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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

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3. Buch. Verschiedene Arten der Handl.
Ministerium nie Lust gefaßt zu haben. Denn es
würde, um den Britischen Untertahnen zu ihrem
Rechte zu verhelfen, sich zu einer ungefähr gleichen
Summe haben verstehen, und diese aufnehmen
müssen, um damit zu compensiren. Nachmals ward
es aber auch ein Grund mehr dies nicht zu tuhn, weil
man nur den dermaligen Eignern für 2 p. C., die
sie ihnen mogten gekostet haben, einen übergrossen
Gewinn würde zugejagt haben.

§. 15.

Aus diesen Ursachen und unter diesen Veran-
lassungen werden nun zwar die Staatsschulden der
Gegenstand eines Handels, und eine Quelle des Ge-
winns für manche Bürger des Staats so wol, als
für Ausländer. Aber was ich oben §. 8. von dem
Actienhandel gesagt habe, gilt auch von diesem mit
den Staatspapieren. Für die Bürger des Staats,
wenn einmal derselbe Schulden zu machen genötigt
worden, ist es gewiß besser, wenn kein Handel mit
diesen Schulden Statt hat. Was Ein Bürger des
Staats gewinnt, das verliert der andre. Nicht nur
wird keinem Zweige der Industrie dadurch aufgehol-
fen, sondern vielmehr wird dieselbe überhaupt da-
durch gestört. Es fällt so sehr ins Ohr, wenn man
hört, dieser oder jener habe in dem Handel mit
Staatspapieren gewonnen. Geldreiche Leute, die

3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
Miniſterium nie Luſt gefaßt zu haben. Denn es
wuͤrde, um den Britiſchen Untertahnen zu ihrem
Rechte zu verhelfen, ſich zu einer ungefaͤhr gleichen
Summe haben verſtehen, und dieſe aufnehmen
muͤſſen, um damit zu compenſiren. Nachmals ward
es aber auch ein Grund mehr dies nicht zu tuhn, weil
man nur den dermaligen Eignern fuͤr 2 p. C., die
ſie ihnen mogten gekoſtet haben, einen uͤbergroſſen
Gewinn wuͤrde zugejagt haben.

§. 15.

Aus dieſen Urſachen und unter dieſen Veran-
laſſungen werden nun zwar die Staatsſchulden der
Gegenſtand eines Handels, und eine Quelle des Ge-
winns fuͤr manche Buͤrger des Staats ſo wol, als
fuͤr Auslaͤnder. Aber was ich oben §. 8. von dem
Actienhandel geſagt habe, gilt auch von dieſem mit
den Staatspapieren. Fuͤr die Buͤrger des Staats,
wenn einmal derſelbe Schulden zu machen genoͤtigt
worden, iſt es gewiß beſſer, wenn kein Handel mit
dieſen Schulden Statt hat. Was Ein Buͤrger des
Staats gewinnt, das verliert der andre. Nicht nur
wird keinem Zweige der Induſtrie dadurch aufgehol-
fen, ſondern vielmehr wird dieſelbe uͤberhaupt da-
durch geſtoͤrt. Es faͤllt ſo ſehr ins Ohr, wenn man
hoͤrt, dieſer oder jener habe in dem Handel mit
Staatspapieren gewonnen. Geldreiche Leute, die

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[298/0320] 3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl. Miniſterium nie Luſt gefaßt zu haben. Denn es wuͤrde, um den Britiſchen Untertahnen zu ihrem Rechte zu verhelfen, ſich zu einer ungefaͤhr gleichen Summe haben verſtehen, und dieſe aufnehmen muͤſſen, um damit zu compenſiren. Nachmals ward es aber auch ein Grund mehr dies nicht zu tuhn, weil man nur den dermaligen Eignern fuͤr 2 p. C., die ſie ihnen mogten gekoſtet haben, einen uͤbergroſſen Gewinn wuͤrde zugejagt haben. §. 15. Aus dieſen Urſachen und unter dieſen Veran- laſſungen werden nun zwar die Staatsſchulden der Gegenſtand eines Handels, und eine Quelle des Ge- winns fuͤr manche Buͤrger des Staats ſo wol, als fuͤr Auslaͤnder. Aber was ich oben §. 8. von dem Actienhandel geſagt habe, gilt auch von dieſem mit den Staatspapieren. Fuͤr die Buͤrger des Staats, wenn einmal derſelbe Schulden zu machen genoͤtigt worden, iſt es gewiß beſſer, wenn kein Handel mit dieſen Schulden Statt hat. Was Ein Buͤrger des Staats gewinnt, das verliert der andre. Nicht nur wird keinem Zweige der Induſtrie dadurch aufgehol- fen, ſondern vielmehr wird dieſelbe uͤberhaupt da- durch geſtoͤrt. Es faͤllt ſo ſehr ins Ohr, wenn man hoͤrt, dieſer oder jener habe in dem Handel mit Staatspapieren gewonnen. Geldreiche Leute, die

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/320>, abgerufen am 24.11.2024.