me ihrer Bergwerke, welche bei ihrer bisher so mangelhaften Einrichtung ungemein viele Menschen kosten.
§. 10.
Bei den übrigen Völkern haben lange böse Mis- griffe in Ansehung des Negerhandels Statt gehabt. Ich habe bereits B. 3. C. 5. §. 7. 8 gesagt, daß die Colonien den grossen Handlungs-Companien durchaus nicht unterwürfig sein müssen, und ich mag, so sehr es in dieses Capitel gehört, nicht wiederho- len, was ich in meiner Abhandl. über die öffent- lichen Handlungs-Companien in unserer Handlungs-Bibliothek §. 25. gesagt habe. So bestand es aber bis in dieses Jahrhundert noch bei vielen Nationen, die dann auch diesen Compa- nien das Monopol im Negerhandel gaben. Diese folgten der Regel, mit wenigem Umsaz den möglich größten Gewinn zu machen, und führten den Co- lonien weit weniger Neger zu, als deren Bedürfnis es erfoderte, blos um sie desto teurer zn verkaufen. Der Französische Hof sah dies erst spät, nemlich in dem Jahre 1735, ein. Bis dahin hatte die Fran- zösische Companie ihren Antillen nur 1000 Neger jährlich zugeführt, und sie dadurch in ihrem Betriebe durchaus nieder gehalten. Schon in den ersten Jah- ren, nachdem der Companie dies Monopol genommen,
C. 4. In Anſehung des Colonie-Handels.
me ihrer Bergwerke, welche bei ihrer bisher ſo mangelhaften Einrichtung ungemein viele Menſchen koſten.
§. 10.
Bei den uͤbrigen Voͤlkern haben lange boͤſe Mis- griffe in Anſehung des Negerhandels Statt gehabt. Ich habe bereits B. 3. C. 5. §. 7. 8 geſagt, daß die Colonien den groſſen Handlungs-Companien durchaus nicht unterwuͤrfig ſein muͤſſen, und ich mag, ſo ſehr es in dieſes Capitel gehoͤrt, nicht wiederho- len, was ich in meiner Abhandl. uͤber die oͤffent- lichen Handlungs-Companien in unſerer Handlungs-Bibliothek §. 25. geſagt habe. So beſtand es aber bis in dieſes Jahrhundert noch bei vielen Nationen, die dann auch dieſen Compa- nien das Monopol im Negerhandel gaben. Dieſe folgten der Regel, mit wenigem Umſaz den moͤglich groͤßten Gewinn zu machen, und fuͤhrten den Co- lonien weit weniger Neger zu, als deren Beduͤrfnis es erfoderte, blos um ſie deſto teurer zn verkaufen. Der Franzoͤſiſche Hof ſah dies erſt ſpaͤt, nemlich in dem Jahre 1735, ein. Bis dahin hatte die Fran- zoͤſiſche Companie ihren Antillen nur 1000 Neger jaͤhrlich zugefuͤhrt, und ſie dadurch in ihrem Betriebe durchaus nieder gehalten. Schon in den erſten Jah- ren, nachdem der Companie dies Monopol genommen,
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C. 4. In Anſehung des Colonie-Handels.
me ihrer Bergwerke, welche bei ihrer bisher ſo
mangelhaften Einrichtung ungemein viele Menſchen
koſten.
§. 10.
Bei den uͤbrigen Voͤlkern haben lange boͤſe Mis-
griffe in Anſehung des Negerhandels Statt gehabt.
Ich habe bereits B. 3. C. 5. §. 7. 8 geſagt, daß
die Colonien den groſſen Handlungs-Companien
durchaus nicht unterwuͤrfig ſein muͤſſen, und ich mag,
ſo ſehr es in dieſes Capitel gehoͤrt, nicht wiederho-
len, was ich in meiner Abhandl. uͤber die oͤffent-
lichen Handlungs-Companien in unſerer
Handlungs-Bibliothek §. 25. geſagt habe.
So beſtand es aber bis in dieſes Jahrhundert noch
bei vielen Nationen, die dann auch dieſen Compa-
nien das Monopol im Negerhandel gaben. Dieſe
folgten der Regel, mit wenigem Umſaz den moͤglich
groͤßten Gewinn zu machen, und fuͤhrten den Co-
lonien weit weniger Neger zu, als deren Beduͤrfnis
es erfoderte, blos um ſie deſto teurer zn verkaufen.
Der Franzoͤſiſche Hof ſah dies erſt ſpaͤt, nemlich in
dem Jahre 1735, ein. Bis dahin hatte die Fran-
zoͤſiſche Companie ihren Antillen nur 1000 Neger
jaͤhrlich zugefuͤhrt, und ſie dadurch in ihrem Betriebe
durchaus nieder gehalten. Schon in den erſten Jah-
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/215>, abgerufen am 22.12.2024.
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