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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Zwentzigste
Es werdend sein zwey ein fleisch. Vnd S. Paul / Es sol ein jeder sein weyb haben / vnnd ein jede jren man. Darumb so gadt vns nicht an / das Salomon gantze scharen weyber ghept / Jtem das man von Jacoben lißt / das er zwey weyber ghept. 906 Darzwüschend aber so verdampt das wort der warheit nicht / so man sich gleich zum anderen / dritten vnd noch mermalen nach tod vnnd abgang deß Ehgmahels verehlichet / dann Paulus gibt ein gemeine vnd allweg wärende regel / da er spricht / welche sich nicht enthaltend / die greiffind zuo der Eh / dann es ist wäger verehlichet / dann geprennt werden / welcher spruch auß den Euangelischen worten vnsers Herren Jesu Christi genommen ist / der da spricht / das wort fasset nicht jederman / sonder die / denen es gegäben ist / dann es sind etlich verschnitten / die sind von muoter leib also geboren / vnnd sind etlich verschnitten / die von menschen verschnitten sind / vnd sind etlich verschnitten / die sich selbs verschnitten habend vmb deß himmelreichs willen. Wär es fassen mag / der fasse es. Darumb so volget / das wär es nicht fassen mag / das der sich so offt verehliche / so offt es jhm von nöten ist.

907 Besonders ist aber zuo bedencken / vnd wol von nöten zuo wüssen / wie wir die Eh halten söllind / worauff Ehleüth sehen / vnd all jhr ding richten söllind / was sie in der eh zuo thuon schuldig / vnnd wie sie gegen der heiligen ordnung Gottes gehertzt vnd angefochten söllind sein. Daruon wil ich nun auch ein wenig reden / vnd allein die fürnempsten puncten erzellen / vnd damit eim jeden anlaß geben nach weiterem vnd meererem zuotrachten. Erstlich so söllend Ehleüth das für gewüß vnd vngezweiflet wüßen / das so sie in der Eh läbend / das sie in Gottes dienst vnnd werck seyend / das sie Gott gefallind / vnnd ein Gottgfellig werck thügind / vnd das von wegen deß worts Gottes / mit welchem Gott disen stand gesegnet / vnd alle Ehleüth die also mit glauben in dem werck vnnd in der ynsatzung Gottes läbend / geheiliget hat. Darumb wenn Ehleüth / die müy vnd beschwerden so auß der Eh volgend gedultigklich tragend / treüwlich arbeitend / vnd das thuond das Ehleüten gebürt vnd wol anstadt / Als so das weyb den man liebet / jm dienet wie dann jr ampt ist / die kinder mit schmertzen gebirt / vnd die selben dann neert / liebet / vnd mit grossem fleyß vnd arbeit erzücht / Jtem so dargegen der man das weib liebet / jren treüwlich beholffen vnd beraten ist / vnd inn allweg thuot als eim guoten haußuatter zimpt / so gefallend sie in sölichem Gott nützit minder / dann wenn sie zuo kirchen gond / das wort Gottes hörend / vnd Gott anrüffend. Dann dise werck / die in die Eh gehörend / werdend nit minder für guote werck gehalten / dann allmuosen / gerechtigkeit vnd friden. Darumb ist Christen leüthen vor allen dingen von nöten waarer glaub inn Gott den vrheber deß Ehstands / dann also durch den glauben mögend sie Gott gefallen. Auff sölichs habend die münch nitt hefftig trungen noch geschruwen / Da aber das wort Gottes heißt das man die ding träffenlich treiben sölle / sonder allein habend sie jr gleichßnete reinigkeit vnd glüpt biß in himmel erhept.

908 Demnach so wirt auch von Ehleüthen erforderet / das sie indenck seyend der treüw die sie einanderen gelopt vnd versprochen habend / vnd deßhalb ein ander nicht betriegind / brüchig vnd mißtreüw an ein anderen werdind / sonder das sie jren glauben vnd jre verlüptnuß ein anderen treüwlich haltind / ja haltind auffrecht / gemüt vnd leibs halb. Da sol keins in sein gmüt lassen kommen die begird eins anderen / oder den haß vnd verdruß seins Ehgmahels. Dann es ist dein leib (wenn du ein Ehman bist) nit dein / sonder deß weybs / Also deß weybs leyb / ist nicht jren / sonder dein. Darumb so begast du ein roub vnd diebstal / wenn du nimpst das eins anderen ist / oder entfrömdist das / das einem anderen herren zuogehört vnd gibsts dem anderen / dem es nit gehört. Darumb sol das gemüt der Ehleüthen auffrecht / auch jr leib vnbefleckt sein. Es verspricht ein jedes / so

906 Von den anderen vnd nachgenden Ehen.
907 Wie die Eh sölle gehalten werden.
908 Die Ehleüt söllend einanderen trew vnd glauben halten.

Die Zwentzigste
Es werdend sein zwey ein fleisch. Vnd S. Paul / Es sol ein jeder sein weyb haben / vnnd ein jede jren man. Darumb so gadt vns nicht an / das Salomon gantze scharen weyber ghept / Jtem das man von Jacoben lißt / das er zwey weyber ghept. 906 Darzwüschend aber so verdampt das wort der warheit nicht / so man sich gleich zum anderen / dritten vnd noch mermalen nach tod vnnd abgang deß Ehgmahels verehlichet / dann Paulus gibt ein gemeine vnd allweg waͤrende regel / da er spricht / welche sich nicht enthaltend / die greiffind zuͦ der Eh / dann es ist waͤger verehlichet / dann geprennt werden / welcher spruch auß den Euangelischen worten vnsers Herren Jesu Christi genommen ist / der da spricht / das wort fasset nicht jederman / sonder die / denen es gegaͤben ist / dann es sind etlich verschnitten / die sind von muͦter leib also geboren / vnnd sind etlich verschnitten / die von menschen verschnitten sind / vnd sind etlich verschnitten / die sich selbs verschnitten habend vmb deß himmelreichs willen. Waͤr es fassen mag / der fasse es. Darumb so volget / das waͤr es nicht fassen mag / das der sich so offt verehliche / so offt es jhm von noͤten ist.

907 Besonders ist aber zuͦ bedencken / vnd wol von noͤten zuͦ wüssen / wie wir die Eh halten soͤllind / worauff Ehleüth sehen / vnd all jhr ding richten soͤllind / was sie in der eh zuͦ thuͦn schuldig / vnnd wie sie gegen der heiligen ordnung Gottes gehertzt vnd angefochten soͤllind sein. Daruͦn wil ich nun auch ein wenig reden / vnd allein die fürnempsten puncten erzellen / vnd damit eim jeden anlaß geben nach weiterem vnd meererem zuͦtrachten. Erstlich so soͤllend Ehleüth das für gewüß vnd vngezweiflet wüßen / das so sie in der Eh laͤbend / das sie in Gottes dienst vnnd werck seyend / das sie Gott gefallind / vnnd ein Gottgfellig werck thuͤgind / vnd das von wegen deß worts Gottes / mit welchem Gott disen stand gesegnet / vnd alle Ehleüth die also mit glauben in dem werck vnnd in der ynsatzung Gottes laͤbend / geheiliget hat. Darumb wenn Ehleüth / die muͤy vnd beschwerden so auß der Eh volgend gedultigklich tragend / treüwlich arbeitend / vnd das thuͦnd das Ehleüten gebürt vnd wol anstadt / Als so das weyb den man liebet / jm dienet wie dann jr ampt ist / die kinder mit schmertzen gebirt / vnd die selben dann neert / liebet / vnd mit grossem fleyß vnd arbeit erzücht / Jtem so dargegen der man das weib liebet / jren treüwlich beholffen vnd beraten ist / vnd inn allweg thuͦt als eim guͦten haußuatter zimpt / so gefallend sie in soͤlichem Gott nützit minder / dann wenn sie zuͦ kirchen gond / das wort Gottes hoͤrend / vnd Gott anruͤffend. Dann dise werck / die in die Eh gehoͤrend / werdend nit minder für guͦte werck gehalten / dann allmuͦsen / gerechtigkeit vnd friden. Darumb ist Christen leüthen vor allen dingen von noͤten waarer glaub inn Gott den vrheber deß Ehstands / dann also durch den glauben moͤgend sie Gott gefallen. Auff soͤlichs habend die münch nitt hefftig trungen noch geschruwen / Da aber das wort Gottes heißt das man die ding traͤffenlich treiben soͤlle / sonder allein habend sie jr gleichßnete reinigkeit vnd glüpt biß in himmel erhept.

908 Demnach so wirt auch von Ehleüthen erforderet / das sie indenck seyend der treüw die sie einanderen gelopt vnd versprochen habend / vnd deßhalb ein ander nicht betriegind / brüchig vnd mißtreüw an ein anderen werdind / sonder das sie jren glauben vnd jre verlüptnuß ein anderen treüwlich haltind / ja haltind auffrecht / gemuͤt vnd leibs halb. Da sol keins in sein gmuͤt lassen kommen die begird eins anderen / oder den haß vnd verdruß seins Ehgmahels. Dann es ist dein leib (wenn du ein Ehman bist) nit dein / sonder deß weybs / Also deß weybs leyb / ist nicht jren / sonder dein. Darumb so begast du ein roub vnd diebstal / wenn du nimpst das eins anderen ist / oder entfroͤmdist das / das einem anderen herren zuͦgehoͤrt vnd gibsts dem anderen / dem es nit gehoͤrt. Darumb sol das gemuͤt der Ehleüthen auffrecht / auch jr leib vnbefleckt sein. Es verspricht ein jedes / so

906 Von den anderen vnd nachgenden Ehen.
907 Wie die Eh soͤlle gehalten werden.
908 Die Ehleüt soͤllend einanderen trew vnd glauben halten.
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[[102]/0296] Die Zwentzigste Es werdend sein zwey ein fleisch. Vnd S. Paul / Es sol ein jeder sein weyb haben / vnnd ein jede jren man. Darumb so gadt vns nicht an / das Salomon gantze scharen weyber ghept / Jtem das man von Jacoben lißt / das er zwey weyber ghept. 906 Darzwüschend aber so verdampt das wort der warheit nicht / so man sich gleich zum anderen / dritten vnd noch mermalen nach tod vnnd abgang deß Ehgmahels verehlichet / dann Paulus gibt ein gemeine vnd allweg waͤrende regel / da er spricht / welche sich nicht enthaltend / die greiffind zuͦ der Eh / dann es ist waͤger verehlichet / dann geprennt werden / welcher spruch auß den Euangelischen worten vnsers Herren Jesu Christi genommen ist / der da spricht / das wort fasset nicht jederman / sonder die / denen es gegaͤben ist / dann es sind etlich verschnitten / die sind von muͦter leib also geboren / vnnd sind etlich verschnitten / die von menschen verschnitten sind / vnd sind etlich verschnitten / die sich selbs verschnitten habend vmb deß himmelreichs willen. Waͤr es fassen mag / der fasse es. Darumb so volget / das waͤr es nicht fassen mag / das der sich so offt verehliche / so offt es jhm von noͤten ist. 907 Besonders ist aber zuͦ bedencken / vnd wol von noͤten zuͦ wüssen / wie wir die Eh halten soͤllind / worauff Ehleüth sehen / vnd all jhr ding richten soͤllind / was sie in der eh zuͦ thuͦn schuldig / vnnd wie sie gegen der heiligen ordnung Gottes gehertzt vnd angefochten soͤllind sein. Daruͦn wil ich nun auch ein wenig reden / vnd allein die fürnempsten puncten erzellen / vnd damit eim jeden anlaß geben nach weiterem vnd meererem zuͦtrachten. Erstlich so soͤllend Ehleüth das für gewüß vnd vngezweiflet wüßen / das so sie in der Eh laͤbend / das sie in Gottes dienst vnnd werck seyend / das sie Gott gefallind / vnnd ein Gottgfellig werck thuͤgind / vnd das von wegen deß worts Gottes / mit welchem Gott disen stand gesegnet / vnd alle Ehleüth die also mit glauben in dem werck vnnd in der ynsatzung Gottes laͤbend / geheiliget hat. Darumb wenn Ehleüth / die muͤy vnd beschwerden so auß der Eh volgend gedultigklich tragend / treüwlich arbeitend / vnd das thuͦnd das Ehleüten gebürt vnd wol anstadt / Als so das weyb den man liebet / jm dienet wie dann jr ampt ist / die kinder mit schmertzen gebirt / vnd die selben dann neert / liebet / vnd mit grossem fleyß vnd arbeit erzücht / Jtem so dargegen der man das weib liebet / jren treüwlich beholffen vnd beraten ist / vnd inn allweg thuͦt als eim guͦten haußuatter zimpt / so gefallend sie in soͤlichem Gott nützit minder / dann wenn sie zuͦ kirchen gond / das wort Gottes hoͤrend / vnd Gott anruͤffend. Dann dise werck / die in die Eh gehoͤrend / werdend nit minder für guͦte werck gehalten / dann allmuͦsen / gerechtigkeit vnd friden. Darumb ist Christen leüthen vor allen dingen von noͤten waarer glaub inn Gott den vrheber deß Ehstands / dann also durch den glauben moͤgend sie Gott gefallen. Auff soͤlichs habend die münch nitt hefftig trungen noch geschruwen / Da aber das wort Gottes heißt das man die ding traͤffenlich treiben soͤlle / sonder allein habend sie jr gleichßnete reinigkeit vnd glüpt biß in himmel erhept. 908 Demnach so wirt auch von Ehleüthen erforderet / das sie indenck seyend der treüw die sie einanderen gelopt vnd versprochen habend / vnd deßhalb ein ander nicht betriegind / brüchig vnd mißtreüw an ein anderen werdind / sonder das sie jren glauben vnd jre verlüptnuß ein anderen treüwlich haltind / ja haltind auffrecht / gemuͤt vnd leibs halb. Da sol keins in sein gmuͤt lassen kommen die begird eins anderen / oder den haß vnd verdruß seins Ehgmahels. Dann es ist dein leib (wenn du ein Ehman bist) nit dein / sonder deß weybs / Also deß weybs leyb / ist nicht jren / sonder dein. Darumb so begast du ein roub vnd diebstal / wenn du nimpst das eins anderen ist / oder entfroͤmdist das / das einem anderen herren zuͦgehoͤrt vnd gibsts dem anderen / dem es nit gehoͤrt. Darumb sol das gemuͤt der Ehleüthen auffrecht / auch jr leib vnbefleckt sein. Es verspricht ein jedes / so 906 Von den anderen vnd nachgenden Ehen. 907 Wie die Eh soͤlle gehalten werden. 908 Die Ehleüt soͤllend einanderen trew vnd glauben halten.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [102]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/296>, abgerufen am 24.11.2024.