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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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Cap. 3. Von den Assecuranzen.
winnsüchtigen zu weitläuftig. Wenn dann das ange-
führte Britische Statut erlaubt, daß Assecuranzen auf
Waaren oder Effecten aus Europäischen oder Ameri-
kanischen Häfen, die im Besiz der Krone Spanien
oder Portugal sind, können versichert werden, so
ist dies wahrscheinlich von solchen ernsthaften Ver-
sicherungen zu verstehen, die keine leere Wette zur
Absicht haben, und von welchen ich sogleich noch mehr
sagen werde.

Bei so vielen Beispielen des Betruges ist eine
solche Versicherung insonderheit bedenklich. Denn
dem, der ohne Interesse Versicherung zu grossem
Belauf sucht, kann man auch wol zutrauen, daß
er, um sich seines Gewinns gewiß zu machen, mit
dem Schiffer eine bübische Beredung nehme, daß er
das Schiff zu Unglük bringe, und dadurch die Eig-
ner und wirklichen Versicherer desselben sowol als
der Ladung in empfindlichen Verlust seze. Weil
nun dies bei Kaperschiffen weniger zu fürchten ist,
so sind sie in jener Acte der Spielsucht der Britten
als ein Gegenstand freigelassen worden.

Indessen gibt es Fälle, in welchen ein ehrlich
denkender Kaufmann Versicherungen sucht, auch ohne
gewiß zu sein, ob er Interesse oder nicht Interesse
an dem in der Polize benannten Schiffe habe. Man

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Cap. 3. Von den Aſſecuranzen.
winnſuͤchtigen zu weitlaͤuftig. Wenn dann das ange-
fuͤhrte Britiſche Statut erlaubt, daß Aſſecuranzen auf
Waaren oder Effecten aus Europaͤiſchen oder Ameri-
kaniſchen Haͤfen, die im Beſiz der Krone Spanien
oder Portugal ſind, koͤnnen verſichert werden, ſo
iſt dies wahrſcheinlich von ſolchen ernſthaften Ver-
ſicherungen zu verſtehen, die keine leere Wette zur
Abſicht haben, und von welchen ich ſogleich noch mehr
ſagen werde.

Bei ſo vielen Beiſpielen des Betruges iſt eine
ſolche Verſicherung inſonderheit bedenklich. Denn
dem, der ohne Intereſſe Verſicherung zu groſſem
Belauf ſucht, kann man auch wol zutrauen, daß
er, um ſich ſeines Gewinns gewiß zu machen, mit
dem Schiffer eine buͤbiſche Beredung nehme, daß er
das Schiff zu Ungluͤk bringe, und dadurch die Eig-
ner und wirklichen Verſicherer deſſelben ſowol als
der Ladung in empfindlichen Verluſt ſeze. Weil
nun dies bei Kaperſchiffen weniger zu fuͤrchten iſt,
ſo ſind ſie in jener Acte der Spielſucht der Britten
als ein Gegenſtand freigelaſſen worden.

Indeſſen gibt es Faͤlle, in welchen ein ehrlich
denkender Kaufmann Verſicherungen ſucht, auch ohne
gewiß zu ſein, ob er Intereſſe oder nicht Intereſſe
an dem in der Polize benannten Schiffe habe. Man

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[83/0091] Cap. 3. Von den Aſſecuranzen. winnſuͤchtigen zu weitlaͤuftig. Wenn dann das ange- fuͤhrte Britiſche Statut erlaubt, daß Aſſecuranzen auf Waaren oder Effecten aus Europaͤiſchen oder Ameri- kaniſchen Haͤfen, die im Beſiz der Krone Spanien oder Portugal ſind, koͤnnen verſichert werden, ſo iſt dies wahrſcheinlich von ſolchen ernſthaften Ver- ſicherungen zu verſtehen, die keine leere Wette zur Abſicht haben, und von welchen ich ſogleich noch mehr ſagen werde. Bei ſo vielen Beiſpielen des Betruges iſt eine ſolche Verſicherung inſonderheit bedenklich. Denn dem, der ohne Intereſſe Verſicherung zu groſſem Belauf ſucht, kann man auch wol zutrauen, daß er, um ſich ſeines Gewinns gewiß zu machen, mit dem Schiffer eine buͤbiſche Beredung nehme, daß er das Schiff zu Ungluͤk bringe, und dadurch die Eig- ner und wirklichen Verſicherer deſſelben ſowol als der Ladung in empfindlichen Verluſt ſeze. Weil nun dies bei Kaperſchiffen weniger zu fuͤrchten iſt, ſo ſind ſie in jener Acte der Spielſucht der Britten als ein Gegenſtand freigelaſſen worden. Indeſſen gibt es Faͤlle, in welchen ein ehrlich denkender Kaufmann Verſicherungen ſucht, auch ohne gewiß zu ſein, ob er Intereſſe oder nicht Intereſſe an dem in der Polize benannten Schiffe habe. Man F 2

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/91>, abgerufen am 24.11.2024.