Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.

Bild:
<< vorherige Seite

Cap. 6. Von minder gewöhnl. Handl.
Volke sind eine Menge Menschen, welche von dem
Gewinn der Handlung eine zu hoch getriebene Vor-
stellung haben, die dem wirklichen Kaufmann diesen
Gewinn beneiden, und weil sie selbst nicht Handlung
verstehen, sich dieses ihnen angebotenen einzigen
Weges freuen, an den Vorteilen einer ihnen so ge-
winnvoll beschriebenen Handlung Teil zu nehmen.

Es wäre die Pflicht aller guten Regenten, nach-
dem sie irgend einer Handlungs-Companie eine Octroi
erteilt haben, sie anzuhalten, daß sie von ihren
wirklichen oder noch zu hoffenden Vorteilen keine
andre als eine ganz wahrhafte Vorstellung geben
dürfte. Die der Companie zugewiesenen Geschäfte
gewinnen nichts dadurch, wenn deren Actien auch
noch so teuer verkauft werden. Ihr Capital wird
dadurch im geringsten nicht vermehrt, auch nicht bei
sinkendem Preise der Actien gemindert. Nicht zu
ihrem Vorteil, sondern weil es durchaus nicht an-
ders sein kann, muß der Verkauf der Actien deren
Eignern freigelassen werden.

Aber zum Unglück sind die Handlungs-Compa-
nien, Banken, was diesem anhängt, gewöhnlich das
Werk der Unterregenten eines Staats, oder solcher
Menschen, die ein offnes Ohr bei ihnen finden.
Auch sie beseelt der Neid gegen den soliden glüklichen

T

Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl.
Volke ſind eine Menge Menſchen, welche von dem
Gewinn der Handlung eine zu hoch getriebene Vor-
ſtellung haben, die dem wirklichen Kaufmann dieſen
Gewinn beneiden, und weil ſie ſelbſt nicht Handlung
verſtehen, ſich dieſes ihnen angebotenen einzigen
Weges freuen, an den Vorteilen einer ihnen ſo ge-
winnvoll beſchriebenen Handlung Teil zu nehmen.

Es waͤre die Pflicht aller guten Regenten, nach-
dem ſie irgend einer Handlungs-Companie eine Octroi
erteilt haben, ſie anzuhalten, daß ſie von ihren
wirklichen oder noch zu hoffenden Vorteilen keine
andre als eine ganz wahrhafte Vorſtellung geben
duͤrfte. Die der Companie zugewieſenen Geſchaͤfte
gewinnen nichts dadurch, wenn deren Actien auch
noch ſo teuer verkauft werden. Ihr Capital wird
dadurch im geringſten nicht vermehrt, auch nicht bei
ſinkendem Preiſe der Actien gemindert. Nicht zu
ihrem Vorteil, ſondern weil es durchaus nicht an-
ders ſein kann, muß der Verkauf der Actien deren
Eignern freigelaſſen werden.

Aber zum Ungluͤck ſind die Handlungs-Compa-
nien, Banken, was dieſem anhaͤngt, gewoͤhnlich das
Werk der Unterregenten eines Staats, oder ſolcher
Menſchen, die ein offnes Ohr bei ihnen finden.
Auch ſie beſeelt der Neid gegen den ſoliden gluͤklichen

T
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0311" n="289"/><fw place="top" type="header">Cap. 6. Von minder gewo&#x0364;hnl. Handl.</fw><lb/>
Volke &#x017F;ind eine Menge Men&#x017F;chen, welche von dem<lb/>
Gewinn der Handlung eine zu hoch getriebene Vor-<lb/>
&#x017F;tellung haben, die dem wirklichen Kaufmann die&#x017F;en<lb/>
Gewinn beneiden, und weil &#x017F;ie &#x017F;elb&#x017F;t nicht Handlung<lb/>
ver&#x017F;tehen, &#x017F;ich die&#x017F;es ihnen angebotenen einzigen<lb/>
Weges freuen, an den Vorteilen einer ihnen &#x017F;o ge-<lb/>
winnvoll be&#x017F;chriebenen Handlung Teil zu nehmen.</p><lb/>
                <p>Es wa&#x0364;re die Pflicht aller guten Regenten, nach-<lb/>
dem &#x017F;ie irgend einer Handlungs-Companie eine Octroi<lb/>
erteilt haben, &#x017F;ie anzuhalten, daß &#x017F;ie von ihren<lb/>
wirklichen oder noch zu hoffenden Vorteilen keine<lb/>
andre als eine ganz wahrhafte Vor&#x017F;tellung geben<lb/>
du&#x0364;rfte. Die der Companie zugewie&#x017F;enen Ge&#x017F;cha&#x0364;fte<lb/>
gewinnen nichts dadurch, wenn deren Actien auch<lb/>
noch &#x017F;o teuer verkauft werden. Ihr Capital wird<lb/>
dadurch im gering&#x017F;ten nicht vermehrt, auch nicht bei<lb/>
&#x017F;inkendem Prei&#x017F;e der Actien gemindert. Nicht zu<lb/>
ihrem Vorteil, &#x017F;ondern weil es durchaus nicht an-<lb/>
ders &#x017F;ein kann, muß der Verkauf der Actien deren<lb/>
Eignern freigela&#x017F;&#x017F;en werden.</p><lb/>
                <p>Aber zum Unglu&#x0364;ck &#x017F;ind die Handlungs-Compa-<lb/>
nien, Banken, was die&#x017F;em anha&#x0364;ngt, gewo&#x0364;hnlich das<lb/>
Werk der Unterregenten eines Staats, oder &#x017F;olcher<lb/>
Men&#x017F;chen, die ein offnes Ohr bei ihnen finden.<lb/>
Auch &#x017F;ie be&#x017F;eelt der Neid gegen den &#x017F;oliden glu&#x0364;klichen<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">T</fw><lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[289/0311] Cap. 6. Von minder gewoͤhnl. Handl. Volke ſind eine Menge Menſchen, welche von dem Gewinn der Handlung eine zu hoch getriebene Vor- ſtellung haben, die dem wirklichen Kaufmann dieſen Gewinn beneiden, und weil ſie ſelbſt nicht Handlung verſtehen, ſich dieſes ihnen angebotenen einzigen Weges freuen, an den Vorteilen einer ihnen ſo ge- winnvoll beſchriebenen Handlung Teil zu nehmen. Es waͤre die Pflicht aller guten Regenten, nach- dem ſie irgend einer Handlungs-Companie eine Octroi erteilt haben, ſie anzuhalten, daß ſie von ihren wirklichen oder noch zu hoffenden Vorteilen keine andre als eine ganz wahrhafte Vorſtellung geben duͤrfte. Die der Companie zugewieſenen Geſchaͤfte gewinnen nichts dadurch, wenn deren Actien auch noch ſo teuer verkauft werden. Ihr Capital wird dadurch im geringſten nicht vermehrt, auch nicht bei ſinkendem Preiſe der Actien gemindert. Nicht zu ihrem Vorteil, ſondern weil es durchaus nicht an- ders ſein kann, muß der Verkauf der Actien deren Eignern freigelaſſen werden. Aber zum Ungluͤck ſind die Handlungs-Compa- nien, Banken, was dieſem anhaͤngt, gewoͤhnlich das Werk der Unterregenten eines Staats, oder ſolcher Menſchen, die ein offnes Ohr bei ihnen finden. Auch ſie beſeelt der Neid gegen den ſoliden gluͤklichen T

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/311
Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/311>, abgerufen am 24.11.2024.