Diese Aufmerksamkeit wird in neuern Zeiten fast von allen Regenten angewandt, deren Volk die See befährt. Frankreich hat seit langer Zeit ein Faßgeld (droit de tonneau) von 21/2 Livres auf die Tonne, d. i. 2000 Pfund, die ein Schiff in Fracht nehmen kann, festgesezt. Schweden hat durch Verfügungen, die den Britischen sich nähern, jedoch bei weitem nicht so hart für andre seefahrende Völker sind, seiner See- fahrt den ihr aus seinem eignen Handel zufliessenden Vorteil gesichert. Portugal hat allererst vor wenig Jahren die Schiffe der Nation mit einem Vorteil von 5 p. C. im Zoll begünstigt. Grosbritanien ist am weitesten darin gegangen, da es durch seine 1651 festgesezte und 1660 bestätigte Navigationsacte den Schiffen aller fremden Nationen seine Häfen gewis- sermassen geschlossen hat. Denn wenn es gleich ihnen erlaubt, die Waaren ihres Landes zu ihm überzufüh- ren, so nimmt es ihnen durch das Verbot, keine ein- heimische Güter oder die seiner Colonien aus Briti- schen Häfen zurück zu nehmen, den Vorteil der Rük- fracht, ohne welchen in den Umständen unserer Zeit die Schiffahrt überhaupt dem Eigner eines Schiffes nicht lange einträglich bleiben kann.
§. 3.
Ich habe die Geschichte dieser Navigationsacte, zum zweiten male ausgearbeitet, unserer Hand-
C. 6. In Anſehung der Schiffahrt.
Dieſe Aufmerkſamkeit wird in neuern Zeiten faſt von allen Regenten angewandt, deren Volk die See befaͤhrt. Frankreich hat ſeit langer Zeit ein Faßgeld (droit de tonneau) von 2½ Livres auf die Tonne, d. i. 2000 Pfund, die ein Schiff in Fracht nehmen kann, feſtgeſezt. Schweden hat durch Verfuͤgungen, die den Britiſchen ſich naͤhern, jedoch bei weitem nicht ſo hart fuͤr andre ſeefahrende Voͤlker ſind, ſeiner See- fahrt den ihr aus ſeinem eignen Handel zuflieſſenden Vorteil geſichert. Portugal hat allererſt vor wenig Jahren die Schiffe der Nation mit einem Vorteil von 5 p. C. im Zoll beguͤnſtigt. Grosbritanien iſt am weiteſten darin gegangen, da es durch ſeine 1651 feſtgeſezte und 1660 beſtaͤtigte Navigationsacte den Schiffen aller fremden Nationen ſeine Haͤfen gewiſ- ſermaſſen geſchloſſen hat. Denn wenn es gleich ihnen erlaubt, die Waaren ihres Landes zu ihm uͤberzufuͤh- ren, ſo nimmt es ihnen durch das Verbot, keine ein- heimiſche Guͤter oder die ſeiner Colonien aus Briti- ſchen Haͤfen zuruͤck zu nehmen, den Vorteil der Ruͤk- fracht, ohne welchen in den Umſtaͤnden unſerer Zeit die Schiffahrt uͤberhaupt dem Eigner eines Schiffes nicht lange eintraͤglich bleiben kann.
§. 3.
Ich habe die Geſchichte dieſer Navigationsacte, zum zweiten male ausgearbeitet, unſerer Hand-
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C. 6. In Anſehung der Schiffahrt.
Dieſe Aufmerkſamkeit wird in neuern Zeiten faſt
von allen Regenten angewandt, deren Volk die See
befaͤhrt. Frankreich hat ſeit langer Zeit ein Faßgeld
(droit de tonneau) von 2½ Livres auf die Tonne,
d. i. 2000 Pfund, die ein Schiff in Fracht nehmen
kann, feſtgeſezt. Schweden hat durch Verfuͤgungen,
die den Britiſchen ſich naͤhern, jedoch bei weitem nicht
ſo hart fuͤr andre ſeefahrende Voͤlker ſind, ſeiner See-
fahrt den ihr aus ſeinem eignen Handel zuflieſſenden
Vorteil geſichert. Portugal hat allererſt vor wenig
Jahren die Schiffe der Nation mit einem Vorteil von
5 p. C. im Zoll beguͤnſtigt. Grosbritanien iſt am
weiteſten darin gegangen, da es durch ſeine 1651
feſtgeſezte und 1660 beſtaͤtigte Navigationsacte den
Schiffen aller fremden Nationen ſeine Haͤfen gewiſ-
ſermaſſen geſchloſſen hat. Denn wenn es gleich ihnen
erlaubt, die Waaren ihres Landes zu ihm uͤberzufuͤh-
ren, ſo nimmt es ihnen durch das Verbot, keine ein-
heimiſche Guͤter oder die ſeiner Colonien aus Briti-
ſchen Haͤfen zuruͤck zu nehmen, den Vorteil der Ruͤk-
fracht, ohne welchen in den Umſtaͤnden unſerer Zeit
die Schiffahrt uͤberhaupt dem Eigner eines Schiffes
nicht lange eintraͤglich bleiben kann.
§. 3.
Ich habe die Geſchichte dieſer Navigationsacte,
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/293>, abgerufen am 24.11.2024.
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