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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Zwey vnd dreissigste
was solt auch ein sünder mit seinen eignen krefften außrichten? was krefften habend wir doch zum guoten?

1986 Es tauret vnd verdreüßt mich aber der vnuerschampte diser leüthen / das die dise jre orenbeicht / als ob sie vom Herren yngesetzt / erst auch auß der geschrifft vnderstond zuo schönen vnd zuo bewären / vnd zühend zuo sölichem herfür die red deß Herren zuo dem aussetzigen / Gang hin vnd erzeig dich dem priester. Da sie aber nicht nun dises / sonder auch alle andere ort der gschrifft die sie anzühend / vnuerschamptlich krümmend vnd zwingend wider jren natürlichen sinn vnd verstand. Deren ich allein eins anzühen wil. Bonauentura inn seinen commentarijs über die sententias Magistri lib. 4. Dist. 17. quaest. 3. erdenckt zwey ding / die in der beicht seyend. Ein förmklichs / nammlich die absolutz / oder den gewalt zuo heilen / vnnd dises spricht er seye vom Herren yngesetzt durch das übergeben der schlüßlen. Das ander aber ein materlichs / das seye das beichten der sünden. Vnd dises spricht er habe der Herr wol für sich selbs nicht yngesetzt / sonder allein entworffen oder angereiset. Dann bald hernach setzt er dise wort / vnd darumb so ist die beicht vom Herren angereiset / von den Apostlen yngesetzt / vnd von dem Bischoff zuo Jerusalem S. Jacob nammlich promulgiert vnd eroffnet. Dann wie er den sententz das man die ceremonischen gesatzt nicht halten sölle eröffnet Acto. xv / Also hatt er auch die beicht allen sünderen auffgelegt / da er spricht1987 / Bekennend ein anderen eüwere fäler. So vil diser Bonauentura. Wer wil sich nun da nit verwunderen ab der blintheit diser zeyt? Es erkennt diser leerer / das die orenbeicht vom Herren nicht yngesetzt seye / dann allein tunckel / verwicklet / vnd auß volg anderer dingen / die Apostel aber habind das gemüt Christi erleüteret vnd sie yngesetzt / vnnd S. Jacob habe den sententz gefellt / vnd in der Apostlen nammen eroffnet. Vnnd die wort der eroffnung setzt er hinzuo / vnd bekennend ein anderen eüwere sünden oder fäler. Was ist nun geschrifft krümmen / wenn es das nicht ist? Es sölt ein blinder sehen / wie bloß die fächter wärind / die ein sölichs waffen brauchend / das nicht nun nit eichin oder buochin / sonder gar ströwin ist / mit welchem sie doch schirmend vnd fächtend als wer es Achillis oder Hectoris spieß. Nichts ist heiterers / dann das der Apostel da nicht redt von der heimlichen oren beicht / sonder von deren / die vmb ein anderen geschicht zuo beden seyten von denen die ein anderen erzürnt vnd verletzt / vnd jetz aber frey einer dem anderen seine sünd bekennt / ein ander wider versünt werdend / vnd für ein anderen bittend. Vonn welcher ich da oben etwas geredt hab. Vnd gesehend nit das zwey ding in disen worten deß Apostels sind / die sie gar zuo gspött vnd zuoschanden machend / wenn mans eigenlich erwigt. Dann zum ersten so braucht der Apostel das wörtli [fremdsprachliches Material], welches heißt ein anderen / vnder ein anderen / eins vmbs ander. Darauß wir also schliessend / sol man nach dem gebott deß Apostels einer dem anderen die sünd bekennen / vnd [fremdsprachliches Material] heißt ein anderen / eins vmbs ander / das ist das je einer dem anderen / vnnd der ander dem widerumb die sünd bekenne / wie es dann eigenlich vnd warlich heißt / so volget vnd ist von nöten / das nach dem die leyen den priesteren gebeichtet habend / die priester auch hinwider den leyen beichtind / denn das heißt eins vmbs ander beichten. Dann wir nennend [fremdsprachliches Material], für / sie habend ein anderen lieb / dz ist eins das ander / eins vmb das ander / wider hinumb. Jst nun das den priesteren schwär / also erkennind / dz dises ort deß Apostels nichts thüge zuo jrer heimlichen orenbeicht die sie nun von jres nutzes wegen erdacht habend. Darnach so setzt Jacobus hinzuo / vnd bättend für ein anderen / das jr gesund oder heil werdind / stellts also zuosammen / vnd knüpffts gleichsam vnder ein joch / das bekennen vnnd das gebätt. Darauß wir abermals also schliessend / Sol man allein den priesteren

1986 Das die orenbeicht in keiner h. geschrifft grund habe.
1987 Jac.5.

Die Zwey vnd dreissigste
was solt auch ein sünder mit seinen eignen krefften außrichten? was krefften habend wir doch zum guͦten?

1986 Es tauret vnd verdreüßt mich aber der vnuerschampte diser leüthen / das die dise jre orenbeicht / als ob sie vom Herren yngesetzt / erst auch auß der geschrifft vnderstond zuͦ schoͤnen vnd zuͦ bewaͤren / vnd zühend zuͦ soͤlichem herfür die red deß Herren zuͦ dem aussetzigen / Gang hin vnd erzeig dich dem priester. Da sie aber nicht nun dises / sonder auch alle andere ort der gschrifft die sie anzühend / vnuerschamptlich krümmend vnd zwingend wider jren natürlichen sinn vnd verstand. Deren ich allein eins anzühen wil. Bonauentura inn seinen commentarijs über die sententias Magistri lib. 4. Dist. 17. quaest. 3. erdenckt zwey ding / die in der beicht seyend. Ein foͤrmklichs / nammlich die absolutz / oder den gewalt zuͦ heilen / vnnd dises spricht er seye vom Herren yngesetzt durch das übergeben der schlüßlen. Das ander aber ein materlichs / das seye das beichten der sünden. Vnd dises spricht er habe der Herr wol für sich selbs nicht yngesetzt / sonder allein entworffen oder angereiset. Dann bald hernach setzt er dise wort / vnd darumb so ist die beicht vom Herren angereiset / von den Apostlen yngesetzt / vnd von dem Bischoff zuͦ Jerusalem S. Jacob nammlich promulgiert vnd eroffnet. Dann wie er den sententz das man die ceremonischen gesatzt nicht halten soͤlle eroͤffnet Acto. xv / Also hatt er auch die beicht allen sünderen auffgelegt / da er spricht1987 / Bekennend ein anderen eüwere faͤler. So vil diser Bonauentura. Wer wil sich nun da nit verwunderen ab der blintheit diser zeyt? Es erkennt diser leerer / das die orenbeicht vom Herren nicht yngesetzt seye / dann allein tunckel / verwicklet / vnd auß volg anderer dingen / die Apostel aber habind das gemuͤt Christi erleüteret vnd sie yngesetzt / vnnd S. Jacob habe den sententz gefellt / vnd in der Apostlen nammen eroffnet. Vnnd die wort der eroffnung setzt er hinzuͦ / vnd bekennend ein anderen eüwere sünden oder faͤler. Was ist nun geschrifft krümmen / wenn es das nicht ist? Es soͤlt ein blinder sehen / wie bloß die faͤchter waͤrind / die ein soͤlichs waffen brauchend / das nicht nun nit eichin oder buͦchin / sonder gar stroͤwin ist / mit welchem sie doch schirmend vnd faͤchtend als wer es Achillis oder Hectoris spieß. Nichts ist heiterers / dann das der Apostel da nicht redt von der heimlichen oren beicht / sonder von deren / die vmb ein anderen geschicht zuͦ beden seyten von denen die ein anderen erzürnt vnd verletzt / vnd jetz aber frey einer dem anderen seine sünd bekennt / ein ander wider versuͤnt werdend / vnd für ein anderen bittend. Vonn welcher ich da oben etwas geredt hab. Vnd gesehend nit das zwey ding in disen worten deß Apostels sind / die sie gar zuͦ gspoͤtt vnd zuͦschanden machend / wenn mans eigenlich erwigt. Dann zum ersten so braucht der Apostel das woͤrtli [fremdsprachliches Material], welches heißt ein anderen / vnder ein anderen / eins vmbs ander. Darauß wir also schliessend / sol man nach dem gebott deß Apostels einer dem anderen die sünd bekennen / vnd [fremdsprachliches Material] heißt ein anderen / eins vmbs ander / das ist das je einer dem anderen / vnnd der ander dem widerumb die sünd bekenne / wie es dann eigenlich vnd warlich heißt / so volget vnd ist von noͤten / das nach dem die leyen den priesteren gebeichtet habend / die priester auch hinwider den leyen beichtind / denn das heißt eins vmbs ander beichten. Dann wir nennend [fremdsprachliches Material], für / sie habend ein anderen lieb / dz ist eins das ander / eins vmb das ander / wider hinumb. Jst nun das den priesteren schwaͤr / also erkennind / dz dises ort deß Apostels nichts thuͤge zuͦ jrer heimlichen orenbeicht die sie nun von jres nutzes wegen erdacht habend. Darnach so setzt Jacobus hinzuͦ / vnd baͤttend für ein anderen / das jr gesund oder heil werdind / stellts also zuͦsammen / vnd knüpffts gleichsam vnder ein joch / das bekennen vnnd das gebaͤtt. Darauß wir abermals also schliessend / Sol man allein den priesteren

1986 Das die orenbeicht in keiner h. geschrifft grund habe.
1987 Jac.5.
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[[240]/0572] Die Zwey vnd dreissigste was solt auch ein sünder mit seinen eignen krefften außrichten? was krefften habend wir doch zum guͦten? 1986 Es tauret vnd verdreüßt mich aber der vnuerschampte diser leüthen / das die dise jre orenbeicht / als ob sie vom Herren yngesetzt / erst auch auß der geschrifft vnderstond zuͦ schoͤnen vnd zuͦ bewaͤren / vnd zühend zuͦ soͤlichem herfür die red deß Herren zuͦ dem aussetzigen / Gang hin vnd erzeig dich dem priester. Da sie aber nicht nun dises / sonder auch alle andere ort der gschrifft die sie anzühend / vnuerschamptlich krümmend vnd zwingend wider jren natürlichen sinn vnd verstand. Deren ich allein eins anzühen wil. Bonauentura inn seinen commentarijs über die sententias Magistri lib. 4. Dist. 17. quaest. 3. erdenckt zwey ding / die in der beicht seyend. Ein foͤrmklichs / nammlich die absolutz / oder den gewalt zuͦ heilen / vnnd dises spricht er seye vom Herren yngesetzt durch das übergeben der schlüßlen. Das ander aber ein materlichs / das seye das beichten der sünden. Vnd dises spricht er habe der Herr wol für sich selbs nicht yngesetzt / sonder allein entworffen oder angereiset. Dann bald hernach setzt er dise wort / vnd darumb so ist die beicht vom Herren angereiset / von den Apostlen yngesetzt / vnd von dem Bischoff zuͦ Jerusalem S. Jacob nammlich promulgiert vnd eroffnet. Dann wie er den sententz das man die ceremonischen gesatzt nicht halten soͤlle eroͤffnet Acto. xv / Also hatt er auch die beicht allen sünderen auffgelegt / da er spricht 1987 / Bekennend ein anderen eüwere faͤler. So vil diser Bonauentura. Wer wil sich nun da nit verwunderen ab der blintheit diser zeyt? Es erkennt diser leerer / das die orenbeicht vom Herren nicht yngesetzt seye / dann allein tunckel / verwicklet / vnd auß volg anderer dingen / die Apostel aber habind das gemuͤt Christi erleüteret vnd sie yngesetzt / vnnd S. Jacob habe den sententz gefellt / vnd in der Apostlen nammen eroffnet. Vnnd die wort der eroffnung setzt er hinzuͦ / vnd bekennend ein anderen eüwere sünden oder faͤler. Was ist nun geschrifft krümmen / wenn es das nicht ist? Es soͤlt ein blinder sehen / wie bloß die faͤchter waͤrind / die ein soͤlichs waffen brauchend / das nicht nun nit eichin oder buͦchin / sonder gar stroͤwin ist / mit welchem sie doch schirmend vnd faͤchtend als wer es Achillis oder Hectoris spieß. Nichts ist heiterers / dann das der Apostel da nicht redt von der heimlichen oren beicht / sonder von deren / die vmb ein anderen geschicht zuͦ beden seyten von denen die ein anderen erzürnt vnd verletzt / vnd jetz aber frey einer dem anderen seine sünd bekennt / ein ander wider versuͤnt werdend / vnd für ein anderen bittend. Vonn welcher ich da oben etwas geredt hab. Vnd gesehend nit das zwey ding in disen worten deß Apostels sind / die sie gar zuͦ gspoͤtt vnd zuͦschanden machend / wenn mans eigenlich erwigt. Dann zum ersten so braucht der Apostel das woͤrtli _ , welches heißt ein anderen / vnder ein anderen / eins vmbs ander. Darauß wir also schliessend / sol man nach dem gebott deß Apostels einer dem anderen die sünd bekennen / vnd _ heißt ein anderen / eins vmbs ander / das ist das je einer dem anderen / vnnd der ander dem widerumb die sünd bekenne / wie es dann eigenlich vnd warlich heißt / so volget vnd ist von noͤten / das nach dem die leyen den priesteren gebeichtet habend / die priester auch hinwider den leyen beichtind / denn das heißt eins vmbs ander beichten. Dann wir nennend _ , für / sie habend ein anderen lieb / dz ist eins das ander / eins vmb das ander / wider hinumb. Jst nun das den priesteren schwaͤr / also erkennind / dz dises ort deß Apostels nichts thuͤge zuͦ jrer heimlichen orenbeicht die sie nun von jres nutzes wegen erdacht habend. Darnach so setzt Jacobus hinzuͦ / vnd baͤttend für ein anderen / das jr gesund oder heil werdind / stellts also zuͦsammen / vnd knüpffts gleichsam vnder ein joch / das bekennen vnnd das gebaͤtt. Darauß wir abermals also schliessend / Sol man allein den priesteren 1986 Das die orenbeicht in keiner h. geschrifft grund habe. 1987 Jac.5.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [240]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/572>, abgerufen am 22.11.2024.