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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
Die Fünfftzehende Predig.

Von dem ersten gebott der anderen Tafel / wölches inn der ordnung das fünfft ist /
Namlich von der ehrung der elteren.

JEtzund volget die ander Tafel deß gsatzts Gottes / wölche ich mit Gottes hilff vnnd gnad deß Herren eüwer lieb auff das kürtzest / wie auch die erste fürhalten wil. Wie aber die erste geleert hat die liebe Gottes / also leert dise ander die liebe deß nechsten / vnnd vnderrichtet vnns / was wir vnnserem nechsten zuo thuon schuldig sygind / vnnd wie wir in diser zeit fründtlich still vnd ersamklich läben söllind vnnd mögind / dann es wil ye der gütig Gott / das wir wol vnd rüwig läbind. Vnd dieweyl wir söllichs nit erkennen / noch seinen guoten heylsammen gebotten gehorsam sein wöllend / so ladend wir vns selb alles übel auff vnsere hälß mit vnseren sünden vnd lasteren. Dise Tafel haltet aber sechs gebott inn / vnnder wölchen das erst also lautet /642 Ehr dein vatter vnd dein muotter auff das du lang läbist in dem land / das dir der Herr dein Gott geben wirt. Es facht der Herr dise andere Tafel recht an / an der verehrung der elteren / dann nach der liebe Gottes / ist das nechst die liebe gegen den elteren / von welchen wir nach Gott das leben habend / die vns auch mit vnsaglicher müy vnd arbeyt / von jugend auff aufferziehend. Vnd haltet hierinn also die natürlich ordnung / die da erforderet / das allwegen das / das daß fürnemmer ist / vorgange.

Damitt wirs aber alles dest baß verstandind / so wöllend wir diß gebott abteylen inn drey teyl / vnd zum ersten anzeigen wer als vnder dem wörtli vatter vnd muoter verstanden vnd begriffen werde. Zum anderen was das für ein ehr sey / vnnd was sie begreiffe / die Gott heißt den elteren geben. Zum letsten wöllend wir auch besehen die verheissung / die hie den frommen kinden beschicht / darauß wir dann auch werdend können abnemmen vnd verston / was straff den bösen vnd vnfrommen kinden verordnet sey.

643 Wer nun die elteren / das ist vatter vnnd muoter sygind / weißt ein yeder. Die selben hat vns Gott geben vnd verordnet / dz wir von jnen har den anfang vnsers lebens empfahind / vnd das sie vns ziehind vnd erneerind / vnd also zereden auß wilden groben Creaturen zuo rechten menschen machind. Vnd ist die guotthät / die den kinden von den elteren bewisen wirt / auch die arbeit vnnd der kosten / Jtem / die sorg / der schmärtz / die angst / die sie an sie legend / grösser dann keinem müglich sey außzuosprächen / vnd wenn er schon der aller wolberettist wäre auff erden. Es wirt aber außtrucklich nitt nur deß vatters sonder auch der muoter namm in disem gebott gesetzt vnd gemäldet / damit man nit meynen möchte / die wurde von der blödigkeyt wegen deß weiblichen geschlechts verachtet / Dann gemeinlich so erleidend auch die müteren mer arbeit vnd mer schmertzens mitt den kinden / es sey in der geburt / im aufferziehen / vnd im erneeren / dann die vätter. Darumb wirt der muotter namm nit vergeben so heiter in disem gebott genamset vnd außtruckt. Wir verstond aber auch hie vnder dem nammen deß vaters vnd der muoter / großvätter vnd großmütern / äni vnd anen etc. 644 Zum andern aber / so wirt vnder dem nammen deß vatters vnd der muotter auch das vatterland verstanden / in dem ein yeder geboren ist / das jhn erneert erzogen vnnd fürbracht hatt. 645 Zum dritten / werdend auch verstanden die Fürsten vnnd Oberkeyten / dann die selben werdend auch inn der heiligen geschrifft / Vätter vnd Hirten deß volcks genennet. So spricht auch Xenophon das ein guotter Fürst vnnd

642 Das fünfft gebottt.
643 Wer als vnder dem nammen der elteren verstanden werde.
644 Vatterland.
645 Oberkeyt.
Predig.
Die Fünfftzehende Predig.

Von dem ersten gebott der anderen Tafel / woͤlches inn der ordnung das fünfft ist /
Namlich von der ehrung der elteren.

JEtzund volget die ander Tafel deß gsatzts Gottes / woͤlche ich mit Gottes hilff vnnd gnad deß Herren eüwer lieb auff das kürtzest / wie auch die erste fürhalten wil. Wie aber die erste geleert hat die liebe Gottes / also leert dise ander die liebe deß nechsten / vnnd vnderrichtet vnns / was wir vnnserem nechsten zuͦ thuͦn schuldig sygind / vnnd wie wir in diser zeit fründtlich still vnd ersamklich laͤben soͤllind vnnd moͤgind / dann es wil ye der guͤtig Gott / das wir wol vnd ruͤwig laͤbind. Vnd dieweyl wir soͤllichs nit erkennen / noch seinen guͦten heylsammen gebotten gehorsam sein woͤllend / so ladend wir vns selb alles übel auff vnsere haͤlß mit vnseren sünden vnd lasteren. Dise Tafel haltet aber sechs gebott inn / vnnder woͤlchen das erst also lautet /642 Ehr dein vatter vnd dein muͦtter auff das du lang laͤbist in dem land / das dir der Herr dein Gott geben wirt. Es facht der Herr dise andere Tafel recht an / an der verehrung der elteren / dann nach der liebe Gottes / ist das nechst die liebe gegen den elteren / von welchen wir nach Gott das leben habend / die vns auch mit vnsaglicher muͤy vnd arbeyt / von jugend auff aufferziehend. Vnd haltet hierinn also die natürlich ordnung / die da erforderet / das allwegen das / das daß fürnemmer ist / vorgange.

Damitt wirs aber alles dest baß verstandind / so woͤllend wir diß gebott abteylen inn drey teyl / vnd zum ersten anzeigen wer als vnder dem woͤrtli vatter vnd muͦter verstanden vnd begriffen werde. Zum anderen was das für ein ehr sey / vnnd was sie begreiffe / die Gott heißt den elteren geben. Zum letsten woͤllend wir auch besehen die verheissung / die hie den frommen kinden beschicht / darauß wir dann auch werdend koͤnnen abnemmen vnd verston / was straff den boͤsen vnd vnfrommen kinden verordnet sey.

643 Wer nun die elteren / das ist vatter vnnd muͦter sygind / weißt ein yeder. Die selben hat vns Gott geben vnd verordnet / dz wir von jnen har den anfang vnsers lebens empfahind / vnd das sie vns ziehind vnd erneerind / vnd also zereden auß wilden groben Creaturen zuͦ rechten menschen machind. Vnd ist die guͦtthaͤt / die den kinden von den elteren bewisen wirt / auch die arbeit vnnd der kosten / Jtem / die sorg / der schmaͤrtz / die angst / die sie an sie legend / groͤsser dann keinem müglich sey außzuͦspraͤchen / vnd wenn er schon der aller wolberettist waͤre auff erden. Es wirt aber außtrucklich nitt nur deß vatters sonder auch der muͦter namm in disem gebott gesetzt vnd gemaͤldet / damit man nit meynen moͤchte / die wurde von der bloͤdigkeyt wegen deß weiblichen geschlechts verachtet / Dann gemeinlich so erleidend auch die muͤteren mer arbeit vnd mer schmertzens mitt den kinden / es sey in der geburt / im aufferziehen / vnd im erneeren / dann die vaͤtter. Darumb wirt der muͦtter namm nit vergeben so heiter in disem gebott genamset vnd außtruckt. Wir verstond aber auch hie vnder dem nammen deß vaters vnd der muͦter / großvaͤtter vnd großmuͤtern / aͤni vnd anen ꝛc. 644 Zum andern aber / so wirt vnder dem nammen deß vatters vnd der muͦtter auch das vatterland verstanden / in dem ein yeder geboren ist / das jhn erneert erzogen vnnd fürbracht hatt. 645 Zum dritten / werdend auch verstanden die Fürsten vnnd Oberkeyten / dann die selben werdend auch inn der heiligen geschrifft / Vaͤtter vnd Hirten deß volcks genennet. So spricht auch Xenophon das ein guͦtter Fürst vnnd

642 Das fünfft gebottt.
643 Wer als vnder dem nammen der elteren verstanden werde.
644 Vatterland.
645 Oberkeyt.
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[LXV./0221] Predig. Die Fünfftzehende Predig. Von dem ersten gebott der anderen Tafel / woͤlches inn der ordnung das fünfft ist / Namlich von der ehrung der elteren. JEtzund volget die ander Tafel deß gsatzts Gottes / woͤlche ich mit Gottes hilff vnnd gnad deß Herren eüwer lieb auff das kürtzest / wie auch die erste fürhalten wil. Wie aber die erste geleert hat die liebe Gottes / also leert dise ander die liebe deß nechsten / vnnd vnderrichtet vnns / was wir vnnserem nechsten zuͦ thuͦn schuldig sygind / vnnd wie wir in diser zeit fründtlich still vnd ersamklich laͤben soͤllind vnnd moͤgind / dann es wil ye der guͤtig Gott / das wir wol vnd ruͤwig laͤbind. Vnd dieweyl wir soͤllichs nit erkennen / noch seinen guͦten heylsammen gebotten gehorsam sein woͤllend / so ladend wir vns selb alles übel auff vnsere haͤlß mit vnseren sünden vnd lasteren. Dise Tafel haltet aber sechs gebott inn / vnnder woͤlchen das erst also lautet / 642 Ehr dein vatter vnd dein muͦtter auff das du lang laͤbist in dem land / das dir der Herr dein Gott geben wirt. Es facht der Herr dise andere Tafel recht an / an der verehrung der elteren / dann nach der liebe Gottes / ist das nechst die liebe gegen den elteren / von welchen wir nach Gott das leben habend / die vns auch mit vnsaglicher muͤy vnd arbeyt / von jugend auff aufferziehend. Vnd haltet hierinn also die natürlich ordnung / die da erforderet / das allwegen das / das daß fürnemmer ist / vorgange. Damitt wirs aber alles dest baß verstandind / so woͤllend wir diß gebott abteylen inn drey teyl / vnd zum ersten anzeigen wer als vnder dem woͤrtli vatter vnd muͦter verstanden vnd begriffen werde. Zum anderen was das für ein ehr sey / vnnd was sie begreiffe / die Gott heißt den elteren geben. Zum letsten woͤllend wir auch besehen die verheissung / die hie den frommen kinden beschicht / darauß wir dann auch werdend koͤnnen abnemmen vnd verston / was straff den boͤsen vnd vnfrommen kinden verordnet sey. 643 Wer nun die elteren / das ist vatter vnnd muͦter sygind / weißt ein yeder. Die selben hat vns Gott geben vnd verordnet / dz wir von jnen har den anfang vnsers lebens empfahind / vnd das sie vns ziehind vnd erneerind / vnd also zereden auß wilden groben Creaturen zuͦ rechten menschen machind. Vnd ist die guͦtthaͤt / die den kinden von den elteren bewisen wirt / auch die arbeit vnnd der kosten / Jtem / die sorg / der schmaͤrtz / die angst / die sie an sie legend / groͤsser dann keinem müglich sey außzuͦspraͤchen / vnd wenn er schon der aller wolberettist waͤre auff erden. Es wirt aber außtrucklich nitt nur deß vatters sonder auch der muͦter namm in disem gebott gesetzt vnd gemaͤldet / damit man nit meynen moͤchte / die wurde von der bloͤdigkeyt wegen deß weiblichen geschlechts verachtet / Dann gemeinlich so erleidend auch die muͤteren mer arbeit vnd mer schmertzens mitt den kinden / es sey in der geburt / im aufferziehen / vnd im erneeren / dann die vaͤtter. Darumb wirt der muͦtter namm nit vergeben so heiter in disem gebott genamset vnd außtruckt. Wir verstond aber auch hie vnder dem nammen deß vaters vnd der muͦter / großvaͤtter vnd großmuͤtern / aͤni vnd anen ꝛc. 644 Zum andern aber / so wirt vnder dem nammen deß vatters vnd der muͦtter auch das vatterland verstanden / in dem ein yeder geboren ist / das jhn erneert erzogen vnnd fürbracht hatt. 645 Zum dritten / werdend auch verstanden die Fürsten vnnd Oberkeyten / dann die selben werdend auch inn der heiligen geschrifft / Vaͤtter vnd Hirten deß volcks genennet. So spricht auch Xenophon das ein guͦtter Fürst vnnd 642 Das fünfft gebottt. 643 Wer als vnder dem nammen der elteren verstanden werde. 644 Vatterland. 645 Oberkeyt.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. LXV.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/221>, abgerufen am 25.11.2024.