6) Auch die Abgaben an den Staat gehören hie- her, so wol diejenigen, welche er von seinen Unter- tahnen überhaupt, als insbesondre die, welche er von den Producten und Waaren nimmt. Dies alles bestimmt den natürlichen Wehrt der Waaren. In der Handlung aber entsteht ein Wehrt, welcher von jenem ins mehrere und mindere weit abweichen kann, den man den willkührlichen oder zu- fälligen Wehrt nennt. Davon wird weiter unten geredet werden.
§. 9.
Eben so bestimmt sich der Wehrt alles nuzbaren Eigentuhms in einem Volke durchs Geld, und der Reichtuhm einzelner Personen wird Geld genannt und zu Gelde gerechnet. Man sagt z. B. von einem Mann, er habe 100000 Rthlr. Geld, wenn der Wehrt derjenigen Dinge, die er besizt, und insonderheit seines nuzbaren Ei- gentuhms so groß ist. Es kann jedoch sein, daß er nicht 100 Thaler baar Geld in Händen hat. Dieser Reichtuhm verliert an seinem Wehrt oder erhöhet sich mit den Einkünften des nuzbaren Eigentuhms. Doch gehört diese Sache nicht vorzüglich in eine Theorie der Handlung. Man sehe davon B. 3. §. 22 bis zu Ende des ersten Abschnittes, von dem Gelds-Umlauf.
1. Buch. Vom Gelde.
6) Auch die Abgaben an den Staat gehoͤren hie- her, ſo wol diejenigen, welche er von ſeinen Unter- tahnen uͤberhaupt, als insbeſondre die, welche er von den Producten und Waaren nimmt. Dies alles beſtimmt den natuͤrlichen Wehrt der Waaren. In der Handlung aber entſteht ein Wehrt, welcher von jenem ins mehrere und mindere weit abweichen kann, den man den willkuͤhrlichen oder zu- faͤlligen Wehrt nennt. Davon wird weiter unten geredet werden.
§. 9.
Eben ſo beſtimmt ſich der Wehrt alles nuzbaren Eigentuhms in einem Volke durchs Geld, und der Reichtuhm einzelner Perſonen wird Geld genannt und zu Gelde gerechnet. Man ſagt z. B. von einem Mann, er habe 100000 Rthlr. Geld, wenn der Wehrt derjenigen Dinge, die er beſizt, und inſonderheit ſeines nuzbaren Ei- gentuhms ſo groß iſt. Es kann jedoch ſein, daß er nicht 100 Thaler baar Geld in Haͤnden hat. Dieſer Reichtuhm verliert an ſeinem Wehrt oder erhoͤhet ſich mit den Einkuͤnften des nuzbaren Eigentuhms. Doch gehoͤrt dieſe Sache nicht vorzuͤglich in eine Theorie der Handlung. Man ſehe davon B. 3. §. 22 bis zu Ende des erſten Abſchnittes, von dem Gelds-Umlauf.
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1. Buch. Vom Gelde.
6) Auch die Abgaben an den Staat gehoͤren hie-
her, ſo wol diejenigen, welche er von ſeinen Unter-
tahnen uͤberhaupt, als insbeſondre die, welche er
von den Producten und Waaren nimmt. Dies alles
beſtimmt den natuͤrlichen Wehrt der Waaren.
In der Handlung aber entſteht ein Wehrt, welcher
von jenem ins mehrere und mindere weit abweichen
kann, den man den willkuͤhrlichen oder zu-
faͤlligen Wehrt nennt. Davon wird weiter unten
geredet werden.
§. 9.
Eben ſo beſtimmt ſich der Wehrt alles nuzbaren
Eigentuhms in einem Volke durchs Geld, und der
Reichtuhm einzelner Perſonen wird
Geld genannt und zu Gelde gerechnet.
Man ſagt z. B. von einem Mann, er habe 100000
Rthlr. Geld, wenn der Wehrt derjenigen Dinge,
die er beſizt, und inſonderheit ſeines nuzbaren Ei-
gentuhms ſo groß iſt. Es kann jedoch ſein, daß er
nicht 100 Thaler baar Geld in Haͤnden hat. Dieſer
Reichtuhm verliert an ſeinem Wehrt oder erhoͤhet
ſich mit den Einkuͤnften des nuzbaren Eigentuhms.
Doch gehoͤrt dieſe Sache nicht vorzuͤglich in eine
Theorie der Handlung. Man ſehe davon B. 3.
§. 22 bis zu Ende des erſten Abſchnittes, von dem
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 18. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/40>, abgerufen am 24.11.2024.
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