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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Acht vnd zwentzigste
vnnd die gnadreich verzeihung aller sünden die in jhm ist. Dise gnad mag aber on grosse lesterung vnnd schmach Christi nicht anders verkündt werden / dann wie sie durch das Euangelium verkündet ist. Darumb hat die kirchen dreitzehenhundert jar von Christo an diß jubeljar nicht gehabt. Nach diser zeit ist erst entstanden der Bapst Bonifacius / der VIII. diß Nammens / (vnder dessen Nammen auch Sextus Decretalium außgangen ist) Der hatt zum ersten disen brauch erdacht. Dann Platina spricht in der beschreibung seines läbens / Diser hatt das jubeljar im dreitzehenhunderten jar yngesetzt / in welchem er volkomne verzeihung aller sünden zuogesagt denen / die zuo Rom die schwellen der heiligen Apostlen heymsuochtend. Er hatt auch gebotten / das es allweg in dem hunderten jar gehalten wurde. Darumb hatt die kirchen diß jubeljars on nachtheyl jhres heils die dreitzehenhundert jar gemanglet. Deßhalb so mögend auch wir sein on nachtheyl / ja wol mitt vnnserem grossen nutz vnnd frommen manglen. Dann so vnns dise das jubeljar als notwendig zuo dem heyl wöllend auffreiben / so müssend sie die gantz kirchen verdammen / die vor dem ersten jubeljar gewesen. Wir mögend sein aber nicht nun manglen / sonder wir söllends in allweg verflüchen vnnd verwerffen / als ein bösen lesterischen brauch / die wir glaubend das daß jubeljar durch Christum gantz vnnd gar auffgehebt sey / vnnd das den glöubigen / Gott gäb wo die in der wält sygind / auß gnaden vonn Christi wegen alle sünden vergeben werdind. Diser Bonifacius bindet auch die verzeyhung der sünden an sein lugenhaffte verheissung / vnnd an sein vnreines ort / Da ich nicht weiß / ob er wol etwas grülichers vnnd schandtlichers hette können handlen / dann damitt wirt befleckt die glori deß eingebornen Suns Gottes / deß einigen Heylands der wält. Damitt wirt befleckt das heyl viler seelen / vonn deren wegen Christus gestorben ist. Damitt wirdt befleckt der preyß deß Christenlichen glaubens / durch welchen wir allein genoß vnnd theylhafftig werdend deß ewigen läbens. Vnnd ist diser Bapst auch sonst ein lasterhaffter vnd boßhaffter mensch gewesen / vonn dem man gemeynklich geredt / Intrauit ut uulpes, regnauit ut leo, moritur sicut canis, das ist / er in das Bapstumb kommen wie ein Fuchs / darinn hat er regiert wie ein Löw / vnd ist gestorben wie ein Hund. Dann es gehort darzuo das ein söllicher brauch ein sölchen anfänger hette. Es gehort auch darzuo / das daß torechtig volck ein söllichen hirten hette. Dann Platina schreibt / das in dem selbigen jar / ein sölliche vile volcks gehn Rom kommen sey / das man in der Statt / wie groß die joch sey / kum können gan / Mundus enim uult decipi, die wält wil betrogen werden / sonst loßte sie dem Herren der da spricht / Jr alle die türstet / kommend zum wasser / vnnd die jhr kein gält habend / kommend herzuo / warumb gebend jhr gält vmb das daß nichts sol etc. Esa. lv. vnnd Joan. am vierten vnnd sibenden Cap. Mithinzuo hat aber der gerächt Gott nicht geschlaffen / dieweyl die wält so vnsinnig was / sonder hat erzeigt wie hefftig jm dise that mißfallen. Dann grad im selben jar hatt er erweckt den Otthomannum das haupt vnd den anfenger deß Türckischen Reichs / durch welchen er die Römischen kirchen / vnnd das verderbt wesen der Christen übel geißlet vnd gestrafft hat. Nach etlichen jaren demnach / sind gefolget Clemens VI. Paulus II. vnnd Sixtus IIII. lasterhaffte leüt / wie jhre Historien bezeügend / Die habend das hundertist jar verwandlet in das fünfftzigest / vnd zuoletst in das fünff vnd zwentzigest / damit sie dest mer gwüns überkämind auß der torheyt der wält. Wir wöllend aber wider auff vnser fürnemmen.

So sind auch die Sacrament der alten gantz vnd gar abthon vnd vffghept / vnd an jre statt dem volck deß neüwen Testaments nüwe Sacrament gegeben. An statt

Die Acht vnd zwentzigste
vnnd die gnadreich verzeihung aller sünden die in jhm ist. Dise gnad mag aber on grosse lesterung vnnd schmach Christi nicht anders verkündt werden / dann wie sie durch das Euangelium verkündet ist. Darumb hat die kirchen dreitzehenhundert jar von Christo an diß jubeljar nicht gehabt. Nach diser zeit ist erst entstanden der Bapst Bonifacius / der VIII. diß Nammens / (vnder dessen Nammen auch Sextus Decretalium außgangen ist) Der hatt zum ersten disen brauch erdacht. Dann Platina spricht in der beschreibung seines laͤbens / Diser hatt das jubeljar im dreitzehenhunderten jar yngesetzt / in welchem er volkomne verzeihung aller sünden zuͦgesagt denen / die zuͦ Rom die schwellen der heiligen Apostlen heymsuͦchtend. Er hatt auch gebotten / das es allweg in dem hunderten jar gehalten wurde. Darumb hatt die kirchen diß jubeljars on nachtheyl jhres heils die dreitzehenhundert jar gemanglet. Deßhalb so moͤgend auch wir sein on nachtheyl / ja wol mitt vnnserem grossen nutz vnnd frommen manglen. Dann so vnns dise das jubeljar als notwendig zuͦ dem heyl woͤllend auffreiben / so muͤssend sie die gantz kirchen verdammen / die vor dem ersten jubeljar gewesen. Wir moͤgend sein aber nicht nun manglen / sonder wir soͤllends in allweg verfluͤchen vnnd verwerffen / als ein boͤsen lesterischen brauch / die wir glaubend das daß jubeljar durch Christum gantz vnnd gar auffgehebt sey / vnnd das den gloͤubigen / Gott gaͤb wo die in der waͤlt sygind / auß gnaden vonn Christi wegen alle sünden vergeben werdind. Diser Bonifacius bindet auch die verzeyhung der sünden an sein lugenhaffte verheissung / vnnd an sein vnreines ort / Da ich nicht weiß / ob er wol etwas grülichers vnnd schandtlichers hette koͤnnen handlen / dann damitt wirt befleckt die glori deß eingebornen Suns Gottes / deß einigen Heylands der waͤlt. Damitt wirt befleckt das heyl viler seelen / vonn deren wegen Christus gestorben ist. Damitt wirdt befleckt der preyß deß Christenlichen glaubens / durch welchen wir allein genoß vnnd theylhafftig werdend deß ewigen laͤbens. Vnnd ist diser Bapst auch sonst ein lasterhaffter vnd boßhaffter mensch gewesen / vonn dem man gemeynklich geredt / Intrauit ut uulpes, regnauit ut leo, moritur sicut canis, das ist / er in das Bapstumb kommen wie ein Fuchs / darinn hat er regiert wie ein Loͤw / vnd ist gestorben wie ein Hund. Dann es gehort darzuͦ das ein soͤllicher brauch ein soͤlchen anfaͤnger hette. Es gehort auch darzuͦ / das daß torechtig volck ein soͤllichen hirten hette. Dann Platina schreibt / das in dem selbigen jar / ein soͤlliche vile volcks gehn Rom kommen sey / das man in der Statt / wie groß die joch sey / kum koͤnnen gan / Mundus enim uult decipi, die waͤlt wil betrogen werden / sonst loßte sie dem Herren der da spricht / Jr alle die türstet / kommend zum wasser / vnnd die jhr kein gaͤlt habend / kommend herzuͦ / warumb gebend jhr gaͤlt vmb das daß nichts sol ꝛc. Esa. lv. vnnd Joan. am vierten vnnd sibenden Cap. Mithinzuͦ hat aber der geraͤcht Gott nicht geschlaffen / dieweyl die waͤlt so vnsinnig was / sonder hat erzeigt wie hefftig jm dise that mißfallen. Dann grad im selben jar hatt er erweckt den Otthomannum das haupt vnd den anfenger deß Türckischen Reichs / durch welchen er die Roͤmischen kirchen / vnnd das verderbt wesen der Christen übel geißlet vnd gestrafft hat. Nach etlichen jaren demnach / sind gefolget Clemens VI. Paulus II. vnnd Sixtus IIII. lasterhaffte leüt / wie jhre Historien bezeügend / Die habend das hundertist jar verwandlet in das fünfftzigest / vnd zuͦletst in das fünff vnd zwentzigest / damit sie dest mer gwüns überkaͤmind auß der torheyt der waͤlt. Wir woͤllend aber wider auff vnser fürnemmen.

So sind auch die Sacrament der alten gantz vnd gar abthon vnd vffghept / vnd an jre statt dem volck deß neüwen Testaments nüwe Sacrament gegeben. An statt

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                   gewesen / vonn dem man gemeynklich geredt / Intrauit ut uulpes, regnauit ut leo,
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[[175]/0442] Die Acht vnd zwentzigste vnnd die gnadreich verzeihung aller sünden die in jhm ist. Dise gnad mag aber on grosse lesterung vnnd schmach Christi nicht anders verkündt werden / dann wie sie durch das Euangelium verkündet ist. Darumb hat die kirchen dreitzehenhundert jar von Christo an diß jubeljar nicht gehabt. Nach diser zeit ist erst entstanden der Bapst Bonifacius / der VIII. diß Nammens / (vnder dessen Nammen auch Sextus Decretalium außgangen ist) Der hatt zum ersten disen brauch erdacht. Dann Platina spricht in der beschreibung seines laͤbens / Diser hatt das jubeljar im dreitzehenhunderten jar yngesetzt / in welchem er volkomne verzeihung aller sünden zuͦgesagt denen / die zuͦ Rom die schwellen der heiligen Apostlen heymsuͦchtend. Er hatt auch gebotten / das es allweg in dem hunderten jar gehalten wurde. Darumb hatt die kirchen diß jubeljars on nachtheyl jhres heils die dreitzehenhundert jar gemanglet. Deßhalb so moͤgend auch wir sein on nachtheyl / ja wol mitt vnnserem grossen nutz vnnd frommen manglen. Dann so vnns dise das jubeljar als notwendig zuͦ dem heyl woͤllend auffreiben / so muͤssend sie die gantz kirchen verdammen / die vor dem ersten jubeljar gewesen. Wir moͤgend sein aber nicht nun manglen / sonder wir soͤllends in allweg verfluͤchen vnnd verwerffen / als ein boͤsen lesterischen brauch / die wir glaubend das daß jubeljar durch Christum gantz vnnd gar auffgehebt sey / vnnd das den gloͤubigen / Gott gaͤb wo die in der waͤlt sygind / auß gnaden vonn Christi wegen alle sünden vergeben werdind. Diser Bonifacius bindet auch die verzeyhung der sünden an sein lugenhaffte verheissung / vnnd an sein vnreines ort / Da ich nicht weiß / ob er wol etwas grülichers vnnd schandtlichers hette koͤnnen handlen / dann damitt wirt befleckt die glori deß eingebornen Suns Gottes / deß einigen Heylands der waͤlt. Damitt wirt befleckt das heyl viler seelen / vonn deren wegen Christus gestorben ist. Damitt wirdt befleckt der preyß deß Christenlichen glaubens / durch welchen wir allein genoß vnnd theylhafftig werdend deß ewigen laͤbens. Vnnd ist diser Bapst auch sonst ein lasterhaffter vnd boßhaffter mensch gewesen / vonn dem man gemeynklich geredt / Intrauit ut uulpes, regnauit ut leo, moritur sicut canis, das ist / er in das Bapstumb kommen wie ein Fuchs / darinn hat er regiert wie ein Loͤw / vnd ist gestorben wie ein Hund. Dann es gehort darzuͦ das ein soͤllicher brauch ein soͤlchen anfaͤnger hette. Es gehort auch darzuͦ / das daß torechtig volck ein soͤllichen hirten hette. Dann Platina schreibt / das in dem selbigen jar / ein soͤlliche vile volcks gehn Rom kommen sey / das man in der Statt / wie groß die joch sey / kum koͤnnen gan / Mundus enim uult decipi, die waͤlt wil betrogen werden / sonst loßte sie dem Herren der da spricht / Jr alle die türstet / kommend zum wasser / vnnd die jhr kein gaͤlt habend / kommend herzuͦ / warumb gebend jhr gaͤlt vmb das daß nichts sol ꝛc. Esa. lv. vnnd Joan. am vierten vnnd sibenden Cap. Mithinzuͦ hat aber der geraͤcht Gott nicht geschlaffen / dieweyl die waͤlt so vnsinnig was / sonder hat erzeigt wie hefftig jm dise that mißfallen. Dann grad im selben jar hatt er erweckt den Otthomannum das haupt vnd den anfenger deß Türckischen Reichs / durch welchen er die Roͤmischen kirchen / vnnd das verderbt wesen der Christen übel geißlet vnd gestrafft hat. Nach etlichen jaren demnach / sind gefolget Clemens VI. Paulus II. vnnd Sixtus IIII. lasterhaffte leüt / wie jhre Historien bezeügend / Die habend das hundertist jar verwandlet in das fünfftzigest / vnd zuͦletst in das fünff vnd zwentzigest / damit sie dest mer gwüns überkaͤmind auß der torheyt der waͤlt. Wir woͤllend aber wider auff vnser fürnemmen. So sind auch die Sacrament der alten gantz vnd gar abthon vnd vffghept / vnd an jre statt dem volck deß neüwen Testaments nüwe Sacrament gegeben. An statt

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [175]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/442>, abgerufen am 17.09.2024.