Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.Cap. 3. Von den Assecuranzen. Rechte gemäß, daß sie ihm in möglich kürzester Zeitnach seiner Unterzeichnung gezahlt werde, zumal da er bei dieser Zeichnung über deren Empfang quitirt. Auch ist ein grosser ihm sehr zu gönnender Gewinn darin, daß er die Prämien früher in Händen hat, als die Seeschäden von ihm bezahlt werden. Hat ein Privat-Assecuradör andere Handelsgeschäfte, so kann er noch ein behaltener Mann bleiben, wenn er z. B. 100000 Mk. im Jahre an Prämien einnimmt, und grade so viel für Seeschäden wieder auszahlen muß, wenn er mit diesen 100000 Mk., die ihm keine Zinsen kosteten, seine Handelsgeschäfte mit Glük betrieben hat. Wohnt er an einem grossen Wechselplaz, so benuzt er dies Geld im diskontiren. Das neue Preussische Gesezbuch hat auch der Billig- keit gemäß, Teil 2. Tit. 8. §. 2067, festgesezt, daß die Prämie innerhalb Vier und Zwanzig Stun- den nach empfangener Polize bezahlt werden solle, oder executivisch eingetrieben werden dürfe. Aber auch hierin hat sich ein Credit eingeführt, Cap. 3. Von den Aſſecuranzen. Rechte gemaͤß, daß ſie ihm in moͤglich kuͤrzeſter Zeitnach ſeiner Unterzeichnung gezahlt werde, zumal da er bei dieſer Zeichnung uͤber deren Empfang quitirt. Auch iſt ein groſſer ihm ſehr zu goͤnnender Gewinn darin, daß er die Praͤmien fruͤher in Haͤnden hat, als die Seeſchaͤden von ihm bezahlt werden. Hat ein Privat-Aſſecuradoͤr andere Handelsgeſchaͤfte, ſo kann er noch ein behaltener Mann bleiben, wenn er z. B. 100000 Mk. im Jahre an Praͤmien einnimmt, und grade ſo viel fuͤr Seeſchaͤden wieder auszahlen muß, wenn er mit dieſen 100000 Mk., die ihm keine Zinſen koſteten, ſeine Handelsgeſchaͤfte mit Gluͤk betrieben hat. Wohnt er an einem groſſen Wechſelplaz, ſo benuzt er dies Geld im diskontiren. Das neue Preuſſiſche Geſezbuch hat auch der Billig- keit gemaͤß, Teil 2. Tit. 8. §. 2067, feſtgeſezt, daß die Praͤmie innerhalb Vier und Zwanzig Stun- den nach empfangener Polize bezahlt werden ſolle, oder executiviſch eingetrieben werden duͤrfe. Aber auch hierin hat ſich ein Credit eingefuͤhrt, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0069" n="61"/><fw place="top" type="header">Cap. 3. Von den Aſſecuranzen.</fw><lb/> Rechte gemaͤß, daß ſie ihm in moͤglich kuͤrzeſter Zeit<lb/> nach ſeiner Unterzeichnung gezahlt werde, zumal da<lb/> er bei dieſer Zeichnung uͤber deren Empfang quitirt.<lb/> Auch iſt ein groſſer ihm ſehr zu goͤnnender Gewinn<lb/> darin, daß er die Praͤmien fruͤher in Haͤnden hat,<lb/> als die Seeſchaͤden von ihm bezahlt werden. Hat<lb/> ein Privat-Aſſecuradoͤr andere Handelsgeſchaͤfte, ſo<lb/> kann er noch ein behaltener Mann bleiben, wenn er<lb/> z. B. 100000 Mk. im Jahre an Praͤmien einnimmt,<lb/> und grade ſo viel fuͤr Seeſchaͤden wieder auszahlen<lb/> muß, wenn er mit dieſen 100000 Mk., die ihm<lb/> keine Zinſen koſteten, ſeine Handelsgeſchaͤfte mit<lb/> Gluͤk betrieben hat. Wohnt er an einem groſſen<lb/> Wechſelplaz, ſo benuzt er dies Geld im diskontiren.<lb/> Das neue Preuſſiſche Geſezbuch hat auch der Billig-<lb/> keit gemaͤß, Teil 2. Tit. 8. §. 2067, feſtgeſezt,<lb/> daß die Praͤmie innerhalb Vier und Zwanzig Stun-<lb/> den nach empfangener Polize bezahlt werden ſolle,<lb/> oder executiviſch eingetrieben werden duͤrfe.</p><lb/> <p>Aber auch hierin hat ſich ein Credit eingefuͤhrt,<lb/> der oft uͤber die Gebuͤhr lang und mit Unſicherheit<lb/> verbunden iſt. In unſerm Hamburg iſt es freilich<lb/> jezt unmoͤglich, daß der Makler, ſo wie er die Aſſe-<lb/> curanz ſchließt, gleich bezahlen koͤnne. Dies geſchah<lb/> ehemals, da der Aſſecuranzen ſo wenig waren, und<lb/> der Makler mit einem Beutel voll Species-Geld<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [61/0069]
Cap. 3. Von den Aſſecuranzen.
Rechte gemaͤß, daß ſie ihm in moͤglich kuͤrzeſter Zeit
nach ſeiner Unterzeichnung gezahlt werde, zumal da
er bei dieſer Zeichnung uͤber deren Empfang quitirt.
Auch iſt ein groſſer ihm ſehr zu goͤnnender Gewinn
darin, daß er die Praͤmien fruͤher in Haͤnden hat,
als die Seeſchaͤden von ihm bezahlt werden. Hat
ein Privat-Aſſecuradoͤr andere Handelsgeſchaͤfte, ſo
kann er noch ein behaltener Mann bleiben, wenn er
z. B. 100000 Mk. im Jahre an Praͤmien einnimmt,
und grade ſo viel fuͤr Seeſchaͤden wieder auszahlen
muß, wenn er mit dieſen 100000 Mk., die ihm
keine Zinſen koſteten, ſeine Handelsgeſchaͤfte mit
Gluͤk betrieben hat. Wohnt er an einem groſſen
Wechſelplaz, ſo benuzt er dies Geld im diskontiren.
Das neue Preuſſiſche Geſezbuch hat auch der Billig-
keit gemaͤß, Teil 2. Tit. 8. §. 2067, feſtgeſezt,
daß die Praͤmie innerhalb Vier und Zwanzig Stun-
den nach empfangener Polize bezahlt werden ſolle,
oder executiviſch eingetrieben werden duͤrfe.
Aber auch hierin hat ſich ein Credit eingefuͤhrt,
der oft uͤber die Gebuͤhr lang und mit Unſicherheit
verbunden iſt. In unſerm Hamburg iſt es freilich
jezt unmoͤglich, daß der Makler, ſo wie er die Aſſe-
curanz ſchließt, gleich bezahlen koͤnne. Dies geſchah
ehemals, da der Aſſecuranzen ſo wenig waren, und
der Makler mit einem Beutel voll Species-Geld
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