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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

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Cap. 6. Von minder gewöhnl. Handl.
in dem Gebende der Bank am 15ten der vier Monate,
Februar, Mai, August und November, wirklich
übertragen werden. Sehr natürlich entstehen oft
Vorfälle, da einer, der zum Beispiel am 27sten
März 1791. 3 pro Cent Stoks zu 76 pro Cent ver-
kaufte, sich am 15ten Mai den Verkauf gereuen
ließ, da sie wieder auf 81 p. C. standen, dem Käu-
fer als Reukauf die 5 p. C. anbot, um welche sie
gestiegen waren, und die Umschreibung mit beider
Einwilligung unterblieb. (Jenes Fallen rührte von
Pitts Versuch her, die Kaiserin von Rußland zum
Frieden mit den Türken zu nötigen, und dieses
Steigen von der Herabstimmung des hohen gegen
Rußland angenommenen Tons, bei welchem man
schon wissen konnte, daß es Friede bleiben würde.)
Bei den Stocksjobbern war aber am 15ten Mai von
keiner Umschreibung die Rede, sondern wer den 27sten
März zum Schein Stocks gekauft hatte, empfieng,
und wer verkauft hatte, bezahlte dem andern am
15ten Mai diese 5 p. C. Noch mehr, nemlich 8
p. C., ward von den verkaufenden Stocks-Jobbern
zwischen dem 2ten Julius, da sie auf 81 standen,
und dem 15ten August desselben J. verloren, da sie
auf 89 gestiegen waren. In diesem Wege kann also
einer an jedem Börsentage 10000 Pfd. Stoks ver-
kaufen, wenn er hinlänglichen Credit hat, ohne daß
er 1 L. S. wirklich an die Nation zu fodern hat.

Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl.
in dem Gebende der Bank am 15ten der vier Monate,
Februar, Mai, Auguſt und November, wirklich
uͤbertragen werden. Sehr natuͤrlich entſtehen oft
Vorfaͤlle, da einer, der zum Beiſpiel am 27ſten
Maͤrz 1791. 3 pro Cent Stoks zu 76 pro Cent ver-
kaufte, ſich am 15ten Mai den Verkauf gereuen
ließ, da ſie wieder auf 81 p. C. ſtanden, dem Kaͤu-
fer als Reukauf die 5 p. C. anbot, um welche ſie
geſtiegen waren, und die Umſchreibung mit beider
Einwilligung unterblieb. (Jenes Fallen ruͤhrte von
Pitts Verſuch her, die Kaiſerin von Rußland zum
Frieden mit den Tuͤrken zu noͤtigen, und dieſes
Steigen von der Herabſtimmung des hohen gegen
Rußland angenommenen Tons, bei welchem man
ſchon wiſſen konnte, daß es Friede bleiben wuͤrde.)
Bei den Stocksjobbern war aber am 15ten Mai von
keiner Umſchreibung die Rede, ſondern wer den 27ſten
Maͤrz zum Schein Stocks gekauft hatte, empfieng,
und wer verkauft hatte, bezahlte dem andern am
15ten Mai dieſe 5 p. C. Noch mehr, nemlich 8
p. C., ward von den verkaufenden Stocks-Jobbern
zwiſchen dem 2ten Julius, da ſie auf 81 ſtanden,
und dem 15ten Auguſt deſſelben J. verloren, da ſie
auf 89 geſtiegen waren. In dieſem Wege kann alſo
einer an jedem Boͤrſentage 10000 Pfd. Stoks ver-
kaufen, wenn er hinlaͤnglichen Credit hat, ohne daß
er 1 L. S. wirklich an die Nation zu fodern hat.

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[303/0325] Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl. in dem Gebende der Bank am 15ten der vier Monate, Februar, Mai, Auguſt und November, wirklich uͤbertragen werden. Sehr natuͤrlich entſtehen oft Vorfaͤlle, da einer, der zum Beiſpiel am 27ſten Maͤrz 1791. 3 pro Cent Stoks zu 76 pro Cent ver- kaufte, ſich am 15ten Mai den Verkauf gereuen ließ, da ſie wieder auf 81 p. C. ſtanden, dem Kaͤu- fer als Reukauf die 5 p. C. anbot, um welche ſie geſtiegen waren, und die Umſchreibung mit beider Einwilligung unterblieb. (Jenes Fallen ruͤhrte von Pitts Verſuch her, die Kaiſerin von Rußland zum Frieden mit den Tuͤrken zu noͤtigen, und dieſes Steigen von der Herabſtimmung des hohen gegen Rußland angenommenen Tons, bei welchem man ſchon wiſſen konnte, daß es Friede bleiben wuͤrde.) Bei den Stocksjobbern war aber am 15ten Mai von keiner Umſchreibung die Rede, ſondern wer den 27ſten Maͤrz zum Schein Stocks gekauft hatte, empfieng, und wer verkauft hatte, bezahlte dem andern am 15ten Mai dieſe 5 p. C. Noch mehr, nemlich 8 p. C., ward von den verkaufenden Stocks-Jobbern zwiſchen dem 2ten Julius, da ſie auf 81 ſtanden, und dem 15ten Auguſt deſſelben J. verloren, da ſie auf 89 geſtiegen waren. In dieſem Wege kann alſo einer an jedem Boͤrſentage 10000 Pfd. Stoks ver- kaufen, wenn er hinlaͤnglichen Credit hat, ohne daß er 1 L. S. wirklich an die Nation zu fodern hat.

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/325>, abgerufen am 24.11.2024.