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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
der Gottslestereren / welches stat Leuit. xxiiij. Cap. Jtem das gsatzt von den verachteren vnd vberträtteren deß Sabbaths. Num. am xv. Capitel.

1466 Wider auffrürer vnd lesterer wirt auch vil hin vnnd wider im gsatzt gebotten. Auffrürer warend Chore / Dathan / vnd Abyram / Von welchen geredt wirt Num. xvj. So jemand auch seines Ehweybs guoten lümden vnd Ehr auß boßheit verletzt / der ward eintweders an gält oder mit streichen gestrafft / wie man sehen mag Deut. am xxij. Cap. Leuit. am xix. Capitel wirt gebotten / Du solt nicht ein lesterer oder verlümder sein vnder den kinderen deines volcks. Du solt deinen bruoder nicht hassen / sonder straff jn offenlich. Jtem Exod. xxij. stat / den Götteren solt du nicht fluochen / vnnd den Obersten inn deinem volck solt du nicht lesteren.

1467 Deß todschlags sind vil geschlechter / deren je eins ringer oder schwärer ist dann das ander / vnder denen das aller bösest ist todschlag der elteren / vnder welchem wir auch begreiffend alle mißhandlung der elteren. Welcher sein vatter oder muoter schlecht / spricht das gsatzt / oder jnen fluochet / der sol deß tods sterben. Jtem es wirt gebotten Deut. am xvij. das der sölle sterben / der sich den billichen vrtheilen der elteren vnd dem heiligen gericht widersetze. Deßgleich Deut. am xxj. stat. Wenn jemands einen eigenwilligen vnnd vngehorsammen sun hat / der seines vatters vnd muoter stimm nicht höret / vnd wenn sie jhn züchtigend / jhnen nicht volgen wil / so sol jhn sein vatter vnd muoter fahen / vnd zuo den Eltesten jrer stat füren / vnd zuo dem thor desselben orts / vnd zuo den Eltesten der statt sagen / diser vnser sun ist eigenwillig vnnd vngehorsamm / vnnd loset vnser stimm nicht / vnnd ist ein schlemmer vnnd ein sauffer. So söllend jhn versteinigen alle leüth der selbigen statt das er sterbe / vnd solt also das böß vonn dir außreüten / das es das gantz Jsrael höre vnnd jhm förchte. Vber das / so geschicht etlicher todschlag mit willen / ettlicher nicht mit willen. Der nicht mit willen geschicht / wirt erleüteret mit einem exempel Deuteronomij am neünzehenden Capitel / Da vns ein sölicher fal fürgestellt wirt. Es gond zwen die wol eins sind mit ein ander in den wald holtz zuo hauwen / vnnd dem einen fart das eysen vonn dem stil / vnd trifft den anderen das er stirbt. Ein sölliche geschicht rechnet der Herr dem thäter nicht zuo / sonder jhm selb / vnnd will nicht das sie disem zuogerechnet werde. Darumb laßt er jhm nach inn die freyheit zuofliehen. Dann 1468 sölichen todschlegeren / (nicht mörderen vnd bößwichten / nit vergiffteren / vnd denen so die elteren erschlahend) hat Gott die fryheiten geordnet vnd auffgethon. Von welchen nach der lenge ghandlet wirt Num. am xxxv. vnd Deut. am iiij. vnd xix. Cap. Zuo sölichem todschlag / der nit mit willen sonder vnbedachtlich gschicht / gehört auch dises. Wenn zwen mit einander haderend vnd strytend / vnd verletzend ein schwanger weyb / das die frucht von jren gat ee zeyt / oder das sie gar stirbt. Was in sölichem fal beschehen sölle wirt erklärt Exo. xxj. Da auch das gsatz der gleichen vergeltung gesetzt wirt1469 / Aug vmb aug / zan vmb zan / hand vmb hand etc. Am selbigen ort wirt auch noch ein ander geschlecht deß todschlags gesetzt / das nammlich geschicht durch ein vich / als durch ein stößigen ochsen / oder wolff / oder hund den du haltist / oder etwan durch ein instrument / oder durch ein gebeüw das inn deinem gewalt ist / da du eintweders deß thiers oder deß instruments / oder deß gebeüws / art vnnd mangel gewüßt oder nit gewüßt. So du es nicht gewüßt / so bist du entschuldiget / hast du es aber gewüßt / vnd es nit gewert / so heißt Gott dich töden. So dir aber auß gnaden die losung für das läben zuogelassen wirt / so solt du dich keiner summ gälts zuogeben wideren. Wüssenthaffter todschlag aber / der durch fürgesetzten willen / auß auffsatz vnnd feyendschafft / vnd auß keiner tribenden not beschicht / der hatt kein nachlassung im gsatzt Gottes. Einen sölichen /

1466 Von auffrürigen vnd lestereren.
1467 Vom todschlag.
1468 Von den freyheiten.
1469 Lextalionis. Das gsatzt der gleichen vergeltung.

Predig.
der Gottslestereren / welches stat Leuit. xxiiij. Cap. Jtem das gsatzt von den verachteren vnd vbertraͤtteren deß Sabbaths. Num. am xv. Capitel.

1466 Wider auffruͤrer vnd lesterer wirt auch vil hin vnnd wider im gsatzt gebotten. Auffruͤrer warend Chore / Dathan / vnd Abyram / Von welchen geredt wirt Num. xvj. So jemand auch seines Ehweybs guͦten lümden vnd Ehr auß boßheit verletzt / der ward eintweders an gaͤlt oder mit streichen gestrafft / wie man sehen mag Deut. am xxij. Cap. Leuit. am xix. Capitel wirt gebotten / Du solt nicht ein lesterer oder verlümder sein vnder den kinderen deines volcks. Du solt deinen bruͦder nicht hassen / sonder straff jn offenlich. Jtem Exod. xxij. stat / den Goͤtteren solt du nicht fluͦchen / vnnd den Obersten inn deinem volck solt du nicht lesteren.

1467 Deß todschlags sind vil geschlechter / deren je eins ringer oder schwaͤrer ist dann das ander / vnder denen das aller boͤsest ist todschlag der elteren / vnder welchem wir auch begreiffend alle mißhandlung der elteren. Welcher sein vatter oder muͦter schlecht / spricht das gsatzt / oder jnen fluͦchet / der sol deß tods sterben. Jtem es wirt gebotten Deut. am xvij. das der soͤlle sterben / der sich den billichen vrtheilen der elteren vnd dem heiligen gericht widersetze. Deßgleich Deut. am xxj. stat. Wenn jemands einen eigenwilligen vnnd vngehorsammen sun hat / der seines vatters vnd muͦter stimm nicht hoͤret / vnd wenn sie jhn züchtigend / jhnen nicht volgen wil / so sol jhn sein vatter vnd muͦter fahen / vnd zuͦ den Eltesten jrer stat fuͤren / vnd zuͦ dem thor desselben orts / vnd zuͦ den Eltesten der statt sagen / diser vnser sun ist eigenwillig vnnd vngehorsamm / vnnd loset vnser stimm nicht / vnnd ist ein schlemmer vnnd ein sauffer. So soͤllend jhn versteinigen alle leüth der selbigen statt das er sterbe / vnd solt also das boͤß vonn dir außreüten / das es das gantz Jsrael hoͤre vnnd jhm foͤrchte. Vber das / so geschicht etlicher todschlag mit willen / ettlicher nicht mit willen. Der nicht mit willen geschicht / wirt erleüteret mit einem exempel Deuteronomij am neünzehenden Capitel / Da vns ein soͤlicher fal fürgestellt wirt. Es gond zwen die wol eins sind mit ein ander in den wald holtz zuͦ hauwen / vnnd dem einen fart das eysen vonn dem stil / vnd trifft den anderen das er stirbt. Ein soͤlliche geschicht rechnet der Herr dem thaͤter nicht zuͦ / sonder jhm selb / vnnd will nicht das sie disem zuͦgerechnet werde. Darumb laßt er jhm nach inn die freyheit zuͦfliehen. Dann 1468 soͤlichen todschlegeren / (nicht moͤrderen vnd boͤßwichten / nit vergiffteren / vnd denen so die elteren erschlahend) hat Gott die fryheiten geordnet vnd auffgethon. Von welchen nach der lenge ghandlet wirt Num. am xxxv. vnd Deut. am iiij. vnd xix. Cap. Zuͦ soͤlichem todschlag / der nit mit willen sonder vnbedachtlich gschicht / gehoͤrt auch dises. Wenn zwen mit einander haderend vnd strytend / vnd verletzend ein schwanger weyb / das die frucht von jren gat ee zeyt / oder das sie gar stirbt. Was in soͤlichem fal beschehen soͤlle wirt erklaͤrt Exo. xxj. Da auch das gsatz der gleichen vergeltung gesetzt wirt1469 / Aug vmb aug / zan vmb zan / hand vmb hand ꝛc. Am selbigen ort wirt auch noch ein ander geschlecht deß todschlags gesetzt / das nammlich geschicht durch ein vich / als durch ein stoͤßigen ochsen / oder wolff / oder hund den du haltist / oder etwan durch ein instrument / oder durch ein gebeüw das inn deinem gewalt ist / da du eintweders deß thiers oder deß instruments / oder deß gebeüws / art vnnd mangel gewüßt oder nit gewüßt. So du es nicht gewüßt / so bist du entschuldiget / hast du es aber gewüßt / vnd es nit gewert / so heißt Gott dich toͤden. So dir aber auß gnaden die losung für das laͤben zuͦgelassen wirt / so solt du dich keiner summ gaͤlts zuͦgeben wideren. Wüssenthaffter todschlag aber / der durch fürgesetzten willen / auß auffsatz vnnd feyendschafft / vnd auß keiner tribenden not beschicht / der hatt kein nachlassung im gsatzt Gottes. Einen soͤlichen /

1466 Von auffruͤrigen vnd lestereren.
1467 Vom todschlag.
1468 Von den freyheiten.
1469 Lextalionis. Das gsatzt der gleichen vergeltung.
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[CLXVII./0425] Predig. der Gottslestereren / welches stat Leuit. xxiiij. Cap. Jtem das gsatzt von den verachteren vnd vbertraͤtteren deß Sabbaths. Num. am xv. Capitel. 1466 Wider auffruͤrer vnd lesterer wirt auch vil hin vnnd wider im gsatzt gebotten. Auffruͤrer warend Chore / Dathan / vnd Abyram / Von welchen geredt wirt Num. xvj. So jemand auch seines Ehweybs guͦten lümden vnd Ehr auß boßheit verletzt / der ward eintweders an gaͤlt oder mit streichen gestrafft / wie man sehen mag Deut. am xxij. Cap. Leuit. am xix. Capitel wirt gebotten / Du solt nicht ein lesterer oder verlümder sein vnder den kinderen deines volcks. Du solt deinen bruͦder nicht hassen / sonder straff jn offenlich. Jtem Exod. xxij. stat / den Goͤtteren solt du nicht fluͦchen / vnnd den Obersten inn deinem volck solt du nicht lesteren. 1467 Deß todschlags sind vil geschlechter / deren je eins ringer oder schwaͤrer ist dann das ander / vnder denen das aller boͤsest ist todschlag der elteren / vnder welchem wir auch begreiffend alle mißhandlung der elteren. Welcher sein vatter oder muͦter schlecht / spricht das gsatzt / oder jnen fluͦchet / der sol deß tods sterben. Jtem es wirt gebotten Deut. am xvij. das der soͤlle sterben / der sich den billichen vrtheilen der elteren vnd dem heiligen gericht widersetze. Deßgleich Deut. am xxj. stat. Wenn jemands einen eigenwilligen vnnd vngehorsammen sun hat / der seines vatters vnd muͦter stimm nicht hoͤret / vnd wenn sie jhn züchtigend / jhnen nicht volgen wil / so sol jhn sein vatter vnd muͦter fahen / vnd zuͦ den Eltesten jrer stat fuͤren / vnd zuͦ dem thor desselben orts / vnd zuͦ den Eltesten der statt sagen / diser vnser sun ist eigenwillig vnnd vngehorsamm / vnnd loset vnser stimm nicht / vnnd ist ein schlemmer vnnd ein sauffer. So soͤllend jhn versteinigen alle leüth der selbigen statt das er sterbe / vnd solt also das boͤß vonn dir außreüten / das es das gantz Jsrael hoͤre vnnd jhm foͤrchte. Vber das / so geschicht etlicher todschlag mit willen / ettlicher nicht mit willen. Der nicht mit willen geschicht / wirt erleüteret mit einem exempel Deuteronomij am neünzehenden Capitel / Da vns ein soͤlicher fal fürgestellt wirt. Es gond zwen die wol eins sind mit ein ander in den wald holtz zuͦ hauwen / vnnd dem einen fart das eysen vonn dem stil / vnd trifft den anderen das er stirbt. Ein soͤlliche geschicht rechnet der Herr dem thaͤter nicht zuͦ / sonder jhm selb / vnnd will nicht das sie disem zuͦgerechnet werde. Darumb laßt er jhm nach inn die freyheit zuͦfliehen. Dann 1468 soͤlichen todschlegeren / (nicht moͤrderen vnd boͤßwichten / nit vergiffteren / vnd denen so die elteren erschlahend) hat Gott die fryheiten geordnet vnd auffgethon. Von welchen nach der lenge ghandlet wirt Num. am xxxv. vnd Deut. am iiij. vnd xix. Cap. Zuͦ soͤlichem todschlag / der nit mit willen sonder vnbedachtlich gschicht / gehoͤrt auch dises. Wenn zwen mit einander haderend vnd strytend / vnd verletzend ein schwanger weyb / das die frucht von jren gat ee zeyt / oder das sie gar stirbt. Was in soͤlichem fal beschehen soͤlle wirt erklaͤrt Exo. xxj. Da auch das gsatz der gleichen vergeltung gesetzt wirt 1469 / Aug vmb aug / zan vmb zan / hand vmb hand ꝛc. Am selbigen ort wirt auch noch ein ander geschlecht deß todschlags gesetzt / das nammlich geschicht durch ein vich / als durch ein stoͤßigen ochsen / oder wolff / oder hund den du haltist / oder etwan durch ein instrument / oder durch ein gebeüw das inn deinem gewalt ist / da du eintweders deß thiers oder deß instruments / oder deß gebeüws / art vnnd mangel gewüßt oder nit gewüßt. So du es nicht gewüßt / so bist du entschuldiget / hast du es aber gewüßt / vnd es nit gewert / so heißt Gott dich toͤden. So dir aber auß gnaden die losung für das laͤben zuͦgelassen wirt / so solt du dich keiner summ gaͤlts zuͦgeben wideren. Wüssenthaffter todschlag aber / der durch fürgesetzten willen / auß auffsatz vnnd feyendschafft / vnd auß keiner tribenden not beschicht / der hatt kein nachlassung im gsatzt Gottes. Einen soͤlichen / 1466 Von auffruͤrigen vnd lestereren. 1467 Vom todschlag. 1468 Von den freyheiten. 1469 Lextalionis. Das gsatzt der gleichen vergeltung.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CLXVII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/425>, abgerufen am 22.11.2024.