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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Acht vnd zwentzigste
Es zeigt auch nicht nun ein ort inn den keiserlichen rechten an / das den armen mit gsatzten fürsehung ist beschehen / durch fürsorg vnd fleyß der künigen vnd oberkeiten. Dann cod. lib. 1. tit. 2 finst dessen vil bewernußen. So sind auch noch etliche gsatzt der Heiden verhanden die nit zuo verwerffen sind vonn ehrlicher aufferziehung der kinden / vnd wie dargegen die kind die elteren erneeren söllind. Vom gwalt der elteren ist auch vil gschriben. Also von der Eh. Von vnzimmlicher vermischung der gefründeten / habend mit sampt Arcadio vnnd Honorio auch vil andere Fürsten mer / nicht vngebürliche gsatzt gemachet / welche auch von den Ehschidungen feine ordnungen fürgeschriben. So ich aber gegen allen stucken / von denen ich in der predig von den gerichtsgsatzten Gottes geredt hab / andere gsatzt auß den satzungen der Christlichen keiseren vnd oberkeiten wölte halten vnd setzen / wurde ich ewer lieb zuo vil überlägen sein / dann sich die predig zuo lang verziehen wurde. Darumb wil ichs mit dem gnuog sein lassen / das ich denen so fleyß habend dise gemerck anzeigt / den wäg auffthon / vnnd sie auff das gespor bracht hab / das überig auch zuo erfolgen das ich hie nicht anzogen hab. Vnd das wir also auff diß mal wüssind / das die substantz der gerichtsgsatzten Gottes nit auffgehept noch abthon / sonder das derselben maß vnd außzilung der frommen vnd Christenlichen Oberkeiten erkanntnuß vnd freyheit heim gstelt seye / das die ordnind was billich vnd recht ist / nach erforderung deß orts deß zeyts vnnd der personen / also das Ersammkeyt vnnd gemeiner frid bey allen völckeren erhalten / vnd Gott der vatter durch seinen eingebornen sun / der gebenedeyet ist in ewigkeit / vereeret werde. Dann wir sehend / das die Apostel Christi keim volck auffgelegt / oder auffzuolegen begärt habend das es die gsatzt Mosis in disen eusserlichen hendlen an nemme / Das sol man auch zuo allen zeyten behalten. S. Peter gebeütet einfaltig vnd spricht1541 / Sind vnderthon aller menschlichen ordnung vmb deß Herren willen / es seye dem künig als dem Obersten / oder den pflägeren / als den gesannten von jm / zur rach der übelthäteren / vnd zuo lob der woltheteren. Noch spricht auch eben der selb Apostel / Man sölle Gott mee gehorsammen dann den menschen / verstand denn zuomal nammlich / wenn die menschen satzungen machend die dem waren glauben / der gerechtigkeit vnd billikeit zuo wider sind / Welches ich erleüteret / do ich von der Oberkeit geredt hab. Das seye nun geredt von der auffhebung der gerichtsgsatzten Gottes.

1542 So nun jemand das / so ich bißhär vom gsatzt Gottes / von seinen stucken vom brauch vnd nutz desselben / Jtem auch von seiner erfüllung vnnd auffhebung / geredt hab / eigenlich vnd fleißig bey jm selb betrachtet / so wirt jm nicht mer schwär sein zuo verston / was er von dem letsten stuck halten sölle / da von ich im anfang diser predig hie zum letsten zuo reden verheissen hab / nammlich das ich wölle anzeigen / das allein ein einig Testament seye der alten vnd nüwen kirche Gottes / vnd das allein ein einige weyß seye sälig zuo werden / aller deren die inn diser wält je sälig worden vnnd noch werdend / vnnd was vnderscheid es seye zwüschend dem neüwen vnd alten Testament. Dann dieweil ich heiter erzeigt hab / das daß gantz gsatzt auff Christum sehe / vnd das der selbig den vätteren zum heiland fürgstelt in dem sie allein seyend sälig worden / so sicht ein jeder wol das sie eben die weyß vnd rechnung deß heils habend gehept / die auch wir auff den heütigen tag habend. Damit es aber alles dest heiterer seye / wil ich mich nicht lassen beschwären disen handel (wiewol er bißhär überig gnuog erklärt) nichts dest minder mencklichem auffs heiterist fürzuoleggen.

1543 Dann es ist je ein volck / ein Testament / ein kirchen / vnnd ein weiß sälig zuo werden bey denen / bey welchen ein leer funden wirt / ein glaub / ein geist / ein hoffnung / ein erbschafft vnd wart / Jtem gleiches gebätt / vnd gleiche Sacrament.

1541 1.Pet.2.
1542 Vonn der gleichheit / auch vonn dem vnderscheid deß alten vnd neuwen Testaments vnd volcks.
1543 Das die alten vnd wir ein kirchen vnd ein Testament habind.

Die Acht vnd zwentzigste
Es zeigt auch nicht nun ein ort inn den keiserlichen rechten an / das den armen mit gsatzten fürsehung ist beschehen / durch fürsorg vnd fleyß der künigen vnd oberkeiten. Dann cod. lib. 1. tit. 2 finst dessen vil bewernußen. So sind auch noch etliche gsatzt der Heiden verhanden die nit zuͦ verwerffen sind vonn ehrlicher aufferziehung der kinden / vnd wie dargegen die kind die elteren erneeren soͤllind. Vom gwalt der elteren ist auch vil gschriben. Also von der Eh. Von vnzimmlicher vermischung der gefründeten / habend mit sampt Arcadio vnnd Honorio auch vil andere Fürsten mer / nicht vngebürliche gsatzt gemachet / welche auch von den Ehschidungen feine ordnungen fürgeschriben. So ich aber gegen allen stucken / von denen ich in der predig von den gerichtsgsatzten Gottes geredt hab / andere gsatzt auß den satzungen der Christlichen keiseren vnd oberkeiten woͤlte halten vnd setzen / wurde ich ewer lieb zuͦ vil überlaͤgen sein / dann sich die predig zuͦ lang verziehen wurde. Darumb wil ichs mit dem gnuͦg sein lassen / das ich denen so fleyß habend dise gemerck anzeigt / den waͤg auffthon / vnnd sie auff das gespor bracht hab / das überig auch zuͦ erfolgen das ich hie nicht anzogen hab. Vnd das wir also auff diß mal wüssind / das die substantz der gerichtsgsatzten Gottes nit auffgehept noch abthon / sonder das derselben maß vnd außzilung der frommen vnd Christenlichen Oberkeiten erkanntnuß vnd freyheit heim gstelt seye / das die ordnind was billich vnd recht ist / nach erforderung deß orts deß zeyts vnnd der personen / also das Ersammkeyt vnnd gemeiner frid bey allen voͤlckeren erhalten / vnd Gott der vatter durch seinen eingebornen sun / der gebenedeyet ist in ewigkeit / vereeret werde. Dann wir sehend / das die Apostel Christi keim volck auffgelegt / oder auffzuͦlegen begaͤrt habend das es die gsatzt Mosis in disen eusserlichen hendlen an nemme / Das sol man auch zuͦ allen zeyten behalten. S. Peter gebeütet einfaltig vnd spricht1541 / Sind vnderthon aller menschlichen ordnung vmb deß Herren willen / es seye dem künig als dem Obersten / oder den pflaͤgeren / als den gesannten von jm / zur rach der übelthaͤteren / vnd zuͦ lob der woltheteren. Noch spricht auch eben der selb Apostel / Man soͤlle Gott mee gehorsammen dann den menschen / verstand denn zuͦmal nammlich / wenn die menschen satzungen machend die dem waren glauben / der gerechtigkeit vnd billikeit zuͦ wider sind / Welches ich erleüteret / do ich von der Oberkeit geredt hab. Das seye nun geredt von der auffhebung der gerichtsgsatzten Gottes.

1542 So nun jemand das / so ich bißhaͤr vom gsatzt Gottes / von seinen stucken vom brauch vnd nutz desselben / Jtem auch von seiner erfüllung vnnd auffhebung / geredt hab / eigenlich vnd fleißig bey jm selb betrachtet / so wirt jm nicht mer schwaͤr sein zuͦ verston / was er von dem letsten stuck halten soͤlle / da von ich im anfang diser predig hie zum letsten zuͦ reden verheissen hab / nammlich das ich woͤlle anzeigen / das allein ein einig Testament seye der alten vnd nüwen kirche Gottes / vnd das allein ein einige weyß seye saͤlig zuͦ werden / aller deren die inn diser waͤlt je saͤlig worden vnnd noch werdend / vnnd was vnderscheid es seye zwüschend dem neüwen vnd alten Testament. Dann dieweil ich heiter erzeigt hab / das daß gantz gsatzt auff Christum sehe / vnd das der selbig den vaͤtteren zum heiland fürgstelt in dem sie allein seyend saͤlig worden / so sicht ein jeder wol das sie eben die weyß vnd rechnung deß heils habend gehept / die auch wir auff den heütigen tag habend. Damit es aber alles dest heiterer seye / wil ich mich nicht lassen beschwaͤren disen handel (wiewol er bißhaͤr überig gnuͦg erklaͤrt) nichts dest minder mencklichem auffs heiterist fürzuͦleggen.

1543 Dann es ist je ein volck / ein Testament / ein kirchen / vnnd ein weiß saͤlig zuͦ werden bey denen / bey welchen ein leer funden wirt / ein glaub / ein geist / ein hoffnung / ein erbschafft vnd wart / Jtem gleiches gebaͤtt / vnd gleiche Sacrament.

1541 1.Pet.2.
1542 Vonn der gleichheit / auch vonn dem vnderscheid deß alten vnd neuwen Testaments vnd volcks.
1543 Das die alten vnd wir ein kirchen vnd ein Testament habind.
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                   menschlichen ordnung vmb deß Herren willen / es seye dem künig als dem Obersten /
                   oder den pfla&#x0364;geren / als den gesannten von jm / zur rach der
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                   selb Apostel / Man so&#x0364;lle Gott mee gehorsammen dann den menschen / verstand
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[[179]/0450] Die Acht vnd zwentzigste Es zeigt auch nicht nun ein ort inn den keiserlichen rechten an / das den armen mit gsatzten fürsehung ist beschehen / durch fürsorg vnd fleyß der künigen vnd oberkeiten. Dann cod. lib. 1. tit. 2 finst dessen vil bewernußen. So sind auch noch etliche gsatzt der Heiden verhanden die nit zuͦ verwerffen sind vonn ehrlicher aufferziehung der kinden / vnd wie dargegen die kind die elteren erneeren soͤllind. Vom gwalt der elteren ist auch vil gschriben. Also von der Eh. Von vnzimmlicher vermischung der gefründeten / habend mit sampt Arcadio vnnd Honorio auch vil andere Fürsten mer / nicht vngebürliche gsatzt gemachet / welche auch von den Ehschidungen feine ordnungen fürgeschriben. So ich aber gegen allen stucken / von denen ich in der predig von den gerichtsgsatzten Gottes geredt hab / andere gsatzt auß den satzungen der Christlichen keiseren vnd oberkeiten woͤlte halten vnd setzen / wurde ich ewer lieb zuͦ vil überlaͤgen sein / dann sich die predig zuͦ lang verziehen wurde. Darumb wil ichs mit dem gnuͦg sein lassen / das ich denen so fleyß habend dise gemerck anzeigt / den waͤg auffthon / vnnd sie auff das gespor bracht hab / das überig auch zuͦ erfolgen das ich hie nicht anzogen hab. Vnd das wir also auff diß mal wüssind / das die substantz der gerichtsgsatzten Gottes nit auffgehept noch abthon / sonder das derselben maß vnd außzilung der frommen vnd Christenlichen Oberkeiten erkanntnuß vnd freyheit heim gstelt seye / das die ordnind was billich vnd recht ist / nach erforderung deß orts deß zeyts vnnd der personen / also das Ersammkeyt vnnd gemeiner frid bey allen voͤlckeren erhalten / vnd Gott der vatter durch seinen eingebornen sun / der gebenedeyet ist in ewigkeit / vereeret werde. Dann wir sehend / das die Apostel Christi keim volck auffgelegt / oder auffzuͦlegen begaͤrt habend das es die gsatzt Mosis in disen eusserlichen hendlen an nemme / Das sol man auch zuͦ allen zeyten behalten. S. Peter gebeütet einfaltig vnd spricht 1541 / Sind vnderthon aller menschlichen ordnung vmb deß Herren willen / es seye dem künig als dem Obersten / oder den pflaͤgeren / als den gesannten von jm / zur rach der übelthaͤteren / vnd zuͦ lob der woltheteren. Noch spricht auch eben der selb Apostel / Man soͤlle Gott mee gehorsammen dann den menschen / verstand denn zuͦmal nammlich / wenn die menschen satzungen machend die dem waren glauben / der gerechtigkeit vnd billikeit zuͦ wider sind / Welches ich erleüteret / do ich von der Oberkeit geredt hab. Das seye nun geredt von der auffhebung der gerichtsgsatzten Gottes. 1542 So nun jemand das / so ich bißhaͤr vom gsatzt Gottes / von seinen stucken vom brauch vnd nutz desselben / Jtem auch von seiner erfüllung vnnd auffhebung / geredt hab / eigenlich vnd fleißig bey jm selb betrachtet / so wirt jm nicht mer schwaͤr sein zuͦ verston / was er von dem letsten stuck halten soͤlle / da von ich im anfang diser predig hie zum letsten zuͦ reden verheissen hab / nammlich das ich woͤlle anzeigen / das allein ein einig Testament seye der alten vnd nüwen kirche Gottes / vnd das allein ein einige weyß seye saͤlig zuͦ werden / aller deren die inn diser waͤlt je saͤlig worden vnnd noch werdend / vnnd was vnderscheid es seye zwüschend dem neüwen vnd alten Testament. Dann dieweil ich heiter erzeigt hab / das daß gantz gsatzt auff Christum sehe / vnd das der selbig den vaͤtteren zum heiland fürgstelt in dem sie allein seyend saͤlig worden / so sicht ein jeder wol das sie eben die weyß vnd rechnung deß heils habend gehept / die auch wir auff den heütigen tag habend. Damit es aber alles dest heiterer seye / wil ich mich nicht lassen beschwaͤren disen handel (wiewol er bißhaͤr überig gnuͦg erklaͤrt) nichts dest minder mencklichem auffs heiterist fürzuͦleggen. 1543 Dann es ist je ein volck / ein Testament / ein kirchen / vnnd ein weiß saͤlig zuͦ werden bey denen / bey welchen ein leer funden wirt / ein glaub / ein geist / ein hoffnung / ein erbschafft vnd wart / Jtem gleiches gebaͤtt / vnd gleiche Sacrament. 1541 1.Pet.2. 1542 Vonn der gleichheit / auch vonn dem vnderscheid deß alten vnd neuwen Testaments vnd volcks. 1543 Das die alten vnd wir ein kirchen vnd ein Testament habind.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [179]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/450>, abgerufen am 25.11.2024.