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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
kind / das sie jr tranck von der muoter empfahend / vnd dieweyl sie noch keine zän habend / so saugend sie mit schmatzerendem mund von den müteren dise narung / die keines beissens bedarff / vnd dienend also die mütterlichen brüst jhren nachkommen / in jrer kindtheyt / vnd sind alle jre glider jrer dienstbarkeyt mit höchster fröud ergeben. Es begärt auch die muoter jmmerdar das daß kindlin wachse / vnd bald groß werde. Dieweil dann so vil vnd so grosse guotthaten der müteren vorgond / so ist billich das man auch den mütteren mitt aller guotwilligkeyt diene / vnd dz man der natur die schuldig pflicht leiste / deßgleich auch den nachkommenden / das man jnen schuldig ist. Darumb O Sun bezal das du schuldig bist / vnd verdien die guotthaten die du empfangen so weit vnd ferr du yenen vermagst / dann niemand mag den elteren gnuogsam bezalen das / daß man jnen schuldig ist. Das sagt S. Hieronymus.

658 Zum anderen aber / so vil das vatterland belanget / so ist es billich dz ein yeder das selbig hoch halte / liebe / fürdere / vnnd ziere mit allem dem das jhm Gott verlihen hat / jm helffe mit allerley wolthaten / auch treüwlich beschirme / vnnd dapffer darfür / so es die notturfft erforderet / das man es muoß vor röuberen vnd fyenden erretten / streyte. Dann wie jhener sagt / so ists nichts lieblichers / dann ein sölliche form vnd gestalt einer policey burgerschafft oder gmeynd / darinn erstlich die kirchen Gottes recht angerichtet vnd geordnet ist / darinnen man Gott rechtgeschaffenlich verehret / (namlich mit glauben vnd liebe / so vil vnd Gott eim yeden gnad verleicht) vnd dem wort Gottes gehorsammet. Darinn darnach auch ein Oberkeit guote disciplin / auch gerechte vnd billiche satzungen hat vnd haltet. Jtem / da die burger vnd vnderthonen gehorsam fridlich vnnd einig sind / vnd jre ehrliche versammlungen habend / es sey zuo kirchen der religion halb / oder zegricht vnd zerath ausserer dingen halb / Jtem da man schuolen hat tugend vnd geschrifft zuo lernen. Da man sich auch erneert mit ehrlichen handtierungen vnnd gwärben / deren man zuo erhaltung deß lebens bedarff / als mitt dem ackerbauw / mitt kauffmanschatz / mitt handtwercken / da man die kind ehrlich zeücht / den elteren guots thuot / deßgleich auch den armen vnnd frömbdlingen / da man allerley leüten findt / töchteren / weiber / kind / alt leüt / witwen / weysen etc. Da man die straafft / die (wie denn der menschen art ist) wider die satzungen handlend / vnd die selben überträttend / Dargegen aber die frommen vnd vnschuldigen schirmpt / da friden gerächtigkeyt vnd früntligkeit regiert.

659 Welcher möchte nun mit dultigkeyt zuosehen / das ein söllicher wolstand / vnd sein liebs vatterland eintweders von auffrürigen burgeren oder landtleüten / oder von frömbden fyenden zerstört / zerreüttet / vexiert vnnd verderbt wurde? Dann durch krieg vnd auffruor werdend alle tugenden / alle studia / vnnd alles guots zerstört / weiber vnnd töchteren geschendt / alt leüt mißhandlet / vnnd gadt alle religion aller glaub vnnd Gottsforcht vnder. Darumb660 do Joab der dapffer vnnd redlich Hauptman in Jsrael / für das vatterland wider die Syrier streitten solt / do sprach er zuo seinem bruoder Abisai / werdend mir die Syrier überlägen sein / so kumm mir zehilff / werdend aber die kinder Ammon dir überlägen / so wil ich dir zehilff kommen / Biß redlich vnd laß vns dapffer streiten für vnser volck / vnnd für die Stett vnsers Gottes / der Herr aber thü was jm gefalle in seinen augen. Also661 vermanet auch der aller fürträffenlichest kriegßman vnder allem volck Jsrael / vnd erhalter seines vatterlands Judas Machabeus / sein volck / als er yetz mitt den fyenden streytten wolt vnd sprach / Nemmend war sie ziehend wider vns mit grosser macht vnnd hoffart / das sie vns vnd vnsere weib vnd kinder vmbbringind vnd verderbind / wir aber streitend / zuo beschirmen vnser läben vnd vnser gsatzt. Deßhalb sind vnuerzagt / vnd forchtend eüch nichts vor jnen / der Herr wirt sie zerströwen vor vnseren augen.

658 Was man dem vatterland schuldig sey.
659 Das man auch für dz vatterlandt streiten sölle.
660 2.Sam.10.
661 1.Mach.3.

Predig.
kind / das sie jr tranck von der muͦter empfahend / vnd dieweyl sie noch keine zaͤn habend / so saugend sie mit schmatzerendem mund von den muͤteren dise narung / die keines beissens bedarff / vnd dienend also die muͤtterlichen brüst jhren nachkommen / in jrer kindtheyt / vnd sind alle jre glider jrer dienstbarkeyt mit hoͤchster froͤud ergeben. Es begaͤrt auch die muͦter jmmerdar das daß kindlin wachse / vnd bald groß werde. Dieweil dann so vil vnd so grosse guͦtthaten der muͤteren vorgond / so ist billich das man auch den muͤtteren mitt aller guͦtwilligkeyt diene / vnd dz man der natur die schuldig pflicht leiste / deßgleich auch den nachkommenden / das man jnen schuldig ist. Darumb O Sun bezal das du schuldig bist / vnd verdien die guͦtthaten die du empfangen so weit vnd ferr du yenen vermagst / dann niemand mag den elteren gnuͦgsam bezalen das / daß man jnen schuldig ist. Das sagt S. Hieronymus.

658 Zum anderen aber / so vil das vatterland belanget / so ist es billich dz ein yeder das selbig hoch halte / liebe / fürdere / vnnd ziere mit allem dem das jhm Gott verlihen hat / jm helffe mit allerley wolthaten / auch treüwlich beschirme / vnnd dapffer darfür / so es die notturfft erforderet / das man es muͦß vor roͤuberen vnd fyenden erretten / streyte. Dann wie jhener sagt / so ists nichts lieblichers / dann ein soͤlliche form vnd gestalt einer policey burgerschafft oder gmeynd / darinn erstlich die kirchen Gottes recht angerichtet vnd geordnet ist / darinnen man Gott rechtgeschaffenlich verehret / (namlich mit glauben vnd liebe / so vil vnd Gott eim yeden gnad verleicht) vnd dem wort Gottes gehorsammet. Darinn darnach auch ein Oberkeit guͦte disciplin / auch gerechte vnd billiche satzungen hat vnd haltet. Jtem / da die burger vnd vnderthonen gehorsam fridlich vnnd einig sind / vnd jre ehrliche versammlungen habend / es sey zuͦ kirchen der religion halb / oder zegricht vnd zerath ausserer dingen halb / Jtem da man schuͦlen hat tugend vnd geschrifft zuͦ lernen. Da man sich auch erneert mit ehrlichen handtierungen vnnd gwaͤrben / deren man zuͦ erhaltung deß lebens bedarff / als mitt dem ackerbauw / mitt kauffmanschatz / mitt handtwercken / da man die kind ehrlich zeücht / den elteren guͦts thuͦt / deßgleich auch den armen vnnd froͤmbdlingen / da man allerley leüten findt / toͤchteren / weiber / kind / alt leüt / witwen / weysen ꝛc. Da man die straafft / die (wie denn der menschen art ist) wider die satzungen handlend / vnd die selben übertraͤttend / Dargegen aber die frommen vnd vnschuldigen schirmpt / da friden geraͤchtigkeyt vnd früntligkeit regiert.

659 Welcher moͤchte nun mit dultigkeyt zuͦsehen / das ein soͤllicher wolstand / vnd sein liebs vatterland eintweders von auffruͤrigen burgeren oder landtleüten / oder von froͤmbden fyenden zerstoͤrt / zerreüttet / vexiert vnnd verderbt wurde? Dann durch krieg vnd auffruͦr werdend alle tugenden / alle studia / vnnd alles guͦts zerstoͤrt / weiber vnnd toͤchteren geschendt / alt leüt mißhandlet / vnnd gadt alle religion aller glaub vnnd Gottsforcht vnder. Darumb660 do Joab der dapffer vnnd redlich Hauptman in Jsrael / für das vatterland wider die Syrier streitten solt / do sprach er zuͦ seinem bruͦder Abisai / werdend mir die Syrier überlaͤgen sein / so kumm mir zehilff / werdend aber die kinder Ammon dir überlaͤgen / so wil ich dir zehilff kommen / Biß redlich vnd laß vns dapffer streiten für vnser volck / vnnd für die Stett vnsers Gottes / der Herr aber thuͤ was jm gefalle in seinen augen. Also661 vermanet auch der aller fürtraͤffenlichest kriegßman vnder allem volck Jsrael / vnd erhalter seines vatterlands Judas Machabeus / sein volck / als er yetz mitt den fyenden streytten wolt vnd sprach / Nemmend war sie ziehend wider vns mit grosser macht vnnd hoffart / das sie vns vnd vnsere weib vnd kinder vmbbringind vnd verderbind / wir aber streitend / zuͦ beschirmen vnser laͤben vnd vnser gsatzt. Deßhalb sind vnuerzagt / vnd forchtend eüch nichts vor jnen / der Herr wirt sie zerstroͤwen vor vnseren augen.

658 Was man dem vatterland schuldig sey.
659 Das man auch für dz vatterlandt streiten soͤlle.
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[LXVII./0225] Predig. kind / das sie jr tranck von der muͦter empfahend / vnd dieweyl sie noch keine zaͤn habend / so saugend sie mit schmatzerendem mund von den muͤteren dise narung / die keines beissens bedarff / vnd dienend also die muͤtterlichen brüst jhren nachkommen / in jrer kindtheyt / vnd sind alle jre glider jrer dienstbarkeyt mit hoͤchster froͤud ergeben. Es begaͤrt auch die muͦter jmmerdar das daß kindlin wachse / vnd bald groß werde. Dieweil dann so vil vnd so grosse guͦtthaten der muͤteren vorgond / so ist billich das man auch den muͤtteren mitt aller guͦtwilligkeyt diene / vnd dz man der natur die schuldig pflicht leiste / deßgleich auch den nachkommenden / das man jnen schuldig ist. Darumb O Sun bezal das du schuldig bist / vnd verdien die guͦtthaten die du empfangen so weit vnd ferr du yenen vermagst / dann niemand mag den elteren gnuͦgsam bezalen das / daß man jnen schuldig ist. Das sagt S. Hieronymus. 658 Zum anderen aber / so vil das vatterland belanget / so ist es billich dz ein yeder das selbig hoch halte / liebe / fürdere / vnnd ziere mit allem dem das jhm Gott verlihen hat / jm helffe mit allerley wolthaten / auch treüwlich beschirme / vnnd dapffer darfür / so es die notturfft erforderet / das man es muͦß vor roͤuberen vnd fyenden erretten / streyte. Dann wie jhener sagt / so ists nichts lieblichers / dann ein soͤlliche form vnd gestalt einer policey burgerschafft oder gmeynd / darinn erstlich die kirchen Gottes recht angerichtet vnd geordnet ist / darinnen man Gott rechtgeschaffenlich verehret / (namlich mit glauben vnd liebe / so vil vnd Gott eim yeden gnad verleicht) vnd dem wort Gottes gehorsammet. Darinn darnach auch ein Oberkeit guͦte disciplin / auch gerechte vnd billiche satzungen hat vnd haltet. Jtem / da die burger vnd vnderthonen gehorsam fridlich vnnd einig sind / vnd jre ehrliche versammlungen habend / es sey zuͦ kirchen der religion halb / oder zegricht vnd zerath ausserer dingen halb / Jtem da man schuͦlen hat tugend vnd geschrifft zuͦ lernen. Da man sich auch erneert mit ehrlichen handtierungen vnnd gwaͤrben / deren man zuͦ erhaltung deß lebens bedarff / als mitt dem ackerbauw / mitt kauffmanschatz / mitt handtwercken / da man die kind ehrlich zeücht / den elteren guͦts thuͦt / deßgleich auch den armen vnnd froͤmbdlingen / da man allerley leüten findt / toͤchteren / weiber / kind / alt leüt / witwen / weysen ꝛc. Da man die straafft / die (wie denn der menschen art ist) wider die satzungen handlend / vnd die selben übertraͤttend / Dargegen aber die frommen vnd vnschuldigen schirmpt / da friden geraͤchtigkeyt vnd früntligkeit regiert. 659 Welcher moͤchte nun mit dultigkeyt zuͦsehen / das ein soͤllicher wolstand / vnd sein liebs vatterland eintweders von auffruͤrigen burgeren oder landtleüten / oder von froͤmbden fyenden zerstoͤrt / zerreüttet / vexiert vnnd verderbt wurde? Dann durch krieg vnd auffruͦr werdend alle tugenden / alle studia / vnnd alles guͦts zerstoͤrt / weiber vnnd toͤchteren geschendt / alt leüt mißhandlet / vnnd gadt alle religion aller glaub vnnd Gottsforcht vnder. Darumb 660 do Joab der dapffer vnnd redlich Hauptman in Jsrael / für das vatterland wider die Syrier streitten solt / do sprach er zuͦ seinem bruͦder Abisai / werdend mir die Syrier überlaͤgen sein / so kumm mir zehilff / werdend aber die kinder Ammon dir überlaͤgen / so wil ich dir zehilff kommen / Biß redlich vnd laß vns dapffer streiten für vnser volck / vnnd für die Stett vnsers Gottes / der Herr aber thuͤ was jm gefalle in seinen augen. Also 661 vermanet auch der aller fürtraͤffenlichest kriegßman vnder allem volck Jsrael / vnd erhalter seines vatterlands Judas Machabeus / sein volck / als er yetz mitt den fyenden streytten wolt vnd sprach / Nemmend war sie ziehend wider vns mit grosser macht vnnd hoffart / das sie vns vnd vnsere weib vnd kinder vmbbringind vnd verderbind / wir aber streitend / zuͦ beschirmen vnser laͤben vnd vnser gsatzt. Deßhalb sind vnuerzagt / vnd forchtend eüch nichts vor jnen / der Herr wirt sie zerstroͤwen vor vnseren augen. 658 Was man dem vatterland schuldig sey. 659 Das man auch für dz vatterlandt streiten soͤlle. 660 2.Sam.10. 661 1.Mach.3.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. LXVII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/225>, abgerufen am 25.11.2024.