Verhältnis der an seine Geschäfte gewandten Mühe und Zeit ablohnen, welche er in der Ferne nicht wissen oder schäzen konnte. Kurz, der Lohn be- stimmte sich bald nach dem Wehrt des Gegenstandes von jedem solchen Geschäfte. Es versteht sich, daß er alle in dem Geschäfte entstandene Auslagen, alle mit einigem Grunde zu berechnende Kosten, z. B. die Aufbewahrung der Waaren in seinem eignen Spei- cher, dem Committenten anrechnen dürfe.
§. 5.
Es ist in diesem Geschäfte durch ein fast allgemei- nes und in Fällen dieser Art sonst nicht leicht Statt habendes Einverständnis dahin gekommen, daß dieser Lohn des Commissionärs, welchen man die Pro- vision nennt, in dem größten Teile des handelnden Europa auf zwei p. C. steht. Diese werden nicht nur auf den Wehrt der committirten Güter, für welchen sie eingekauft oder verkauft werden, sondern auch auf den Belauf der dabei entstehenden Kosten berechnet, welches freilich billig ist. Weil jedoch überhaupt Dingen zum Handel gehört, so wird auch wol zwischen einzelnen Kaufleuten die Commission auf 11/2, ja wol gar auf 1 p. C. herabgehandelt, und von solchen gerne eingewilligt, welche die grossen Commissionen eines mächtigen Handlungs-Hauses an sich und einem andern zu entziehen suchen. Dies
3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
Verhaͤltnis der an ſeine Geſchaͤfte gewandten Muͤhe und Zeit ablohnen, welche er in der Ferne nicht wiſſen oder ſchaͤzen konnte. Kurz, der Lohn be- ſtimmte ſich bald nach dem Wehrt des Gegenſtandes von jedem ſolchen Geſchaͤfte. Es verſteht ſich, daß er alle in dem Geſchaͤfte entſtandene Auslagen, alle mit einigem Grunde zu berechnende Koſten, z. B. die Aufbewahrung der Waaren in ſeinem eignen Spei- cher, dem Committenten anrechnen duͤrfe.
§. 5.
Es iſt in dieſem Geſchaͤfte durch ein faſt allgemei- nes und in Faͤllen dieſer Art ſonſt nicht leicht Statt habendes Einverſtaͤndnis dahin gekommen, daß dieſer Lohn des Commiſſionaͤrs, welchen man die Pro- viſion nennt, in dem groͤßten Teile des handelnden Europa auf zwei p. C. ſteht. Dieſe werden nicht nur auf den Wehrt der committirten Guͤter, fuͤr welchen ſie eingekauft oder verkauft werden, ſondern auch auf den Belauf der dabei entſtehenden Koſten berechnet, welches freilich billig iſt. Weil jedoch uͤberhaupt Dingen zum Handel gehoͤrt, ſo wird auch wol zwiſchen einzelnen Kaufleuten die Commiſſion auf 1½, ja wol gar auf 1 p. C. herabgehandelt, und von ſolchen gerne eingewilligt, welche die groſſen Commiſſionen eines maͤchtigen Handlungs-Hauſes an ſich und einem andern zu entziehen ſuchen. Dies
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3. Buch. Verſchiedene Arten der Handl.
Verhaͤltnis der an ſeine Geſchaͤfte gewandten Muͤhe
und Zeit ablohnen, welche er in der Ferne nicht
wiſſen oder ſchaͤzen konnte. Kurz, der Lohn be-
ſtimmte ſich bald nach dem Wehrt des Gegenſtandes
von jedem ſolchen Geſchaͤfte. Es verſteht ſich, daß er
alle in dem Geſchaͤfte entſtandene Auslagen, alle mit
einigem Grunde zu berechnende Koſten, z. B. die
Aufbewahrung der Waaren in ſeinem eignen Spei-
cher, dem Committenten anrechnen duͤrfe.
§. 5.
Es iſt in dieſem Geſchaͤfte durch ein faſt allgemei-
nes und in Faͤllen dieſer Art ſonſt nicht leicht Statt
habendes Einverſtaͤndnis dahin gekommen, daß dieſer
Lohn des Commiſſionaͤrs, welchen man die Pro-
viſion nennt, in dem groͤßten Teile des handelnden
Europa auf zwei p. C. ſteht. Dieſe werden nicht
nur auf den Wehrt der committirten Guͤter, fuͤr
welchen ſie eingekauft oder verkauft werden, ſondern
auch auf den Belauf der dabei entſtehenden Koſten
berechnet, welches freilich billig iſt. Weil jedoch
uͤberhaupt Dingen zum Handel gehoͤrt, ſo wird auch
wol zwiſchen einzelnen Kaufleuten die Commiſſion
auf 1½, ja wol gar auf 1 p. C. herabgehandelt, und
von ſolchen gerne eingewilligt, welche die groſſen
Commiſſionen eines maͤchtigen Handlungs-Hauſes
an ſich und einem andern zu entziehen ſuchen. Dies
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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 1. Hamburg, 1792, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung01_1792/232>, abgerufen am 16.02.2025.
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