Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.C. 8. In Ansehung der Zölle. hoch treibt, ist genug dafür gesorgt, die Einhebungderselben so leicht und einfach einzurichten, wie es doch möglich sein muß. Dies kömmt daher, weil fast in allen diese Abgaben und Zölle in dem Maas vervielfacht sind, wie die Bedürfnisse des Staats zu- nahmen, oder, daß man es hie und da noch zu sehr beim alten läßt, und Zölle, die doch zulezt in Eine Kasse fliessen, verteilt gehoben werden, weil sie ursprüng- lich verschiedene Bestimmungen hatten. Ich werde davon in den Zusäzen Beispiele geben. §. 6. Aber in neuern Zeiten hat man, so viel ich auffin- §. 7. I) In dem Productenhandel können die Zölle 2ter Teil. Y
C. 8. In Anſehung der Zoͤlle. hoch treibt, iſt genug dafuͤr geſorgt, die Einhebungderſelben ſo leicht und einfach einzurichten, wie es doch moͤglich ſein muß. Dies koͤmmt daher, weil faſt in allen dieſe Abgaben und Zoͤlle in dem Maas vervielfacht ſind, wie die Beduͤrfniſſe des Staats zu- nahmen, oder, daß man es hie und da noch zu ſehr beim alten laͤßt, und Zoͤlle, die doch zulezt in Eine Kaſſe flieſſen, verteilt gehoben werden, weil ſie urſpruͤng- lich verſchiedene Beſtimmungen hatten. Ich werde davon in den Zuſaͤzen Beiſpiele geben. §. 6. Aber in neuern Zeiten hat man, ſo viel ich auffin- §. 7. I) In dem Productenhandel koͤnnen die Zoͤlle 2ter Teil. Y
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C. 8. In Anſehung der Zoͤlle.
hoch treibt, iſt genug dafuͤr geſorgt, die Einhebung
derſelben ſo leicht und einfach einzurichten, wie es
doch moͤglich ſein muß. Dies koͤmmt daher, weil
faſt in allen dieſe Abgaben und Zoͤlle in dem Maas
vervielfacht ſind, wie die Beduͤrfniſſe des Staats zu-
nahmen, oder, daß man es hie und da noch zu ſehr
beim alten laͤßt, und Zoͤlle, die doch zulezt in Eine
Kaſſe flieſſen, verteilt gehoben werden, weil ſie urſpruͤng-
lich verſchiedene Beſtimmungen hatten. Ich werde
davon in den Zuſaͤzen Beiſpiele geben.
§. 6.
Aber in neuern Zeiten hat man, ſo viel ich auffin-
den kann, erſt angefangen, die Zoͤlle als ein Mittel
anzuſehen, durch welches die Handlungspolitik die
Handlung nach ihren wahren oder falſchen Grund-
ſaͤzen zu leiten vermag. In der Taht ſind ſie das ein-
zige Mittel, welches auſſer den Handels-Verboten zu
dieſem wichtigen Zwek angewandt werden kann, und
in manchen Faͤllen den Handels-Verboten weit vorzu-
ziehen. Das wenige, was ich davon hier zu ſagen
noͤtig glaube nach dem, was ſchon davon geſagt iſt,
kann abermal nach den vier allgemeinen Arten der Hand-
lung eingeteilt werden.
§. 7.
I) In dem Productenhandel koͤnnen die Zoͤlle
groſſe Dienſte tuhn. Aber das Verfahren in Aufle-
2ter Teil. Y
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