Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl. eigene Sache. Dies ist höchstbillig, den 1) der Asse-curadör würde unglaublich beschäftiget werden, wenn er über jeden Unglüksfall den Briefwechsel überneh- men, oder, wie es oft nötig wird, Bevollmächtigte an Ort und Stelle senden, oder, wenn es auf recht- liche Entscheidung ankömmt, sein Recht in der Ferne selbst verfechten müßte. 2) Der Kaufmann kann durch seine Correspondenz weiter reichen, auch be- quemer seine Vorteile wahrnehmen, als der Assecu- radör, dessen Geschäfte eigentlich nicht mit grossem Briefwechsel verbunden ist. Wenn z. B. ein nach Bourdeaux bestimmtes Schiff auf der Garonne bleibt, so ist kein Eigner von dem Schiff oder den Gütern, der nicht dort seinen Correspondenten hätte. In Hamburg werden, wenn ein wichtiger Stran- 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. eigene Sache. Dies iſt hoͤchſtbillig, den 1) der Aſſe-curadoͤr wuͤrde unglaublich beſchaͤftiget werden, wenn er uͤber jeden Ungluͤksfall den Briefwechſel uͤberneh- men, oder, wie es oft noͤtig wird, Bevollmaͤchtigte an Ort und Stelle ſenden, oder, wenn es auf recht- liche Entſcheidung ankoͤmmt, ſein Recht in der Ferne ſelbſt verfechten muͤßte. 2) Der Kaufmann kann durch ſeine Correſpondenz weiter reichen, auch be- quemer ſeine Vorteile wahrnehmen, als der Aſſecu- radoͤr, deſſen Geſchaͤfte eigentlich nicht mit groſſem Briefwechſel verbunden iſt. Wenn z. B. ein nach Bourdeaux beſtimmtes Schiff auf der Garonne bleibt, ſo iſt kein Eigner von dem Schiff oder den Guͤtern, der nicht dort ſeinen Correſpondenten haͤtte. In Hamburg werden, wenn ein wichtiger Stran- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0080" n="72"/><fw place="top" type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.</fw><lb/> eigene Sache. Dies iſt hoͤchſtbillig, den 1) der Aſſe-<lb/> curadoͤr wuͤrde unglaublich beſchaͤftiget werden, wenn<lb/> er uͤber jeden Ungluͤksfall den Briefwechſel uͤberneh-<lb/> men, oder, wie es oft noͤtig wird, Bevollmaͤchtigte<lb/> an Ort und Stelle ſenden, oder, wenn es auf recht-<lb/> liche Entſcheidung ankoͤmmt, ſein Recht in der Ferne<lb/> ſelbſt verfechten muͤßte. 2) Der Kaufmann kann<lb/> durch ſeine Correſpondenz weiter reichen, auch be-<lb/> quemer ſeine Vorteile wahrnehmen, als der Aſſecu-<lb/> radoͤr, deſſen Geſchaͤfte eigentlich nicht mit groſſem<lb/> Briefwechſel verbunden iſt. Wenn z. B. ein nach<lb/> Bourdeaux beſtimmtes Schiff auf der Garonne bleibt,<lb/> ſo iſt kein Eigner von dem Schiff oder den Guͤtern,<lb/> der nicht dort ſeinen Correſpondenten haͤtte.</p><lb/> <p>In Hamburg werden, wenn ein wichtiger Stran-<lb/> dungsfall bekannt wird, aus welchem noch etwas zu<lb/> retten Hofnung iſt, alle Intereſſenten am Schiff und<lb/> an der Ladung zuſammenberufen. Dieſe waͤhlen<lb/> alsdann aus ihrem Mittel Deputirte, welche ſich des<lb/> Ganzen in jedem moͤglichen Wege annehmen, auch<lb/> wol einen ſichern Mann an den Ort der Strandung<lb/> ſenden. Die Aſſecuradoͤre nehmen an dieſen Ueber-<lb/> legungen den ihnen dienlichen Anteil, wie denn auch<lb/> die Koſten am Ende auf ſie fallen. Wenn indeſſen<lb/> der Verluſt als eine Tahtſache entſchieden, oder die<lb/> beſchaͤdigte Waare an Land gebracht iſt, aber in einem<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [72/0080]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
eigene Sache. Dies iſt hoͤchſtbillig, den 1) der Aſſe-
curadoͤr wuͤrde unglaublich beſchaͤftiget werden, wenn
er uͤber jeden Ungluͤksfall den Briefwechſel uͤberneh-
men, oder, wie es oft noͤtig wird, Bevollmaͤchtigte
an Ort und Stelle ſenden, oder, wenn es auf recht-
liche Entſcheidung ankoͤmmt, ſein Recht in der Ferne
ſelbſt verfechten muͤßte. 2) Der Kaufmann kann
durch ſeine Correſpondenz weiter reichen, auch be-
quemer ſeine Vorteile wahrnehmen, als der Aſſecu-
radoͤr, deſſen Geſchaͤfte eigentlich nicht mit groſſem
Briefwechſel verbunden iſt. Wenn z. B. ein nach
Bourdeaux beſtimmtes Schiff auf der Garonne bleibt,
ſo iſt kein Eigner von dem Schiff oder den Guͤtern,
der nicht dort ſeinen Correſpondenten haͤtte.
In Hamburg werden, wenn ein wichtiger Stran-
dungsfall bekannt wird, aus welchem noch etwas zu
retten Hofnung iſt, alle Intereſſenten am Schiff und
an der Ladung zuſammenberufen. Dieſe waͤhlen
alsdann aus ihrem Mittel Deputirte, welche ſich des
Ganzen in jedem moͤglichen Wege annehmen, auch
wol einen ſichern Mann an den Ort der Strandung
ſenden. Die Aſſecuradoͤre nehmen an dieſen Ueber-
legungen den ihnen dienlichen Anteil, wie denn auch
die Koſten am Ende auf ſie fallen. Wenn indeſſen
der Verluſt als eine Tahtſache entſchieden, oder die
beſchaͤdigte Waare an Land gebracht iſt, aber in einem
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