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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
gesetzt / die zuo eim rechten billichen eidschwuor gehörend. Das erst das stadt / du wirst schweeren / der Herr läbt. Da wirt dz geleert / dauon ich erst geredt hab / namlich das man allein bey dem namen deß läbendigen Gotts schweeren sölle. Dann die alten hattend ein sölichen brauch zuo schweeren / das sie sprachend / so waar der Herr läbt / wie wir gsehend auß den schrifften der Propheten. Darumb so sollend wir bey keinem anderen schweeren dann bey Gott. Das ander stuck ist / das stadt / du wirst schweeren in der warheit. Damit wirt erforderet / das nit nur die zungen sonder auch das hertz schweere / das wir nit hernach sagind / die zung hat geschworen / aber dz hertz nit. Darumb sollend wir auffrecht schweeren / one trug / nicht luginen oder gfar im schweeren brauchen. Darumb brauchend wir teütschen auch das wörtli / das wir sagend / on alle gfärd / oder ohn gfärdt / das ist / ich wil kein gfar noch trug hierinn brauchen / sonder einfaltig vnd waarhafftigklich handlen. Beim Aulo Gellio im vij. buoch Noct. Att. im xviij. Capitel / findt man (wär wil) ein exempel eines wunderbaren / truglichen vnd lugenhafften eidschwuors. Das dritt stuck aber ist das stadt / du wirst schweeren / inn der billigkeit / oder inn vrtheil / das ist mit vnderscheid / besinntlich vnd bedachtlich / nicht fräfenlich / oder leichtfertig / sonder wol bedacht / vmbsichtigklich / mit eigentlicher erwegung aller dingen / vnnd allein so es nutz vnd notwendig ist. Das vierdte stuck ist das / das stadt / vnd in der gerechtigkeyt / das namlich vnser eid nicht seye wider billichs vnd rechts / das wir nicht sündind wider die gerechtigkeyt / die Gott vnd dem menschen zuogibt / was eim jeden zuogehört / das auch der schwuor nicht zuowider seye der liebe Gottes vnd deß nechsten.

Also hatt euwer lieb in disen kurtzen worten eigentlich außtruckt von Gott selbs / wie wir schweeren söllind / vnd wie die rechten schwür sein söllind / vnnd was darzuo gehöre. So wir nun schweerend das disen von Gott fürgeschribnen stücklinen zuo wider ist / so sind vnsere eid vnnd schwür nicht recht / vnnd so wir sie auch dannethin wöltind halten / so wurdind wir Gott vbel erzürnen.

628 Darumb entstat hie die frag / ob man die eid die vnrecht vnbillich böß vnnd wider Gott sind / halten sölle oder nit / namlich so dem eid oder glüpt wider Gott / wider den waaren glauben / wider das wort Gottes / vnd wider das heil deß rächten were? Da ist nun ein gemeine antwort / die aber waarhafftig vnd in exemplen der heiligen geschrifft wol gegründt / vnd der warheit in allweg gemäß ist / das man spricht / Wenn jemand wurde schweeren dz dem glauben vnd der liebe zuo wider ist / vnd daruß grössers vbel käme / so mans hielte / so sol man sölichen schwuor vil mee enderen dann halten. Darumb spricht auch der heilig Ambrosius / Es ist etwan zun zeyten wider die billigkeit / vnd wider das recht / den eid halten den man thon hat / Als wie man sicht im exempel Herodis. Vnd Jsidorus. Hast du etwas böses verheissen / so halts nit / hast du etwas schantlichs verlobt / so änder dein fürnemmen / Thuo nit / was du vnfürsichtigklich gelobt hast / Es ist ein vngöttliche verheissung / die on sünd vnnd laster nit mag gehalten werden. Vnd weiter spricht gemelter Jsidorus. Man sol den schwuor nit halten / mit dem man auß vnfürsichtigkeit etwas böses zuosagt vnd schwert. Als so einer / einer Ehbrecherin zuosagte vnd gelobte / das er sie nimmer verlassen wölte / Da ist es das leidlicher das er die Zuosagung nicht halte / dann dz er in der huorery vnd in dem Ehbruch verharrete. So spricht auch Beda / So es sich begebe das wir vnbesinnlich etwas schwürind / darauß aber ergers entstünde so wir es hieltind / so söllend wir wüssen / das wir sölichs frey mit besserem rath änderen mögend / vnd ist das wäger / so vns die not treibt / das wir diß fals meineidig werdind / dann das wir vns in ein grösser laster begebind / damit wir

628 Ob man vnrechte eid halten sölle oder nit.

Predig.
gesetzt / die zuͦ eim rechten billichen eidschwuͦr gehoͤrend. Das erst das stadt / du wirst schweeren / der Herr laͤbt. Da wirt dz geleert / dauon ich erst geredt hab / namlich das man allein bey dem namen deß laͤbendigen Gotts schweeren soͤlle. Dann die alten hattend ein soͤlichen brauch zuͦ schweeren / das sie sprachend / so waar der Herr laͤbt / wie wir gsehend auß den schrifften der Propheten. Darumb so sollend wir bey keinem anderen schweeren dann bey Gott. Das ander stuck ist / das stadt / du wirst schweeren in der warheit. Damit wirt erforderet / das nit nur die zungen sonder auch das hertz schweere / das wir nit hernach sagind / die zung hat geschworen / aber dz hertz nit. Darumb sollend wir auffrecht schweeren / one trug / nicht luginen oder gfar im schweeren brauchen. Darumb brauchend wir teütschen auch das woͤrtli / das wir sagend / on alle gfaͤrd / oder ohn gfaͤrdt / das ist / ich wil kein gfar noch trug hierinn brauchen / sonder einfaltig vnd waarhafftigklich handlen. Beim Aulo Gellio im vij. buͦch Noct. Att. im xviij. Capitel / findt man (waͤr wil) ein exempel eines wunderbaren / truglichen vnd lugenhafften eidschwuͦrs. Das dritt stuck aber ist das stadt / du wirst schweeren / inn der billigkeit / oder inn vrtheil / das ist mit vnderscheid / besinntlich vnd bedachtlich / nicht fraͤfenlich / oder leichtfertig / sonder wol bedacht / vmbsichtigklich / mit eigentlicher erwegung aller dingen / vnnd allein so es nutz vnd notwendig ist. Das vierdte stuck ist das / das stadt / vnd in der gerechtigkeyt / das namlich vnser eid nicht seye wider billichs vnd rechts / das wir nicht sündind wider die gerechtigkeyt / die Gott vnd dem menschen zuͦgibt / was eim jeden zuͦgehoͤrt / das auch der schwuͦr nicht zuͦwider seye der liebe Gottes vnd deß nechsten.

Also hatt euwer lieb in disen kurtzen worten eigentlich außtruckt von Gott selbs / wie wir schweeren soͤllind / vnd wie die rechten schwuͤr sein soͤllind / vnnd was darzuͦ gehoͤre. So wir nun schweerend das disen von Gott fürgeschribnen stücklinen zuͦ wider ist / so sind vnsere eid vnnd schwuͤr nicht recht / vnnd so wir sie auch dannethin woͤltind halten / so wurdind wir Gott vbel erzürnen.

628 Darumb entstat hie die frag / ob man die eid die vnrecht vnbillich boͤß vnnd wider Gott sind / halten soͤlle oder nit / namlich so dem eid oder glüpt wider Gott / wider den waaren glauben / wider das wort Gottes / vnd wider das heil deß raͤchten were? Da ist nun ein gemeine antwort / die aber waarhafftig vnd in exemplen der heiligen geschrifft wol gegründt / vnd der warheit in allweg gemaͤß ist / das man spricht / Wenn jemand wurde schweeren dz dem glauben vnd der liebe zuͦ wider ist / vnd daruß groͤssers vbel kaͤme / so mans hielte / so sol man soͤlichen schwuͦr vil mee enderen dann halten. Darumb spricht auch der heilig Ambrosius / Es ist etwan zun zeyten wider die billigkeit / vnd wider das recht / den eid halten den man thon hat / Als wie man sicht im exempel Herodis. Vnd Jsidorus. Hast du etwas boͤses verheissen / so halts nit / hast du etwas schantlichs verlobt / so aͤnder dein fürnemmen / Thuͦ nit / was du vnfürsichtigklich gelobt hast / Es ist ein vngoͤttliche verheissung / die on sünd vnnd laster nit mag gehalten werden. Vnd weiter spricht gemelter Jsidorus. Man sol den schwuͦr nit halten / mit dem man auß vnfürsichtigkeit etwas boͤses zuͦsagt vnd schwert. Als so einer / einer Ehbrecherin zuͦsagte vnd gelobte / das er sie nimmer verlassen woͤlte / Da ist es das leidlicher das er die Zuͦsagung nicht halte / dann dz er in der huͦrery vnd in dem Ehbruch verharrete. So spricht auch Beda / So es sich begebe das wir vnbesinnlich etwas schwuͤrind / darauß aber ergers entstuͤnde so wir es hieltind / so soͤllend wir wüssen / das wir soͤlichs frey mit besserem rath aͤnderen moͤgend / vnd ist das waͤger / so vns die not treibt / das wir diß fals meineidig werdind / dann das wir vns in ein groͤsser laster begebind / damit wir

628 Ob man vnrechte eid halten soͤlle oder nit.
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[LX./0211] Predig. gesetzt / die zuͦ eim rechten billichen eidschwuͦr gehoͤrend. Das erst das stadt / du wirst schweeren / der Herr laͤbt. Da wirt dz geleert / dauon ich erst geredt hab / namlich das man allein bey dem namen deß laͤbendigen Gotts schweeren soͤlle. Dann die alten hattend ein soͤlichen brauch zuͦ schweeren / das sie sprachend / so waar der Herr laͤbt / wie wir gsehend auß den schrifften der Propheten. Darumb so sollend wir bey keinem anderen schweeren dann bey Gott. Das ander stuck ist / das stadt / du wirst schweeren in der warheit. Damit wirt erforderet / das nit nur die zungen sonder auch das hertz schweere / das wir nit hernach sagind / die zung hat geschworen / aber dz hertz nit. Darumb sollend wir auffrecht schweeren / one trug / nicht luginen oder gfar im schweeren brauchen. Darumb brauchend wir teütschen auch das woͤrtli / das wir sagend / on alle gfaͤrd / oder ohn gfaͤrdt / das ist / ich wil kein gfar noch trug hierinn brauchen / sonder einfaltig vnd waarhafftigklich handlen. Beim Aulo Gellio im vij. buͦch Noct. Att. im xviij. Capitel / findt man (waͤr wil) ein exempel eines wunderbaren / truglichen vnd lugenhafften eidschwuͦrs. Das dritt stuck aber ist das stadt / du wirst schweeren / inn der billigkeit / oder inn vrtheil / das ist mit vnderscheid / besinntlich vnd bedachtlich / nicht fraͤfenlich / oder leichtfertig / sonder wol bedacht / vmbsichtigklich / mit eigentlicher erwegung aller dingen / vnnd allein so es nutz vnd notwendig ist. Das vierdte stuck ist das / das stadt / vnd in der gerechtigkeyt / das namlich vnser eid nicht seye wider billichs vnd rechts / das wir nicht sündind wider die gerechtigkeyt / die Gott vnd dem menschen zuͦgibt / was eim jeden zuͦgehoͤrt / das auch der schwuͦr nicht zuͦwider seye der liebe Gottes vnd deß nechsten. Also hatt euwer lieb in disen kurtzen worten eigentlich außtruckt von Gott selbs / wie wir schweeren soͤllind / vnd wie die rechten schwuͤr sein soͤllind / vnnd was darzuͦ gehoͤre. So wir nun schweerend das disen von Gott fürgeschribnen stücklinen zuͦ wider ist / so sind vnsere eid vnnd schwuͤr nicht recht / vnnd so wir sie auch dannethin woͤltind halten / so wurdind wir Gott vbel erzürnen. 628 Darumb entstat hie die frag / ob man die eid die vnrecht vnbillich boͤß vnnd wider Gott sind / halten soͤlle oder nit / namlich so dem eid oder glüpt wider Gott / wider den waaren glauben / wider das wort Gottes / vnd wider das heil deß raͤchten were? Da ist nun ein gemeine antwort / die aber waarhafftig vnd in exemplen der heiligen geschrifft wol gegründt / vnd der warheit in allweg gemaͤß ist / das man spricht / Wenn jemand wurde schweeren dz dem glauben vnd der liebe zuͦ wider ist / vnd daruß groͤssers vbel kaͤme / so mans hielte / so sol man soͤlichen schwuͦr vil mee enderen dann halten. Darumb spricht auch der heilig Ambrosius / Es ist etwan zun zeyten wider die billigkeit / vnd wider das recht / den eid halten den man thon hat / Als wie man sicht im exempel Herodis. Vnd Jsidorus. Hast du etwas boͤses verheissen / so halts nit / hast du etwas schantlichs verlobt / so aͤnder dein fürnemmen / Thuͦ nit / was du vnfürsichtigklich gelobt hast / Es ist ein vngoͤttliche verheissung / die on sünd vnnd laster nit mag gehalten werden. Vnd weiter spricht gemelter Jsidorus. Man sol den schwuͦr nit halten / mit dem man auß vnfürsichtigkeit etwas boͤses zuͦsagt vnd schwert. Als so einer / einer Ehbrecherin zuͦsagte vnd gelobte / das er sie nimmer verlassen woͤlte / Da ist es das leidlicher das er die Zuͦsagung nicht halte / dann dz er in der huͦrery vnd in dem Ehbruch verharrete. So spricht auch Beda / So es sich begebe das wir vnbesinnlich etwas schwuͤrind / darauß aber ergers entstuͤnde so wir es hieltind / so soͤllend wir wüssen / das wir soͤlichs frey mit besserem rath aͤnderen moͤgend / vnd ist das waͤger / so vns die not treibt / das wir diß fals meineidig werdind / dann das wir vns in ein groͤsser laster begebind / damit wir 628 Ob man vnrechte eid halten soͤlle oder nit.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. LX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/211>, abgerufen am 25.11.2024.