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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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Cap. 1. Von der Schiffahrt.
Nachbaren zu stören, aber nicht, um sie in einen
dem Staate selbst vorteilhaften Gang zu bringen,
der seine Zölle zu diesem Endzwek misbraucht. Aber
ein Canal kann auch lezteres bewirken, und darf
nicht zur Absicht haben, ersteres gewaltsam zu tuhn.

In manchen Staaten Deutschlands gilt es als
ein Hauptgrund gegen gute Vorschläge dieser Art,
daß man dem Landmann nicht den Verdienst von
den Frachtfuhren entziehen müsse. Es ist genug,
darauf zu antworten: wenn das als ein Grund ge-
gen die Canäle gelten soll, so haben alle Staaten
eine grosse Tohrheit begangen, und dem Nahrungs-
Stande ihres Volks sehr geschadet, welche irgend
einen Canal angelegt haben. Ja mehr als dieses!
so wird es einem jeden Lande, das noch schiffbare
Flüsse hat, gerahten sein, diese zu sperren, und an
seinen eignen Flüssen das zu tuhn, was der Eigen-
nuz der V. Niederländer in Ansehung der Schelde
von den Spaniern in dem Münsterschen Frieden
erzwang.


Cap. 1. Von der Schiffahrt.
Nachbaren zu ſtoͤren, aber nicht, um ſie in einen
dem Staate ſelbſt vorteilhaften Gang zu bringen,
der ſeine Zoͤlle zu dieſem Endzwek misbraucht. Aber
ein Canal kann auch lezteres bewirken, und darf
nicht zur Abſicht haben, erſteres gewaltſam zu tuhn.

In manchen Staaten Deutſchlands gilt es als
ein Hauptgrund gegen gute Vorſchlaͤge dieſer Art,
daß man dem Landmann nicht den Verdienſt von
den Frachtfuhren entziehen muͤſſe. Es iſt genug,
darauf zu antworten: wenn das als ein Grund ge-
gen die Canaͤle gelten ſoll, ſo haben alle Staaten
eine groſſe Tohrheit begangen, und dem Nahrungs-
Stande ihres Volks ſehr geſchadet, welche irgend
einen Canal angelegt haben. Ja mehr als dieſes!
ſo wird es einem jeden Lande, das noch ſchiffbare
Fluͤſſe hat, gerahten ſein, dieſe zu ſperren, und an
ſeinen eignen Fluͤſſen das zu tuhn, was der Eigen-
nuz der V. Niederlaͤnder in Anſehung der Schelde
von den Spaniern in dem Muͤnſterſchen Frieden
erzwang.


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[31/0039] Cap. 1. Von der Schiffahrt. Nachbaren zu ſtoͤren, aber nicht, um ſie in einen dem Staate ſelbſt vorteilhaften Gang zu bringen, der ſeine Zoͤlle zu dieſem Endzwek misbraucht. Aber ein Canal kann auch lezteres bewirken, und darf nicht zur Abſicht haben, erſteres gewaltſam zu tuhn. In manchen Staaten Deutſchlands gilt es als ein Hauptgrund gegen gute Vorſchlaͤge dieſer Art, daß man dem Landmann nicht den Verdienſt von den Frachtfuhren entziehen muͤſſe. Es iſt genug, darauf zu antworten: wenn das als ein Grund ge- gen die Canaͤle gelten ſoll, ſo haben alle Staaten eine groſſe Tohrheit begangen, und dem Nahrungs- Stande ihres Volks ſehr geſchadet, welche irgend einen Canal angelegt haben. Ja mehr als dieſes! ſo wird es einem jeden Lande, das noch ſchiffbare Fluͤſſe hat, gerahten ſein, dieſe zu ſperren, und an ſeinen eignen Fluͤſſen das zu tuhn, was der Eigen- nuz der V. Niederlaͤnder in Anſehung der Schelde von den Spaniern in dem Muͤnſterſchen Frieden erzwang.

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/39>, abgerufen am 21.11.2024.