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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Fünfftzehende
jr getödt habend zwüschend dem Tempel vnd dem Altar etc. Darumb wir vns träffenlichen hütten sollend / das wir Gott nit verachtind / der durch seine diener die Propheten in seinem wort mit vns redet.

676 Zum sechßten so sind wir auch auß krafft diß gebotts vnseren fründen vnnd verwandten liebe / ehr / hilff / rath / trost vnd alle früntschafft zuo erzeigen schuldig. Vnnd werdend in disem gebott gleich wie auch in den Apostolischen geschrifften verdampt / die [fremdsprachliches Material], das ist die vnfrüntlichen / die durch kein natürliche anfächtung vnd neigung gegen den jren bewegt werdend. Dann es ist gemeynlich ein natürliche neigung / anmuotung / guotwilligkeit / liebe vnd mittleiden (welche anfechtung die geschrifft gemeynlich die eingeweid oder jnnere anfechtung nennt) in vatter vnd muoter gegen den kinden / in einem bruoder gegen dem anderen / in einem bluotsfründ oder verwandten / gegen dem anderen. Wie vns dessen vil schöner exempel inn der geschrifft werdend fürgestelt. Als am Abraham / der auß vätterlichem eingeweid vnnd hertzen seinen Sun Jsaac liebet. Also am Joseph / der auch seinen vatter Jacob vnd seine brüder also liebet / besonders aber sein leiblichen bruoder den Benjamin. Also habend auch schwiger vnd sunsfrauwen ein schön exempel dem sie nachfolgen söllend an der Naemi vnnd der Ruth / dann es ist sonst gemeyn das die schwigeren vnnd die sunsfrauwen einanderen hassend / darauß vil vnglücks offt vnd dick vnder den haußgesinden entstadt. Darumb söllend sie lernen bey disem lieblichen exempel / wie sie sich zuo beiden seiten gegen einanderen halten vnd tragen söllind / Die schwiger halte die sunsfrauw als jr tochter / wie sie dann waarlich ist / Die sunsfrauw ehre die schwiger vnd halte sie vor augen als jhre muoter. Vnnd da muoß man zuo beiden seiten einanderen vil übersehen / alles im besten verstan vnnd auffnemmen / vnnd mitt einanderen verguot haben / Einanderen vil nachlassen vnnd verzeihen / auch kein statt geben bösen klaffen vnnd rätschen / oder bösen argwonen. Es ist ein grosser schatz einigkeyt in einem haußgesind / dargegen ein vnsaglich vnnd verderblich übel zwitracht. Wie auch ein yeder die seinen versorgen sölle / ist einem yeden wol zuowissen auß dem ort deß heiligen Apostels Pauli / j. Tim. v.

677Zum letsten / so vil die alten leüt belanget / so ist ein besonder gesatzt in dem wort Gottes wie man die verehren sölle / Namlich / das man vor einem grawen haar sölle auffstan. Darumb man alt leüt inn ehren haben vnnd billich hoch halten sol / dann man sol in jhnen die besonder guotthat Gottes erkennen die er jhnen bewisen / das er jhnen langes leben gunnen / Jtem das sie auch durch lange erfarung viler dingen grosse weißheyt vnnd verstand überkommen / dahar sie vns dann mit jhren guoten räthen mögend behilfflich sein. Darumb man sie loben vnnd ehren sol / damitt yederman erkenne vnnd sähe das grawe haar ein kron der ehren sygind. Vnd so alten leüten ettwas an jhr notturfft abgienge / sollend wir jhren mangel mit vnserem überflussz zehilff kommen / vnnd kurtz daruon zereden so söllend wir alten leüten alle früntschafft ehr vnd wolthat beweisen.

Zuo gleicher weiß werdend vns hiebey auch befolhen / witwen / weysen / arme / krancke vnd bekümmerte leüt. Dann darumb habend auch vorzeiten die frommen vnd glöubigen jhre güter reichlich dargestreckt vnnd vergabet / damit alt vnnd arme leüt / wittwen vnnd weysen jhr notturfft möchtind haben. 678 Welche gütter man yetz die kirchen gütter nennt / Die werdend dennzuomal recht braucht / wenn man sie an die verwennt / denen sie vergaabet sind. Jnn Keiserlichen rechten findt man / wie vorzeiten an allerley ständ der armen / gmeyne heüser vnnd auch einkommen / sind verordnet vnnd vergaabet worden. Als man findt von den Orphanotrophijs / das ist weysen heüseren /

676 Von der ehrembietung gegen den gefründeten vnd verwanten.
677 Wie mann alt lüt verehren sölle.
678 Kirchengüter.

Die Fünfftzehende
jr getoͤdt habend zwüschend dem Tempel vnd dem Altar ꝛc. Darumb wir vns traͤffenlichen huͤtten sollend / das wir Gott nit verachtind / der durch seine diener die Propheten in seinem wort mit vns redet.

676 Zum sechßten so sind wir auch auß krafft diß gebotts vnseren fründen vnnd verwandten liebe / ehr / hilff / rath / trost vnd alle früntschafft zuͦ erzeigen schuldig. Vnnd werdend in disem gebott gleich wie auch in den Apostolischen geschrifften verdampt / die [fremdsprachliches Material], das ist die vnfrüntlichen / die durch kein natürliche anfaͤchtung vnd neigung gegen den jren bewegt werdend. Dann es ist gemeynlich ein natürliche neigung / anmuͦtung / guͦtwilligkeit / liebe vnd mittleiden (welche anfechtung die geschrifft gemeynlich die eingeweid oder jnnere anfechtung nennt) in vatter vnd muͦter gegen den kinden / in einem bruͦder gegen dem anderen / in einem bluͦtsfründ oder verwandten / gegen dem anderen. Wie vns dessen vil schoͤner exempel inn der geschrifft werdend fürgestelt. Als am Abraham / der auß vaͤtterlichem eingeweid vnnd hertzen seinen Sun Jsaac liebet. Also am Joseph / der auch seinen vatter Jacob vnd seine bruͤder also liebet / besonders aber sein leiblichen bruͦder den Benjamin. Also habend auch schwiger vnd sunsfrauwen ein schoͤn exempel dem sie nachfolgen soͤllend an der Naemi vnnd der Ruth / dann es ist sonst gemeyn das die schwigeren vnnd die sunsfrauwen einanderen hassend / darauß vil vnglücks offt vnd dick vnder den haußgesinden entstadt. Darumb soͤllend sie lernen bey disem lieblichen exempel / wie sie sich zuͦ beiden seiten gegen einanderen halten vnd tragen soͤllind / Die schwiger halte die sunsfrauw als jr tochter / wie sie dann waarlich ist / Die sunsfrauw ehre die schwiger vnd halte sie vor augen als jhre muͦter. Vnnd da muͦß man zuͦ beiden seiten einanderen vil übersehen / alles im besten verstan vnnd auffnemmen / vnnd mitt einanderen verguͦt haben / Einanderen vil nachlassen vnnd verzeihen / auch kein statt geben boͤsen klaffen vnnd raͤtschen / oder boͤsen argwonen. Es ist ein grosser schatz einigkeyt in einem haußgesind / dargegen ein vnsaglich vnnd verderblich übel zwitracht. Wie auch ein yeder die seinen versorgen soͤlle / ist einem yeden wol zuͦwissen auß dem ort deß heiligen Apostels Pauli / j. Tim. v.

677Zum letsten / so vil die alten leüt belanget / so ist ein besonder gesatzt in dem wort Gottes wie man die verehren soͤlle / Namlich / das man vor einem grawen haar soͤlle auffstan. Darumb man alt leüt inn ehren haben vnnd billich hoch halten sol / dann man sol in jhnen die besonder guͦtthat Gottes erkennen die er jhnen bewisen / das er jhnen langes leben gunnen / Jtem das sie auch durch lange erfarung viler dingen grosse weißheyt vnnd verstand überkommen / dahar sie vns dann mit jhren guͦten raͤthen moͤgend behilfflich sein. Darumb man sie loben vnnd ehren sol / damitt yederman erkenne vnnd saͤhe das grawe haar ein kron der ehren sygind. Vnd so alten leüten ettwas an jhr notturfft abgienge / sollend wir jhren mangel mit vnserem überflussz zehilff kommen / vnnd kurtz daruͦn zereden so soͤllend wir alten leüten alle früntschafft ehr vnd wolthat beweisen.

Zuͦ gleicher weiß werdend vns hiebey auch befolhen / witwen / weysen / arme / krancke vnd bekümmerte leüt. Dann darumb habend auch vorzeiten die frommen vnd gloͤubigen jhre guͤter reichlich dargestreckt vnnd vergabet / damit alt vnnd arme leüt / wittwen vnnd weysen jhr notturfft moͤchtind haben. 678 Welche guͤtter man yetz die kirchen guͤtter nennt / Die werdend dennzuͦmal recht braucht / wenn man sie an die verwennt / denen sie vergaabet sind. Jnn Keiserlichen rechten findt man / wie vorzeiten an allerley staͤnd der armen / gmeyne heüser vnnd auch einkommen / sind verordnet vnnd vergaabet worden. Als man findt von den Orphanotrophijs / das ist weysen heüseren /

676 Von der ehrembietung gegen den gefründeten vnd verwanten.
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678 Kirchenguͤter.
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[[69]/0230] Die Fünfftzehende jr getoͤdt habend zwüschend dem Tempel vnd dem Altar ꝛc. Darumb wir vns traͤffenlichen huͤtten sollend / das wir Gott nit verachtind / der durch seine diener die Propheten in seinem wort mit vns redet. 676 Zum sechßten so sind wir auch auß krafft diß gebotts vnseren fründen vnnd verwandten liebe / ehr / hilff / rath / trost vnd alle früntschafft zuͦ erzeigen schuldig. Vnnd werdend in disem gebott gleich wie auch in den Apostolischen geschrifften verdampt / die _ , das ist die vnfrüntlichen / die durch kein natürliche anfaͤchtung vnd neigung gegen den jren bewegt werdend. Dann es ist gemeynlich ein natürliche neigung / anmuͦtung / guͦtwilligkeit / liebe vnd mittleiden (welche anfechtung die geschrifft gemeynlich die eingeweid oder jnnere anfechtung nennt) in vatter vnd muͦter gegen den kinden / in einem bruͦder gegen dem anderen / in einem bluͦtsfründ oder verwandten / gegen dem anderen. Wie vns dessen vil schoͤner exempel inn der geschrifft werdend fürgestelt. Als am Abraham / der auß vaͤtterlichem eingeweid vnnd hertzen seinen Sun Jsaac liebet. Also am Joseph / der auch seinen vatter Jacob vnd seine bruͤder also liebet / besonders aber sein leiblichen bruͦder den Benjamin. Also habend auch schwiger vnd sunsfrauwen ein schoͤn exempel dem sie nachfolgen soͤllend an der Naemi vnnd der Ruth / dann es ist sonst gemeyn das die schwigeren vnnd die sunsfrauwen einanderen hassend / darauß vil vnglücks offt vnd dick vnder den haußgesinden entstadt. Darumb soͤllend sie lernen bey disem lieblichen exempel / wie sie sich zuͦ beiden seiten gegen einanderen halten vnd tragen soͤllind / Die schwiger halte die sunsfrauw als jr tochter / wie sie dann waarlich ist / Die sunsfrauw ehre die schwiger vnd halte sie vor augen als jhre muͦter. Vnnd da muͦß man zuͦ beiden seiten einanderen vil übersehen / alles im besten verstan vnnd auffnemmen / vnnd mitt einanderen verguͦt haben / Einanderen vil nachlassen vnnd verzeihen / auch kein statt geben boͤsen klaffen vnnd raͤtschen / oder boͤsen argwonen. Es ist ein grosser schatz einigkeyt in einem haußgesind / dargegen ein vnsaglich vnnd verderblich übel zwitracht. Wie auch ein yeder die seinen versorgen soͤlle / ist einem yeden wol zuͦwissen auß dem ort deß heiligen Apostels Pauli / j. Tim. v. 677Zum letsten / so vil die alten leüt belanget / so ist ein besonder gesatzt in dem wort Gottes wie man die verehren soͤlle / Namlich / das man vor einem grawen haar soͤlle auffstan. Darumb man alt leüt inn ehren haben vnnd billich hoch halten sol / dann man sol in jhnen die besonder guͦtthat Gottes erkennen die er jhnen bewisen / das er jhnen langes leben gunnen / Jtem das sie auch durch lange erfarung viler dingen grosse weißheyt vnnd verstand überkommen / dahar sie vns dann mit jhren guͦten raͤthen moͤgend behilfflich sein. Darumb man sie loben vnnd ehren sol / damitt yederman erkenne vnnd saͤhe das grawe haar ein kron der ehren sygind. Vnd so alten leüten ettwas an jhr notturfft abgienge / sollend wir jhren mangel mit vnserem überflussz zehilff kommen / vnnd kurtz daruͦn zereden so soͤllend wir alten leüten alle früntschafft ehr vnd wolthat beweisen. Zuͦ gleicher weiß werdend vns hiebey auch befolhen / witwen / weysen / arme / krancke vnd bekümmerte leüt. Dann darumb habend auch vorzeiten die frommen vnd gloͤubigen jhre guͤter reichlich dargestreckt vnnd vergabet / damit alt vnnd arme leüt / wittwen vnnd weysen jhr notturfft moͤchtind haben. 678 Welche guͤtter man yetz die kirchen guͤtter nennt / Die werdend dennzuͦmal recht braucht / wenn man sie an die verwennt / denen sie vergaabet sind. Jnn Keiserlichen rechten findt man / wie vorzeiten an allerley staͤnd der armen / gmeyne heüser vnnd auch einkommen / sind verordnet vnnd vergaabet worden. Als man findt von den Orphanotrophijs / das ist weysen heüseren / 676 Von der ehrembietung gegen den gefründeten vnd verwanten. 677 Wie mann alt lüt verehren soͤlle. 678 Kirchenguͤter.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [69]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/230>, abgerufen am 24.11.2024.