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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
die im wort Gottes angeben wz verliessend / vnd der küngischen aber nüwen tradition vnd auffsatzung Jeroboams nachuolgetend / vnd über das als sammen auch den dienst deß schantlichen götzens deß Baals auffgericht hattend / da wurdend sie im grund außgereütet durch den strengen aber gerechten Fürsten den Jehu. Vnd hat also das geschlächt Amri geregiert ongfar auff die xl. jar / mit vergiessung vil vnschuldigs bluots / Aber wie die maß jres gottlosen läbens voll ward / sind sie also auß gerechtem vrtheil Gottes im grund außgereütet worden. Auß welchen erschrockenlichen exemplen alle Fürsten vnd oberkeiten lernen söllend / das sie sich hütind vor newerungen der waaren religion / vnd das sie den rechten Gottsdienst / vnd die alten breüch die Gott selbs yngesetzt vnd befolhen hat nit änderind. Dann es hat vnser trewer vnd gütiger Gott / die waar religion vnd den rechten Gottsdienst in seim wort volkommen gantz vnd einfaltig außtruckt vnd fürgeschriben / vnd den allein vnd zuo allen zeyten den menschen zuohalten befolhen vnd angäben. Darumb jederman ob dem halten soll / vnd darbey sterben / welcher ächt ewig bey Gott läben wil. Dann es werdend alle die von Gott gestrafft / die zuo oder von der religion vnd dem Gottsdienst / den er yngesetzt hat / etwas thuond. Das merckend wol jr Fürsten vnd oberen alle / dann auß disem stuck entstat alles glück vnd auch alles vnglück. Darumb wär oren hat zuo hören der höre. Lasse sich niemand durch guote meinung / die aber im grund ytel vnd wider Gott ist verfüren. Gehorsamme ist Gott vil angenämer dann opffer / so dörffend auch Gottes ordnungen vnserer zuosätzen nichts.

781Auff sölichs volget aber nun das ander stuck / darinn der oberkeyt ordnungen ston söllend / nammlich das eersammkeyt vnd grechtigkeit / auch gemeiner frid / recht geordnet vnd angericht wärdind. Welches abermals durch guote vnd billiche satzungen geschicht vnd zuogadt. Wiewol etlich sind die da vermeinend es seye tyrannisch gehandlet / so man leüthen die frey sind satzungen aufflege / gleich als joch / man sölle vil mee einen jeden lassen handlen nach seinem willen vnd wolgefallen. Es spricht zwar Paulus das gesatzt seye dem gerechten nicht gäben / sonder dem vngerechten / Aber wir müssend mercken / dz darumb dem gerechten das gesatzt nit gäben ist / darumb das er gerecht ist / dann ein gerechter würckt die gerechtigkeit / vnd thuot von jm selber / dz sonst das gesatzt von einem jeden menschen erforderet. Darumb so ist dz gesatzt keinem gerechten beschwerlich / dann es vergleicht sich mit dem hertzen vnd dem gemüt deß gerechten / vnd deß gerechten gemüt nimpt sölichs begirlich vnd mit fröuden an. Ein vngerechter aber / der thete gärn wz jn gelustete / vnd ist deßhalb dem gesatzt in allweg zuowider gesinnet. Darumb muoß man jn mit gesatzten zwingen / damit er weder jm selbs noch ander leüthen schedlich seye. Auß dem allen volget nun / das dieweil guote gesatzt den frommen nit beschwerlich sind / sonder vil mee lieb vnd angenem / vnd dargegen aber auch von wegen der vngerechten notwendig sind / vnd geben werdend damit man die selben paschgen möge / dz sie deßhalb menigklichen nütz vnd guot vnd keins wegs zuo verwerffen seyind. Voruß dieweil Gott der vorhin gwüßt wie die menschen sein wurdind / vnd der der waren freyheit günstig ist / vnd begärt dz die vnder seim volck erhalten werde / vnd der da nützit vergäblich oder vmb sonst thuot oder fürnimpt / selbs ein gesatzt geben hatt / vnd kein volck nie gar on gesatzt hat lassen läben. Zuo dem so sind auch je vnd je die regiment glückhafft vnd sälig gewesen / welche guote gesatzt habend angenommen / vnd sich von denen lassen regieren. Vnglückhafft aber vnd vnsälig sind alle die gewesen / vnd durch krieg vnd auffruor zerrüttet worden / die guote gesatzte verstossen / vnd verachtet / vnd also jre freyheit / jr eigen wolgefallen / vnd jren willen / dz ist jren vihischen muotwillen vnd grobheit habend wöllen erhalten. Darumb so sind guote satzungen heilsam vnd notwendig / zuo erhalten frid vnd wolstand eines jeden reychs oder regiments. Vnd ist zuo verwunderen / das etliche Christen so toll vnnd vnsinig

781 Dz gewüsse gesatzte allen reichen vnd regimenten nutz vnd notwendig seyend.

Predig.
die im wort Gottes angeben wz verliessend / vnd der küngischen aber nüwen tradition vnd auffsatzung Jeroboams nachuͦlgetend / vnd über das als sammen auch den dienst deß schantlichen goͤtzens deß Baals auffgericht hattend / da wurdend sie im grund außgereütet durch den strengen aber gerechten Fürsten den Jehu. Vnd hat also das geschlaͤcht Amri geregiert ongfar auff die xl. jar / mit vergiessung vil vnschuldigs bluͦts / Aber wie die maß jres gottlosen laͤbens voll ward / sind sie also auß gerechtem vrtheil Gottes im grund außgereütet worden. Auß welchen erschrockenlichen exemplen alle Fürsten vnd oberkeiten lernen soͤllend / das sie sich huͤtind vor newerungen der waaren religion / vnd das sie den rechten Gottsdienst / vnd die alten breüch die Gott selbs yngesetzt vnd befolhen hat nit aͤnderind. Dann es hat vnser trewer vnd guͤtiger Gott / die waar religion vnd den rechten Gottsdienst in seim wort volkommen gantz vnd einfaltig außtruckt vnd fürgeschriben / vnd den allein vnd zuͦ allen zeyten den menschen zuͦhalten befolhen vnd angaͤben. Darumb jederman ob dem halten soll / vnd darbey sterben / welcher aͤcht ewig bey Gott laͤben wil. Dann es werdend alle die von Gott gestrafft / die zuͦ oder von der religion vnd dem Gottsdienst / den er yngesetzt hat / etwas thuͦnd. Das merckend wol jr Fürsten vnd oberen alle / dann auß disem stuck entstat alles glück vnd auch alles vnglück. Darumb waͤr oren hat zuͦ hoͤren der hoͤre. Lasse sich niemand durch guͦte meinung / die aber im grund ytel vnd wider Gott ist verfuͤren. Gehorsamme ist Gott vil angenaͤmer dann opffer / so doͤrffend auch Gottes ordnungen vnserer zuͦsaͤtzen nichts.

781Auff soͤlichs volget aber nun das ander stuck / darinn der oberkeyt ordnungen ston soͤllend / nammlich das eersammkeyt vnd grechtigkeit / auch gemeiner frid / recht geordnet vnd angericht waͤrdind. Welches abermals durch guͦte vnd billiche satzungen geschicht vnd zuͦgadt. Wiewol etlich sind die da vermeinend es seye tyrannisch gehandlet / so man leüthen die frey sind satzungen aufflege / gleich als joch / man soͤlle vil mee einen jeden lassen handlen nach seinem willen vnd wolgefallen. Es spricht zwar Paulus das gesatzt seye dem gerechten nicht gaͤben / sonder dem vngerechten / Aber wir muͤssend mercken / dz darumb dem gerechten das gesatzt nit gaͤben ist / darumb das er gerecht ist / dann ein gerechter würckt die gerechtigkeit / vnd thuͦt von jm selber / dz sonst das gesatzt von einem jeden menschen erforderet. Darumb so ist dz gesatzt keinem gerechten beschwerlich / dann es vergleicht sich mit dem hertzen vnd dem gemuͤt deß gerechten / vnd deß gerechten gemuͤt nimpt soͤlichs begirlich vnd mit froͤuden an. Ein vngerechter aber / der thete gaͤrn wz jn gelustete / vnd ist deßhalb dem gesatzt in allweg zuͦwider gesinnet. Darumb muͦß man jn mit gesatzten zwingen / damit er weder jm selbs noch ander leüthen schedlich seye. Auß dem allen volget nun / das dieweil guͦte gesatzt den frommen nit beschwerlich sind / sonder vil mee lieb vnd angenem / vnd dargegen aber auch von wegen der vngerechten notwendig sind / vnd geben werdend damit man die selben paschgen moͤge / dz sie deßhalb menigklichen nütz vnd guͦt vnd keins wegs zuͦ verwerffen seyind. Voruß dieweil Gott der vorhin gwüßt wie die menschen sein wurdind / vnd der der waren freyheit günstig ist / vnd begaͤrt dz die vnder seim volck erhalten werde / vnd der da nützit vergaͤblich oder vmb sonst thuͦt oder fürnimpt / selbs ein gesatzt geben hatt / vnd kein volck nie gar on gesatzt hat lassen laͤben. Zuͦ dem so sind auch je vnd je die regiment glückhafft vnd saͤlig gewesen / welche guͦte gesatzt habend angenommen / vnd sich von denen lassen regieren. Vnglückhafft aber vnd vnsaͤlig sind alle die gewesen / vnd durch krieg vnd auffruͦr zerrüttet worden / die guͦte gesatzte verstossen / vnd verachtet / vnd also jre freyheit / jr eigen wolgefallen / vnd jren willen / dz ist jren vihischen muͦtwillen vnd grobheit habend woͤllen erhalten. Darumb so sind guͦte satzungen heilsam vnd notwendig / zuͦ erhalten frid vnd wolstand eines jeden reychs oder regiments. Vnd ist zuͦ verwunderen / das etliche Christen so toll vnnd vnsinig

781 Dz gewüsse gesatzte allen reichen vnd regimenten nutz vnd notwendig seyend.
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                   gerechten gemu&#x0364;t nimpt so&#x0364;lichs begirlich vnd mit fro&#x0364;uden an. Ein vngerechter aber
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                   ander leüthen schedlich seye. Auß dem allen volget nun / das dieweil gu&#x0366;te gesatzt
                   den frommen nit beschwerlich sind / sonder vil mee lieb vnd angenem / vnd dargegen
                   aber auch von wegen der vngerechten notwendig sind / vnd geben werdend damit man
                   die selben paschgen mo&#x0364;ge / dz sie deßhalb menigklichen nütz vnd
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                   die menschen sein wurdind / vnd der der waren freyheit günstig ist / vnd bega&#x0364;rt dz
                   die vnder seim volck erhalten werde / vnd der da nützit verga&#x0364;blich oder vmb sonst
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[LXXXIIII./0259] Predig. die im wort Gottes angeben wz verliessend / vnd der küngischen aber nüwen tradition vnd auffsatzung Jeroboams nachuͦlgetend / vnd über das als sammen auch den dienst deß schantlichen goͤtzens deß Baals auffgericht hattend / da wurdend sie im grund außgereütet durch den strengen aber gerechten Fürsten den Jehu. Vnd hat also das geschlaͤcht Amri geregiert ongfar auff die xl. jar / mit vergiessung vil vnschuldigs bluͦts / Aber wie die maß jres gottlosen laͤbens voll ward / sind sie also auß gerechtem vrtheil Gottes im grund außgereütet worden. Auß welchen erschrockenlichen exemplen alle Fürsten vnd oberkeiten lernen soͤllend / das sie sich huͤtind vor newerungen der waaren religion / vnd das sie den rechten Gottsdienst / vnd die alten breüch die Gott selbs yngesetzt vnd befolhen hat nit aͤnderind. Dann es hat vnser trewer vnd guͤtiger Gott / die waar religion vnd den rechten Gottsdienst in seim wort volkommen gantz vnd einfaltig außtruckt vnd fürgeschriben / vnd den allein vnd zuͦ allen zeyten den menschen zuͦhalten befolhen vnd angaͤben. Darumb jederman ob dem halten soll / vnd darbey sterben / welcher aͤcht ewig bey Gott laͤben wil. Dann es werdend alle die von Gott gestrafft / die zuͦ oder von der religion vnd dem Gottsdienst / den er yngesetzt hat / etwas thuͦnd. Das merckend wol jr Fürsten vnd oberen alle / dann auß disem stuck entstat alles glück vnd auch alles vnglück. Darumb waͤr oren hat zuͦ hoͤren der hoͤre. Lasse sich niemand durch guͦte meinung / die aber im grund ytel vnd wider Gott ist verfuͤren. Gehorsamme ist Gott vil angenaͤmer dann opffer / so doͤrffend auch Gottes ordnungen vnserer zuͦsaͤtzen nichts. 781Auff soͤlichs volget aber nun das ander stuck / darinn der oberkeyt ordnungen ston soͤllend / nammlich das eersammkeyt vnd grechtigkeit / auch gemeiner frid / recht geordnet vnd angericht waͤrdind. Welches abermals durch guͦte vnd billiche satzungen geschicht vnd zuͦgadt. Wiewol etlich sind die da vermeinend es seye tyrannisch gehandlet / so man leüthen die frey sind satzungen aufflege / gleich als joch / man soͤlle vil mee einen jeden lassen handlen nach seinem willen vnd wolgefallen. Es spricht zwar Paulus das gesatzt seye dem gerechten nicht gaͤben / sonder dem vngerechten / Aber wir muͤssend mercken / dz darumb dem gerechten das gesatzt nit gaͤben ist / darumb das er gerecht ist / dann ein gerechter würckt die gerechtigkeit / vnd thuͦt von jm selber / dz sonst das gesatzt von einem jeden menschen erforderet. Darumb so ist dz gesatzt keinem gerechten beschwerlich / dann es vergleicht sich mit dem hertzen vnd dem gemuͤt deß gerechten / vnd deß gerechten gemuͤt nimpt soͤlichs begirlich vnd mit froͤuden an. Ein vngerechter aber / der thete gaͤrn wz jn gelustete / vnd ist deßhalb dem gesatzt in allweg zuͦwider gesinnet. Darumb muͦß man jn mit gesatzten zwingen / damit er weder jm selbs noch ander leüthen schedlich seye. Auß dem allen volget nun / das dieweil guͦte gesatzt den frommen nit beschwerlich sind / sonder vil mee lieb vnd angenem / vnd dargegen aber auch von wegen der vngerechten notwendig sind / vnd geben werdend damit man die selben paschgen moͤge / dz sie deßhalb menigklichen nütz vnd guͦt vnd keins wegs zuͦ verwerffen seyind. Voruß dieweil Gott der vorhin gwüßt wie die menschen sein wurdind / vnd der der waren freyheit günstig ist / vnd begaͤrt dz die vnder seim volck erhalten werde / vnd der da nützit vergaͤblich oder vmb sonst thuͦt oder fürnimpt / selbs ein gesatzt geben hatt / vnd kein volck nie gar on gesatzt hat lassen laͤben. Zuͦ dem so sind auch je vnd je die regiment glückhafft vnd saͤlig gewesen / welche guͦte gesatzt habend angenommen / vnd sich von denen lassen regieren. Vnglückhafft aber vnd vnsaͤlig sind alle die gewesen / vnd durch krieg vnd auffruͦr zerrüttet worden / die guͦte gesatzte verstossen / vnd verachtet / vnd also jre freyheit / jr eigen wolgefallen / vnd jren willen / dz ist jren vihischen muͦtwillen vnd grobheit habend woͤllen erhalten. Darumb so sind guͦte satzungen heilsam vnd notwendig / zuͦ erhalten frid vnd wolstand eines jeden reychs oder regiments. Vnd ist zuͦ verwunderen / das etliche Christen so toll vnnd vnsinig 781 Dz gewüsse gesatzte allen reichen vnd regimenten nutz vnd notwendig seyend.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. LXXXIIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/259>, abgerufen am 24.11.2024.