Siebentes Capitel. Von der Handlungspolitik in Ansehung verschiedener Hülfsmittel der Handlung.
Dieses Capitel wird nur sehr kurz sein können und dürfen. Was der Regent in Ansehung der, im 4ten Buche nach der Schiffahrt, abgehandelten Hülfsmittel der Handlung zum Vorteil seines Volks zu tuhn hat, hängt teils mit den übrigen schon angegebenen oder beurteilten Maasregeln der Handlungspolitik sehr enge zusammen, teils wird es ein Gegenstand der Gesezgebung über die Handlung. Es würde mir also schweer werden, wenn ich dieß Capitel sehr dehnen wollte, Wiederholungen zu vermeiden, oder nicht demjenigen vorzugreifen, was ich über die Hand- lungsrechte und Geseze noch in dem neunten Capitel zu sagen habe. Weil indessen der Zusammenhang mich geleitet hat von den Banken, den Geld- und Wechselgeschäften nicht unter den Hülfsmitteln der Handlung, wie sie es wirklich sind, sondern bereits im ersten Buche zu reden, wo ich wenig von ihnen in politischer Rüksicht sagen konnte, so will ich vor- züglich über diese noch etwas in lezerwähnter Hinsicht
Siebentes Capitel. Von der Handlungspolitik in Anſehung verſchiedener Huͤlfsmittel der Handlung.
Dieſes Capitel wird nur ſehr kurz ſein koͤnnen und duͤrfen. Was der Regent in Anſehung der, im 4ten Buche nach der Schiffahrt, abgehandelten Huͤlfsmittel der Handlung zum Vorteil ſeines Volks zu tuhn hat, haͤngt teils mit den uͤbrigen ſchon angegebenen oder beurteilten Maasregeln der Handlungspolitik ſehr enge zuſammen, teils wird es ein Gegenſtand der Geſezgebung uͤber die Handlung. Es wuͤrde mir alſo ſchweer werden, wenn ich dieß Capitel ſehr dehnen wollte, Wiederholungen zu vermeiden, oder nicht demjenigen vorzugreifen, was ich uͤber die Hand- lungsrechte und Geſeze noch in dem neunten Capitel zu ſagen habe. Weil indeſſen der Zuſammenhang mich geleitet hat von den Banken, den Geld- und Wechſelgeſchaͤften nicht unter den Huͤlfsmitteln der Handlung, wie ſie es wirklich ſind, ſondern bereits im erſten Buche zu reden, wo ich wenig von ihnen in politiſcher Ruͤkſicht ſagen konnte, ſo will ich vor- zuͤglich uͤber dieſe noch etwas in lezerwaͤhnter Hinſicht
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Siebentes Capitel.
Von der Handlungspolitik in Anſehung
verſchiedener Huͤlfsmittel der
Handlung.
Dieſes Capitel wird nur ſehr kurz ſein koͤnnen und
duͤrfen. Was der Regent in Anſehung der, im 4ten
Buche nach der Schiffahrt, abgehandelten Huͤlfsmittel
der Handlung zum Vorteil ſeines Volks zu tuhn hat,
haͤngt teils mit den uͤbrigen ſchon angegebenen oder
beurteilten Maasregeln der Handlungspolitik ſehr
enge zuſammen, teils wird es ein Gegenſtand der
Geſezgebung uͤber die Handlung. Es wuͤrde mir alſo
ſchweer werden, wenn ich dieß Capitel ſehr dehnen
wollte, Wiederholungen zu vermeiden, oder nicht
demjenigen vorzugreifen, was ich uͤber die Hand-
lungsrechte und Geſeze noch in dem neunten Capitel
zu ſagen habe. Weil indeſſen der Zuſammenhang
mich geleitet hat von den Banken, den Geld- und
Wechſelgeſchaͤften nicht unter den Huͤlfsmitteln der
Handlung, wie ſie es wirklich ſind, ſondern bereits
im erſten Buche zu reden, wo ich wenig von ihnen
in politiſcher Ruͤkſicht ſagen konnte, ſo will ich vor-
zuͤglich uͤber dieſe noch etwas in lezerwaͤhnter Hinſicht
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/323>, abgerufen am 03.12.2024.
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