doch an unserer Börse der fremde Schiffer neben dem Hamburger seine Anzeige, daß er auf einerlei Hafen mit ihm lade, ungehindert an. Auch in denen Un- geldern, welche ihren Grund in den Kosten der Erhal- tung des Hafens und der Sicherung der Fahrt von der See her haben, gilt kein Unterschied.
Dagegen aber fehlt es nicht ganz in solchen Staa- ten an kleinern oder grössern Erschwerungen der Schif- fahrt. Für Hamburg sind die Zunft-Gerechtsame des Amtes der Schiffbauer ein grosses Hindernis des Schiffsbaues in der Stadt, und machen auch die Re- paraturen der Schiffe innerhalb des Hafens kostbar. Der Wallfischfang ist mit einer freilich kleinen Abgabe von jedem gefangenen Wallfisch beschweret, wenn da- gegen England durch ansehnliche Prämien eben diese Fischerei ermuntert hat. Dergleichen Dinge rühren von ältern Zeiten her, wann man nicht alles, so wie jezt, zu überlegen brauchte. In andern Staaten machen Zeit-Umstände dergleichen neu entstehen. So hat z. B. Holland im Anfange des lezten Seekrieges seine Schiffahrt mit einem Last- und Veil-Gelde be- schweert, und ist meines Wissens noch nicht im Stan- de, dasselbe wieder aufzuheben.
5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
doch an unſerer Boͤrſe der fremde Schiffer neben dem Hamburger ſeine Anzeige, daß er auf einerlei Hafen mit ihm lade, ungehindert an. Auch in denen Un- geldern, welche ihren Grund in den Koſten der Erhal- tung des Hafens und der Sicherung der Fahrt von der See her haben, gilt kein Unterſchied.
Dagegen aber fehlt es nicht ganz in ſolchen Staa- ten an kleinern oder groͤſſern Erſchwerungen der Schif- fahrt. Fuͤr Hamburg ſind die Zunft-Gerechtſame des Amtes der Schiffbauer ein groſſes Hindernis des Schiffsbaues in der Stadt, und machen auch die Re- paraturen der Schiffe innerhalb des Hafens koſtbar. Der Wallfiſchfang iſt mit einer freilich kleinen Abgabe von jedem gefangenen Wallfiſch beſchweret, wenn da- gegen England durch anſehnliche Praͤmien eben dieſe Fiſcherei ermuntert hat. Dergleichen Dinge ruͤhren von aͤltern Zeiten her, wann man nicht alles, ſo wie jezt, zu uͤberlegen brauchte. In andern Staaten machen Zeit-Umſtaͤnde dergleichen neu entſtehen. So hat z. B. Holland im Anfange des lezten Seekrieges ſeine Schiffahrt mit einem Laſt- und Veil-Gelde be- ſchweert, und iſt meines Wiſſens noch nicht im Stan- de, daſſelbe wieder aufzuheben.
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5. Buch. Von der Handlungs-Politik.
doch an unſerer Boͤrſe der fremde Schiffer neben dem
Hamburger ſeine Anzeige, daß er auf einerlei Hafen
mit ihm lade, ungehindert an. Auch in denen Un-
geldern, welche ihren Grund in den Koſten der Erhal-
tung des Hafens und der Sicherung der Fahrt von
der See her haben, gilt kein Unterſchied.
Dagegen aber fehlt es nicht ganz in ſolchen Staa-
ten an kleinern oder groͤſſern Erſchwerungen der Schif-
fahrt. Fuͤr Hamburg ſind die Zunft-Gerechtſame des
Amtes der Schiffbauer ein groſſes Hindernis des
Schiffsbaues in der Stadt, und machen auch die Re-
paraturen der Schiffe innerhalb des Hafens koſtbar.
Der Wallfiſchfang iſt mit einer freilich kleinen Abgabe
von jedem gefangenen Wallfiſch beſchweret, wenn da-
gegen England durch anſehnliche Praͤmien eben dieſe
Fiſcherei ermuntert hat. Dergleichen Dinge ruͤhren
von aͤltern Zeiten her, wann man nicht alles, ſo wie
jezt, zu uͤberlegen brauchte. In andern Staaten
machen Zeit-Umſtaͤnde dergleichen neu entſtehen. So
hat z. B. Holland im Anfange des lezten Seekrieges
ſeine Schiffahrt mit einem Laſt- und Veil-Gelde be-
ſchweert, und iſt meines Wiſſens noch nicht im Stan-
de, daſſelbe wieder aufzuheben.
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/322>, abgerufen am 16.02.2025.
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