also geachtet werdind von den Apostlen angegaͤben sein / darumb das sie zuͦ jren zeiten gewesen / so moͤgend wir sagen / Zeigend vns an den vrsprung jhrer kirchen / ersuͦchend die ordnung jhrer Bischoffen / die also von anfang har von einem an den anderen kommen seye / das der erst der selbigen Bischoffen / ettwan ein vrhaben oder vorfaren gehept habe / auß den Apostlen oder Apostolischen maͤnneren / der bey den Apostlen verharret seye. Dann also machend die Apostolischen kirchen jhre rechnungen / als die kirch zuͦ Smyrna / die den heiligen Polycarpum hatt / vnd anzeigt das
2975 1.Cor.11.
2976 Acto.20.
2977 Tertullianus von der nachkommung der Bischoffen.
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Zitationshilfe: | Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [336]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/764>, abgerufen am 16.02.2025. |