Alle diese Unkosten müßten genau genommen durch eine Durchschnitts-Rechnung auf das Schiff und dessen inhabende Güter verteilt werden. Allein, man rechnet gewöhnlich 10 p. C. der Fracht auf die- selben. Sind sie nicht in diese einbedungen, so wer- den sie bei deren Einfoderung besonders bezahlt.
§. 3.
Average ist der Englische Ausdruk für eine Durchschnitts-Rechnung. Ohne Zweifel ist es die- ses Wort, welchem man eine Deutsche Endung gege- ben und es in Averei auch wol Havarie oder Haverei verwandelt hat. Die für die bemerkten ge- wissen Kosten der Seefahrt zu machende Durchschnitts- Rechnung wird die kleine Averie oder Averie ordinaire genannt. Diese sezt also keinen Schaden voraus, und wird auch bei der glüklichsten Fahrt be- zahlt. Indessen wird, wiewol gewiß misbräuchlich, ein jeder Seeschaden, wodurch nicht alles verloren wird, Averei genannt, selbst die Beschädigung eines verderblichen Guts auf einer Seereise durch eindrin- gendes Wasser oder andere Zufälle, die eine an sich leicht verderbliche Waare beschädigen können, wenn gleich keine Durchschnitts-Rechnung zur Schäzung eines solchen Schadens Statt hat.
§. 4.
Eben eine solche Durchschnitts-Rechnung wird
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤft. der Handl.
Alle dieſe Unkoſten muͤßten genau genommen durch eine Durchſchnitts-Rechnung auf das Schiff und deſſen inhabende Guͤter verteilt werden. Allein, man rechnet gewoͤhnlich 10 p. C. der Fracht auf die- ſelben. Sind ſie nicht in dieſe einbedungen, ſo wer- den ſie bei deren Einfoderung beſonders bezahlt.
§. 3.
Average iſt der Engliſche Ausdruk fuͤr eine Durchſchnitts-Rechnung. Ohne Zweifel iſt es die- ſes Wort, welchem man eine Deutſche Endung gege- ben und es in Averei auch wol Havarie oder Haverei verwandelt hat. Die fuͤr die bemerkten ge- wiſſen Koſten der Seefahrt zu machende Durchſchnitts- Rechnung wird die kleine Averie oder Averie ordinaire genannt. Dieſe ſezt alſo keinen Schaden voraus, und wird auch bei der gluͤklichſten Fahrt be- zahlt. Indeſſen wird, wiewol gewiß misbraͤuchlich, ein jeder Seeſchaden, wodurch nicht alles verloren wird, Averei genannt, ſelbſt die Beſchaͤdigung eines verderblichen Guts auf einer Seereiſe durch eindrin- gendes Waſſer oder andere Zufaͤlle, die eine an ſich leicht verderbliche Waare beſchaͤdigen koͤnnen, wenn gleich keine Durchſchnitts-Rechnung zur Schaͤzung eines ſolchen Schadens Statt hat.
§. 4.
Eben eine ſolche Durchſchnitts-Rechnung wird
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><pbfacs="#f0042"n="34"/><fwplace="top"type="header">4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤft. der Handl.</fw><lb/><p>Alle dieſe Unkoſten muͤßten genau genommen<lb/>
durch eine Durchſchnitts-Rechnung auf das Schiff<lb/>
und deſſen inhabende Guͤter verteilt werden. Allein,<lb/>
man rechnet gewoͤhnlich 10 p. C. der Fracht auf die-<lb/>ſelben. Sind ſie nicht in dieſe einbedungen, ſo wer-<lb/>
den ſie bei deren Einfoderung beſonders bezahlt.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 3.</head><lb/><p><hirendition="#aq">Average</hi> iſt der Engliſche Ausdruk fuͤr eine<lb/>
Durchſchnitts-Rechnung. Ohne Zweifel iſt es die-<lb/>ſes Wort, welchem man eine Deutſche Endung gege-<lb/>
ben und es in <hirendition="#g">Averei</hi> auch wol <hirendition="#g">Havarie</hi> oder<lb/><hirendition="#g">Haverei</hi> verwandelt hat. Die fuͤr die bemerkten ge-<lb/>
wiſſen Koſten der Seefahrt zu machende Durchſchnitts-<lb/>
Rechnung wird <hirendition="#g">die kleine Averie</hi> oder <hirendition="#aq">Averie<lb/>
ordinaire</hi> genannt. Dieſe ſezt alſo keinen Schaden<lb/>
voraus, und wird auch bei der gluͤklichſten Fahrt be-<lb/>
zahlt. Indeſſen wird, wiewol gewiß misbraͤuchlich,<lb/>
ein jeder Seeſchaden, wodurch nicht alles verloren<lb/>
wird, Averei genannt, ſelbſt die Beſchaͤdigung eines<lb/>
verderblichen Guts auf einer Seereiſe durch eindrin-<lb/>
gendes Waſſer oder andere Zufaͤlle, die eine an ſich<lb/>
leicht verderbliche Waare beſchaͤdigen koͤnnen, wenn<lb/>
gleich keine Durchſchnitts-Rechnung zur Schaͤzung<lb/>
eines ſolchen Schadens Statt hat.</p></div><lb/><divn="5"><head>§. 4.</head><lb/><p>Eben eine ſolche Durchſchnitts-Rechnung wird<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[34/0042]
4. Buch. Von Huͤlfsgeſchaͤft. der Handl.
Alle dieſe Unkoſten muͤßten genau genommen
durch eine Durchſchnitts-Rechnung auf das Schiff
und deſſen inhabende Guͤter verteilt werden. Allein,
man rechnet gewoͤhnlich 10 p. C. der Fracht auf die-
ſelben. Sind ſie nicht in dieſe einbedungen, ſo wer-
den ſie bei deren Einfoderung beſonders bezahlt.
§. 3.
Average iſt der Engliſche Ausdruk fuͤr eine
Durchſchnitts-Rechnung. Ohne Zweifel iſt es die-
ſes Wort, welchem man eine Deutſche Endung gege-
ben und es in Averei auch wol Havarie oder
Haverei verwandelt hat. Die fuͤr die bemerkten ge-
wiſſen Koſten der Seefahrt zu machende Durchſchnitts-
Rechnung wird die kleine Averie oder Averie
ordinaire genannt. Dieſe ſezt alſo keinen Schaden
voraus, und wird auch bei der gluͤklichſten Fahrt be-
zahlt. Indeſſen wird, wiewol gewiß misbraͤuchlich,
ein jeder Seeſchaden, wodurch nicht alles verloren
wird, Averei genannt, ſelbſt die Beſchaͤdigung eines
verderblichen Guts auf einer Seereiſe durch eindrin-
gendes Waſſer oder andere Zufaͤlle, die eine an ſich
leicht verderbliche Waare beſchaͤdigen koͤnnen, wenn
gleich keine Durchſchnitts-Rechnung zur Schaͤzung
eines ſolchen Schadens Statt hat.
§. 4.
Eben eine ſolche Durchſchnitts-Rechnung wird
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/42>, abgerufen am 22.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.