Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl. seze, einer habe eine Commission auf Lissabon zumEinkauf und Versendung von 10000 Mk. Waaren gegeben; sein Commissionär berichte ihm, daß er den Auftrag ausgerichtet habe und die Güter zur Ab- sendung bereit halte, sende ihm aber noch kein Con- nossement zum Beweis, daß, und in welches Schiff er sie verladen habe. Nun kömmt dem Kaufmann eine Schiffer-Nachricht, daß ein benanntes Schiff von Lissabon kommend auf der See gesehen worden sei. Ein Sturm erfolgt. Noch ist das Schiff nicht da, und der Kaufmann muß fürchten, seine Güter zu verlieren, ehe das Connossement durch die Post an ihn gelangt, und ihn in den Stand sezt, die Versicherung unter gehöriger Bestimmung zu neh- men. Er sucht sie indessen, und schließt sie auf das benannte Schiff, doch ohne die Marken und Nu- mern der Pakken oder Kisten angeben zu können, wie doch sonst nohtwendig ist. Dabei behält er sich vor, daß die Versicherung ungültig sei, und kein Ristorno dafür Statt haben solle, im Fall dies Schiff seine Güter nicht geladen habe. Einer solchen Asse- curanz gibt man auch wol die Benennung auf Inter- esse und Non-Interesse. Die Geseze können eine solche nicht verbieten, auch nicht einmal misbilligen. Doch wird sie in unsern Gegenden in Hamburg nicht unter einer solchen Benennung geschlossen, sondern man bleibt lieber in dem gewöhnlichen Wege. Der 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. ſeze, einer habe eine Commiſſion auf Liſſabon zumEinkauf und Verſendung von 10000 Mk. Waaren gegeben; ſein Commiſſionaͤr berichte ihm, daß er den Auftrag ausgerichtet habe und die Guͤter zur Ab- ſendung bereit halte, ſende ihm aber noch kein Con- noſſement zum Beweis, daß, und in welches Schiff er ſie verladen habe. Nun koͤmmt dem Kaufmann eine Schiffer-Nachricht, daß ein benanntes Schiff von Liſſabon kommend auf der See geſehen worden ſei. Ein Sturm erfolgt. Noch iſt das Schiff nicht da, und der Kaufmann muß fuͤrchten, ſeine Guͤter zu verlieren, ehe das Connoſſement durch die Poſt an ihn gelangt, und ihn in den Stand ſezt, die Verſicherung unter gehoͤriger Beſtimmung zu neh- men. Er ſucht ſie indeſſen, und ſchließt ſie auf das benannte Schiff, doch ohne die Marken und Nu- mern der Pakken oder Kiſten angeben zu koͤnnen, wie doch ſonſt nohtwendig iſt. Dabei behaͤlt er ſich vor, daß die Verſicherung unguͤltig ſei, und kein Riſtorno dafuͤr Statt haben ſolle, im Fall dies Schiff ſeine Guͤter nicht geladen habe. Einer ſolchen Aſſe- curanz gibt man auch wol die Benennung auf Inter- eſſe und Non-Intereſſe. Die Geſeze koͤnnen eine ſolche nicht verbieten, auch nicht einmal misbilligen. Doch wird ſie in unſern Gegenden in Hamburg nicht unter einer ſolchen Benennung geſchloſſen, ſondern man bleibt lieber in dem gewoͤhnlichen Wege. Der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0092" n="84"/><fw place="top" type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.</fw><lb/> ſeze, einer habe eine Commiſſion auf Liſſabon zum<lb/> Einkauf und Verſendung von 10000 Mk. Waaren<lb/> gegeben; ſein Commiſſionaͤr berichte ihm, daß er<lb/> den Auftrag ausgerichtet habe und die Guͤter zur Ab-<lb/> ſendung bereit halte, ſende ihm aber noch kein Con-<lb/> noſſement zum Beweis, daß, und in welches Schiff<lb/> er ſie verladen habe. Nun koͤmmt dem Kaufmann<lb/> eine Schiffer-Nachricht, daß ein benanntes Schiff<lb/> von Liſſabon kommend auf der See geſehen worden<lb/> ſei. Ein Sturm erfolgt. Noch iſt das Schiff nicht<lb/> da, und der Kaufmann muß fuͤrchten, ſeine Guͤter<lb/> zu verlieren, ehe das Connoſſement durch die Poſt<lb/> an ihn gelangt, und ihn in den Stand ſezt, die<lb/> Verſicherung unter gehoͤriger Beſtimmung zu neh-<lb/> men. Er ſucht ſie indeſſen, und ſchließt ſie auf das<lb/> benannte Schiff, doch ohne die Marken und Nu-<lb/> mern der Pakken oder Kiſten angeben zu koͤnnen,<lb/> wie doch ſonſt nohtwendig iſt. Dabei behaͤlt er ſich<lb/> vor, daß die Verſicherung unguͤltig ſei, und kein<lb/> Riſtorno dafuͤr Statt haben ſolle, im Fall dies Schiff<lb/> ſeine Guͤter nicht geladen habe. Einer ſolchen Aſſe-<lb/> curanz gibt man auch wol die Benennung auf Inter-<lb/> eſſe und Non-Intereſſe. Die Geſeze koͤnnen eine<lb/> ſolche nicht verbieten, auch nicht einmal misbilligen.<lb/> Doch wird ſie in unſern Gegenden in Hamburg nicht<lb/> unter einer ſolchen Benennung geſchloſſen, ſondern<lb/> man bleibt lieber in dem gewoͤhnlichen Wege. Der<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [84/0092]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
ſeze, einer habe eine Commiſſion auf Liſſabon zum
Einkauf und Verſendung von 10000 Mk. Waaren
gegeben; ſein Commiſſionaͤr berichte ihm, daß er
den Auftrag ausgerichtet habe und die Guͤter zur Ab-
ſendung bereit halte, ſende ihm aber noch kein Con-
noſſement zum Beweis, daß, und in welches Schiff
er ſie verladen habe. Nun koͤmmt dem Kaufmann
eine Schiffer-Nachricht, daß ein benanntes Schiff
von Liſſabon kommend auf der See geſehen worden
ſei. Ein Sturm erfolgt. Noch iſt das Schiff nicht
da, und der Kaufmann muß fuͤrchten, ſeine Guͤter
zu verlieren, ehe das Connoſſement durch die Poſt
an ihn gelangt, und ihn in den Stand ſezt, die
Verſicherung unter gehoͤriger Beſtimmung zu neh-
men. Er ſucht ſie indeſſen, und ſchließt ſie auf das
benannte Schiff, doch ohne die Marken und Nu-
mern der Pakken oder Kiſten angeben zu koͤnnen,
wie doch ſonſt nohtwendig iſt. Dabei behaͤlt er ſich
vor, daß die Verſicherung unguͤltig ſei, und kein
Riſtorno dafuͤr Statt haben ſolle, im Fall dies Schiff
ſeine Guͤter nicht geladen habe. Einer ſolchen Aſſe-
curanz gibt man auch wol die Benennung auf Inter-
eſſe und Non-Intereſſe. Die Geſeze koͤnnen eine
ſolche nicht verbieten, auch nicht einmal misbilligen.
Doch wird ſie in unſern Gegenden in Hamburg nicht
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man bleibt lieber in dem gewoͤhnlichen Wege. Der
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