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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
Gottes guot sey / vnd sey erschaffen zuo guotem vnd vnderhaltung deß menschen / vnd heißt die selbigen brauchen vnd niessen mit gottsforcht vnd dancksagung. Vnnd an einem anderen ort1046 / Jr äßind oder trinckind / oder was jhr thuond / so thuond es alles zuo Gottes ehr. Jtem1047 / Eüwer wandel sey on gyt / vnd lassend üch benügen an dem das da ist / dann er hat gesagt / Jch wil dich nit verlassen noch versaumen / also das wir dörffend sagen / Der Herr ist mein hälffer / vnd ich wil mir nit förchten was mir der mensch thüye.

1048 Es sol aber das guot dienen vnd gespannen ston vnserer notturfft. Die notturfft erforderet kummliche vnnd geschickte behausung vnd herberg / auch speiß vnd narung so vil man bedarff / deßgleichen zimmliche vnd gebürliche kleidung / vnd das wir ehrlich vnder den menschen vnd vnsers gleichen mögind leben. Dz sol ein yeder / erstlich von seiner person / demnach auch von seinem haußgesind verston. Dann einem haußvatter stadt zuo / fürsehung zuo thuon das seinem haußgesind an der notturfft nichts mangle noch abgange / deß wir heitere zeügnussen der gschrifft habend / Pauli insonders j. Tim.v. Die notturfft begreifft aber alles das deß der leib vnd dz läben deß menschens bedarff / auch was die ersamkeit vnd eins yeden wolstand nach gebür erhöuschet vnd erforderet. Also vnd von deß ends wegen mag man auch etwas hindersich behalten vnd sparen auff das zuokünfftig. Wer auch vil gsinds hat / der bedarff mer dann der wenig hat. Ein anders gebürt auch dem der ein ampt hat vnd ein gmeyne person ist / dann dem der allein ein besondere person ist. Ein yeder bedencke aber bey jm selb / wz die notturfft hie erfordere / oder wz der überfluß vnd der muotwill gern hette / wz jm auch wol oder übel anstande.

1049 Dann die notturfft deß menschen ziehend wir hie nit so eng vnd so gnaw yn / das wir allen wollust vnd zimmliche gnüge / als ein muotwillen vnd überfluß verdammind. Dann ich weiß das dem menschen von Gott nitt nur der brauch der notwendigkeit vergunnt vnd nachgelassen ist / dz ist / der brauch deren dingen deren wir menschen äben über ein nit manglen mögend / sonder auch zimmlicher wollust der die menschen erfröwt vnd belustiget. Darumb sol jm selbs niemand hierinn ein gwüßne machen / wenn er etwan das zeitlich guot auch mit fröuden vnd liebligkeit / doch recht vnd zimlich braucht als ob er mit diser ergetzligkeyt wider den Herren sünde. Dann Gott hat fröud / wollust vnd ergetzligkeit (so ferr nichts vnzimlichs / vngebürlichs / oder vndanckbarlichs darinn gehandlet wirt) nienen verbotten. Jeremias der Prophet1050 sicht auff die verheissungen deß gsatzts Gottes / welche stond Leuit.xxvj. vnd Deu.xxviij. vnd spricht darumb also / Vnd sie werdend kommen vnd frolocken auff dem berg Zion / vnd überflüßige güter werdend sie haben / die jnen der Herr geben wirdt / namlich weitzen / most / öl / junge schaaff vnd kelber / vnd vmb jr gemüt wirt es sein wie vmb einen wolgewässerten garten / sie werdend nit mer trauren. Denn wirt sich die tochter am reyen fröuwen / darbey auch jung vnd alt / dann ich wil jr trauren in fröud verkeeren / vnd wil sie trösten vnd erfröwen von jrem vnmuot. Die gemüte der priesteren wil ich mit feißte überschütten / vnd mein volck wirt mit guotem gesettiget werden / spricht der Herr. So läsend wir auch in der Biblischen Histori iij. Reg. iiij. Juda aber vnd Jsrael / deß was vil vnder Salomon wie das sand am Meer / vnnd assend vnd trunckend vnd warend frölich. Deßgleich läsend wir auch am viij. cap. desselben buochs / Vnd Salomon machet zuo der zeit ein fäst / vnnd alles Jsrael mit jm ein grosse versamlung / von dem das man kumpt gehn Hemath biß an den bach Egypti vor dem Herren / siben tag vnd aber siben tag / das warend viertzehen tag / vnd ließ das volck deß achtenden tags gon. Vnd sie sägnetend den künig vnd giengend hin zuo jren hütten frölich vnd guots muots / ob allem dem guoten das der Herr an Dauid seinem knecht vnd an seinem volck Jsraels gethon hatt.

1046 1.Cor.10.
1047 Hebr.13.
1048 Dz zeitlich guot sol der notturft dienen.
1049 Die notturfft schlüsset zimmlichen vnd nachgelaßnen wollust nitt vß.
1050 Jerem.31.

Predig.
Gottes guͦt sey / vnd sey erschaffen zuͦ guͦtem vnd vnderhaltung deß menschen / vnd heißt die selbigen brauchen vnd niessen mit gottsforcht vnd dancksagung. Vnnd an einem anderen ort1046 / Jr aͤßind oder trinckind / oder was jhr thuͦnd / so thuͦnd es alles zuͦ Gottes ehr. Jtem1047 / Eüwer wandel sey on gyt / vnd lassend üch benuͤgen an dem das da ist / dann er hat gesagt / Jch wil dich nit verlassen noch versaumen / also das wir doͤrffend sagen / Der Herr ist mein haͤlffer / vnd ich wil mir nit foͤrchten was mir der mensch thuͤye.

1048 Es sol aber das guͦt dienen vnd gespannen ston vnserer notturfft. Die notturfft erforderet kummliche vnnd geschickte behausung vnd herberg / auch speiß vnd narung so vil man bedarff / deßgleichen zimmliche vnd gebürliche kleidung / vnd das wir ehrlich vnder den menschen vnd vnsers gleichen moͤgind leben. Dz sol ein yeder / erstlich von seiner person / demnach auch von seinem haußgesind verston. Dann einem haußvatter stadt zuͦ / fürsehung zuͦ thuͦn das seinem haußgesind an der notturfft nichts mangle noch abgange / deß wir heitere zeügnussen der gschrifft habend / Pauli insonders j. Tim.v. Die notturfft begreifft aber alles das deß der leib vnd dz laͤben deß menschens bedarff / auch was die ersamkeit vnd eins yeden wolstand nach gebür erhoͤuschet vnd erforderet. Also vnd von deß ends wegen mag man auch etwas hindersich behalten vnd sparen auff das zuͦkünfftig. Wer auch vil gsinds hat / der bedarff mer dann der wenig hat. Ein anders gebürt auch dem der ein ampt hat vnd ein gmeyne person ist / dann dem der allein ein besondere person ist. Ein yeder bedencke aber bey jm selb / wz die notturfft hie erfordere / oder wz der überfluß vnd der muͦtwill gern hette / wz jm auch wol oder übel anstande.

1049 Dann die notturfft deß menschen ziehend wir hie nit so eng vnd so gnaw yn / das wir allen wollust vnd zimmliche gnuͤge / als ein muͦtwillen vnd überfluß verdammind. Dann ich weiß das dem menschen von Gott nitt nur der brauch der notwendigkeit vergunnt vnd nachgelassen ist / dz ist / der brauch deren dingen deren wir menschen aͤben über ein nit manglen moͤgend / sonder auch zimmlicher wollust der die menschen erfroͤwt vnd belustiget. Darumb sol jm selbs niemand hierinn ein gwüßne machen / wenn er etwan das zeitlich guͦt auch mit froͤuden vnd liebligkeit / doch recht vnd zimlich braucht als ob er mit diser ergetzligkeyt wider den Herren sünde. Dann Gott hat froͤud / wollust vnd ergetzligkeit (so ferr nichts vnzimlichs / vngebürlichs / oder vndanckbarlichs darinn gehandlet wirt) nienen verbotten. Jeremias der Prophet1050 sicht auff die verheissungen deß gsatzts Gottes / welche stond Leuit.xxvj. vnd Deu.xxviij. vnd spricht darumb also / Vnd sie werdend kommen vnd frolocken auff dem berg Zion / vnd überflüßige guͤter werdend sie haben / die jnen der Herr geben wirdt / namlich weitzen / most / oͤl / junge schaaff vnd kelber / vnd vmb jr gemuͤt wirt es sein wie vmb einen wolgewaͤsserten garten / sie werdend nit mer trauren. Denn wirt sich die tochter am reyen froͤuwen / darbey auch jung vnd alt / dann ich wil jr trauren in froͤud verkeeren / vnd wil sie troͤsten vnd erfroͤwen von jrem vnmuͦt. Die gemuͤte der priesteren wil ich mit feißte überschütten / vnd mein volck wirt mit guͦtem gesettiget werden / spricht der Herr. So laͤsend wir auch in der Biblischen Histori iij. Reg. iiij. Juda aber vnd Jsrael / deß was vil vnder Salomon wie das sand am Meer / vnnd assend vnd trunckend vnd warend froͤlich. Deßgleich laͤsend wir auch am viij. cap. desselben buͦchs / Vnd Salomon machet zuͦ der zeit ein faͤst / vnnd alles Jsrael mit jm ein grosse versamlung / von dem das man kumpt gehn Hemath biß an den bach Egypti vor dem Herren / siben tag vnd aber siben tag / das warend viertzehen tag / vnd ließ das volck deß achtenden tags gon. Vnd sie saͤgnetend den künig vnd giengend hin zuͦ jren hütten froͤlich vnd guͦts muͦts / ob allem dem guͦten das der Herr an Dauid seinem knecht vnd an seinem volck Jsraels gethon hatt.

1046 1.Cor.10.
1047 Hebr.13.
1048 Dz zeitlich guͦt sol der notturft dienen.
1049 Die notturfft schlüsset zimmlichen vnd nachgelaßnen wollust nitt vß.
1050 Jerem.31.
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                   verheissungen deß gsatzts Gottes / welche stond Leuit.xxvj. vnd Deu.xxviij. vnd
                   spricht darumb also / Vnd sie werdend kommen vnd frolocken auff dem berg Zion /
                   vnd überflüßige gu&#x0364;ter werdend sie haben / die jnen der Herr geben wirdt / namlich
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[CXX./0331] Predig. Gottes guͦt sey / vnd sey erschaffen zuͦ guͦtem vnd vnderhaltung deß menschen / vnd heißt die selbigen brauchen vnd niessen mit gottsforcht vnd dancksagung. Vnnd an einem anderen ort 1046 / Jr aͤßind oder trinckind / oder was jhr thuͦnd / so thuͦnd es alles zuͦ Gottes ehr. Jtem 1047 / Eüwer wandel sey on gyt / vnd lassend üch benuͤgen an dem das da ist / dann er hat gesagt / Jch wil dich nit verlassen noch versaumen / also das wir doͤrffend sagen / Der Herr ist mein haͤlffer / vnd ich wil mir nit foͤrchten was mir der mensch thuͤye. 1048 Es sol aber das guͦt dienen vnd gespannen ston vnserer notturfft. Die notturfft erforderet kummliche vnnd geschickte behausung vnd herberg / auch speiß vnd narung so vil man bedarff / deßgleichen zimmliche vnd gebürliche kleidung / vnd das wir ehrlich vnder den menschen vnd vnsers gleichen moͤgind leben. Dz sol ein yeder / erstlich von seiner person / demnach auch von seinem haußgesind verston. Dann einem haußvatter stadt zuͦ / fürsehung zuͦ thuͦn das seinem haußgesind an der notturfft nichts mangle noch abgange / deß wir heitere zeügnussen der gschrifft habend / Pauli insonders j. Tim.v. Die notturfft begreifft aber alles das deß der leib vnd dz laͤben deß menschens bedarff / auch was die ersamkeit vnd eins yeden wolstand nach gebür erhoͤuschet vnd erforderet. Also vnd von deß ends wegen mag man auch etwas hindersich behalten vnd sparen auff das zuͦkünfftig. Wer auch vil gsinds hat / der bedarff mer dann der wenig hat. Ein anders gebürt auch dem der ein ampt hat vnd ein gmeyne person ist / dann dem der allein ein besondere person ist. Ein yeder bedencke aber bey jm selb / wz die notturfft hie erfordere / oder wz der überfluß vnd der muͦtwill gern hette / wz jm auch wol oder übel anstande. 1049 Dann die notturfft deß menschen ziehend wir hie nit so eng vnd so gnaw yn / das wir allen wollust vnd zimmliche gnuͤge / als ein muͦtwillen vnd überfluß verdammind. Dann ich weiß das dem menschen von Gott nitt nur der brauch der notwendigkeit vergunnt vnd nachgelassen ist / dz ist / der brauch deren dingen deren wir menschen aͤben über ein nit manglen moͤgend / sonder auch zimmlicher wollust der die menschen erfroͤwt vnd belustiget. Darumb sol jm selbs niemand hierinn ein gwüßne machen / wenn er etwan das zeitlich guͦt auch mit froͤuden vnd liebligkeit / doch recht vnd zimlich braucht als ob er mit diser ergetzligkeyt wider den Herren sünde. Dann Gott hat froͤud / wollust vnd ergetzligkeit (so ferr nichts vnzimlichs / vngebürlichs / oder vndanckbarlichs darinn gehandlet wirt) nienen verbotten. Jeremias der Prophet 1050 sicht auff die verheissungen deß gsatzts Gottes / welche stond Leuit.xxvj. vnd Deu.xxviij. vnd spricht darumb also / Vnd sie werdend kommen vnd frolocken auff dem berg Zion / vnd überflüßige guͤter werdend sie haben / die jnen der Herr geben wirdt / namlich weitzen / most / oͤl / junge schaaff vnd kelber / vnd vmb jr gemuͤt wirt es sein wie vmb einen wolgewaͤsserten garten / sie werdend nit mer trauren. Denn wirt sich die tochter am reyen froͤuwen / darbey auch jung vnd alt / dann ich wil jr trauren in froͤud verkeeren / vnd wil sie troͤsten vnd erfroͤwen von jrem vnmuͦt. Die gemuͤte der priesteren wil ich mit feißte überschütten / vnd mein volck wirt mit guͦtem gesettiget werden / spricht der Herr. So laͤsend wir auch in der Biblischen Histori iij. Reg. iiij. Juda aber vnd Jsrael / deß was vil vnder Salomon wie das sand am Meer / vnnd assend vnd trunckend vnd warend froͤlich. Deßgleich laͤsend wir auch am viij. cap. desselben buͦchs / Vnd Salomon machet zuͦ der zeit ein faͤst / vnnd alles Jsrael mit jm ein grosse versamlung / von dem das man kumpt gehn Hemath biß an den bach Egypti vor dem Herren / siben tag vnd aber siben tag / das warend viertzehen tag / vnd ließ das volck deß achtenden tags gon. Vnd sie saͤgnetend den künig vnd giengend hin zuͦ jren hütten froͤlich vnd guͦts muͦts / ob allem dem guͦten das der Herr an Dauid seinem knecht vnd an seinem volck Jsraels gethon hatt. 1046 1.Cor.10. 1047 Hebr.13. 1048 Dz zeitlich guͦt sol der notturft dienen. 1049 Die notturfft schlüsset zimmlichen vnd nachgelaßnen wollust nitt vß. 1050 Jerem.31.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CXX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/331>, abgerufen am 24.11.2024.