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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Neün vnd viertzigste
auch vnsere vnwirde. Welche aber die aller geringest ist / als die der Herr durch sein gnad gern abwäscht / vnd gmeinlich durch etwas crützes außfäget / vnd vns söliche fäler nit zur verdamnuß zuorächnet. Dann es spricht der Apostel an eim ort3851 / daß kein verdamnuß seye bey denen / die Christo Jesu eyngepflantzet sind / vnd nit nach dem fleisch / sonder nach dem geist wandlend.

3852 Es strafft auch der gerächt Gott / dise vngleychen grad vnd stafflen der vnwirde / nit mit gleychen straffen. Darumb so wöllend wir sähen / was vns der heilig Apostel leere von der straff deren die vnwirdig dauon ässend. Welcher nun / spricht er / vnwirdig von disem brot isset / oder von disem tranck des Herren trinckt / der ist schuldig an dem leyb vnd bluot des Herren. Welches er zwar vom vnglauben / darinn die höchst vnd böst vnwirde ist / verstadt. Dann der wirt schuldig des leybs vnd bluots des Herren / dem die schuld des tods Christi zuogerächnet wirt / das ist / dem der tod Christi zum tod / vnnd nit zum läben dienet: wie er auch denen gedienet hat / die jn leyblich auß vngottsforcht vnd vnglauben gecreütziget habend. Dann die habend das bluot Christi für schlächt vnd schnöd / als eines vychs oder mörders vnnd lasterhafften menschens bluot / gehalten / als ob es billich von seiner mißthaten wägen vergossen seye. Vnnd was haltet der das bluot Christi anders dann für schlächt vnd schnöd / der da nit glaubt / daß das selbig für die sünd der wält vergossen seye / vnd darff dennocht zuo des Herren tisch gon? Deßhalb wirt er yetz billich schuldig genennt / deß leybs vnd bluots des Herren. Dann es ist gar ein grosse sünd / das brot des Herren durch vnglauben vnwirdig ässen / vnnd von seinem trinckgeschirr trincken: welches vns im exempel Jude fürgestellt wirt. Der glaubt nit in Herren Jesum / sonder er gedacht jn zuo überantworten in die händ der todschlegeren. Noch saß er hinzuo / vnd macht sich teilhafftig des tischs des Herren / darumb besaß jn der teüfel zeletsten billich gar. Dann Joannes bezeüget3853 daß der teüfel ee das Nachtmal geändet in jn gefaren. Nit daß er nit vorhin in jm wäre ee er zum Nachtmal kam / dann3854 er hatt langest angefangen in jm zewonen / vnd jn zetreyben / sonder daß er yetz nach so vilen warnungen des Herren Christi / vnd nach dem er seine geheimnussen also mißbraucht / vnd mit füssen trätten / jn gantz überkommen / vnd völlig besässen hatt.

Darnach so tröuwt gedachter Apostel Paulus denen die den leyb des Herren nit entscheidind / als denen die im anderen grad der vnwirdige standind / das gericht / vnd spricht: Dann welcher vnwirdig isset / vnd trinckt / der isset vnd trinckt jm selber das gericht. Mit disem spruch zeigt er aber rächnung an / warumb man nit fräfenlich / auch nit / man habe dann das gmüt wol erduret / zuo des Herren tisch gon sölle: darumb namlich / das man nit zum gericht hinzuo gange. Das gricht aber / vnd die straff / die der Herr seinen glöubigen anthuot wenn sy sündend / ist nit in der anderen wält / wie der vnglöubigen / sonder in diser zeyt. Dann in den worten des Apostels volget / daß vns disen verstand in die händ gibt / namlich / Darumb sind auch so vil krancker vnd vngesunder vnder eüch / vnnd ein guot teil schlaffend. Dann so wir vns selber richtetind / so wurdind wir nit gerichtet. Wenn wir aber gerichtet werdend / so werdend wir von dem Herren gestrafft / auff daß wir nit mit der wält verdampt werdind. Da vnderscheidet der Apostel heiter zwüschend denen die vnwirdig ässend / vnd der ruoten Gottes vnderworffen sind / vnd den wältlichen / das ist / vnglöubigen menschen / denen namlich der Herr jre straaff biß in jhäne wält verzeücht. Seinen glöubigen / die zum Nachtmal gond / vnd aber auß hinlässigkeit sündend / vnd nit aller dingen sind wie sy seyn soltend / legt er mancherley trübsalen auf / als pestilentz / hunger / kranckheiten / vnd anders dergleychen / jnen die sumsälige vnd faulkeit zuo vertreyben. Dann es volget / Wenn

3851 Rom.8.
3852 Von der straff deren die vnwirdig ässend.
3853 Joan.13.
3854 Luc.22.

Die Neün vnd viertzigste
auch vnsere vnwirde. Welche aber die aller geringest ist / als die der Herr durch sein gnad gern abwaͤscht / vnd gmeinlich durch etwas crützes außfaͤget / vnd vns soͤliche faͤler nit zur verdamnuß zuͦraͤchnet. Dann es spricht der Apostel an eim ort3851 / daß kein verdamnuß seye bey denen / die Christo Jesu eyngepflantzet sind / vnd nit nach dem fleisch / sonder nach dem geist wandlend.

3852 Es strafft auch der geraͤcht Gott / dise vngleychen grad vnd stafflen der vnwirde / nit mit gleychen straffen. Darumb so woͤllend wir saͤhen / was vns der heilig Apostel leere von der straff deren die vnwirdig dauon aͤssend. Welcher nun / spricht er / vnwirdig von disem brot isset / oder von disem tranck des Herren trinckt / der ist schuldig an dem leyb vnd bluͦt des Herren. Welches er zwar vom vnglauben / darinn die hoͤchst vnd boͤst vnwirde ist / verstadt. Dann der wirt schuldig des leybs vnd bluͦts des Herren / dem die schuld des tods Christi zuͦgeraͤchnet wirt / das ist / dem der tod Christi zum tod / vnnd nit zum laͤben dienet: wie er auch denen gedienet hat / die jn leyblich auß vngottsforcht vnd vnglauben gecreütziget habend. Dann die habend das bluͦt Christi für schlaͤcht vnd schnoͤd / als eines vychs oder moͤrders vnnd lasterhafften menschens bluͦt / gehalten / als ob es billich von seiner mißthaten waͤgen vergossen seye. Vnnd was haltet der das bluͦt Christi anders dann für schlaͤcht vnd schnoͤd / der da nit glaubt / daß das selbig für die sünd der waͤlt vergossen seye / vnd darff dennocht zuͦ des Herren tisch gon? Deßhalb wirt er yetz billich schuldig genennt / deß leybs vnd bluͦts des Herren. Dann es ist gar ein grosse sünd / das brot des Herren durch vnglauben vnwirdig aͤssen / vnnd von seinem trinckgeschirr trincken: welches vns im exempel Jude fürgestellt wirt. Der glaubt nit in Herren Jesum / sonder er gedacht jn zuͦ überantworten in die haͤnd der todschlegeren. Noch saß er hinzuͦ / vnd macht sich teilhafftig des tischs des Herren / darumb besaß jn der teüfel zeletsten billich gar. Dann Joannes bezeüget3853 daß der teüfel ee das Nachtmal geaͤndet in jn gefaren. Nit daß er nit vorhin in jm waͤre ee er zum Nachtmal kam / dann3854 er hatt langest angefangen in jm zewonen / vnd jn zetreyben / sonder daß er yetz nach so vilen warnungen des Herren Christi / vnd nach dem er seine geheimnussen also mißbraucht / vnd mit fuͤssen traͤtten / jn gantz überkommen / vnd voͤllig besaͤssen hatt.

Darnach so troͤuwt gedachter Apostel Paulus denen die den leyb des Herren nit entscheidind / als denen die im anderen grad der vnwirdige standind / das gericht / vnd spricht: Dann welcher vnwirdig isset / vnd trinckt / der isset vnd trinckt jm selber das gericht. Mit disem spruch zeigt er aber raͤchnung an / warumb man nit fraͤfenlich / auch nit / man habe dann das gmuͤt wol erduret / zuͦ des Herren tisch gon soͤlle: darumb namlich / das man nit zum gericht hinzuͦ gange. Das gricht aber / vnd die straff / die der Herr seinen gloͤubigen anthuͦt wenn sy sündend / ist nit in der anderen waͤlt / wie der vngloͤubigen / sonder in diser zeyt. Dann in den worten des Apostels volget / daß vns disen verstand in die haͤnd gibt / namlich / Darumb sind auch so vil krancker vnd vngesunder vnder eüch / vnnd ein guͦt teil schlaffend. Dann so wir vns selber richtetind / so wurdind wir nit gerichtet. Wenn wir aber gerichtet werdend / so werdend wir von dem Herren gestrafft / auff daß wir nit mit der waͤlt verdampt werdind. Da vnderscheidet der Apostel heiter zwüschend denen die vnwirdig aͤssend / vnd der ruͦten Gottes vnderworffen sind / vnd den waͤltlichen / das ist / vngloͤubigen menschen / denen namlich der Herr jre straaff biß in jhaͤne waͤlt verzeücht. Seinen gloͤubigen / die zum Nachtmal gond / vnd aber auß hinlaͤssigkeit sündend / vnd nit aller dingen sind wie sy seyn soltend / legt er mancherley truͤbsalen auf / als pestilentz / hunger / kranckheiten / vnd anders dergleychen / jnen die sumsaͤlige vnd faulkeit zuͦ vertreyben. Dann es volget / Wenn

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[[462]/1016] Die Neün vnd viertzigste auch vnsere vnwirde. Welche aber die aller geringest ist / als die der Herr durch sein gnad gern abwaͤscht / vnd gmeinlich durch etwas crützes außfaͤget / vnd vns soͤliche faͤler nit zur verdamnuß zuͦraͤchnet. Dann es spricht der Apostel an eim ort 3851 / daß kein verdamnuß seye bey denen / die Christo Jesu eyngepflantzet sind / vnd nit nach dem fleisch / sonder nach dem geist wandlend. 3852 Es strafft auch der geraͤcht Gott / dise vngleychen grad vnd stafflen der vnwirde / nit mit gleychen straffen. Darumb so woͤllend wir saͤhen / was vns der heilig Apostel leere von der straff deren die vnwirdig dauon aͤssend. Welcher nun / spricht er / vnwirdig von disem brot isset / oder von disem tranck des Herren trinckt / der ist schuldig an dem leyb vnd bluͦt des Herren. Welches er zwar vom vnglauben / darinn die hoͤchst vnd boͤst vnwirde ist / verstadt. Dann der wirt schuldig des leybs vnd bluͦts des Herren / dem die schuld des tods Christi zuͦgeraͤchnet wirt / das ist / dem der tod Christi zum tod / vnnd nit zum laͤben dienet: wie er auch denen gedienet hat / die jn leyblich auß vngottsforcht vnd vnglauben gecreütziget habend. Dann die habend das bluͦt Christi für schlaͤcht vnd schnoͤd / als eines vychs oder moͤrders vnnd lasterhafften menschens bluͦt / gehalten / als ob es billich von seiner mißthaten waͤgen vergossen seye. Vnnd was haltet der das bluͦt Christi anders dann für schlaͤcht vnd schnoͤd / der da nit glaubt / daß das selbig für die sünd der waͤlt vergossen seye / vnd darff dennocht zuͦ des Herren tisch gon? Deßhalb wirt er yetz billich schuldig genennt / deß leybs vnd bluͦts des Herren. Dann es ist gar ein grosse sünd / das brot des Herren durch vnglauben vnwirdig aͤssen / vnnd von seinem trinckgeschirr trincken: welches vns im exempel Jude fürgestellt wirt. Der glaubt nit in Herren Jesum / sonder er gedacht jn zuͦ überantworten in die haͤnd der todschlegeren. Noch saß er hinzuͦ / vnd macht sich teilhafftig des tischs des Herren / darumb besaß jn der teüfel zeletsten billich gar. Dann Joannes bezeüget 3853 daß der teüfel ee das Nachtmal geaͤndet in jn gefaren. Nit daß er nit vorhin in jm waͤre ee er zum Nachtmal kam / dann 3854 er hatt langest angefangen in jm zewonen / vnd jn zetreyben / sonder daß er yetz nach so vilen warnungen des Herren Christi / vnd nach dem er seine geheimnussen also mißbraucht / vnd mit fuͤssen traͤtten / jn gantz überkommen / vnd voͤllig besaͤssen hatt. Darnach so troͤuwt gedachter Apostel Paulus denen die den leyb des Herren nit entscheidind / als denen die im anderen grad der vnwirdige standind / das gericht / vnd spricht: Dann welcher vnwirdig isset / vnd trinckt / der isset vnd trinckt jm selber das gericht. Mit disem spruch zeigt er aber raͤchnung an / warumb man nit fraͤfenlich / auch nit / man habe dann das gmuͤt wol erduret / zuͦ des Herren tisch gon soͤlle: darumb namlich / das man nit zum gericht hinzuͦ gange. Das gricht aber / vnd die straff / die der Herr seinen gloͤubigen anthuͦt wenn sy sündend / ist nit in der anderen waͤlt / wie der vngloͤubigen / sonder in diser zeyt. Dann in den worten des Apostels volget / daß vns disen verstand in die haͤnd gibt / namlich / Darumb sind auch so vil krancker vnd vngesunder vnder eüch / vnnd ein guͦt teil schlaffend. Dann so wir vns selber richtetind / so wurdind wir nit gerichtet. Wenn wir aber gerichtet werdend / so werdend wir von dem Herren gestrafft / auff daß wir nit mit der waͤlt verdampt werdind. Da vnderscheidet der Apostel heiter zwüschend denen die vnwirdig aͤssend / vnd der ruͦten Gottes vnderworffen sind / vnd den waͤltlichen / das ist / vngloͤubigen menschen / denen namlich der Herr jre straaff biß in jhaͤne waͤlt verzeücht. Seinen gloͤubigen / die zum Nachtmal gond / vnd aber auß hinlaͤssigkeit sündend / vnd nit aller dingen sind wie sy seyn soltend / legt er mancherley truͤbsalen auf / als pestilentz / hunger / kranckheiten / vnd anders dergleychen / jnen die sumsaͤlige vnd faulkeit zuͦ vertreyben. Dann es volget / Wenn 3851 Rom.8. 3852 Von der straff deren die vnwirdig aͤssend. 3853 Joan.13. 3854 Luc.22.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [462]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1016>, abgerufen am 24.11.2024.