Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.1. Buch. Vom Gelde. der Feinheit als am Gewicht einzelner Münzen fehlendarf, ohne daß er dafür verantwortlich ist. Dieser erlaubte Abgang wird das Remedium genannt. 3) Im nächstvorigen Capitel ist etwas vom Ver- 4) In vielen Ländern geschehen die Zahlungen 1. Buch. Vom Gelde. der Feinheit als am Gewicht einzelner Muͤnzen fehlendarf, ohne daß er dafuͤr verantwortlich iſt. Dieſer erlaubte Abgang wird das Remedium genannt. 3) Im naͤchſtvorigen Capitel iſt etwas vom Ver- 4) In vielen Laͤndern geſchehen die Zahlungen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0066" n="44"/><fw place="top" type="header">1. Buch. Vom Gelde.</fw><lb/> der Feinheit als am Gewicht einzelner Muͤnzen fehlen<lb/> darf, ohne daß er dafuͤr verantwortlich iſt. Dieſer<lb/> erlaubte Abgang wird das <hi rendition="#g">Remedium</hi> genannt.</p><lb/> <p>3) Im naͤchſtvorigen Capitel iſt etwas vom Ver-<lb/> haͤltnis des Goldes und Silbers im Allgemeinen ge-<lb/> ſagt, <choice><sic>nnd</sic><corr>und</corr></choice> wie die handelnden Staaten darin von<lb/> einander abwichen. Die Folge davon iſt, daß man<lb/> das Geld einer jeden Nation nicht nach dem Silber<lb/> allein, ſondern auch nach dem Golde berechnen muß.<lb/> Wenn ein Land, z. E. England, viel in Golde be-<lb/> zahlt, aber dieſes zu hoch ſezt, ſo wird der Wehrt<lb/> einer dort in Golde zu leiſtenden Zahlung fuͤr mich<lb/> geringer, als er es ſein wuͤrde, wenn ich es in Sil-<lb/> ber bezahlt bekaͤme.</p><lb/> <p>4) In vielen Laͤndern geſchehen die Zahlungen<lb/> auch in Papier-Gelde, als Banknoten, Coupons<lb/> oder Scheinen, wofuͤr der Staat die Zahlung in ge-<lb/> wiſſer Zeit zu leiſten, oder in andern Scheinen, wo-<lb/> fuͤr derſelbe Zinſen verſpricht, aber keine Zahlung<lb/> auf beſtimmte Zeit. Es iſt klar, daß dies keine<lb/> Veraͤnderung mache, wenn bei der Zahlung in Pa-<lb/> pier weder an Wehrt noch an Zeit Verluſt zu<lb/> fuͤrchten iſt. Wenn aber Verluſt am Wehrt oder an<lb/> Zinſen entſteht, und doch jede Bezahlung in dieſem<lb/> Papier-Gelde genommen werden muß, ſo veraͤndert<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [44/0066]
1. Buch. Vom Gelde.
der Feinheit als am Gewicht einzelner Muͤnzen fehlen
darf, ohne daß er dafuͤr verantwortlich iſt. Dieſer
erlaubte Abgang wird das Remedium genannt.
3) Im naͤchſtvorigen Capitel iſt etwas vom Ver-
haͤltnis des Goldes und Silbers im Allgemeinen ge-
ſagt, und wie die handelnden Staaten darin von
einander abwichen. Die Folge davon iſt, daß man
das Geld einer jeden Nation nicht nach dem Silber
allein, ſondern auch nach dem Golde berechnen muß.
Wenn ein Land, z. E. England, viel in Golde be-
zahlt, aber dieſes zu hoch ſezt, ſo wird der Wehrt
einer dort in Golde zu leiſtenden Zahlung fuͤr mich
geringer, als er es ſein wuͤrde, wenn ich es in Sil-
ber bezahlt bekaͤme.
4) In vielen Laͤndern geſchehen die Zahlungen
auch in Papier-Gelde, als Banknoten, Coupons
oder Scheinen, wofuͤr der Staat die Zahlung in ge-
wiſſer Zeit zu leiſten, oder in andern Scheinen, wo-
fuͤr derſelbe Zinſen verſpricht, aber keine Zahlung
auf beſtimmte Zeit. Es iſt klar, daß dies keine
Veraͤnderung mache, wenn bei der Zahlung in Pa-
pier weder an Wehrt noch an Zeit Verluſt zu
fuͤrchten iſt. Wenn aber Verluſt am Wehrt oder an
Zinſen entſteht, und doch jede Bezahlung in dieſem
Papier-Gelde genommen werden muß, ſo veraͤndert
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