Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

Bild:
<< vorherige Seite

Die Zwey vnd zwentzigste
überkommen hat / wie wir namlich dz selbig recht vnd wol besitzen / deßgleich auch brauchen vnd außgeben söllind. Dann der gerächtigkeit art vnd eigenschafft ist / dz sie nit nur niemand betreügt / sonder auch yederman / so vil jr müglich ist / guots thuot. Vnd einem frommen menschen ist es nit gnuog / das er niemand kein schaden zuofüge / er thüye dann auch yederman guots wäm er mag. Vnd wirt hierinnen von vilen übel gefält / die da meynend sie habind jhr ampt wol außgericht / wenn sie niemand nichts böses thügind / vnd das jren also mit ruowen besitzind / darnebend aber so habend sie deß kein rechnung vnd nachtrachtung / wäm sie guots thügind vnd nutz sygind. Nun sündet aber der vor Gott eben als wol / der gleich rechtferigs guot nit recht braucht / als der da guot mit vnbill vnd vnrechten zügen überkumpt. Darumb so wil ich auff diß mal / so vil der Herr gnad verleicht / von dem reden / wie fromm leüt jr guot recht besitzen vnd brauchen söllind.

1033 Zum ersten aber / damit das guot mit nutz vnd heyl möge braucht werden / so nemmend die glöubigen eigentlich war / ob sie etwas habind vnnd besitzind das nit jr sey. Da sünderend sie dann das rechtferig fleißig vom vnrechtferigen / vnd gebend mit trüwen das wider / das sie findend in jrem guot von rechtem anderen zuogehören / dann sie haltends eigenlich darfür vnd wüssend / daß denn das überig guot / ob es sich schon durch das widergeben minderet / vil dest glückhaffter / dest wäriger / vnd dest fruchtbarer sein wirt.

1034 Söllichs widergeben ist auch notwendig / vnd von Gott gebotten / dann Gott befilchts im gsatzt eigentlich vnd vilfaltig / wie man sehen mag Exo. xxij. Vnd wenn ye diß heilig vnd billich gebott Gottes / von wegen deß gyts vnd vnbills der menschen / nit ist gehalten worden / so hat Gott allweg grosse übel vnd straffen erweckt / vnd das vnrechtferig guot mit krieg / mit vnfal vnd anderen plagen heimgesuocht vnd zerströuwt. dauon schryet Esaias vnd spricht1035 / Der Herr wirt kommen zuo richten die Rathßherren vnd Fürsten seines volcks / vnd also außsprächen / Jr sind die meinen weingarten anzündt habend / vnd der raub deß armen ist in üwerem hauß. Jtem Amos am iij. cap. spricht der Herr also / Die schätz der reichtagen die mit fräfel / vnbill vnd schaden gewunnen / sind in jren Palästen. Deßhalb redt der Herr Gott also / Man wirt dises land ringweiß vmblägeren / dich von deiner macht herab stürtzen / vnd deine Paläst plünderen. Darumb läsend wir im Euangelio / Das Zacheus von jhm selb vierfaltig / das ist gantz vnd vollkommenlich / verheißt wider zegeben was er yemand vnrechtfertig abgenommen / welches er auch on allen zweifel gehalten. Dann er erkannt vnd verstuond auß eingäbung deß heiligen geists wol / das sölichs widergäben hoch von nöten / vnd das er nimmer sälig wurde / wo er es nit alles widergebe. Darumb hatt auch S. Augustinus recht geurteilet / da er in der liiij. Epistel an Macedonium also schreibt / Wenn ein ding das eines anderen ist / nicht widergäben wirt / so thuot man nit rechte buoß / sonder gleichßnete allein. So man aber gleich warlich reüwen hat / so wirt doch die sünd nit verzigen / wo das entnommen nit widergäben wirt / Ja wie ich geredt hab / so es mag widergäben werden.

1036 Wenn man aber söllichs widergäben sölle / leert das exempel Zachei / der verhieß es gleich wider zegäben / vnd thet es auch von stund an / so bald er von Christo zuo gnaden angenommen ward / vnnd er den handel der waarheyt vnnd der gerächtigkeyt verstuond. Darumb sol das widergeben nicht verzogen werden / dann sunst meerete einer die sünd / vnnd sündete zwifalt / dann wenn du einen vmb das sein bracht / es sey mit list oder mit gwalt / so ist es jhm schadens gnuog / das er sein so lang hat müssen manglen / das es nit von nöten ist / das du jm erst mit langem auffziehen den schaden vnd nachteyl meerist.

1037 Fragst du dann / wäm du es söllist widergäben? So antworten ich / Dem / dem du es genommen hast / so du ächt weist wär der ist dem du es genommen /

1033 Wider geben wz ander lüten ist.
1034 Dz söllichs wider geben notwendig sye.
1035 Esai.3.
1036 Wenn man das vnrechferig guot wider geben sölle.
1037 Wäm man es wider geben sölle.

Die Zwey vnd zwentzigste
überkommen hat / wie wir namlich dz selbig recht vnd wol besitzen / deßgleich auch brauchen vnd außgeben soͤllind. Dann der geraͤchtigkeit art vnd eigenschafft ist / dz sie nit nur niemand betreügt / sonder auch yederman / so vil jr müglich ist / guͦts thuͦt. Vnd einem frommen menschen ist es nit gnuͦg / das er niemand kein schaden zuͦfuͤge / er thuͤye dann auch yederman guͦts waͤm er mag. Vnd wirt hierinnen von vilen übel gefaͤlt / die da meynend sie habind jhr ampt wol außgericht / wenn sie niemand nichts boͤses thuͤgind / vnd das jren also mit ruͦwen besitzind / darnebend aber so habend sie deß kein rechnung vnd nachtrachtung / waͤm sie guͦts thuͤgind vnd nutz sygind. Nun sündet aber der vor Gott eben als wol / der gleich rechtferigs guͦt nit recht braucht / als der da guͦt mit vnbill vnd vnrechten zügen überkumpt. Darumb so wil ich auff diß mal / so vil der Herr gnad verleicht / von dem reden / wie fromm leüt jr guͦt recht besitzen vnd brauchen soͤllind.

1033 Zum ersten aber / damit das guͦt mit nutz vnd heyl moͤge braucht werden / so nemmend die gloͤubigen eigentlich war / ob sie etwas habind vnnd besitzind das nit jr sey. Da sünderend sie dann das rechtferig fleißig vom vnrechtferigen / vnd gebend mit trüwen das wider / das sie findend in jrem guͦt von rechtem anderen zuͦgehoͤren / dann sie haltends eigenlich darfür vnd wüssend / daß denn das überig guͦt / ob es sich schon durch das widergeben minderet / vil dest glückhaffter / dest waͤriger / vnd dest fruchtbarer sein wirt.

1034 Soͤllichs widergeben ist auch notwendig / vnd von Gott gebotten / dann Gott befilchts im gsatzt eigentlich vnd vilfaltig / wie man sehen mag Exo. xxij. Vnd wenn ye diß heilig vnd billich gebott Gottes / von wegen deß gyts vnd vnbills der menschen / nit ist gehalten worden / so hat Gott allweg grosse übel vnd straffen erweckt / vnd das vnrechtferig guͦt mit krieg / mit vnfal vnd anderen plagen heimgesuͦcht vnd zerstroͤuwt. dauon schryet Esaias vnd spricht1035 / Der Herr wirt kommen zuͦ richten die Rathßherren vnd Fürsten seines volcks / vnd also außspraͤchen / Jr sind die meinen weingarten anzündt habend / vnd der raub deß armen ist in üwerem hauß. Jtem Amos am iij. cap. spricht der Herr also / Die schaͤtz der reichtagen die mit fraͤfel / vnbill vnd schaden gewunnen / sind in jren Palaͤsten. Deßhalb redt der Herr Gott also / Man wirt dises land ringweiß vmblaͤgeren / dich von deiner macht herab stürtzen / vnd deine Palaͤst plünderen. Darumb laͤsend wir im Euangelio / Das Zacheus von jhm selb vierfaltig / das ist gantz vnd vollkommenlich / verheißt wider zegeben was er yemand vnrechtfertig abgenommen / welches er auch on allen zweifel gehalten. Dann er erkannt vnd verstuͦnd auß eingaͤbung deß heiligen geists wol / das soͤlichs widergaͤben hoch von noͤten / vnd das er nimmer saͤlig wurde / wo er es nit alles widergebe. Darumb hatt auch S. Augustinus recht geurteilet / da er in der liiij. Epistel an Macedonium also schreibt / Wenn ein ding das eines anderen ist / nicht widergaͤben wirt / so thuͦt man nit rechte buͦß / sonder gleichßnete allein. So man aber gleich warlich reüwen hat / so wirt doch die sünd nit verzigen / wo das entnommen nit widergaͤben wirt / Ja wie ich geredt hab / so es mag widergaͤben werden.

1036 Wenn man aber soͤllichs widergaͤben soͤlle / leert das exempel Zachei / der verhieß es gleich wider zegaͤben / vnd thet es auch von stund an / so bald er von Christo zuͦ gnaden angenommen ward / vnnd er den handel der waarheyt vnnd der geraͤchtigkeyt verstuͦnd. Darumb sol das widergeben nicht verzogen werden / dann sunst meerete einer die sünd / vnnd sündete zwifalt / dann wenn du einen vmb das sein bracht / es sey mit list oder mit gwalt / so ist es jhm schadens gnuͦg / das er sein so lang hat muͤssen manglen / das es nit von noͤten ist / das du jm erst mit langem auffziehen den schaden vnd nachteyl meerist.

1037 Fragst du dann / waͤm du es soͤllist widergaͤben? So antworten ich / Dem / dem du es genommen hast / so du aͤcht weist waͤr der ist dem du es genommen /

1033 Wider geben wz ander lüten ist.
1034 Dz soͤllichs wider geben notwendig sye.
1035 Esai.3.
1036 Wenn man das vnrechferig guͦt wider geben soͤlle.
1037 Waͤm man es wider geben soͤlle.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0328" n="[118]"/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">D</hi>ie <hi rendition="#in">Z</hi>wey
                            vnd zwentzigste</hi></hi><lb/></fw>überkommen hat / wie wir namlich dz
                   selbig recht vnd wol besitzen / deßgleich auch brauchen vnd außgeben so&#x0364;llind. Dann
                   der gera&#x0364;chtigkeit art vnd eigenschafft ist / dz sie nit nur niemand betreügt /
                   sonder auch yederman / so vil jr müglich ist / gu&#x0366;ts thu&#x0366;t. Vnd einem frommen
                   menschen ist es nit gnu&#x0366;g / das er niemand kein schaden zu&#x0366;fu&#x0364;ge / er thu&#x0364;ye dann
                   auch yederman gu&#x0366;ts wa&#x0364;m er mag. Vnd wirt hierinnen von vilen übel gefa&#x0364;lt / die da
                   meynend sie habind jhr ampt wol außgericht / wenn sie niemand nichts bo&#x0364;ses
                   thu&#x0364;gind / vnd das jren also mit ru&#x0366;wen besitzind / darnebend aber so habend sie
                   deß kein rechnung vnd nachtrachtung / wa&#x0364;m sie gu&#x0366;ts
                   thu&#x0364;gind vnd nutz sygind. Nun sündet aber der vor Gott eben als wol / der gleich
                   rechtferigs gu&#x0366;t nit recht braucht / als der da gu&#x0366;t mit vnbill vnd vnrechten
                   zügen überkumpt. Darumb so wil ich auff diß mal / so vil der Herr gnad
                   verleicht / von dem reden / wie fromm leüt jr gu&#x0366;t recht besitzen vnd brauchen
                   so&#x0364;llind.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="1033"> Wider geben wz ander lüten ist.</note> Zum ersten aber / damit das gu&#x0366;t mit nutz vnd heyl mo&#x0364;ge braucht werden / so nemmend die glo&#x0364;ubigen eigentlich war / ob sie etwas habind vnnd besitzind das nit jr sey. Da sünderend sie dann das rechtferig fleißig vom vnrechtferigen / vnd gebend mit trüwen das wider / das sie findend in jrem gu&#x0366;t von rechtem anderen zu&#x0366;geho&#x0364;ren / dann sie haltends eigenlich darfür vnd wüssend / daß denn das überig gu&#x0366;t / ob es sich schon durch das widergeben minderet / vil dest glückhaffter / dest wa&#x0364;riger / vnd dest fruchtbarer sein wirt.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="1034"> Dz so&#x0364;llichs wider geben notwendig sye.</note> So&#x0364;llichs widergeben ist auch notwendig / vnd von Gott gebotten / dann Gott befilchts im gsatzt eigentlich vnd vilfaltig / wie man sehen mag Exo. xxij. Vnd wenn ye diß heilig vnd billich gebott Gottes / von wegen deß gyts vnd vnbills der menschen / nit ist gehalten worden / so hat Gott allweg grosse übel vnd straffen erweckt / vnd das vnrechtferig gu&#x0366;t mit krieg / mit vnfal vnd anderen plagen heimgesu&#x0366;cht vnd zerstro&#x0364;uwt. dauon schryet Esaias vnd spricht<note place="foot" n="1035"> Esai.3.</note>  / Der Herr wirt kommen zu&#x0366; richten die Rathßherren vnd Fürsten seines volcks / vnd also außspra&#x0364;chen / Jr sind die meinen weingarten anzündt habend / vnd der raub deß armen ist in üwerem hauß. Jtem Amos am iij. cap. spricht der Herr also / Die scha&#x0364;tz der reichtagen die mit fra&#x0364;fel / vnbill vnd schaden gewunnen / sind in jren Pala&#x0364;sten. Deßhalb redt der Herr Gott also / Man wirt dises land ringweiß vmbla&#x0364;geren / dich von deiner macht herab stürtzen / vnd deine Pala&#x0364;st plünderen. Darumb la&#x0364;send wir im Euangelio / Das Zacheus von jhm selb vierfaltig / das ist gantz vnd vollkommenlich / verheißt wider zegeben was er yemand vnrechtfertig abgenommen / welches er auch on allen zweifel gehalten. Dann er erkannt vnd verstu&#x0366;nd auß einga&#x0364;bung deß heiligen geists wol / das so&#x0364;lichs widerga&#x0364;ben hoch von no&#x0364;ten / vnd das er nimmer sa&#x0364;lig wurde / wo er es nit alles widergebe. Darumb hatt auch S. Augustinus recht geurteilet / da er in der liiij. Epistel an Macedonium also schreibt / Wenn ein ding das eines anderen ist / nicht widerga&#x0364;ben wirt / so thu&#x0366;t man nit rechte bu&#x0366;ß / sonder gleichßnete allein. So man aber gleich warlich reüwen hat / so wirt doch die sünd nit verzigen / wo das entnommen nit widerga&#x0364;ben wirt / Ja wie ich geredt hab / so es mag widerga&#x0364;ben werden.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="1036"> Wenn man das vnrechferig gu&#x0366;t wider geben so&#x0364;lle.</note> Wenn man aber so&#x0364;llichs widerga&#x0364;ben so&#x0364;lle / leert das exempel Zachei / der verhieß es gleich wider zega&#x0364;ben / vnd thet es auch von stund an / so bald er von Christo zu&#x0366; gnaden angenommen ward / vnnd er den handel der waarheyt vnnd der gera&#x0364;chtigkeyt verstu&#x0366;nd. Darumb sol das widergeben nicht verzogen werden / dann sunst meerete einer die sünd / vnnd sündete zwifalt / dann wenn du einen vmb das sein bracht / es sey mit list oder mit gwalt / so ist es jhm schadens gnu&#x0366;g / das er sein so lang hat mu&#x0364;ssen manglen / das es nit von no&#x0364;ten ist / das du jm erst mit langem auffziehen den schaden vnd nachteyl meerist.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="1037"> Wa&#x0364;m man es wider geben so&#x0364;lle.</note>
                   Fragst du dann / wa&#x0364;m du es so&#x0364;llist widerga&#x0364;ben? So antworten ich / Dem / dem du es
                   genommen hast / so du a&#x0364;cht weist wa&#x0364;r der ist dem du es genommen /<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[118]/0328] Die Zwey vnd zwentzigste überkommen hat / wie wir namlich dz selbig recht vnd wol besitzen / deßgleich auch brauchen vnd außgeben soͤllind. Dann der geraͤchtigkeit art vnd eigenschafft ist / dz sie nit nur niemand betreügt / sonder auch yederman / so vil jr müglich ist / guͦts thuͦt. Vnd einem frommen menschen ist es nit gnuͦg / das er niemand kein schaden zuͦfuͤge / er thuͤye dann auch yederman guͦts waͤm er mag. Vnd wirt hierinnen von vilen übel gefaͤlt / die da meynend sie habind jhr ampt wol außgericht / wenn sie niemand nichts boͤses thuͤgind / vnd das jren also mit ruͦwen besitzind / darnebend aber so habend sie deß kein rechnung vnd nachtrachtung / waͤm sie guͦts thuͤgind vnd nutz sygind. Nun sündet aber der vor Gott eben als wol / der gleich rechtferigs guͦt nit recht braucht / als der da guͦt mit vnbill vnd vnrechten zügen überkumpt. Darumb so wil ich auff diß mal / so vil der Herr gnad verleicht / von dem reden / wie fromm leüt jr guͦt recht besitzen vnd brauchen soͤllind. 1033 Zum ersten aber / damit das guͦt mit nutz vnd heyl moͤge braucht werden / so nemmend die gloͤubigen eigentlich war / ob sie etwas habind vnnd besitzind das nit jr sey. Da sünderend sie dann das rechtferig fleißig vom vnrechtferigen / vnd gebend mit trüwen das wider / das sie findend in jrem guͦt von rechtem anderen zuͦgehoͤren / dann sie haltends eigenlich darfür vnd wüssend / daß denn das überig guͦt / ob es sich schon durch das widergeben minderet / vil dest glückhaffter / dest waͤriger / vnd dest fruchtbarer sein wirt. 1034 Soͤllichs widergeben ist auch notwendig / vnd von Gott gebotten / dann Gott befilchts im gsatzt eigentlich vnd vilfaltig / wie man sehen mag Exo. xxij. Vnd wenn ye diß heilig vnd billich gebott Gottes / von wegen deß gyts vnd vnbills der menschen / nit ist gehalten worden / so hat Gott allweg grosse übel vnd straffen erweckt / vnd das vnrechtferig guͦt mit krieg / mit vnfal vnd anderen plagen heimgesuͦcht vnd zerstroͤuwt. dauon schryet Esaias vnd spricht 1035 / Der Herr wirt kommen zuͦ richten die Rathßherren vnd Fürsten seines volcks / vnd also außspraͤchen / Jr sind die meinen weingarten anzündt habend / vnd der raub deß armen ist in üwerem hauß. Jtem Amos am iij. cap. spricht der Herr also / Die schaͤtz der reichtagen die mit fraͤfel / vnbill vnd schaden gewunnen / sind in jren Palaͤsten. Deßhalb redt der Herr Gott also / Man wirt dises land ringweiß vmblaͤgeren / dich von deiner macht herab stürtzen / vnd deine Palaͤst plünderen. Darumb laͤsend wir im Euangelio / Das Zacheus von jhm selb vierfaltig / das ist gantz vnd vollkommenlich / verheißt wider zegeben was er yemand vnrechtfertig abgenommen / welches er auch on allen zweifel gehalten. Dann er erkannt vnd verstuͦnd auß eingaͤbung deß heiligen geists wol / das soͤlichs widergaͤben hoch von noͤten / vnd das er nimmer saͤlig wurde / wo er es nit alles widergebe. Darumb hatt auch S. Augustinus recht geurteilet / da er in der liiij. Epistel an Macedonium also schreibt / Wenn ein ding das eines anderen ist / nicht widergaͤben wirt / so thuͦt man nit rechte buͦß / sonder gleichßnete allein. So man aber gleich warlich reüwen hat / so wirt doch die sünd nit verzigen / wo das entnommen nit widergaͤben wirt / Ja wie ich geredt hab / so es mag widergaͤben werden. 1036 Wenn man aber soͤllichs widergaͤben soͤlle / leert das exempel Zachei / der verhieß es gleich wider zegaͤben / vnd thet es auch von stund an / so bald er von Christo zuͦ gnaden angenommen ward / vnnd er den handel der waarheyt vnnd der geraͤchtigkeyt verstuͦnd. Darumb sol das widergeben nicht verzogen werden / dann sunst meerete einer die sünd / vnnd sündete zwifalt / dann wenn du einen vmb das sein bracht / es sey mit list oder mit gwalt / so ist es jhm schadens gnuͦg / das er sein so lang hat muͤssen manglen / das es nit von noͤten ist / das du jm erst mit langem auffziehen den schaden vnd nachteyl meerist. 1037 Fragst du dann / waͤm du es soͤllist widergaͤben? So antworten ich / Dem / dem du es genommen hast / so du aͤcht weist waͤr der ist dem du es genommen / 1033 Wider geben wz ander lüten ist. 1034 Dz soͤllichs wider geben notwendig sye. 1035 Esai.3. 1036 Wenn man das vnrechferig guͦt wider geben soͤlle. 1037 Waͤm man es wider geben soͤlle.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Teiltranskription des Gesamtwerks: ausschließlich 50 Predigten, ohne Vorrede und Register
  • Marginalien als Fußnoten wiedergegeben
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Bogensignaturen: nicht übernommen
  • Druckfehler sind nicht immer berichtigt
  • fremdsprachliches Material: gekennzeichnet
  • Geminations-/Abkürzungsstriche: nur expandiert
  • Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage
  • Kustoden: nicht übernommen
  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein
  • benötigt einen zweiten Korrekturgang
  • đ wurde als der transkribiert
  • Bindestriche werden nicht konsequent gesetzt
  • Antiquaschrift nicht konsequent gesetzt



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/328
Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [118]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/328>, abgerufen am 24.11.2024.