zwischen dem Schwarzen und dem Caspischen Meere, jenseits des leztern in der Bucharei und so weiter hin, blüheten viele Städte auf, von deren vielen selbst der Nahme sich verlohren hat, oder die wir, wie z. B. das ehemals so grosse Samarkand, kaum noch kennen.
§. 4.
In Deutschland aber war es, eben in diesen Zeiten, schon ganz ein anders. Kaum hoben sich in unsere Gegenden Handlung und Gewerbe empor, als die Einwohner von deren Städten dem Transithan- del Fesseln anlegten, welche dessen Gang äusserst er- schwerten. Das mindeste, was sie an sich zu halten suchten, war der Gewinn von der Verführung der durchgehenden Waaren. Sie erbaten sich von den schwachen Regenten Deutschlands und erlangten sehr leicht die Stapel-Gerechtigkeit des ersten Grades, nemlich das Recht, daß alle zu ihnen gelangende Waaren bei ihnen ausgeladen und durch ihre Bürger zu Lande oder zu Wasser weiter verführt werden mußten. Die Gierigkeit anderer begehrte und er- langte noch mehr, nemlich das Recht, daß alle zu ihnen gelangende Güter bei ihnen ausgeladen und mehrere Tage durch zum Verkauf ausgestellt werden mußten, und nur dann weiter gehen durften, wenn sich in der Stadt kein Käufer dazu anbot. Durch
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
zwiſchen dem Schwarzen und dem Caſpiſchen Meere, jenſeits des leztern in der Bucharei und ſo weiter hin, bluͤheten viele Staͤdte auf, von deren vielen ſelbſt der Nahme ſich verlohren hat, oder die wir, wie z. B. das ehemals ſo groſſe Samarkand, kaum noch kennen.
§. 4.
In Deutſchland aber war es, eben in dieſen Zeiten, ſchon ganz ein anders. Kaum hoben ſich in unſere Gegenden Handlung und Gewerbe empor, als die Einwohner von deren Staͤdten dem Tranſithan- del Feſſeln anlegten, welche deſſen Gang aͤuſſerſt er- ſchwerten. Das mindeſte, was ſie an ſich zu halten ſuchten, war der Gewinn von der Verfuͤhrung der durchgehenden Waaren. Sie erbaten ſich von den ſchwachen Regenten Deutſchlands und erlangten ſehr leicht die Stapel-Gerechtigkeit des erſten Grades, nemlich das Recht, daß alle zu ihnen gelangende Waaren bei ihnen ausgeladen und durch ihre Buͤrger zu Lande oder zu Waſſer weiter verfuͤhrt werden mußten. Die Gierigkeit anderer begehrte und er- langte noch mehr, nemlich das Recht, daß alle zu ihnen gelangende Guͤter bei ihnen ausgeladen und mehrere Tage durch zum Verkauf ausgeſtellt werden mußten, und nur dann weiter gehen durften, wenn ſich in der Stadt kein Kaͤufer dazu anbot. Durch
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3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
zwiſchen dem Schwarzen und dem Caſpiſchen Meere,
jenſeits des leztern in der Bucharei und ſo weiter
hin, bluͤheten viele Staͤdte auf, von deren vielen
ſelbſt der Nahme ſich verlohren hat, oder die wir,
wie z. B. das ehemals ſo groſſe Samarkand, kaum
noch kennen.
§. 4.
In Deutſchland aber war es, eben in dieſen
Zeiten, ſchon ganz ein anders. Kaum hoben ſich in
unſere Gegenden Handlung und Gewerbe empor, als
die Einwohner von deren Staͤdten dem Tranſithan-
del Feſſeln anlegten, welche deſſen Gang aͤuſſerſt er-
ſchwerten. Das mindeſte, was ſie an ſich zu halten
ſuchten, war der Gewinn von der Verfuͤhrung der
durchgehenden Waaren. Sie erbaten ſich von den
ſchwachen Regenten Deutſchlands und erlangten
ſehr leicht die Stapel-Gerechtigkeit des erſten Grades,
nemlich das Recht, daß alle zu ihnen gelangende
Waaren bei ihnen ausgeladen und durch ihre Buͤrger
zu Lande oder zu Waſſer weiter verfuͤhrt werden
mußten. Die Gierigkeit anderer begehrte und er-
langte noch mehr, nemlich das Recht, daß alle zu
ihnen gelangende Guͤter bei ihnen ausgeladen und
mehrere Tage durch zum Verkauf ausgeſtellt werden
mußten, und nur dann weiter gehen durften, wenn
ſich in der Stadt kein Kaͤufer dazu anbot. Durch
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/252>, abgerufen am 16.07.2024.
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