Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.4. Buch. Von Hülfsgeschäften der Handl. aus der guten in die schlechte Jahrszeit eine Erhöhungder Prämie zur Folge habe, und dies in der Polize ausbedungen werde. In dem Neuen Preussischen Gesezbuche ist hierüber wirklich nach Billigkeit ver- fügt worden. Ich werde mehr davon in den Zu- säzen sagen. So lange dies nicht geschieht, gewinnt der Ver- Bei dem allen aber kann dem Versicherer keines- 4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl. aus der guten in die ſchlechte Jahrszeit eine Erhoͤhungder Praͤmie zur Folge habe, und dies in der Polize ausbedungen werde. In dem Neuen Preuſſiſchen Geſezbuche iſt hieruͤber wirklich nach Billigkeit ver- fuͤgt worden. Ich werde mehr davon in den Zu- ſaͤzen ſagen. So lange dies nicht geſchieht, gewinnt der Ver- Bei dem allen aber kann dem Verſicherer keines- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0078" n="70"/><fw place="top" type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.</fw><lb/> aus der guten in die ſchlechte Jahrszeit eine Erhoͤhung<lb/> der Praͤmie zur Folge habe, und dies in der Polize<lb/> ausbedungen werde. In dem Neuen Preuſſiſchen<lb/> Geſezbuche iſt hieruͤber wirklich nach Billigkeit ver-<lb/> fuͤgt worden. Ich werde mehr davon in den Zu-<lb/> ſaͤzen ſagen.</p><lb/> <p>So lange dies nicht geſchieht, gewinnt der Ver-<lb/> ſicherer freilich oft in dem umgekehrten Falle, wenn<lb/> er im Winter gezeichnet hat, und das Schiff erſt im<lb/> Fruͤhjahr ſegeln kann. Aber alle, die Verſicherung<lb/> ſuchen, werden dies zu vermeiden wiſſen. Es ent-<lb/> ſteht ſogar ein Grund daraus, nicht in Schiffe zu<lb/> laden, die in den lezten Herbſtmonaten in Ladung<lb/> liegen, wenn es nicht mit der Verſendung der Waare<lb/> groſſe Eile hat. Nur in Einem Falle koͤnnen ſie es<lb/> nicht; das iſt, in fruͤhen und lange dauernden Win-<lb/> tern. Dann kann es treffen, daß Verſicherungen<lb/> ſchon im November zu hohen Winterpraͤmien genom-<lb/> men werden, und das Schiff nicht vor dem Maͤrz,<lb/> oder, wie es im J. 1785 lief, nicht vor dem Mai<lb/> unter Segel geht.</p><lb/> <p>Bei dem allen aber kann dem Verſicherer keines-<lb/> wegs frei gelaſſen werden, die beſchleunigte Abreiſe<lb/> eines Schiffers zu verlangen, nachdem er gezeichnet<lb/> hat, vielweniger ſich von ſeiner Verſicherung los zu<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [70/0078]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤften der Handl.
aus der guten in die ſchlechte Jahrszeit eine Erhoͤhung
der Praͤmie zur Folge habe, und dies in der Polize
ausbedungen werde. In dem Neuen Preuſſiſchen
Geſezbuche iſt hieruͤber wirklich nach Billigkeit ver-
fuͤgt worden. Ich werde mehr davon in den Zu-
ſaͤzen ſagen.
So lange dies nicht geſchieht, gewinnt der Ver-
ſicherer freilich oft in dem umgekehrten Falle, wenn
er im Winter gezeichnet hat, und das Schiff erſt im
Fruͤhjahr ſegeln kann. Aber alle, die Verſicherung
ſuchen, werden dies zu vermeiden wiſſen. Es ent-
ſteht ſogar ein Grund daraus, nicht in Schiffe zu
laden, die in den lezten Herbſtmonaten in Ladung
liegen, wenn es nicht mit der Verſendung der Waare
groſſe Eile hat. Nur in Einem Falle koͤnnen ſie es
nicht; das iſt, in fruͤhen und lange dauernden Win-
tern. Dann kann es treffen, daß Verſicherungen
ſchon im November zu hohen Winterpraͤmien genom-
men werden, und das Schiff nicht vor dem Maͤrz,
oder, wie es im J. 1785 lief, nicht vor dem Mai
unter Segel geht.
Bei dem allen aber kann dem Verſicherer keines-
wegs frei gelaſſen werden, die beſchleunigte Abreiſe
eines Schiffers zu verlangen, nachdem er gezeichnet
hat, vielweniger ſich von ſeiner Verſicherung los zu
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