Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792.Cap. 4. Von Gesellschafts-Handlung. chen Fürsten zeigt aus die Geschichte, wie manchenstellt uns selbst unser Zeitalter dar, dem die Regie- rungsgeschäfte nie zu groß werden, weil er Geist der Ordnung hat, und seine Diener auszuwählen und fortdauernd zu beobachten versteht. Es ist anmerklich, daß, wenn die Handlungs-Geschichte uns grosse Kauf- leute nennt, z. B. einen Gresham, Bernard, dies fast alle einzelne Namen sind. Die Medicis erwarben ihre fürstlichen Reichtühmer mit Bedienten, nicht mit Compagnons. Ich lasse gerne Ausnahmen gelten, und könnte manche noch lebende Männer ohne Schmeichelei nennen, welche jedermann als grosse Handelsleute gel- ten läßt, die jedoch in Societät handeln. Aber das ist doch natürlich, daß solche Beispiele sich vorzüglich unter Männern finden, deren Verstand und Fleis ihnen nie den Gedanken entstehn lies, daß ihre Ge- schäfte für sie allein zu groß wären, niemals aber unter solchen, welche diesem Gedanken zu schnell Raum geben. §. 4. Die dritte Veranlassung ist, wenn eine Person Q 2
Cap. 4. Von Geſellſchafts-Handlung. chen Fuͤrſten zeigt aus die Geſchichte, wie manchenſtellt uns ſelbſt unſer Zeitalter dar, dem die Regie- rungsgeſchaͤfte nie zu groß werden, weil er Geiſt der Ordnung hat, und ſeine Diener auszuwaͤhlen und fortdauernd zu beobachten verſteht. Es iſt anmerklich, daß, wenn die Handlungs-Geſchichte uns groſſe Kauf- leute nennt, z. B. einen Gresham, Bernard, dies faſt alle einzelne Namen ſind. Die Medicis erwarben ihre fuͤrſtlichen Reichtuͤhmer mit Bedienten, nicht mit Compagnons. Ich laſſe gerne Ausnahmen gelten, und koͤnnte manche noch lebende Maͤnner ohne Schmeichelei nennen, welche jedermann als groſſe Handelsleute gel- ten laͤßt, die jedoch in Societaͤt handeln. Aber das iſt doch natuͤrlich, daß ſolche Beiſpiele ſich vorzuͤglich unter Maͤnnern finden, deren Verſtand und Fleis ihnen nie den Gedanken entſtehn lies, daß ihre Ge- ſchaͤfte fuͤr ſie allein zu groß waͤren, niemals aber unter ſolchen, welche dieſem Gedanken zu ſchnell Raum geben. §. 4. Die dritte Veranlaſſung iſt, wenn eine Perſon Q 2
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Cap. 4. Von Geſellſchafts-Handlung.
chen Fuͤrſten zeigt aus die Geſchichte, wie manchen
ſtellt uns ſelbſt unſer Zeitalter dar, dem die Regie-
rungsgeſchaͤfte nie zu groß werden, weil er Geiſt der
Ordnung hat, und ſeine Diener auszuwaͤhlen und
fortdauernd zu beobachten verſteht. Es iſt anmerklich,
daß, wenn die Handlungs-Geſchichte uns groſſe Kauf-
leute nennt, z. B. einen Gresham, Bernard, dies
faſt alle einzelne Namen ſind. Die Medicis erwarben
ihre fuͤrſtlichen Reichtuͤhmer mit Bedienten, nicht mit
Compagnons. Ich laſſe gerne Ausnahmen gelten, und
koͤnnte manche noch lebende Maͤnner ohne Schmeichelei
nennen, welche jedermann als groſſe Handelsleute gel-
ten laͤßt, die jedoch in Societaͤt handeln. Aber das iſt
doch natuͤrlich, daß ſolche Beiſpiele ſich vorzuͤglich
unter Maͤnnern finden, deren Verſtand und Fleis
ihnen nie den Gedanken entſtehn lies, daß ihre Ge-
ſchaͤfte fuͤr ſie allein zu groß waͤren, niemals aber
unter ſolchen, welche dieſem Gedanken zu ſchnell
Raum geben.
§. 4.
Die dritte Veranlaſſung iſt, wenn eine Perſon
glaubt, eine Handlung errichten oder wenigſtens
fortſezen zu muͤſſen, welche zu deren Geſchaͤften ſich
unfaͤhig erkennt, oder nicht die Luſt hat ſich dazu
faͤhig zu machen.
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