Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. die im wort Gottes angeben wz verliessend / vnd
der küngischen aber nüwen tradition vnd auffsatzung Jeroboams nachuolgetend / vnd
über das als sammen auch den dienst deß schantlichen götzens deß Baals auffgericht
hattend / da wurdend sie im grund außgereütet durch den strengen aber gerechten
Fürsten den Jehu. Vnd hat also das geschlächt Amri geregiert ongfar auff die xl.
jar / mit vergiessung vil vnschuldigs bluots / Aber wie die maß jres gottlosen
läbens voll ward / sind sie also auß gerechtem vrtheil Gottes im grund außgereütet
worden. Auß welchen erschrockenlichen exemplen alle Fürsten vnd oberkeiten lernen
söllend / das sie sich hütind vor newerungen der waaren religion / vnd das sie
den rechten Gottsdienst / vnd die alten breüch die Gott selbs yngesetzt vnd
befolhen hat nit änderind. Dann es hat vnser trewer vnd gütiger Gott / die waar
religion vnd den rechten Gottsdienst in seim wort volkommen gantz vnd einfaltig
außtruckt vnd fürgeschriben / vnd den allein vnd zuo allen zeyten den menschen
zuohalten befolhen vnd angäben. Darumb jederman ob dem halten soll / vnd darbey
sterben / welcher ächt ewig bey Gott läben wil. Dann es werdend alle die von
Gott gestrafft / die zuo oder von der religion vnd dem Gottsdienst / den er
yngesetzt hat / etwas thuond. Das merckend wol jr Fürsten vnd oberen alle / dann
auß disem stuck entstat alles glück vnd auch alles vnglück. Darumb wär oren hat
zuo hören der höre. Lasse sich niemand durch guote meinung / die aber im grund
ytel vnd wider Gott ist verfüren. Gehorsamme ist Gott vil angenämer dann opffer /
so dörffend auch Gottes ordnungen vnserer zuosätzen nichts.781Auff sölichs volget aber nun das
ander stuck / darinn der oberkeyt ordnungen ston söllend / nammlich das
eersammkeyt vnd grechtigkeit / auch gemeiner frid / recht geordnet vnd angericht
wärdind. Welches abermals durch guote vnd billiche satzungen geschicht vnd
zuogadt. Wiewol etlich sind die da vermeinend es seye tyrannisch gehandlet / so
man leüthen die frey sind satzungen aufflege / gleich als joch / man
sölle vil mee einen jeden lassen handlen nach seinem willen vnd wolgefallen. Es
spricht zwar Paulus das gesatzt seye dem gerechten nicht gäben / sonder dem
vngerechten / Aber wir müssend mercken / dz darumb dem gerechten das gesatzt nit
gäben ist / darumb das er gerecht ist / dann ein gerechter würckt die
gerechtigkeit / vnd thuot von jm selber / dz sonst das gesatzt von einem jeden
menschen erforderet. Darumb so ist dz gesatzt keinem gerechten beschwerlich / dann
es vergleicht sich mit dem hertzen vnd dem gemüt deß gerechten / vnd deß
gerechten gemüt nimpt sölichs begirlich vnd mit fröuden an. Ein vngerechter aber
/ der thete gärn wz jn gelustete / vnd ist deßhalb dem gesatzt in allweg zuowider
gesinnet. Darumb muoß man jn mit gesatzten zwingen / damit er weder jm selbs noch
ander leüthen schedlich seye. Auß dem allen volget nun / das dieweil guote gesatzt
den frommen nit beschwerlich sind / sonder vil mee lieb vnd angenem / vnd dargegen
aber auch von wegen der vngerechten notwendig sind / vnd geben werdend damit man
die selben paschgen möge / dz sie deßhalb menigklichen nütz vnd
guot vnd keins wegs zuo verwerffen seyind. Voruß dieweil Gott der vorhin gwüßt wie
die menschen sein wurdind / vnd der der waren freyheit günstig ist / vnd begärt dz
die vnder seim volck erhalten werde / vnd der da nützit vergäblich oder vmb sonst
thuot oder fürnimpt / selbs ein gesatzt geben hatt / vnd kein volck nie gar on
gesatzt hat lassen läben. Zuo dem so sind auch je vnd je die regiment glückhafft
vnd sälig gewesen / welche guote gesatzt habend angenommen / vnd sich von denen
lassen regieren. Vnglückhafft aber vnd vnsälig sind alle die gewesen / vnd durch
krieg vnd auffruor zerrüttet worden / die guote gesatzte verstossen / vnd
verachtet / vnd also jre freyheit / jr eigen wolgefallen / vnd jren willen / dz
ist jren vihischen muotwillen vnd grobheit habend wöllen erhalten. Darumb so sind
guote satzungen heilsam vnd notwendig / zuo erhalten frid vnd wolstand eines jeden
reychs oder regiments. Vnd ist zuo verwunderen / das etliche Christen so toll vnnd vnsinig 781 Dz gewüsse gesatzte allen reichen vnd
regimenten nutz vnd notwendig seyend.
Predig. die im wort Gottes angeben wz verliessend / vnd
der küngischen aber nüwen tradition vnd auffsatzung Jeroboams nachuͦlgetend / vnd
über das als sammen auch den dienst deß schantlichen goͤtzens deß Baals auffgericht
hattend / da wurdend sie im grund außgereütet durch den strengen aber gerechten
Fürsten den Jehu. Vnd hat also das geschlaͤcht Amri geregiert ongfar auff die xl.
jar / mit vergiessung vil vnschuldigs bluͦts / Aber wie die maß jres gottlosen
laͤbens voll ward / sind sie also auß gerechtem vrtheil Gottes im grund außgereütet
worden. Auß welchen erschrockenlichen exemplen alle Fürsten vnd oberkeiten lernen
soͤllend / das sie sich huͤtind vor newerungen der waaren religion / vnd das sie
den rechten Gottsdienst / vnd die alten breüch die Gott selbs yngesetzt vnd
befolhen hat nit aͤnderind. Dann es hat vnser trewer vnd guͤtiger Gott / die waar
religion vnd den rechten Gottsdienst in seim wort volkommen gantz vnd einfaltig
außtruckt vnd fürgeschriben / vnd den allein vnd zuͦ allen zeyten den menschen
zuͦhalten befolhen vnd angaͤben. Darumb jederman ob dem halten soll / vnd darbey
sterben / welcher aͤcht ewig bey Gott laͤben wil. Dann es werdend alle die von
Gott gestrafft / die zuͦ oder von der religion vnd dem Gottsdienst / den er
yngesetzt hat / etwas thuͦnd. Das merckend wol jr Fürsten vnd oberen alle / dann
auß disem stuck entstat alles glück vnd auch alles vnglück. Darumb waͤr oren hat
zuͦ hoͤren der hoͤre. Lasse sich niemand durch guͦte meinung / die aber im grund
ytel vnd wider Gott ist verfuͤren. Gehorsamme ist Gott vil angenaͤmer dann opffer /
so doͤrffend auch Gottes ordnungen vnserer zuͦsaͤtzen nichts.781Auff soͤlichs volget aber nun das
ander stuck / darinn der oberkeyt ordnungen ston soͤllend / nammlich das
eersammkeyt vnd grechtigkeit / auch gemeiner frid / recht geordnet vnd angericht
waͤrdind. Welches abermals durch guͦte vnd billiche satzungen geschicht vnd
zuͦgadt. Wiewol etlich sind die da vermeinend es seye tyrannisch gehandlet / so
man leüthen die frey sind satzungen aufflege / gleich als joch / man
soͤlle vil mee einen jeden lassen handlen nach seinem willen vnd wolgefallen. Es
spricht zwar Paulus das gesatzt seye dem gerechten nicht gaͤben / sonder dem
vngerechten / Aber wir muͤssend mercken / dz darumb dem gerechten das gesatzt nit
gaͤben ist / darumb das er gerecht ist / dann ein gerechter würckt die
gerechtigkeit / vnd thuͦt von jm selber / dz sonst das gesatzt von einem jeden
menschen erforderet. Darumb so ist dz gesatzt keinem gerechten beschwerlich / dann
es vergleicht sich mit dem hertzen vnd dem gemuͤt deß gerechten / vnd deß
gerechten gemuͤt nimpt soͤlichs begirlich vnd mit froͤuden an. Ein vngerechter aber
/ der thete gaͤrn wz jn gelustete / vnd ist deßhalb dem gesatzt in allweg zuͦwider
gesinnet. Darumb muͦß man jn mit gesatzten zwingen / damit er weder jm selbs noch
ander leüthen schedlich seye. Auß dem allen volget nun / das dieweil guͦte gesatzt
den frommen nit beschwerlich sind / sonder vil mee lieb vnd angenem / vnd dargegen
aber auch von wegen der vngerechten notwendig sind / vnd geben werdend damit man
die selben paschgen moͤge / dz sie deßhalb menigklichen nütz vnd
guͦt vnd keins wegs zuͦ verwerffen seyind. Voruß dieweil Gott der vorhin gwüßt wie
die menschen sein wurdind / vnd der der waren freyheit günstig ist / vnd begaͤrt dz
die vnder seim volck erhalten werde / vnd der da nützit vergaͤblich oder vmb sonst
thuͦt oder fürnimpt / selbs ein gesatzt geben hatt / vnd kein volck nie gar on
gesatzt hat lassen laͤben. Zuͦ dem so sind auch je vnd je die regiment glückhafft
vnd saͤlig gewesen / welche guͦte gesatzt habend angenommen / vnd sich von denen
lassen regieren. Vnglückhafft aber vnd vnsaͤlig sind alle die gewesen / vnd durch
krieg vnd auffruͦr zerrüttet worden / die guͦte gesatzte verstossen / vnd
verachtet / vnd also jre freyheit / jr eigen wolgefallen / vnd jren willen / dz
ist jren vihischen muͦtwillen vnd grobheit habend woͤllen erhalten. Darumb so sind
guͦte satzungen heilsam vnd notwendig / zuͦ erhalten frid vnd wolstand eines jeden
reychs oder regiments. Vnd ist zuͦ verwunderen / das etliche Christen so toll vnnd vnsinig 781 Dz gewüsse gesatzte allen reichen vnd
regimenten nutz vnd notwendig seyend.
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Predig.
die im wort Gottes angeben wz verliessend / vnd der küngischen aber nüwen tradition vnd auffsatzung Jeroboams nachuͦlgetend / vnd über das als sammen auch den dienst deß schantlichen goͤtzens deß Baals auffgericht hattend / da wurdend sie im grund außgereütet durch den strengen aber gerechten Fürsten den Jehu. Vnd hat also das geschlaͤcht Amri geregiert ongfar auff die xl. jar / mit vergiessung vil vnschuldigs bluͦts / Aber wie die maß jres gottlosen laͤbens voll ward / sind sie also auß gerechtem vrtheil Gottes im grund außgereütet worden. Auß welchen erschrockenlichen exemplen alle Fürsten vnd oberkeiten lernen soͤllend / das sie sich huͤtind vor newerungen der waaren religion / vnd das sie den rechten Gottsdienst / vnd die alten breüch die Gott selbs yngesetzt vnd befolhen hat nit aͤnderind. Dann es hat vnser trewer vnd guͤtiger Gott / die waar religion vnd den rechten Gottsdienst in seim wort volkommen gantz vnd einfaltig außtruckt vnd fürgeschriben / vnd den allein vnd zuͦ allen zeyten den menschen zuͦhalten befolhen vnd angaͤben. Darumb jederman ob dem halten soll / vnd darbey sterben / welcher aͤcht ewig bey Gott laͤben wil. Dann es werdend alle die von Gott gestrafft / die zuͦ oder von der religion vnd dem Gottsdienst / den er yngesetzt hat / etwas thuͦnd. Das merckend wol jr Fürsten vnd oberen alle / dann auß disem stuck entstat alles glück vnd auch alles vnglück. Darumb waͤr oren hat zuͦ hoͤren der hoͤre. Lasse sich niemand durch guͦte meinung / die aber im grund ytel vnd wider Gott ist verfuͤren. Gehorsamme ist Gott vil angenaͤmer dann opffer / so doͤrffend auch Gottes ordnungen vnserer zuͦsaͤtzen nichts.
781Auff soͤlichs volget aber nun das ander stuck / darinn der oberkeyt ordnungen ston soͤllend / nammlich das eersammkeyt vnd grechtigkeit / auch gemeiner frid / recht geordnet vnd angericht waͤrdind. Welches abermals durch guͦte vnd billiche satzungen geschicht vnd zuͦgadt. Wiewol etlich sind die da vermeinend es seye tyrannisch gehandlet / so man leüthen die frey sind satzungen aufflege / gleich als joch / man soͤlle vil mee einen jeden lassen handlen nach seinem willen vnd wolgefallen. Es spricht zwar Paulus das gesatzt seye dem gerechten nicht gaͤben / sonder dem vngerechten / Aber wir muͤssend mercken / dz darumb dem gerechten das gesatzt nit gaͤben ist / darumb das er gerecht ist / dann ein gerechter würckt die gerechtigkeit / vnd thuͦt von jm selber / dz sonst das gesatzt von einem jeden menschen erforderet. Darumb so ist dz gesatzt keinem gerechten beschwerlich / dann es vergleicht sich mit dem hertzen vnd dem gemuͤt deß gerechten / vnd deß gerechten gemuͤt nimpt soͤlichs begirlich vnd mit froͤuden an. Ein vngerechter aber / der thete gaͤrn wz jn gelustete / vnd ist deßhalb dem gesatzt in allweg zuͦwider gesinnet. Darumb muͦß man jn mit gesatzten zwingen / damit er weder jm selbs noch ander leüthen schedlich seye. Auß dem allen volget nun / das dieweil guͦte gesatzt den frommen nit beschwerlich sind / sonder vil mee lieb vnd angenem / vnd dargegen aber auch von wegen der vngerechten notwendig sind / vnd geben werdend damit man die selben paschgen moͤge / dz sie deßhalb menigklichen nütz vnd guͦt vnd keins wegs zuͦ verwerffen seyind. Voruß dieweil Gott der vorhin gwüßt wie die menschen sein wurdind / vnd der der waren freyheit günstig ist / vnd begaͤrt dz die vnder seim volck erhalten werde / vnd der da nützit vergaͤblich oder vmb sonst thuͦt oder fürnimpt / selbs ein gesatzt geben hatt / vnd kein volck nie gar on gesatzt hat lassen laͤben. Zuͦ dem so sind auch je vnd je die regiment glückhafft vnd saͤlig gewesen / welche guͦte gesatzt habend angenommen / vnd sich von denen lassen regieren. Vnglückhafft aber vnd vnsaͤlig sind alle die gewesen / vnd durch krieg vnd auffruͦr zerrüttet worden / die guͦte gesatzte verstossen / vnd verachtet / vnd also jre freyheit / jr eigen wolgefallen / vnd jren willen / dz ist jren vihischen muͦtwillen vnd grobheit habend woͤllen erhalten. Darumb so sind guͦte satzungen heilsam vnd notwendig / zuͦ erhalten frid vnd wolstand eines jeden reychs oder regiments. Vnd ist zuͦ verwunderen / das etliche Christen so toll vnnd vnsinig
781 Dz gewüsse gesatzte allen reichen vnd regimenten nutz vnd notwendig seyend.
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