Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Cap. 3. Von den Assecuranzen. den Effect, welchen man aus der Benennung abneh-men mögte, daß, wenn die Waare wolbehalten an- gekommen wäre, aber nur zu 10000 Mk. verkauft werden könnte, der Versicherer dem Versicherten jene 2000 Mk. voll bezahlen müßte. §. 23. Die so allgemein gewordene Assecuranz hat in a) Vorteilhaft ist es unstreitig, daß nun das Cap. 3. Von den Aſſecuranzen. den Effect, welchen man aus der Benennung abneh-men moͤgte, daß, wenn die Waare wolbehalten an- gekommen waͤre, aber nur zu 10000 Mk. verkauft werden koͤnnte, der Verſicherer dem Verſicherten jene 2000 Mk. voll bezahlen muͤßte. §. 23. Die ſo allgemein gewordene Aſſecuranz hat in a) Vorteilhaft iſt es unſtreitig, daß nun das <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0095" n="87"/><fw place="top" type="header">Cap. 3. Von den Aſſecuranzen.</fw><lb/> den Effect, welchen man aus der Benennung abneh-<lb/> men moͤgte, daß, wenn die Waare wolbehalten an-<lb/> gekommen waͤre, aber nur zu 10000 Mk. verkauft<lb/> werden koͤnnte, der Verſicherer dem Verſicherten<lb/> jene 2000 Mk. voll bezahlen muͤßte.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 23.</head><lb/> <p>Die ſo allgemein gewordene Aſſecuranz hat in<lb/> dem Gange der Handlung uͤberhaupt groſſe Veraͤnde-<lb/> rungen gemacht, die teils als vorteilhaft, teils als<lb/> nachteilig angeſehen werden koͤnnen.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">a</hi>) Vorteilhaft iſt es unſtreitig, daß nun das<lb/> Gluͤk eines uͤber See handelnden Kaufmanns nicht<lb/> mehr ſo von ungefaͤhren Zufaͤllen der Natur abhaͤngt,<lb/> als ehemals. Manche Handlungen wuͤrden wegen<lb/> Mißlichkeit der Seefahrt gar nicht betrieben werden<lb/> koͤnnen. Ohne dieſe Verſicherung muͤßte ein vorſich-<lb/> tiger Kaufmann einen groſſen Teil ſeines Vermoͤgens<lb/> bei Seite legen, um in dem Fall, da er ein Schiff<lb/> ganz verliert, noch ſeine Handlung fortſetzen zu koͤn-<lb/> nen. Jezt aber kann ein jeder, auch der ſchwaͤch-<lb/> ſte, ſein ganzes Vermoͤgen in einer Seehandlung<lb/> wagen, und darf nur dahinausſehen, daß er es bei<lb/> Ungluͤksfaͤllen aushalten koͤnne, bis der Verſiche-<lb/> rer ihm einen Teil des entſchiedenen Schadens und<lb/> nach aufgemachter Diſpaſche das Ganze bezahlt.<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [87/0095]
Cap. 3. Von den Aſſecuranzen.
den Effect, welchen man aus der Benennung abneh-
men moͤgte, daß, wenn die Waare wolbehalten an-
gekommen waͤre, aber nur zu 10000 Mk. verkauft
werden koͤnnte, der Verſicherer dem Verſicherten
jene 2000 Mk. voll bezahlen muͤßte.
§. 23.
Die ſo allgemein gewordene Aſſecuranz hat in
dem Gange der Handlung uͤberhaupt groſſe Veraͤnde-
rungen gemacht, die teils als vorteilhaft, teils als
nachteilig angeſehen werden koͤnnen.
a) Vorteilhaft iſt es unſtreitig, daß nun das
Gluͤk eines uͤber See handelnden Kaufmanns nicht
mehr ſo von ungefaͤhren Zufaͤllen der Natur abhaͤngt,
als ehemals. Manche Handlungen wuͤrden wegen
Mißlichkeit der Seefahrt gar nicht betrieben werden
koͤnnen. Ohne dieſe Verſicherung muͤßte ein vorſich-
tiger Kaufmann einen groſſen Teil ſeines Vermoͤgens
bei Seite legen, um in dem Fall, da er ein Schiff
ganz verliert, noch ſeine Handlung fortſetzen zu koͤn-
nen. Jezt aber kann ein jeder, auch der ſchwaͤch-
ſte, ſein ganzes Vermoͤgen in einer Seehandlung
wagen, und darf nur dahinausſehen, daß er es bei
Ungluͤksfaͤllen aushalten koͤnne, bis der Verſiche-
rer ihm einen Teil des entſchiedenen Schadens und
nach aufgemachter Diſpaſche das Ganze bezahlt.
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