Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl. machen. Sie behelligen alsdann gerne, wenn siedie Assecuranz in grossen Seepläzen, wie Hamburg, haben nehmen lassen, ihre Commissionäre mit dem zudringlichen Auftrage, diese ungewöhnlich grosse Abnuzung ihres Schiffs als wirklichen Schaden von den Versicherern einzufodern. Ich habe schon ge- sagt, daß die Worte der Polize zu viel sagen. Aber die Vernunft berechtigt sie eben so wenig dazu, als ein Fuhrmann berechtigt werden darf, die Repara- tur seines Wagens etwa von den Eignern seiner Frachtgüter, weil er keine Versicherer hat, wieder zu fodern, wenn er auf einer Reise durch eingefal- lenes Regenwetter schlechtere Wege findet, als er vermuhtete. Beides sind Fälle, auf welche als möglich derjenige hinaus sehen muß, der seinen Ver- dienst durch See- oder Landfracht sucht. §. 20. Durch diesen Commentar über das Formular 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. machen. Sie behelligen alsdann gerne, wenn ſiedie Aſſecuranz in groſſen Seeplaͤzen, wie Hamburg, haben nehmen laſſen, ihre Commiſſionaͤre mit dem zudringlichen Auftrage, dieſe ungewoͤhnlich groſſe Abnuzung ihres Schiffs als wirklichen Schaden von den Verſicherern einzufodern. Ich habe ſchon ge- ſagt, daß die Worte der Polize zu viel ſagen. Aber die Vernunft berechtigt ſie eben ſo wenig dazu, als ein Fuhrmann berechtigt werden darf, die Repara- tur ſeines Wagens etwa von den Eignern ſeiner Frachtguͤter, weil er keine Verſicherer hat, wieder zu fodern, wenn er auf einer Reiſe durch eingefal- lenes Regenwetter ſchlechtere Wege findet, als er vermuhtete. Beides ſind Faͤlle, auf welche als moͤglich derjenige hinaus ſehen muß, der ſeinen Ver- dienſt durch See- oder Landfracht ſucht. §. 20. Durch dieſen Commentar uͤber das Formular <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0088" n="80"/><fw place="top" type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.</fw><lb/> machen. Sie behelligen alsdann gerne, wenn ſie<lb/> die Aſſecuranz in groſſen Seeplaͤzen, wie Hamburg,<lb/> haben nehmen laſſen, ihre Commiſſionaͤre mit dem<lb/> zudringlichen Auftrage, dieſe ungewoͤhnlich groſſe<lb/> Abnuzung ihres Schiffs als wirklichen Schaden von<lb/> den Verſicherern einzufodern. Ich habe ſchon ge-<lb/> ſagt, daß die Worte der Polize zu viel ſagen. Aber<lb/> die Vernunft berechtigt ſie eben ſo wenig dazu, als<lb/> ein Fuhrmann berechtigt werden darf, die Repara-<lb/> tur ſeines Wagens etwa von den Eignern ſeiner<lb/> Frachtguͤter, weil er keine Verſicherer hat, wieder<lb/> zu fodern, wenn er auf einer Reiſe durch eingefal-<lb/> lenes Regenwetter ſchlechtere Wege findet, als er<lb/> vermuhtete. Beides ſind Faͤlle, auf welche als<lb/> moͤglich derjenige hinaus ſehen muß, der ſeinen Ver-<lb/> dienſt durch See- oder Landfracht ſucht.</p> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 20.</head><lb/> <p>Durch dieſen Commentar uͤber das Formular<lb/> einer Polize glaube ich die Hauptſachen angegeben<lb/> zu haben, welche fuͤr ſolche Leſer wiſſenswehrt ſind,<lb/> die nicht mit dergleichen Geſchaͤften ſehr viel umge-<lb/> hen, aber auch fuͤr ſolche, die in Landſtaͤdten woh-<lb/> nen und die Beſorgung der Aſſecuranz fuͤr Guͤter,<lb/> welche ſie fuͤr ihre Rechnung kommen laſſen oder ver-<lb/> ſenden, ihren Commiſſionaͤren oder Speditoͤren in<lb/> den Seeplaͤzen auftragen muͤſſen. Es giebt auch oft<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [80/0088]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
machen. Sie behelligen alsdann gerne, wenn ſie
die Aſſecuranz in groſſen Seeplaͤzen, wie Hamburg,
haben nehmen laſſen, ihre Commiſſionaͤre mit dem
zudringlichen Auftrage, dieſe ungewoͤhnlich groſſe
Abnuzung ihres Schiffs als wirklichen Schaden von
den Verſicherern einzufodern. Ich habe ſchon ge-
ſagt, daß die Worte der Polize zu viel ſagen. Aber
die Vernunft berechtigt ſie eben ſo wenig dazu, als
ein Fuhrmann berechtigt werden darf, die Repara-
tur ſeines Wagens etwa von den Eignern ſeiner
Frachtguͤter, weil er keine Verſicherer hat, wieder
zu fodern, wenn er auf einer Reiſe durch eingefal-
lenes Regenwetter ſchlechtere Wege findet, als er
vermuhtete. Beides ſind Faͤlle, auf welche als
moͤglich derjenige hinaus ſehen muß, der ſeinen Ver-
dienſt durch See- oder Landfracht ſucht.
§. 20.
Durch dieſen Commentar uͤber das Formular
einer Polize glaube ich die Hauptſachen angegeben
zu haben, welche fuͤr ſolche Leſer wiſſenswehrt ſind,
die nicht mit dergleichen Geſchaͤften ſehr viel umge-
hen, aber auch fuͤr ſolche, die in Landſtaͤdten woh-
nen und die Beſorgung der Aſſecuranz fuͤr Guͤter,
welche ſie fuͤr ihre Rechnung kommen laſſen oder ver-
ſenden, ihren Commiſſionaͤren oder Speditoͤren in
den Seeplaͤzen auftragen muͤſſen. Es giebt auch oft
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