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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Dreissigste
vonn der sünd der widerspenstige. Dann es spricht auch Sanct Augustin / über Joannem. Sie habend entschuldigung / aber nicht vonn allen jhren sünden / sonder vonn deren / das sie inn Christum nicht glaubt habend / das er nicht zuo jnen kommen ist. Dann alle die die es nicht gehört noch hörend / mögend dise entschuldigung haben / 1768 sie mögend aber der verdamnuß darumb nicht entfliehen. Dann welche on gesatzt gesündet habend / die werdend auch on gesatzt verloren werden. Es spricht auch Paulus j. Timoth. j. Jch dancken dem / der mich für trüw geachtet hat / vnd gesetzt in dz ampt / der ich vorhin wz ein lesterer / vnd ein veruolger / vnd ein schmäher / aber mir ist barmhertzikeit widerfaren / dann ich habs vnwüssend thon im vnglauben. Sich / es spricht der Apostel / jmm seye barmhertzikeit widerfaren / das er vnwüssend gesündet / Darnebend aber so sagt er dz die vnwüssenheit auß dem vnglauben kömme / vnd gibt jren gar grobe böse frücht zuo. Die falsch vnd angemaßt vnwüssenheit aber / ist / die vß boßheit von den hartnäckigen geglichßnet vnd erdicht wirt / als so du sagst du verstandist das nicht / dz dir sonst nit gefallt / vnd wilts nit verston / wenn du schon wol möchtist. Ein söliche vnwüssenheit wz in den Juden den feyenden der gnaden Gottes. Dann S. Paul spricht / Jch gib jnen zeügnuß / dz sie ein yfer Gottes habend / aber nit nach dem wüssen / oder mit vnuerstand / dann sie erkennend nit die gerechtikeit Gottes / vnd trachtend jr eigne gerechtikeit auffzuorichten / vnd sind also der grechtikeit Gottes nit vnderthon. Dann es spricht auch der Herr im Euangelio1769 zuo den Phariseeren als sie fragtend ob auch sie blind wärind / wärind jr blind / so hettind jr kein sünd / Nun aber so jr sprächend / wir sind sehend / so bleibt eüwere sünd.

1770 Frömde sünden sind nicht die / die wir selb thuond / sonnder die andere thuond / doch nicht on vns / als da wir es vns lassend gefallen / darzuo hälffend vnnd ratend / gebietend / schweigend / vnd anlaß darzuo gebend / oder denen nit weerend noch widersprechend / da wir aber wol möchtind. Paulus gebütet Timotheo / dz er niemand bald die händ aufflege / noch sich frömder sünden theilhafftig mache. Darumb ein vngeschickten menschen zum kirchendienst fürstellen vnd ordnen / ist ein frömde sünd. Dan es wirt dir billich zuogerechnet / was durch deß vngeschickten menschens den du geordnet hast / vnwüssenheit / wider Gott vnd die kirchen verhandlet wirt. Also sündend auch die ein frömde sünd / die mit gewallt / mit tröwungen vnd marter / die menschen zwingend die warheit zuo verlougnen / oder andere schantliche sachen zuo begon. Dann die verlougnung der warheit / ist ein frömde sünd dem / der den verlougnenden zuo dem verlougnen zwingt / gottlose aber / tyranney / vnnd todschlag ist desselbigen menschens eigne sünd.

1771 Darbey wir dann auch recht erinneret werdend vnd lernend / das ein sünd ist die mit willen geschicht / vnnd eine die nit mit willen geschicht. Die nit mit willen geschicht / nennent sie die / die eintweders durch gewalt vnd zwang / oder vß vnwüssenheit geschicht. Welche aber weder auß zwang noch auß vnwüssenheit geschicht / die wirt gehalten für ein sünd die mit willen geschicht. Deren die vß zwang geschicht / setzend sie auch zweierley gstalten. Eine die vß blossem gwalt vnd zwang gschicht / vnd eine die mit etwz condition vnd anhang geschicht. Die vß blossem gwalt vnd zwang / gschicht dennzuomal / wie sie sagend / so wir weder diß noch das thuond / sonder von anderen also gar gezwungen werdend / dz wir nichts darzuo thuond sonder blossen zwang lidend. Als so vns der wind etwohin trüge / oder so eins künigs diener wider dein willen vnd wider all dein schryen deine händ zuo götzen opferen hieltind. Jn welchem fal / sie den der zwungen wirt / von aller schuld / straff / lob vnnd scheltung ledigend. Die ander gestalt aber der sünd die auß zwang geschicht / haltend sie vermischte vrsachen haben. Aber damit ich nit zuo lang auff dem

1768 Rom.2.
1769 Joan.9.
1770 Von der frömbden sünd.
1771 Von der sünd die mit willen oder nit mit willen geschicht.

Die Dreissigste
vonn der sünd der widerspenstige. Dann es spricht auch Sanct Augustin / über Joannem. Sie habend entschuldigung / aber nicht vonn allen jhren sünden / sonder vonn deren / das sie inn Christum nicht glaubt habend / das er nicht zuͦ jnen kommen ist. Dann alle die die es nicht gehoͤrt noch hoͤrend / moͤgend dise entschuldigung haben / 1768 sie moͤgend aber der verdamnuß darumb nicht entfliehen. Dann welche on gesatzt gesündet habend / die werdend auch on gesatzt verloren werden. Es spricht auch Paulus j. Timoth. j. Jch dancken dem / der mich für trüw geachtet hat / vnd gesetzt in dz ampt / der ich vorhin wz ein lesterer / vnd ein veruͦlger / vnd ein schmaͤher / aber mir ist barmhertzikeit widerfaren / dann ich habs vnwüssend thon im vnglauben. Sich / es spricht der Apostel / jmm seye barmhertzikeit widerfaren / das er vnwüssend gesündet / Darnebend aber so sagt er dz die vnwüssenheit auß dem vnglauben koͤmme / vnd gibt jren gar grobe boͤse frücht zuͦ. Die falsch vnd angemaßt vnwüssenheit aber / ist / die vß boßheit von den hartnaͤckigen geglichßnet vnd erdicht wirt / als so du sagst du verstandist das nicht / dz dir sonst nit gefallt / vnd wilts nit verston / wenn du schon wol moͤchtist. Ein soͤliche vnwüssenheit wz in den Juden den feyenden der gnaden Gottes. Dann S. Paul spricht / Jch gib jnen zeügnuß / dz sie ein yfer Gottes habend / aber nit nach dem wüssen / oder mit vnuerstand / dann sie erkennend nit die gerechtikeit Gottes / vnd trachtend jr eigne gerechtikeit auffzuͦrichten / vnd sind also der grechtikeit Gottes nit vnderthon. Dann es spricht auch der Herr im Euangelio1769 zuͦ den Phariseeren als sie fragtend ob auch sie blind waͤrind / waͤrind jr blind / so hettind jr kein sünd / Nun aber so jr spraͤchend / wir sind sehend / so bleibt eüwere sünd.

1770 Froͤmde sünden sind nicht die / die wir selb thuͦnd / sonnder die andere thuͦnd / doch nicht on vns / als da wir es vns lassend gefallen / darzuͦ haͤlffend vnnd ratend / gebietend / schweigend / vnd anlaß darzuͦ gebend / oder denen nit weerend noch widersprechend / da wir aber wol moͤchtind. Paulus gebütet Timotheo / dz er niemand bald die haͤnd aufflege / noch sich froͤmder sünden theilhafftig mache. Darumb ein vngeschickten menschen zum kirchendienst fürstellen vnd ordnen / ist ein froͤmde sünd. Dan es wirt dir billich zuͦgerechnet / was durch deß vngeschickten menschens den du geordnet hast / vnwüssenheit / wider Gott vnd die kirchen verhandlet wirt. Also sündend auch die ein froͤmde sünd / die mit gewallt / mit troͤwungen vnd marter / die menschen zwingend die warheit zuͦ verlougnen / oder andere schantliche sachen zuͦ begon. Dann die verlougnung der warheit / ist ein froͤmde sünd dem / der den verlougnenden zuͦ dem verlougnen zwingt / gottlose aber / tyranney / vnnd todschlag ist desselbigen menschens eigne sünd.

1771 Darbey wir dann auch recht erinneret werdend vnd lernend / das ein sünd ist die mit willen geschicht / vnnd eine die nit mit willen geschicht. Die nit mit willen geschicht / nennent sie die / die eintweders durch gewalt vnd zwang / oder vß vnwüssenheit geschicht. Welche aber weder auß zwang noch auß vnwüssenheit geschicht / die wirt gehalten für ein sünd die mit willen geschicht. Deren die vß zwang geschicht / setzend sie auch zweierley gstalten. Eine die vß blossem gwalt vnd zwang gschicht / vnd eine die mit etwz condition vnd anhang geschicht. Die vß blossem gwalt vnd zwang / gschicht dennzuͦmal / wie sie sagend / so wir weder diß noch das thuͦnd / sonder von anderen also gar gezwungen werdend / dz wir nichts darzuͦ thuͦnd sonder blossen zwang lidend. Als so vns der wind etwohin truͤge / oder so eins künigs diener wider dein willen vnd wider all dein schryen deine haͤnd zuͦ goͤtzen opferen hieltind. Jn welchem fal / sie den der zwungen wirt / von aller schuld / straff / lob vnnd scheltung ledigend. Die ander gestalt aber der sünd die auß zwang geschicht / haltend sie vermischte vrsachen haben. Aber damit ich nit zuͦ lang auff dem

1768 Rom.2.
1769 Joan.9.
1770 Von der froͤmbden sünd.
1771 Von der sünd die mit willen oder nit mit willen geschicht.
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [212]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/516>, abgerufen am 25.08.2024.