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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Zwey vnd dreissigste
bättend für einander das jr gsund werdind. Dann es hatt auch vorhin vnnser Herr vnd säligmacher dise meinung vns geleert1977 / Wenn du dein gab auff den altar opfferist / vnd wirst da ingedenck / das dein bruoder etwas wider dich hat / so laß da dein gab vor dem altar / vnd gang vor hin vnd versüne dich mitt deinem bruoder / vnd denn gang vnd opffer dein gab. Dahär dienet auch die Parabel deß Herren die beschriben wirdt Math. xviij vonn dem der in ewige gefencknuß geworffen ward / der seines herren gnad erfaren hat / vnnd er aber so grimm was gegen seinem mittknecht / das er jm nützit wolt nachlassen. Dann im vj. cap. Math. spricht der Herr auch / so jhr den menschen vergebend jre jrrsäl / so wirt euch ewer himmelischer vatter auch vergäben / wo jr aber nit vergebend / so wirt euch der himmelisch vatter auch nicht vergeben. Nicht das vns von vnsers vergebens wegen vnsere sünd vergeben werdind / dann also wäre die verzeihung nicht vnuerdient auß gnaden / sonder auß verdienst vnd widergältung. So sie vns aber auß gnaden durch den glauben verzigen werdend / so ist ein sölch hert vnd vnuersünlich gemüt / ein gewüsse anzeigung / das kein glaub inn eim sölchen herten häfftigen vnd vngütigen menschen seye. Wo aber kein glaub ist / da ist auch kein verzeihung. Darumb so ist die guotwillig verzeihung ein gewüß zeichen / vnd ein natürliche eigenliche frucht deß rechten waren glaubens vnd der gnad Gottes in vns.

1978 Zuo disen zweyen geschlechteren der verzeihung der sünden / setzend etlich auch dises / nammlich so einer der etwan mit einem schwären laster beladen raths fraget / eintweders ein hirten vnd seelsorger / oder sonst einen der deß worts Gottes berichtet. Dises ist aber mer ein rathsfragen dann ein bekanntnuß. Vnnd wirt nienen gebotten noch verbotten / darumb ist es frey. Deßhalb so sol niemand zuo disem rathsfragen gezwungen werden. So aber ein bruoder vonn einem diener der kirchen oder sonst von einem bruoder einen rath begärt / so erhöuschet die liebe / das du dem bruoder so du ienen kanst / zuo willen werdist vnd dienist. Ja so er es gleich nicht begärt / vnd du sichst aber den bruoder in gfar / so erforderet die liebe abermals das du jn warnist / vnd mit jm handlist als mitt einem bruoder. Dann Paulus spricht zun Galateren / Lieben brüder / so ein mensch etwan von einem fal übereilt wurde / so vnderweisend jn mit senfftmütigem geist / jr die da geistlich sind / vnnd sich auff dich selbs / das du nicht auch versuocht werdist / Einer trage deß anderen burde / so werdend jhr das gesatzt Christi erfüllen. Dises dienet aber nützit zur bekantnuß der sünden / Darumb wöllend wir widerumb auff vnser vorhaben.

1979 Dises hab ich nun bißhär angezeigt von der bekantnuß der sünden / die Gott yngesetzt vnd befolhen / auff das wöllend wir auch etwas von der bekanntnuß der sünden reden / die von menschen erfunden vnd yngesetzt ist. Die ist zweyerley / ein offne ceremonische / die man gemeinlich nennt exhomologesin, vnnd ein besondere heimliche / die man nennt die orenbeicht. Die offen aber ist ritualisch oder ceremonisch genennt worden / darumb das es mee ein eussere buoßwürckung / dann ein erkanntnuß oder bekanntnuß der sünden ist. Dann1980 Isidorus Hispalensis Episcopus libro Etymol. 6. cap. 18. spricht. Exhomologesis ist ein disciplin vnd züchtigung den menschen zuo nidrigen vnd zuo demütigen / mit bekleidung vnd speyß / im sack vnd in der äschen liggen / den leyb mit vnziert entgstalten / dz gemüt inn leid ernideren / vnnd das daß einer gesündet / mitt trauriger übung verbesseren. Welche wort deß Bischoffs Jsidori ich ewer lieb nitt vorgeläsen hette / dieweil er nicht ein überauß vernampter leerer / wo sie nit auch stündind vnnd geläsen wurdind in dem buoch Tertulliani de poenitentia, wo auch Eusebius dessen nitt ein exempel beschribe. Welcher Ecclesiast. hist. lib. 5 cap. ultimo also spricht / Natalis der marterer / ward von den kätzeren betrogen / zuo letst verstuond er den

1977 Math.5.
1978 Von dem rathssuochen.
1979 Von der sünden beicht / die vonn menschen auffgesetzt ist.
1980 Exhomologesis.

Die Zwey vnd dreissigste
baͤttend für einander das jr gsund werdind. Dann es hatt auch vorhin vnnser Herr vnd saͤligmacher dise meinung vns geleert1977 / Wenn du dein gab auff den altar opfferist / vnd wirst da ingedenck / das dein bruͦder etwas wider dich hat / so laß da dein gab vor dem altar / vnd gang vor hin vnd versuͤne dich mitt deinem bruͦder / vnd denn gang vnd opffer dein gab. Dahaͤr dienet auch die Parabel deß Herren die beschriben wirdt Math. xviij vonn dem der in ewige gefencknuß geworffen ward / der seines herren gnad erfaren hat / vnnd er aber so grimm was gegen seinem mittknecht / das er jm nützit wolt nachlassen. Dann im vj. cap. Math. spricht der Herr auch / so jhr den menschen vergebend jre jrrsaͤl / so wirt euch ewer himmelischer vatter auch vergaͤben / wo jr aber nit vergebend / so wirt euch der himmelisch vatter auch nicht vergeben. Nicht das vns von vnsers vergebens wegen vnsere sünd vergeben werdind / dann also waͤre die verzeihung nicht vnuerdient auß gnaden / sonder auß verdienst vnd widergaͤltung. So sie vns aber auß gnaden durch den glauben verzigen werdend / so ist ein soͤlch hert vnd vnuersuͤnlich gemuͤt / ein gewüsse anzeigung / das kein glaub inn eim soͤlchen herten haͤfftigen vnd vnguͤtigen menschen seye. Wo aber kein glaub ist / da ist auch kein verzeihung. Darumb so ist die guͦtwillig verzeihung ein gewüß zeichen / vnd ein natürliche eigenliche frucht deß rechten waren glaubens vnd der gnad Gottes in vns.

1978 Zuͦ disen zweyen geschlechteren der verzeihung der sünden / setzend etlich auch dises / nammlich so einer der etwan mit einem schwaͤren laster beladen raths fraget / eintweders ein hirten vnd seelsorger / oder sonst einen der deß worts Gottes berichtet. Dises ist aber mer ein rathsfragen dann ein bekanntnuß. Vnnd wirt nienen gebotten noch verbotten / darumb ist es frey. Deßhalb so sol niemand zuͦ disem rathsfragen gezwungen werden. So aber ein bruͦder vonn einem diener der kirchen oder sonst von einem bruͦder einen rath begaͤrt / so erhoͤuschet die liebe / das du dem bruͦder so du ienen kanst / zuͦ willen werdist vnd dienist. Ja so er es gleich nicht begaͤrt / vnd du sichst aber den bruͦder in gfar / so erforderet die liebe abermals das du jn warnist / vnd mit jm handlist als mitt einem bruͦder. Dann Paulus spricht zun Galateren / Lieben bruͤder / so ein mensch etwan von einem fal übereilt wurde / so vnderweisend jn mit senfftmuͤtigem geist / jr die da geistlich sind / vnnd sich auff dich selbs / das du nicht auch versuͦcht werdist / Einer trage deß anderen burde / so werdend jhr das gesatzt Christi erfüllen. Dises dienet aber nützit zur bekantnuß der sünden / Darumb woͤllend wir widerumb auff vnser vorhaben.

1979 Dises hab ich nun bißhaͤr angezeigt von der bekantnuß der sünden / die Gott yngesetzt vnd befolhen / auff das woͤllend wir auch etwas von der bekanntnuß der sünden reden / die von menschen erfunden vnd yngesetzt ist. Die ist zweyerley / ein offne ceremonische / die man gemeinlich nennt exhomologesin, vnnd ein besondere heimliche / die man nennt die orenbeicht. Die offen aber ist ritualisch oder ceremonisch genennt worden / darumb das es mee ein eussere buͦßwürckung / dann ein erkanntnuß oder bekanntnuß der sünden ist. Dann1980 Isidorus Hispalensis Episcopus libro Etymol. 6. cap. 18. spricht. Exhomologesis ist ein disciplin vnd züchtigung den menschen zuͦ nidrigen vnd zuͦ demuͤtigen / mit bekleidung vnd speyß / im sack vnd in der aͤschen liggen / den leyb mit vnziert entgstalten / dz gemuͤt inn leid ernideren / vnnd das daß einer gesündet / mitt trauriger uͤbung verbesseren. Welche wort deß Bischoffs Jsidori ich ewer lieb nitt vorgelaͤsen hette / dieweil er nicht ein überauß vernampter leerer / wo sie nit auch stuͤndind vnnd gelaͤsen wurdind in dem buͦch Tertulliani de poenitentia, wo auch Eusebius dessen nitt ein exempel beschribe. Welcher Ecclesiast. hist. lib. 5 cap. ultimo also spricht / Natalis der marterer / ward von den kaͤtzeren betrogen / zuͦ letst verstuͦnd er den

1977 Math.5.
1978 Von dem rathssuͦchen.
1979 Von der sünden beicht / die vonn menschen auffgesetzt ist.
1980 Exhomologesis.
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [238]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/568>, abgerufen am 25.11.2024.