Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. aber
geachtet gnuog kurtz geredt sein / dann die krafft diser sünd werde darinn nit
gnuog außgetruckt. Dann vnsere natur ist nicht allein arm vnnd mangelhafft an
allem guoten / sonder auch fruchtbar an allem bösen. Darumb wirt die beschreibung
Hugonis für besser gehalten / der spricht / Die Erbsünd / ist die vnwüssenheyt im
gemüt / vnnd die begird im fleisch. Dise bedunckt mich aber noch besser vnnd
volkomner sein / Namlich / die Erbsünd ist ein prästen vnnd verböserung deß
gantzen menschens / dardurch er Gott vnnd sein willen nicht erkennen / noch dem
selben mitt dem gemüt nachkommen mag / sonder auß verkeertem vrtheyl aller dingen
übel handlet / vnnd es alles verkeert. Nebend disen beschreibungen allen / stell
ich eüwer lieb auch dise für zuo bedencken / namlich / die Erbsünd / ist ein
erbliche boßheyt vnnd verderbung vnserer natur / welche vnns erstlich schuldig
machet deß zorns Gottes / demnach auch werck in vnns herfür bringt / welche die
geschrifft werck deß fleisches nennt. Darumb so ist dise Erbsünd / nicht ein wort
oder ein werck / oder ein gedanck / sonder ein kranckheyt vnnd ein prästen / ja
ein verkeerung deß vrtheils vnnd der begird / vnd ein verböserung der gantzen
menschlichen natur / das ist / deß verstands / deß willens vnnd aller menschlichen
krefften / darauß dannentlich alle böse gedancken wort vnd werck entspringend.1731 Dise sünd hat jhren vrsprung auß dem ersten menschen / dann darumb wirt sie ein erbliche boßheyt vnd verderbung vnser natur genennt. Von desselbigen ersten menschen fal sünd vnnd verböserung aber / von dem wir alle sünder geboren werdend / ist gnuogsam doben geredt in der vrsach der sünd / Es wirt auch bald hernach etwas weiters dauon volgen / das es nicht von nöten ist söllichs hie zuo äferen / darumb wir von anderem yetz reden wöllend. 1732 Die Pelagianer habend nicht wöllen das dises übel erblich wäre. Dann diß sind die wort Pelagij / Wie wir one tugenden erboren werdend / also auch on sünd / vnnd ee dann der mensch auß seinem eignen willen ettwas handlet / so ist das allein in jm / das Gott erschaffen hatt. Dises ist etwas verborgenlicher. Celestinus aber Pelagij mitgenoß hatt dises gifft ettwas offenbarer außgespeüwen / vnnd gesprochen / Wir habend nicht gesagt das die kind darumb zur verzeihung der sünden söllind getaufft werden / das wir die erbsünd bestätigen wöllind / welches veer ist von dem allgemeynen Catholischen vnnd Christenlichen verstand. Dann die sünd wirt nicht mitt dem menschen geboren / die hernach von dem menschen geübt wirt / dann sie ist nicht ein mangel der natur / sonder deß willens. Widerumb hatt Pelagius gesprochen / Es habe die erst sünd / nicht nun dem ersten menschen / sonder auch dem gantzen menschlichen geschlächt geschadet. Er setzt aber gleich darauff / Nicht der ynwurtzung vnd ynpflantzung halb / sonder deß exempels halb / das ist / nitt das die so von jhm hat gepflantzet vnnd erboren sind / etwas prästens vnnd mangels vonn jhm har zogen habind / sonder das alle die hernach gesündet habend / jm der zum ersten gesündet nachgefolget habind. Dises lißt man bey dem Aurelio Augustino de peccato Originali contra Pelagium & Celestinum lib. 2. cap. 6. 13. & 15. 1733 Darumb ist von nöten das ich auß den zeügnussen der
heiligen geschrifften anzeige / das die Erbsünd ein erblich übel im menschen syge
/ vnd mit vns geboren werde / das ist / das alle menschen sünder in dise wält
geboren werdind. Da spricht nun Dauid mitt heiteren worten im ein vnd
fünfftzigsten Psalmen / Sihe in boßheyt bin ich empfangen / vnnd in sünden hatt
mich mein muoter empfangen / oder wie andere tollmätschungen auß der Hebraischen
sprach habend / Sihe in boßheyt bin ich gestaltet / vnnd in sünden hat mich mein
muoter fürbracht oder gewärmpt / Das ist / die sünd hanget mir von
stundan an / do 1731 Vom vrsprung der erbsünd. 1732 Pelagianer meinung von der erbsünd. 1733 Das die sünd im menschen erblich sey
vnd mit jm geboren werde.
Predig. aber
geachtet gnuͦg kurtz geredt sein / dann die krafft diser sünd werde darinn nit
gnuͦg außgetruckt. Dann vnsere natur ist nicht allein arm vnnd mangelhafft an
allem guͦten / sonder auch fruchtbar an allem boͤsen. Darumb wirt die beschreibung
Hugonis für besser gehalten / der spricht / Die Erbsünd / ist die vnwüssenheyt im
gemuͤt / vnnd die begird im fleisch. Dise bedunckt mich aber noch besser vnnd
volkomner sein / Namlich / die Erbsünd ist ein praͤsten vnnd verboͤserung deß
gantzen menschens / dardurch er Gott vnnd sein willen nicht erkennen / noch dem
selben mitt dem gemuͤt nachkommen mag / sonder auß verkeertem vrtheyl aller dingen
übel handlet / vnnd es alles verkeert. Nebend disen beschreibungen allen / stell
ich eüwer lieb auch dise für zuͦ bedencken / namlich / die Erbsünd / ist ein
erbliche boßheyt vnnd verderbung vnserer natur / welche vnns erstlich schuldig
machet deß zorns Gottes / demnach auch werck in vnns herfür bringt / welche die
geschrifft werck deß fleisches nennt. Darumb so ist dise Erbsünd / nicht ein wort
oder ein werck / oder ein gedanck / sonder ein kranckheyt vnnd ein praͤsten / ja
ein verkeerung deß vrtheils vnnd der begird / vnd ein verboͤserung der gantzen
menschlichen natur / das ist / deß verstands / deß willens vnnd aller menschlichen
krefften / darauß dannentlich alle boͤse gedancken wort vnd werck entspringend.1731 Dise sünd hat jhren vrsprung auß dem ersten menschen / dann darumb wirt sie ein erbliche boßheyt vnd verderbung vnser natur genennt. Von desselbigen ersten menschen fal sünd vnnd verboͤserung aber / von dem wir alle sünder geboren werdend / ist gnuͦgsam doben geredt in der vrsach der sünd / Es wirt auch bald hernach etwas weiters dauon volgen / das es nicht von noͤten ist soͤllichs hie zuͦ aͤferen / darumb wir von anderem yetz reden woͤllend. 1732 Die Pelagianer habend nicht woͤllen das dises übel erblich waͤre. Dann diß sind die wort Pelagij / Wie wir one tugenden erboren werdend / also auch on sünd / vnnd ee dann der mensch auß seinem eignen willen ettwas handlet / so ist das allein in jm / das Gott erschaffen hatt. Dises ist etwas verborgenlicher. Celestinus aber Pelagij mitgenoß hatt dises gifft ettwas offenbarer außgespeüwen / vnnd gesprochen / Wir habend nicht gesagt das die kind darumb zur verzeihung der sünden soͤllind getaufft werden / das wir die erbsünd bestaͤtigen woͤllind / welches veer ist von dem allgemeynen Catholischen vnnd Christenlichen verstand. Dann die sünd wirt nicht mitt dem menschen geboren / die hernach von dem menschen geuͤbt wirt / dann sie ist nicht ein mangel der natur / sonder deß willens. Widerumb hatt Pelagius gesprochen / Es habe die erst sünd / nicht nun dem ersten menschen / sonder auch dem gantzen menschlichen geschlaͤcht geschadet. Er setzt aber gleich darauff / Nicht der ynwurtzung vnd ynpflantzung halb / sonder deß exempels halb / das ist / nitt das die so von jhm hat gepflantzet vnnd erboren sind / etwas praͤstens vnnd mangels vonn jhm har zogen habind / sonder das alle die hernach gesündet habend / jm der zum ersten gesündet nachgefolget habind. Dises lißt man bey dem Aurelio Augustino de peccato Originali contra Pelagium & Celestinum lib. 2. cap. 6. 13. & 15. 1733 Darumb ist von noͤten das ich auß den zeügnussen der
heiligen geschrifften anzeige / das die Erbsünd ein erblich übel im menschen syge
/ vnd mit vns geboren werde / das ist / das alle menschen sünder in dise waͤlt
geboren werdind. Da spricht nun Dauid mitt heiteren worten im ein vnd
fünfftzigsten Psalmen / Sihe in boßheyt bin ich empfangen / vnnd in sünden hatt
mich mein muͦter empfangen / oder wie andere tollmaͤtschungen auß der Hebraischen
sprach habend / Sihe in boßheyt bin ich gestaltet / vnnd in sünden hat mich mein
muͦter fürbracht oder gewaͤrmpt / Das ist / die sünd hanget mir von
stundan an / do 1731 Vom vrsprung der erbsünd. 1732 Pelagianer meinung von der erbsünd. 1733 Das die sünd im menschen erblich sey
vnd mit jm geboren werde.
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Predig.
aber geachtet gnuͦg kurtz geredt sein / dann die krafft diser sünd werde darinn nit gnuͦg außgetruckt. Dann vnsere natur ist nicht allein arm vnnd mangelhafft an allem guͦten / sonder auch fruchtbar an allem boͤsen. Darumb wirt die beschreibung Hugonis für besser gehalten / der spricht / Die Erbsünd / ist die vnwüssenheyt im gemuͤt / vnnd die begird im fleisch. Dise bedunckt mich aber noch besser vnnd volkomner sein / Namlich / die Erbsünd ist ein praͤsten vnnd verboͤserung deß gantzen menschens / dardurch er Gott vnnd sein willen nicht erkennen / noch dem selben mitt dem gemuͤt nachkommen mag / sonder auß verkeertem vrtheyl aller dingen übel handlet / vnnd es alles verkeert. Nebend disen beschreibungen allen / stell ich eüwer lieb auch dise für zuͦ bedencken / namlich / die Erbsünd / ist ein erbliche boßheyt vnnd verderbung vnserer natur / welche vnns erstlich schuldig machet deß zorns Gottes / demnach auch werck in vnns herfür bringt / welche die geschrifft werck deß fleisches nennt. Darumb so ist dise Erbsünd / nicht ein wort oder ein werck / oder ein gedanck / sonder ein kranckheyt vnnd ein praͤsten / ja ein verkeerung deß vrtheils vnnd der begird / vnd ein verboͤserung der gantzen menschlichen natur / das ist / deß verstands / deß willens vnnd aller menschlichen krefften / darauß dannentlich alle boͤse gedancken wort vnd werck entspringend.
1731 Dise sünd hat jhren vrsprung auß dem ersten menschen / dann darumb wirt sie ein erbliche boßheyt vnd verderbung vnser natur genennt. Von desselbigen ersten menschen fal sünd vnnd verboͤserung aber / von dem wir alle sünder geboren werdend / ist gnuͦgsam doben geredt in der vrsach der sünd / Es wirt auch bald hernach etwas weiters dauon volgen / das es nicht von noͤten ist soͤllichs hie zuͦ aͤferen / darumb wir von anderem yetz reden woͤllend.
1732 Die Pelagianer habend nicht woͤllen das dises übel erblich waͤre. Dann diß sind die wort Pelagij / Wie wir one tugenden erboren werdend / also auch on sünd / vnnd ee dann der mensch auß seinem eignen willen ettwas handlet / so ist das allein in jm / das Gott erschaffen hatt. Dises ist etwas verborgenlicher. Celestinus aber Pelagij mitgenoß hatt dises gifft ettwas offenbarer außgespeüwen / vnnd gesprochen / Wir habend nicht gesagt das die kind darumb zur verzeihung der sünden soͤllind getaufft werden / das wir die erbsünd bestaͤtigen woͤllind / welches veer ist von dem allgemeynen Catholischen vnnd Christenlichen verstand. Dann die sünd wirt nicht mitt dem menschen geboren / die hernach von dem menschen geuͤbt wirt / dann sie ist nicht ein mangel der natur / sonder deß willens. Widerumb hatt Pelagius gesprochen / Es habe die erst sünd / nicht nun dem ersten menschen / sonder auch dem gantzen menschlichen geschlaͤcht geschadet. Er setzt aber gleich darauff / Nicht der ynwurtzung vnd ynpflantzung halb / sonder deß exempels halb / das ist / nitt das die so von jhm hat gepflantzet vnnd erboren sind / etwas praͤstens vnnd mangels vonn jhm har zogen habind / sonder das alle die hernach gesündet habend / jm der zum ersten gesündet nachgefolget habind. Dises lißt man bey dem Aurelio Augustino de peccato Originali contra Pelagium & Celestinum lib. 2. cap. 6. 13. & 15.
1733 Darumb ist von noͤten das ich auß den zeügnussen der heiligen geschrifften anzeige / das die Erbsünd ein erblich übel im menschen syge / vnd mit vns geboren werde / das ist / das alle menschen sünder in dise waͤlt geboren werdind. Da spricht nun Dauid mitt heiteren worten im ein vnd fünfftzigsten Psalmen / Sihe in boßheyt bin ich empfangen / vnnd in sünden hatt mich mein muͦter empfangen / oder wie andere tollmaͤtschungen auß der Hebraischen sprach habend / Sihe in boßheyt bin ich gestaltet / vnnd in sünden hat mich mein muͦter fürbracht oder gewaͤrmpt / Das ist / die sünd hanget mir von stundan an / do
1731 Vom vrsprung der erbsünd.
1732 Pelagianer meinung von der erbsünd.
1733 Das die sünd im menschen erblich sey vnd mit jm geboren werde.
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